Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
17 kB
Datum
12.07.2010
Erstellt
06.07.10, 07:44
Aktualisiert
06.07.10, 07:44
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 25.06.2010
- Der Bürgermeister Az: SW 31
Nr. der Ratsdrucksache: 227-IX
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
06.07.2010
Rat
12.07.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Einziehung der "Ernst-Diederichs-Straße" in Teilbereichen und Widmung der bisherigen
Entlastungsstraße des Hammerwerkes Erft in Bad Münstereifel-Arloff als öffentliche Straße
nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes NRW
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Berichterstatter: Herr Schäfer
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 227-IX
1. Sachverhalt:
Der Rat hat am 21.10.2008 den Grundsatzbeschluss gefasst, die „Ernst-Diederichs-Straße“ in
Bad Münstereifel-Arloff dem Hammerwerk Erft zu übereignen und im Gegenzug eine einspurige
Entlastungsstraße mit gegenläufigem Fußgänger-und Fahrradverkehr zwischen dem „Mozartweg“
und der Straße „In der Fließ“ bauen zu lassen. Gleichzeitig soll der Oberflächenbelag des
Mozartweges entlang des Hammerwerkes erneuert/verbessert werden. Die Entwidmung der
„Ernst-Diederichs-Straße“ soll nach Bau und Inbetriebnahme der Entlastungsstraße erfolgen
(siehe Anlage 1).
Zwischenzeitlich wurde die Entlastungsstraße zwischen dem „Mozartweg“ und der Straße
„In der Fließ“ in der beschlossenen Art und Weise als nicht anbaubare Ersatzstraße fertig gestellt.
Auch die Ertüchtigung des „Mozartweges“ ist umgesetzt worden, so dass das weitere Verfahren
hinsichtlich der Entwidmung und Übereignung der „Ernst-Diederichs-Straße“ an das Hammerwerk
parallel zur Widmung und Übereignung der Entlastungsstraße an die Stadt Bad Münstereifel
durchgeführt werden kann.
Hierfür bedarf es nach den Bestimmungen des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) einer straßenrechtlichen Allgemeinverfügung, die durch
Ratsbeschluss zu erwirken und öffentlich bekanntzumachen ist.
Somit soll die „Ernst-Diederichs-Straße“ in der Gemarkung Arloff, Flur 6, Nr. 203 ab der
Einmündung „In der Fließ“ bis zur Einmündung „Mozartweg“ nach § 7 des Straßen- und
Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) förmlich eingezogen und
entwidmet werden (siehe Anlage 2).
Gleichzeitig soll die bisherige Entlastungsstraße zwischen dem „Mozartweg“ und der Straße
„In der Fließ“ nach § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen
(StrWG NRW) förmlich als Gemeindestraße (Anliegerstraße) dem öffentlichen Verkehr gewidmet
werden (siehe Anlage 3).
Die Straße erhält den Namen „Günter-Diederichs-Straße“.
2. Rechtliche Würdigung
Mit der Einziehung und Entwidmung verliert die „Ernst-Diederichs-Straße“ in Bad MünstereifelArloff im vorbeschriebenen Streckenabschnitt ihre Eigenschaft als öffentliche Gemeindestraße.
Mit der Widmung erhält die bisherige Entlastungsstraße (künftig: „Günter-Diederichs-Straße“) ihre
Eigenschaft als öffentliche, nicht anbaufähige Gemeindestraße.
Die Widmung bzw. Entwidmung
Grundstückstauschvertrages.
erfolgt
Zug
um
Zug
mit
dem
Abschluss
des
3. Finanzielle Auswirkungen
Es ist ein Flächentausch vorgesehen, ohne finanziellen Ausgleich.
Das Hammerwerk Erft erhält dabei das in der Anlage 2 gekennzeichnete Teilstück der „ErnstDiederichs-Straße“, während die Stadt Bad Münstereifel die in der Anlage 3 gekennzeichnete
„Entlastungsstraße“ übernimmt. Die betreffenden Flächen sind annähernd gleich groß.
Die Grundstücksangelegenheit soll zuständigkeitshalber im Haupt- und Finanzausschuss beraten
werden. Hierzu wird eine gesonderte RD erstellt.
Seite 3 von Ratsdrucksache 227-IX
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
keine
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen:
Mit der vertraglichen Regelung des Grundstückstausches der betreffenden Straßenflächen wird
1. die „Ernst-Diederichs-Straße“ in der Gemarkung Arloff, Flur 6, Nr. 203 ab der Einmündung
„In der Fließ“ bis zur Einmündung „Mozartweg“ nach § 7 des Straßen- und Wegegesetzes des
Landes NRW (StrWG NRW) förmlich eingezogen und entwidmet sowie
2. die bisherige Entlastungsstraße (künftig: „Günter-Diederichs-Straße“) zwischen dem
„Mozartweg“ und der Straße „In der Fließ“ nach § 6 des Straßen-und Wegegesetzes des
Landes NRW (StrWG NRW) förmlich als Gemeindestraße (Anliegerstraße) dem öffentlichen
Verkehr gewidmet.