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Mitteilungsvorlage (Windenergie hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
09.09.10, 18:11
Aktualisiert
09.09.10, 18:11
Mitteilungsvorlage (Windenergie
hier: Sachstandsbericht) Mitteilungsvorlage (Windenergie
hier: Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 23.07.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 300-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 14.09.2010 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Windenergie hier: Sachstandsbericht __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Letztmals wurde am 23.03.2010 (RD-Nr. 167-IX) im Stadtentwicklungsausschuss zum Thema Errichtung Windenergieanlagen in Schönau berichtet. Mit Schreiben vom 01.04.2010 wurde dem Kreis die Stellungnahme des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland (ebenfalls vom 01.04.2010) zur Kenntnisnahme übersandt. Im Schreiben des LVR wird darauf verwiesen, dass das Verfahren nach § 9 Denkmalschutzgesetz z. Zt. geprüft wird und erst nach Abschluss dieser Prüfung eine abschließende Stellungnahme bis Ende Mai 2010 abgegeben wird. Dem Kreis wurde dann am 11.06.2010 diese abschließende Stellungnahme des LVR übersandt sowie die Mitteilung gemacht, dass seitens der Unteren Denkmalbehörde die Erlaubnis zur Errichtung der beantragten Windräder gem. § 9 Abs. 1b Denkmalschutzgesetz, nicht erteilt wird. Als Begründung wurde aufgeführt, dass eine positive Benehmensherstellung mit dem LVR aus den in den beiden Stellungnahmen vom 21.05.2010 sowie 14.12.2009 genannten Gründen nicht hergestellt werden konnte. Ebenso schließt sich die Untere Denkmalbehörde dieser fachlichen Bewertung des LVR an. Seite 2 von Ratsdrucksache 300-IX Das LVR unterstützt die Verweigerung des planungsrechtlichen Einvernehmens entsprechend der Beschlussfassung vom 10.11.2009. Ein Ablehnungsbescheid gegen die Errichtung der zwei Windkraftanlagen in einer Gesamthöhe von 146,3 m in Bad Münstereifel-Schönau erfolgte durch den Kreis am 31.05.2010. Die Antragstellerin hat zwischenzeitlich gegen den Ablehnungsbescheid Klage vor dem Verwaltungsgericht Aachen erhoben. Nach Auskunft unseres Rechtsanwalts Dr. Beutling ist zu erwarten, dass das Verwaltungsgericht die Stadt Bad Münstereifel als Standortgemeinde kurzfristig unter Übersendung der Klageschrift beiladen wird. Da der Ablehnungsbescheid insgesamt 18 Seiten umfasst, werden hier nur die wesentlichen Ablehnungsgründe genannt. Es wird begründet, dass dem Vorhaben Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege entgegenstehen. Auch würden die Windenergieanlagen das Landschaftsbild verunstalten. Verschiedene öffentliche Belange stehen dem Vorhaben entgegen. Ebenso würden die Belange des Artenschutzes nicht ausreichend berücksichtigt. Es muss nun abgewartet werden, wie sich das Verfahren beim Gericht weiter entwickelt. Die Gemeinde Nettersheim hat eine Änderung des Bebauungsplanes Windkraftkonzentrationszone in der Zeit vom 17. Mai bis 18. Juni 2010 durchgeführt. Gegenstand der 1. Änderung dieses Bebauungsplanes soll es sein, für die in Engelgau befindlichen Windkraftanlagen ein Bebaungsplanänderungsverfahren einzuleiten, durch das deren Höhe von derzeit 91 m im Falle eines Repowering auf max. 99,5 m erhöht werden könnte. Der Betreiber möchte die Anlagen durch leistungsstärkere Anlagen ersetzen. Da eine Erhöhung der bestehenden Anlagen ebenfalls eine Beeinträchtigung des Landschaftsbildes darstellt, und auch die Stadt Bad Münstereifel als Nachbarkommune betroffen ist, wurde in Abstimmung mit unserem Rechtsanwalt Dr. Beutling eine Stellungnahme erarbeitet und in das Änderungsverfahren der Gemeinde Nettersheim eingebracht. Grundsätzlich sind die Bauleitpläne benachbarter Gemeinden nach den Regelungen des Baugesetzbuches aufeinander abzustimmen. Gerade das Thema Windenergie ist bei der Stadt Bad Münstereifel, aber auch regional, sehr wichtig. Windenergieanlagen als technische Monumentalbauten berühren planungsrechtlich nicht nur das Orts- und Landschaftsbild, sondern auch die Belange des Denkmalschutzes sowie die natürliche Eigenart der Landschaft und ihren Erholungswert. Die Stadt hat in ihrer Stellungnahme angeregt, auf die Erhöhung der bestehenden Windenergieanlage in Engelgau zu verzichten und den bisherigen Bestand beizubehalten, auch deshalb, weil die geplante Erhöhung nicht mit einer Verringerung der Anzahl der Standorte im übrigen verbunden ist. Dem Ausschuss zur Kenntnis.