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Beschlussvorlage (Einziehung der "Ernst-Diederichs-Straße" in Teilbereichen und Widmung der bisherigen Entlastungsstraße des Hammerwerkes Erft in Bad Münstereifel-Arloff als öffentliche Straße nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
12.07.2010
Erstellt
06.07.10, 07:44
Aktualisiert
06.07.10, 07:44
Beschlussvorlage (Einziehung der "Ernst-Diederichs-Straße" in Teilbereichen und Widmung der bisherigen Entlastungsstraße des Hammerwerkes Erft in Bad Münstereifel-Arloff als öffentliche Straße nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW) Beschlussvorlage (Einziehung der "Ernst-Diederichs-Straße" in Teilbereichen und Widmung der bisherigen Entlastungsstraße des Hammerwerkes Erft in Bad Münstereifel-Arloff als öffentliche Straße nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW) Beschlussvorlage (Einziehung der "Ernst-Diederichs-Straße" in Teilbereichen und Widmung der bisherigen Entlastungsstraße des Hammerwerkes Erft in Bad Münstereifel-Arloff als öffentliche Straße nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 25.06.2010 - Der Bürgermeister Az: SW 31 Nr. der Ratsdrucksache: 227-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 06.07.2010 Rat 12.07.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Einziehung der "Ernst-Diederichs-Straße" in Teilbereichen und Widmung der bisherigen Entlastungsstraße des Hammerwerkes Erft in Bad Münstereifel-Arloff als öffentliche Straße nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Schäfer __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 227-IX 1. Sachverhalt: Der Rat hat am 21.10.2008 den Grundsatzbeschluss gefasst, die „Ernst-Diederichs-Straße“ in Bad Münstereifel-Arloff dem Hammerwerk Erft zu übereignen und im Gegenzug eine einspurige Entlastungsstraße mit gegenläufigem Fußgänger-und Fahrradverkehr zwischen dem „Mozartweg“ und der Straße „In der Fließ“ bauen zu lassen. Gleichzeitig soll der Oberflächenbelag des Mozartweges entlang des Hammerwerkes erneuert/verbessert werden. Die Entwidmung der „Ernst-Diederichs-Straße“ soll nach Bau und Inbetriebnahme der Entlastungsstraße erfolgen (siehe Anlage 1). Zwischenzeitlich wurde die Entlastungsstraße zwischen dem „Mozartweg“ und der Straße „In der Fließ“ in der beschlossenen Art und Weise als nicht anbaubare Ersatzstraße fertig gestellt. Auch die Ertüchtigung des „Mozartweges“ ist umgesetzt worden, so dass das weitere Verfahren hinsichtlich der Entwidmung und Übereignung der „Ernst-Diederichs-Straße“ an das Hammerwerk parallel zur Widmung und Übereignung der Entlastungsstraße an die Stadt Bad Münstereifel durchgeführt werden kann. Hierfür bedarf es nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einer straßenrechtlichen Allgemeinverfügung, die durch Ratsbeschluss zu erwirken und öffentlich bekanntzumachen ist. Somit soll die „Ernst-Diederichs-Straße“ in der Gemarkung Arloff, Flur 6, Nr. 203 ab der Einmündung „In der Fließ“ bis zur Einmündung „Mozartweg“ nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) förmlich eingezogen und entwidmet werden (siehe Anlage 2). Gleichzeitig soll die bisherige Entlastungsstraße zwischen dem „Mozartweg“ und der Straße „In der Fließ“ nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) förmlich als Gemeindestraße (Anliegerstraße) dem öffentlichen Verkehr gewidmet werden (siehe Anlage 3). Die Straße erhält den Namen „Günter-Diederichs-Straße“. 2. Rechtliche Würdigung Mit der Einziehung und Entwidmung verliert die „Ernst-Diederichs-Straße“ in Bad MünstereifelArloff im vorbeschriebenen Streckenabschnitt ihre Eigenschaft als öffentliche Gemeindestraße. Mit der Widmung erhält die bisherige Entlastungsstraße (künftig: „Günter-Diederichs-Straße“) ihre Eigenschaft als öffentliche, nicht anbaufähige Gemeindestraße. Die Widmung bzw. Entwidmung Grundstückstauschvertrages. erfolgt Zug um Zug mit dem Abschluss des 3. Finanzielle Auswirkungen Es ist ein Flächentausch vorgesehen, ohne finanziellen Ausgleich. Das Hammerwerk Erft erhält dabei das in der Anlage 2 gekennzeichnete Teilstück der „ErnstDiederichs-Straße“, während die Stadt Bad Münstereifel die in der Anlage 3 gekennzeichnete „Entlastungsstraße“ übernimmt. Die betreffenden Flächen sind annähernd gleich groß. Die Grundstücksangelegenheit soll zuständigkeitshalber im Haupt- und Finanzausschuss beraten werden. Hierzu wird eine gesonderte RD erstellt. Seite 3 von Ratsdrucksache 227-IX 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen keine 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen: Mit der vertraglichen Regelung des Grundstückstausches der betreffenden Straßenflächen wird 1. die „Ernst-Diederichs-Straße“ in der Gemarkung Arloff, Flur 6, Nr. 203 ab der Einmündung „In der Fließ“ bis zur Einmündung „Mozartweg“ nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NRW (StrWG NRW) förmlich eingezogen und entwidmet sowie 2. die bisherige Entlastungsstraße (künftig: „Günter-Diederichs-Straße“) zwischen dem „Mozartweg“ und der Straße „In der Fließ“ nach § 6 des Straßen-und Wegegesetzes des Landes NRW (StrWG NRW) förmlich als Gemeindestraße (Anliegerstraße) dem öffentlichen Verkehr gewidmet.