Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
09.09.10, 18:11
Aktualisiert
09.09.10, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 23.07.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 300-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Windenergie
hier: Sachstandsbericht
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Letztmals wurde am 23.03.2010 (RD-Nr. 167-IX) im Stadtentwicklungsausschuss zum Thema
Errichtung Windenergieanlagen in Schönau berichtet. Mit Schreiben vom 01.04.2010 wurde dem
Kreis die Stellungnahme des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (ebenfalls vom
01.04.2010) zur Kenntnisnahme übersandt. Im Schreiben des LVR wird darauf verwiesen, dass
das Verfahren nach § 9 Denkmalschutzgesetz z. Zt. geprüft wird und erst nach Abschluss dieser
Prüfung eine abschließende Stellungnahme bis Ende Mai 2010 abgegeben wird.
Dem Kreis wurde dann am 11.06.2010 diese abschließende Stellungnahme des LVR übersandt
sowie die Mitteilung gemacht, dass seitens der Unteren Denkmalbehörde die Erlaubnis zur
Errichtung der beantragten Windräder gem. § 9 Abs. 1b Denkmalschutzgesetz, nicht erteilt wird.
Als Begründung wurde aufgeführt, dass eine positive Benehmensherstellung mit dem LVR aus den
in den beiden Stellungnahmen vom 21.05.2010 sowie 14.12.2009 genannten Gründen nicht
hergestellt werden konnte. Ebenso schließt sich die Untere Denkmalbehörde dieser fachlichen
Bewertung des LVR an.
Seite 2 von Ratsdrucksache 300-IX
Das LVR unterstützt die Verweigerung des planungsrechtlichen Einvernehmens entsprechend der
Beschlussfassung vom 10.11.2009.
Ein Ablehnungsbescheid gegen die Errichtung der zwei Windkraftanlagen in einer Gesamthöhe
von 146,3 m in Bad Münstereifel-Schönau erfolgte durch den Kreis am 31.05.2010. Die
Antragstellerin hat zwischenzeitlich gegen den Ablehnungsbescheid Klage vor dem
Verwaltungsgericht Aachen erhoben. Nach Auskunft unseres Rechtsanwalts Dr. Beutling ist zu
erwarten, dass das Verwaltungsgericht die Stadt Bad Münstereifel als Standortgemeinde
kurzfristig unter Übersendung der Klageschrift beiladen wird. Da der Ablehnungsbescheid
insgesamt 18 Seiten umfasst, werden hier nur die wesentlichen Ablehnungsgründe genannt. Es
wird begründet, dass dem Vorhaben Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege
entgegenstehen. Auch würden die Windenergieanlagen das Landschaftsbild verunstalten.
Verschiedene öffentliche Belange stehen dem Vorhaben entgegen. Ebenso würden die Belange
des Artenschutzes nicht ausreichend berücksichtigt.
Es muss nun abgewartet werden, wie sich das Verfahren beim Gericht weiter entwickelt.
Die Gemeinde Nettersheim hat eine Änderung des Bebauungsplanes Windkraftkonzentrationszone in der Zeit vom 17. Mai bis 18. Juni 2010 durchgeführt. Gegenstand der 1. Änderung
dieses Bebauungsplanes soll es sein, für die in Engelgau befindlichen Windkraftanlagen ein
Bebaungsplanänderungsverfahren einzuleiten, durch das deren Höhe von derzeit 91 m im Falle
eines Repowering auf max. 99,5 m erhöht werden könnte. Der Betreiber möchte die Anlagen durch
leistungsstärkere Anlagen ersetzen.
Da eine Erhöhung der bestehenden Anlagen ebenfalls eine Beeinträchtigung des
Landschaftsbildes darstellt, und auch die Stadt Bad Münstereifel als Nachbarkommune betroffen
ist, wurde in Abstimmung mit unserem Rechtsanwalt Dr. Beutling eine Stellungnahme erarbeitet
und in das Änderungsverfahren der Gemeinde Nettersheim eingebracht.
Grundsätzlich sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden nach den Regelungen des
Baugesetzbuches aufeinander abzustimmen. Gerade das Thema Windenergie ist bei der Stadt
Bad Münstereifel, aber auch regional, sehr wichtig. Windenergieanlagen als technische
Monumentalbauten berühren planungsrechtlich nicht nur das Orts- und Landschaftsbild, sondern
auch die Belange des Denkmalschutzes sowie die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren
Erholungswert.
Die Stadt hat in ihrer Stellungnahme angeregt, auf die Erhöhung der bestehenden
Windenergieanlage in Engelgau zu verzichten und den bisherigen Bestand beizubehalten, auch
deshalb, weil die geplante Erhöhung nicht mit einer Verringerung der Anzahl der Standorte im
übrigen verbunden ist.
Dem Ausschuss zur Kenntnis.