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Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 68 "Eschweiler-An der Wachhecke"-Teilbereich 1 hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
09.09.10, 18:11
Aktualisiert
09.09.10, 18:11
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 68 "Eschweiler-An der Wachhecke"-Teilbereich 1
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 68 "Eschweiler-An der Wachhecke"-Teilbereich 1
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 27.08.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 276-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 14.09.2010 Rat 05.10.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 68 "Eschweiler-An der Wachhecke"-Teilbereich 1 hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 276-IX 1. Sachverhalt: Nachdem im Stadtentwicklungsausschuss der entsprechende Beschluss gefasst wurde, wird derzeit die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Die bisher im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsbeschlüssen sind beigefügt. Sollten noch weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese noch vorgelegt. Um eine Zufahrt zum rückwärtigen Grundstücksbereich freizuhalten ist eine eintsprechende Zone am westl. Rand des Plangebietes vorgesehen. Diese Lösung wird gegenüber einer Zufahrt in Höhe der Olefstraße der Vorzug gegeben. Die Begründung hierzu ist den Abwägungsbeschlüssen unter der lfd. Nr. 07 zu entnehmen. Der erforderliche Erschließungsvertrag für den Ausbau des Gehweges entlang der Iversheimer Straße ist in Vorbereitung. Im Verfahren sind nun die Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: 1. Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. bültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 68 „Eschweiler-An der Wachhcke, Teilbereich 1“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.