Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
09.09.10, 18:11
Aktualisiert
09.09.10, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 27.08.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 276-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Rat
05.10.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 68 "Eschweiler-An der Wachhecke"-Teilbereich 1
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 276-IX
1. Sachverhalt:
Nachdem im Stadtentwicklungsausschuss der entsprechende Beschluss gefasst wurde, wird
derzeit die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt.
Die bisher im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsbeschlüssen sind
beigefügt.
Sollten noch weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese noch vorgelegt.
Um eine Zufahrt zum rückwärtigen Grundstücksbereich freizuhalten ist eine eintsprechende Zone
am westl. Rand des Plangebietes vorgesehen. Diese Lösung wird gegenüber einer Zufahrt in
Höhe der Olefstraße der Vorzug gegeben. Die Begründung hierzu ist den Abwägungsbeschlüssen
unter der lfd. Nr. 07 zu entnehmen.
Der erforderliche Erschließungsvertrag für den Ausbau des Gehweges entlang der Iversheimer
Straße ist in Vorbereitung.
Im Verfahren sind nun die Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1. Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten
Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. bültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 68
„Eschweiler-An der Wachhcke, Teilbereich 1“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und
Begründung als Satzung beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.