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Beschlussvorlage (Umsetzung des Konjunkturpaketes II in der Stadt Bad Münstereifel; hier: Verwendung von Restmitteln)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
20 kB
Datum
12.07.2010
Erstellt
08.07.10, 18:05
Aktualisiert
08.07.10, 18:05
Beschlussvorlage (Umsetzung des Konjunkturpaketes II in der Stadt Bad Münstereifel;
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.07.2010 - Der Bürgermeister Az: II Orth Nr. der Ratsdrucksache: 279-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 12.07.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Umsetzung des Konjunkturpaketes II in der Stadt Bad Münstereifel; hier: Verwendung von Restmitteln __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Hans Orth __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 279-IX/Z-1 1. Sachverhalt: In der Haupt- und Finanzausschusssitzung am 06.07.2010 wurde die Angelegenheit auf der Basis der Alternative 1 des Beschlussvorschlages erörtert und wegen in der Sitzung nicht abschließend zu beantwortenden Fragen zu den Maßnahmen 2.1 2.4 2.5 Energetische Fassadensanierung Sporthalle Houverath Heizungsanlage Sportlerheim Iversheim, SV Iversheim Heizungsanlage Dorfgemeinschaftshaus Mahlberg 35.000,-- € 4.500,-- € 21.000,-- € einstimmig in den Rat vertagt. Nachstehend werden zu diesen einzelnen Maßnahmen weitere Erläuterungen gegeben: 2.1 Energetische Fassadensanierung Sporthalle Houverath 35.000,-- € Die vorstehende Maßnahme wird geprägt von der Erneuerung der vorhandenen 5 Klarglasfassaden mit einer Größe von rd. 5,1 x 3,0 m und 2 Klarglasfassaden mit einer Größe von rd. 5,1 x 1,7 m durch entsprechende im Wärmedurchgangskoeffizienten verbesserte doppelschalige GRILLODUR-Lichtfassaden, mit ALU-Gittersystem, Blendschutz und Ballwurfsicherheit nach DIN 18032. Die Elemente kosten rd. 24.000 € netto, hinzu kommen noch die Demontage der alten Lichtfassaden, der Schutz des Hallenbodens sowie Gerüst und Rollgerüstgestellung sowie die Mehrwertsteuer. 2.4 Heizungsanlage Sportlerheim Iversheim, SV Iversheim 4.500,-- € Aufgrund des Nutzungsvertrages vom 01.09.1983 wurde der SV Iversheim die Nutzung am Sportplatzgelände einschl. des Sportlerheimes in Iversheim überlassen. In diesem Zusammenhang hat sich die SV Iversheim verpflichtet, die Anlage schonend zu behandeln, zu unterhalten, zu reinigen, zu pflegen und kleinere Reparaturen, die im Einzelfall 50,-- € nicht überschreiten, durchzuführen. Die seitens der Stadt gewährte Pflegepauschale beträgt 1.677,-- €/p.a. Die SV Iversheim ist ihren vertraglichen Pflichten stets nachgekommen und hat zur Unterhaltung des Sportlerheimes und der Anlage in jüngster Vergangenheit Eigenleistungen mit einem Materialwert von 25.300 € (Fliesen, Dusche, elektrische Rolläden, Umkleideräume, Toilettenanlagen, Küche/Theke, Treppengeländer, Zaun und Geräte auf dem Kinderspielplatz) zuzüglich einer Arbeitsleistung von etwa 1.000 Stunden erbracht. Damit geht das wirtschaftliche Engagement der SV Iversheim an der Unterhaltung der Anlage deutlich über das vertraglich Vereinbarte hinaus. 2.5 Heizungsanlage Dorfgemeinschaftshaus Mahlberg 21.000,-- € Aufgrund des Nutzungsvertrages vom 27.03.1987 wurde der St. Michael-Schützenbruderschaft Mahlberg das ehemalige Schulgebäude und mit Nutzungsvertrag vom 31.03.1987 dem Turnverein Mahlberg die angrenzende Turnhalle nebst Nebenräumen zur Nutzung überlassen. Anstelle der Mietzahlungen ist seinerzeit die Übernahme von Unterhaltungs-, Bewirtschaftungskosten, Schönheitsreparaturen und die Pflege der Freiflächen vereinbart worden. Die Gebäudeunterhaltung an Dach und Fach ist bei der Stadt verblieben, die auch die Gebäude zu versichern hat. Die Gebäude weisen die nachfolgend stichwortartig dargestellten Mängel auf: • überalterte Heizungsanlage (Kessel rd. 40 Jahre, Brenner rd. 6 Jahre), • keine ausreichende Wärmedämmung, • Absenkungen der Bodenplatte im Bereich der Vorhalle, • sanierungsbedürftiges Dach (Dachstuhl und Eindeckung) im Bereich „Alte Schule“, • Undichtigkeiten und Putzschäden an der Außenfassade, • sanierungsbedürftige Elektroinstallation, • teilweise zerstörte Glasbausteine an der Turnhalle, • sanierungsbedürftige Fensterbänke (Schimmelbildung), Seite 3 von Ratsdrucksache 279-IX/Z-1 • defekte Dachabläufe und Außenbeleuchtung. Eine nachhaltige Beseitigung dieser Mängel erfordert nach überschläglichen Schätzungen einen Aufwand von weit über 200 T€. Vor diesem Hintergrund sind bereits verschiedene Gespräche mit den Vereinen mit dem Ziel geführt worden, das gesamte Objekt der Verwaltung durch einen gemeinsamen Betreiberverein zuzuführen. Allerdings ist allen Beteiligten klar, dass sich ein wirtschaftlicher Betrieb nur bei einem grundsanierten Objekt darstellen lässt. In den Ortsvereinen besteht auch eine grundsätzliche Bereitschaft zur Gründung eines Betreibervereins. Das für die Sanierung erforderliche Budget kann aber durch die Dorfgemeinschaft nicht aufgebracht werden. Bisherige Bemühungen, die notwendige Sanierung im Rahmen von Förderprojekten und flankierenden durch die Dorfgemeinschaft zu erbringenden Eigenleistungen zu realisieren, waren bislang nicht erfolgreich. Meist scheiterten die Bemühungen an der finanziellen Situation der Stadt, die aufgrund des Nothaushaltsrechtes keine Kredite – auch keine zinsverbilligten – aufnehmen oder aber keine Eigenanteile bei freiwilligen Aufgaben leisten darf und damit auch keine zuschussrechtlichen Anteilsfinanzierungen in Anspruch nehmen kann. An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass die überwiegende Zahl der Betreibermodelle im Stadtgebiet auch im Rahmen der Bereitstellung neuer oder sanierter Objekte erfolgte. Insoweit sind die Vorstellungen der Dorfgemeinschaft Mahlberg über die Bedingungen, unter denen ein Betreibermodell in Frage kommen kann, nicht überzogen. Durch den Einsatz der Konjunkturpaket II-Mittel könnte nun zumindest die mangelhafte Heizanlage in einen zeitgemäßen Zustand versetzt werden, die einen Weiterbetrieb der Liegenschaft im derzeit genutzten Umfang überhaupt erst ermöglicht. Die das Objekt nutzenden Vereine sind unbeschadet der vertraglichen Regelungen bereit, ab 2013 Eigenleistungen in einer Höhe von ca. 10.000 € (Isolierung der Außenfassade der Turnhalle, Beseitigung von Putzschäden an der Turnhalle, Erneuerung der Fensterbänke in der Turnhalle, Erneuerung der Thermostatventile in der Turnhalle und Sanierung der Turnhallentoiletteanlage, Erneuerung der Bodenplatte im Bereich der Vorhalle) in das Objekt zu erbringen. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: