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Beschlussvorlage (5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
25 kB
Datum
12.07.2010
Erstellt
06.07.10, 07:44
Aktualisiert
06.07.10, 07:44
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 04.06.2010 - Der Bürgermeister Az: 43-31-03 Nr. der Ratsdrucksache: 254-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 29.06.2010 Haupt- und Finanzausschuss 06.07.2010 Rat 12.07.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 254-IX 1. Sachverhalt: Seit der letzten Änderung der Badeordnung im Jahr 2007 wurden im eifelbad verschiedene Veränderungen vorgenommen, sodass die Badeordnung nun entsprechend angepasst werden muss. So wurde z. B. zwischenzeitlich der Saunabereich verpachtet, die Benutzung der Solarien per Gesetz (Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung – NISG) neu geregelt oder aber der Wohnmobilpark errichtet und dem eifelbad angegliedert. Das römische Dampfbad wurde auf Wunsch zahlreicher Besucher weitergeführt. Desweiteren ist an einigen Stellen der Text der Satzung der tatsächlichen Umsetzung im Bad anzupassen. So sind beispielsweise die Wertkarten nicht 12 Monate, sondern 5 Jahre lang gültig, und bei Abgabe von Fundsachen wird keine Gebühr erhoben. Zusätzlich zu diesen Veränderungen wurde von der Sparkommission, welche zur Sanierung des Hauhalts eingerichtet wurde, angeregt, die Eintrittspreise im eifelbad zu erhöhen um Mehreinnahmen zu erzielen. Die Erhöhung soll 0,50 € bei den Einzeltarifen betragen. Auch der Tarif der „GroßfamilienTageskarte“ (Vater, Mutter, 3 Kinder) soll angehoben werden, da dieser mit einem Festbetrag in der Entgeltordnung aufgeführt ist (von bisher 12,50 € auf zukünftig 16,00 €). Die bisher gewährten Rabatte bei Zehnercoins, Geldwertkarten, Schwerbehinderung u.ä. sollen bestehen bleiben. Neben den vorgenannten preislichen Veränderungen ist der Tarif für die Saunabenutzung komplett zu streichen, dafür wird die Parkberechtigungsgebühr für den Wohnmobilpark mit in die Entgeltordnung aufgenommen (s. Tarif-Nr. 6 der Entgeltordnung). In der als Anlage 1 beigefügten Synopse (Text alt /Text neu) sind die einzelnen Änderungen direkt zu erkennen (Fettdruck). Um Beratung und Entscheidung wird gebeten. 7. Beschlussvorschlag: Die 5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel wird in der nachfolgenden Fassung beschlossen. Die Entgeltordnung ist Teil der Badeordnung. 5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S.712) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münsteifel in seiner Sitzung vom folgende 5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel beschlossen: §1 § 3 Nr. 3 erhält folgende neue Fassung: Mehrfachkarten und Geldwertkarten sind 5 Jahre lang vom Tage der Ausgabe an gültig. Bürgerkarten haben eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer. §2 Seite 3 von Ratsdrucksache 254-IX § 3 Nr. 6 erhält folgende neue Fassung : Bei Benutzung der Solarien ist die Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr erforderlich. Die Höhe der Gebühr ist auf einer Anschlagtafel an der Kasse ersichtlich. Kindern und Jugendlichen ist der Besuch von Solarien untersagt (Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung- NISG). §3 Der bisherige § 9 Verhalten in der Sauna wird komplett gestrichen und durch den folgenden § 9 ersetzt: §9 Verhalten im römischen Dampfbad 1) Bei der Benutzung des Dampfbades sind die am Eingang des Dampfbades angebrachten Hinweisschilder zu beachten. 2) Kinder dürfen das Dampfbad nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen. 3) Die Benutzung des Dampfbades ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet. §4 Es wird ein neuer § 11a mit folgender Fassung eingefügt: § 11a Benutzung des Wohnmobilparks 1) Für die Benutzung des Wohnmobilparks gilt die vom Rat am 19.06.2007 beschlossene “Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad“ 2) Das Standgeld beträgt pro Fahrzeug/Tag/Stellplatz 6,00 €, zuzüglich Kurbeitrag. Das Standgeld ist an der Kasse des eifelbades zu entrichten. 3) Der erworbene Parkschein ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen. §5 In § 14 Satz 2 werden die Wörter „gegen eine Gebühr von 1,00 Euro“ komplett gestrichen. §6 § 18 erhält folgende neue Fassung: Vor dem Betreten der Schwimmhalle ist in den Duschräumen eine gründliche Körperreinigung vorzunehmen. Wasservergeudung ist zu vermeiden. Ein Anspruch auf Benutzung der Duschen vor dem Ankleiden besteht nicht. §7 Es wird ein neuer § 19a eingefügt mit folgender Fassung: 1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Bestimmungen des § 11a Absätze 1-3 dieser Badeordnung verletzt. Seite 4 von Ratsdrucksache 254-IX 2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von 10,00 € bis 1.000,00 € geahndet werden. §8 Die Entgeltordnung zur Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel erhält folgende neue Fassung: Entgeltordnung zur Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel Tarif-Nr. Gebührenart 1 1.1 1.2 1.3 2 2.1 2.2 2.3 3 3.1 Erwachsene Tageskarte Zeittarif (bis 2 Stunden) Nachlösung je angefangene 30 Minuten Kinder und Jugendliche ab 3 Tageskarte Zeittarif (bis 2 Stunden) Nachlösung je angefangene 30 Minuten Familien-Tageskarte (bei gleichen Einzeltarifen) Familien-Tageskarte ab 3 Personen (mind. 1 Kind ab 3 Jahre) Familien-Tageskarte 2 Erwachsene und 3 Kinder ab 3 Jahre (auch am Kassenautomat lösbar) Geldwertkarten (Rabatte gelten auf alle nicht ermäßigten Tarife) Wertkarte 50,00 € (10 % Rabatt) Wertkarte 100,00 € (20 % Rabatt) Bürgerkarte 100,00 € (30 % Rabatt) Zehnercoin Erwachsene, 2 Stunden Benutzung Wohnmobilpark Standgeld pro Fahrzeug/Tag/Stellplatz 3.2 4 4.1 4.2 4.3 5 6 6.1 Gebühr € 5,50 4,50 0,50 4,00 3,00 0,50 15 % Rabatt auf den Einzeltarif 16,00 45,00 80,00 70,00 40,50 6,00 zuzüglich Kurbeitrag Vergünstigungen Vergünstigungen für Schwerbehinderte ab Grad der Behinderung von mind. 50 mit amtlichem Ausweis und 20 % Nachlass Kurkarteninhaber 7.2 Vergünstigung für Behinderte in sozialtherapeutischen Einrichtungen innerhalb des Stadtgebietes Bad 50 % Nachlass Münstereifel 8 Notwendige erwachsene Begleitperson von freier Eintritt Behinderten mit einem Grad der Behinderung ab 50 9 Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre mit einem Grad freier Eintritt der Behinderung ab 50 mit entsprechendem Ausweis 10 Sonstige Gebühren 10.1 Ersatz für verlorenen Schlüssel 10,00 10.2 Verlust von Wertkarte oder Coin 5,00 10.3 Bearbeitungsgebühr für die Neuausstellung einer 5,00 Wertkarte 10.4 Pfand bei Neukauf einer Wertkarte 5,00 Diese Entgeltordnung ist Bestandteil der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel und tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 7.1 Seite 5 von Ratsdrucksache 254-IX §8 Diese 5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.