Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
16 kB
Datum
21.09.2010
Erstellt
09.09.10, 18:11
Aktualisiert
09.09.10, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.09.2010
- Der Bürgermeister Az: 51-10-10 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 312-IX
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Beratungsfolge
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
21.09.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Beitragsverzicht im Rahmen der Satzung des Kreis Euskirchen für die Erhebung von
Elternbeiträgen für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und Tagespflege
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
@GRK1@
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
) Nein-Stimmen (
) Nein-Stimmen (
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
) Enthaltungen
) Enthaltungen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 312-IX
1. Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 11.05.2010 (s. Anlage) bittet der Kreis Euskirchen die Stadt Bad Münstereifel
um Stellungnahme zu einem Antrag der SPD-Kreistagsfraktion, neben dem Beitragsverzicht bei
Geschwisterkindern, die eine Kita oder OGS besuchen, auch die Beiträge für den Besuch einer
Betreuungsmaßnahme (8-13 oder 13+) zu berücksichtigen.
Mit dieser Vorlage an den Fachausschuss wird der Bitte des Kreises entsprochen, die
Stellungnahme der Stadt Bad Münstereifel mit den politischen Gremien abzustimmen.
Ortsrechtliche Regelungen zur Abgrenzung der Geschäfte der laufenden Verwaltung bleiben
hiervon unberührt.
Im Bereich der Stadt Bad Münstereifel bestanden im zurückliegenden Schuljahr 2009/2010
Betreuungsmaßnahmen im Rahmen des vom Land pauschal geförderten Programms „8-13“ an
den Katholischen Grundschulen Arloff und Mutscheid sowie an der Gemeinschaftsgrundschule
Bad Münstereifel. Das Betreuungsangebot „13+“ wurde nicht angeboten. Konkret wurden
2009/2010 an der Grundschule in Bad Münstereifel 7 Kinder, in Arloff 23 Kinder und in Mutscheid
11 Kinder betreut. Die Eltern entrichten hierfür an den jeweiligen Träger auf privatrechtlicher Basis
monatliche Entgelte in unterschiedlicher Höhe. Die Ergebnisse der Befragung durch den Kreis
bestätigen übrigens diese differenzierte Ausgangslage in den kreisangehörigen Kommunen.
Anmerkung: Vor Einführung der OGS wurden Betreuungsgruppen überwiegend von örtlichen
Fördervereinen betrieben, die ihrerseits unter dem Gesichtspunkt der Kostendeckung
unterschiedliche Entgelte erhoben. Bis Ende des Schuljahres 2009/2010 wurden die
Betreuungsgruppen in Arloff und Bad Münstereifel vom Standortträger Caritas und in Mutscheid
vom örtlichen Förderverein fortgeführt. Es muss sich noch abschließend erweisen, ob in Mutscheid
nach Einführung der OGS weiterhin Betreuungsbedarf (8-13) besteht.
2. Rechtliche Würdigung
Die Anfrage des Kreises Euskirchen ist unter Berücksichtigung der §§ 77 (Grundsätze der
Einnahmebeschaffung) und 82 (Vorläufige Haushaltswirtschaft) sowie dem sich aus den
einschlägigen Erlassen ergebenden finanzwirtschaftlichen „Sonderstatus“ einer Kommune im
Nothaushaltsrecht zu beurteilen. Nach Ziff. 3.3.1 lit. H des Erlasses des Innenministers vom
06.03.2009 ist ein solcher Verzicht, insbesondere wegen der Eigenschaft von Beiträgen als
vorrangige Deckungsmittel, unzulässig.
3. Finanzielle Auswirkungen
Ausweislich der Teilnehmerlisten, die der Verwaltung von den örtlichen Trägern zur Verfügung
gestellt wurden, führte ein Beitragsverzicht auf der Grundlage der Datenlage des Schuljahres
2009/2010 für das Stadtgebiet Bad Münstereifels in 8 Fällen kreisseitig zu Beitragsausfällen in
Höhe von 10.308,00 €.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Keine.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine.
7. Beschlussvorschlag:
Die Stadt Bad Münstereifel anerkennt die positive familienpolitische Wirkung eines solchen
Beitragsverzichts, muss einem solchen Vorhaben allerdings schon aufgrund der
haushaltsrechtlichen Konsequenzen und Vorgaben ihre Zustimmung versagen.