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Beschlussvorlage (Beitragsverzicht im Rahmen der Satzung des Kreis Euskirchen für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
09.09.10, 18:11
Aktualisiert
09.09.10, 18:11
Beschlussvorlage (Beitragsverzicht im Rahmen der Satzung des Kreis Euskirchen für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege) Beschlussvorlage (Beitragsverzicht im Rahmen der Satzung des Kreis Euskirchen für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.09.2010 - Der Bürgermeister Az: 51-10-10 Le Nr. der Ratsdrucksache: 312-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 21.09.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Beitragsverzicht im Rahmen der Satzung des Kreis Euskirchen für die Erhebung von Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: @GRK1@ @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ) Nein-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) Enthaltungen ) Enthaltungen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 312-IX 1. Sachverhalt: Mit Schreiben vom 11.05.2010 (s. Anlage) bittet der Kreis Euskirchen die Stadt Bad Münstereifel um Stellungnahme zu einem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion, neben dem Beitragsverzicht bei Geschwisterkindern, die eine Kita oder OGS besuchen, auch die Beiträge für den Besuch einer Betreuungsmaßnahme (8-13 oder 13+) zu berücksichtigen. Mit dieser Vorlage an den Fachausschuss wird der Bitte des Kreises entsprochen, die Stellungnahme der Stadt Bad Münstereifel mit den politischen Gremien abzustimmen. Ortsrechtliche Regelungen zur Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung bleiben hiervon unberührt. Im Bereich der Stadt Bad Münstereifel bestanden im zurückliegenden Schuljahr 2009/2010 Betreuungsmaßnahmen im Rahmen des vom Land pauschal geförderten Programms „8-13“ an den Katholischen Grundschulen Arloff und Mutscheid sowie an der Gemeinschaftsgrundschule Bad Münstereifel. Das Betreuungsangebot „13+“ wurde nicht angeboten. Konkret wurden 2009/2010 an der Grundschule in Bad Münstereifel 7 Kinder, in Arloff 23 Kinder und in Mutscheid 11 Kinder betreut. Die Eltern entrichten hierfür an den jeweiligen Träger auf privatrechtlicher Basis monatliche Entgelte in unterschiedlicher Höhe. Die Ergebnisse der Befragung durch den Kreis bestätigen übrigens diese differenzierte Ausgangslage in den kreisangehörigen Kommunen. Anmerkung: Vor Einführung der OGS wurden Betreuungsgruppen überwiegend von örtlichen Fördervereinen betrieben, die ihrerseits unter dem Gesichtspunkt der Kostendeckung unterschiedliche Entgelte erhoben. Bis Ende des Schuljahres 2009/2010 wurden die Betreuungsgruppen in Arloff und Bad Münstereifel vom Standortträger Caritas und in Mutscheid vom örtlichen Förderverein fortgeführt. Es muss sich noch abschließend erweisen, ob in Mutscheid nach Einführung der OGS weiterhin Betreuungsbedarf (8-13) besteht. 2. Rechtliche Würdigung Die Anfrage des Kreises Euskirchen ist unter Berücksichtigung der §§ 77 (Grundsätze der Einnahmebeschaffung) und 82 (Vorläufige Haushaltswirtschaft) sowie dem sich aus den einschlägigen Erlassen ergebenden finanzwirtschaftlichen „Sonderstatus“ einer Kommune im Nothaushaltsrecht zu beurteilen. Nach Ziff. 3.3.1 lit. H des Erlasses des Innenministers vom 06.03.2009 ist ein solcher Verzicht, insbesondere wegen der Eigenschaft von Beiträgen als vorrangige Deckungsmittel, unzulässig. 3. Finanzielle Auswirkungen Ausweislich der Teilnehmerlisten, die der Verwaltung von den örtlichen Trägern zur Verfügung gestellt wurden, führte ein Beitragsverzicht auf der Grundlage der Datenlage des Schuljahres 2009/2010 für das Stadtgebiet Bad Münstereifels in 8 Fällen kreisseitig zu Beitragsausfällen in Höhe von 10.308,00 €. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Keine. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine. 7. Beschlussvorschlag: Die Stadt Bad Münstereifel anerkennt die positive familienpolitische Wirkung eines solchen Beitragsverzichts, muss einem solchen Vorhaben allerdings schon aufgrund der haushaltsrechtlichen Konsequenzen und Vorgaben ihre Zustimmung versagen.