Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
25 kB
Datum
12.07.2010
Erstellt
06.07.10, 07:44
Aktualisiert
06.07.10, 07:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 04.06.2010
- Der Bürgermeister Az: 43-31-03
Nr. der Ratsdrucksache: 254-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
29.06.2010
Haupt- und Finanzausschuss
06.07.2010
Rat
12.07.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Schäfer
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 254-IX
1. Sachverhalt:
Seit der letzten Änderung der Badeordnung im Jahr 2007 wurden im eifelbad verschiedene
Veränderungen vorgenommen, sodass die Badeordnung nun entsprechend angepasst werden
muss. So wurde z. B. zwischenzeitlich der Saunabereich verpachtet, die Benutzung der Solarien
per Gesetz (Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung – NISG) neu geregelt oder aber
der Wohnmobilpark errichtet und dem eifelbad angegliedert. Das römische Dampfbad wurde auf
Wunsch zahlreicher Besucher weitergeführt.
Desweiteren ist an einigen Stellen der Text der Satzung der tatsächlichen Umsetzung im Bad
anzupassen. So sind beispielsweise die Wertkarten nicht 12 Monate, sondern 5 Jahre lang gültig,
und bei Abgabe von Fundsachen wird keine Gebühr erhoben.
Zusätzlich zu diesen Veränderungen wurde von der Sparkommission, welche zur Sanierung des
Hauhalts eingerichtet wurde, angeregt, die Eintrittspreise im eifelbad zu erhöhen um
Mehreinnahmen zu erzielen.
Die Erhöhung soll 0,50 € bei den Einzeltarifen betragen. Auch der Tarif der „GroßfamilienTageskarte“ (Vater, Mutter, 3 Kinder) soll angehoben werden, da dieser mit einem Festbetrag in
der Entgeltordnung aufgeführt ist (von bisher 12,50 € auf zukünftig 16,00 €).
Die bisher gewährten Rabatte bei Zehnercoins, Geldwertkarten, Schwerbehinderung u.ä. sollen
bestehen bleiben.
Neben den vorgenannten preislichen Veränderungen ist der Tarif für die Saunabenutzung komplett
zu streichen, dafür wird die Parkberechtigungsgebühr für den Wohnmobilpark mit in die
Entgeltordnung aufgenommen (s. Tarif-Nr. 6 der Entgeltordnung).
In der als Anlage 1 beigefügten Synopse (Text alt /Text neu) sind die einzelnen Änderungen direkt
zu erkennen (Fettdruck).
Um Beratung und Entscheidung wird gebeten.
7. Beschlussvorschlag:
Die 5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel wird in der
nachfolgenden Fassung beschlossen. Die Entgeltordnung ist Teil der Badeordnung.
5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel
Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 4 des Kommunalabgabengesetzes
für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S.712) in der derzeit gültigen
Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münsteifel in seiner Sitzung vom
folgende 5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel
beschlossen:
§1
§ 3 Nr. 3 erhält folgende neue Fassung:
Mehrfachkarten und Geldwertkarten sind 5 Jahre lang vom Tage der Ausgabe an gültig.
Bürgerkarten haben eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer.
§2
Seite 3 von Ratsdrucksache 254-IX
§ 3 Nr. 6 erhält folgende neue Fassung :
Bei Benutzung der Solarien ist die Entrichtung einer zusätzlichen Gebühr erforderlich. Die Höhe
der Gebühr ist auf einer Anschlagtafel an der Kasse ersichtlich.
Kindern und Jugendlichen ist der Besuch von Solarien untersagt (Gesetz zum Schutz vor
nichtionisierender Strahlung- NISG).
§3
Der bisherige § 9 Verhalten in der Sauna wird komplett gestrichen und durch den folgenden § 9
ersetzt:
§9
Verhalten im römischen Dampfbad
1) Bei der Benutzung des Dampfbades sind die am Eingang des Dampfbades angebrachten
Hinweisschilder zu beachten.
2) Kinder dürfen das Dampfbad nur in Begleitung eines Erwachsenen benutzen.
3) Die Benutzung des Dampfbades ist nur in üblicher Badebekleidung gestattet.
§4
Es wird ein neuer § 11a mit folgender Fassung eingefügt:
§ 11a
Benutzung des Wohnmobilparks
1) Für die Benutzung des Wohnmobilparks gilt die vom Rat am 19.06.2007 beschlossene
“Stellplatzordnung für den Wohnmobilpark am eifelbad“
2) Das Standgeld beträgt pro Fahrzeug/Tag/Stellplatz 6,00 €, zuzüglich Kurbeitrag.
Das Standgeld ist an der Kasse des eifelbades zu entrichten.
3) Der erworbene Parkschein ist deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.
§5
In § 14 Satz 2 werden die Wörter „gegen eine Gebühr von 1,00 Euro“ komplett gestrichen.
§6
§ 18 erhält folgende neue Fassung:
Vor dem Betreten der Schwimmhalle ist in den Duschräumen eine gründliche Körperreinigung
vorzunehmen. Wasservergeudung ist zu vermeiden. Ein Anspruch auf Benutzung der Duschen vor
dem Ankleiden besteht nicht.
§7
Es wird ein neuer § 19a eingefügt mit folgender Fassung:
1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig die Bestimmungen des § 11a Absätze
1-3 dieser Badeordnung verletzt.
Seite 4 von Ratsdrucksache 254-IX
2) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von 10,00 € bis 1.000,00 € geahndet
werden.
§8
Die Entgeltordnung zur Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel erhält folgende neue
Fassung:
Entgeltordnung
zur Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel
Tarif-Nr.
Gebührenart
1
1.1
1.2
1.3
2
2.1
2.2
2.3
3
3.1
Erwachsene
Tageskarte
Zeittarif (bis 2 Stunden)
Nachlösung je angefangene 30 Minuten
Kinder und Jugendliche ab 3
Tageskarte
Zeittarif (bis 2 Stunden)
Nachlösung je angefangene 30 Minuten
Familien-Tageskarte (bei gleichen Einzeltarifen)
Familien-Tageskarte ab 3 Personen (mind. 1 Kind ab 3
Jahre)
Familien-Tageskarte 2 Erwachsene und 3 Kinder ab 3
Jahre (auch am Kassenautomat lösbar)
Geldwertkarten (Rabatte gelten auf alle nicht
ermäßigten Tarife)
Wertkarte 50,00 € (10 % Rabatt)
Wertkarte 100,00 € (20 % Rabatt)
Bürgerkarte 100,00 € (30 % Rabatt)
Zehnercoin Erwachsene, 2 Stunden
Benutzung Wohnmobilpark
Standgeld pro Fahrzeug/Tag/Stellplatz
3.2
4
4.1
4.2
4.3
5
6
6.1
Gebühr €
5,50
4,50
0,50
4,00
3,00
0,50
15 % Rabatt auf
den Einzeltarif
16,00
45,00
80,00
70,00
40,50
6,00
zuzüglich
Kurbeitrag
Vergünstigungen
Vergünstigungen für Schwerbehinderte ab Grad der Behinderung von mind. 50 mit amtlichem Ausweis und
20 % Nachlass
Kurkarteninhaber
7.2
Vergünstigung für Behinderte in sozialtherapeutischen
Einrichtungen innerhalb des Stadtgebietes Bad
50 % Nachlass
Münstereifel
8
Notwendige erwachsene Begleitperson von
freier Eintritt
Behinderten mit einem Grad der Behinderung ab 50
9
Kinder und Jugendliche ab 3 Jahre mit einem Grad
freier Eintritt
der Behinderung ab 50 mit entsprechendem
Ausweis
10
Sonstige Gebühren
10.1
Ersatz für verlorenen Schlüssel
10,00
10.2
Verlust von Wertkarte oder Coin
5,00
10.3
Bearbeitungsgebühr für die Neuausstellung einer
5,00
Wertkarte
10.4
Pfand bei Neukauf einer Wertkarte
5,00
Diese Entgeltordnung ist Bestandteil der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel und tritt
am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
7.1
Seite 5 von Ratsdrucksache 254-IX
§8
Diese 5. Satzung zur Änderung der Badeordnung für das eifelbad in Bad Münstereifel tritt am Tage
nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.