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Beschlussvorlage (Leistungsumfang des Anruf-Sammeltaxidienstes (AST))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
09.09.10, 18:11
Aktualisiert
09.09.10, 18:11
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 20.08.2010 - Der Bürgermeister Az: 32-51-52 Le Nr. der Ratsdrucksache: 261-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 14.09.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Leistungsumfang des Anruf-Sammeltaxidienstes (AST) __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Ulrich Ley __________________________________________________________________________ (X) Kosten €: ca. 40.000,00 € p. a. ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( X ja / ( ) nein / ( X Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 261-IX 1. Sachverhalt: Der Aufgabenträger Kreis Euskirchen, konkret die zuständige Abteilung Planung, Umwelt und Verkehr, hat die Verwaltung am 01.06.2010 darüber informiert, dass das beauftragte Beförderungsunternehmen aus Euskirchen seine Kündigung des AST-Verkehrs Bad Münstereifel zum Ende des Jahres bzw. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2010 form- und fristgerecht eingereicht hat. Insofern steht nun eine Neuausschreibung des AST-Verkehrs ab 01.01.2011 an. In Rahmen der Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen ist die Stadt Bad Münstereifel aufgerufen, den aus ihrer Sicht bestehenden künftigen Beförderungsbedarf zu benennen. Sollten sich Änderungen im Vergleich zum derzeitigen Beförderungsangebot ergeben, so sind diese fristwahrend in die Ausschreibungsunterlagen einzuarbeiten und nach der Vergabe zum Fahrplanwechsel im Dezember 2010 umzusetzen. Es ist geplant, den neuen Beförderungsvertrag mit einer Verlängerungsklausel zu versehen, die den Vertragspartnern jährlich eine Kündigung ermöglicht. Angesichts der verfahrens- und vergaberechtlich vorgegebenen Fristen ist eine Entscheidung spätestens in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 14.09.2010 zu treffen. Dieser Termin ist unbedingt einzuhalten, damit seitens des Kreises und des beauftragten neuen Beförderungsunternehmens notwendige Dispositionen (Fahrplangestaltung, Erweiterung Fuhrpark etc.) frühzeitig zum nächsten Fahrplanwechsel getroffen werden können. Vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltslage ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich, Beförderungsbedarfe zu analysieren und Optionen aufzuzeigen, die zu einer Minderung des jährlichen Defizits im Bereich AST von zur Zeit 40.000,00 € führen können. Eine Neuvergabe führt unmittelbar zu einer Prüfung von § 82 GO, der die Neubegründung von haushaltswirksamen Rechtspflichten im freiwilligen Bereich grundsätzlich nicht zulässt. Das AST-Angebot ist als freiwillige Leistung einzustufen. Dennoch ist eine angemessene Anbindung des ländlichen Raumes an den ÖPNV und darüber hinaus ohne ein Mindestangebot des AST nicht organisierbar, so dass im Rahmen der Daseinsvorsorge ein weiterer Betrieb des AST im Stadtgebiet Bad Münstereifels unverzichtbar ist. Es liegen aktuelle Erhebungen des Kreises vor, die bereits im Februar 2010 Gegenstand einer Erörterung beim Bürgermeister waren und nachgehend zu einer Kundenbefragung zu Beförderungsbedarfen in den Abendstunden führten. Beide Ausarbeitungen sind dieser Vorlage als Anlage 1 und 2 beigefügt. 2. Rechtliche Würdigung S. Sachverhalt. 3. Finanzielle Auswirkungen Der AST im jetzigen Umfang führt zu Aufwand in einer Größenordnung von 40.000,00 € p. a.. Das Ergebnis einer neuen Ausschreibung lässt sich nicht vorhersagen. Bei Aufrechterhaltung des bestehenden Beförderungsangebotes ist jedoch insbesondere vor dem Hintergrund steigender Lohn-, Betriebs- und Energiekosten mit Kostensteigerungen zu rechnen. Entsprechend sind auch die Einsparpotentiale in den vom Kreis vorlegten Modellrechnungen mit Vorbehalten behaftet und als Richtgrößen zu verstehen. Hier können sich zukünftig aufgrund des Ausschreibungsergebnisses oder eines veränderten Kundenverhaltens Verschiebungen ergeben. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 261-IX Die in den Ausarbeitungen des Kreises Euskirchen enthaltenen Änderungsvorschläge decken aus dem Blickwinkel möglicher Einspareffekte eine große Bandbreite ab. Neben diesem monetären Element sind aber auch die Beförderungsbedarfe zu berücksichtigen, die aufgrund Schulbesuch oder Berufstätigkeit notwendig sind oder elementar der Grundversorgung einer älter werdenden Bürgerschaft (Demographischer Wandel) dienen. Im Rahmen der Erörterungen dieser Thematik in der Sparkommission am 22.06.2010 wurden Auswirkungen einer differenzierten Preisanpassung im AST insbesondere für Abend- und Nachtfahrten hinterfragt. Die Verwaltung hat sich mit diesem Anliegen an den zuständigen Aufgabenträger Kreis Euskirchen gewandt. Obwohl es hierzu der Beteiligung von Bezirksregierung und Verkehrsverbund bedarf, ist eine Rückmeldung rechtzeitig vor dem Sitzungstermin avisiert. Zusammenfassend hält es die Verwaltung trotz schwierigster wirtschaftlicher Rahmenbedingungen für sachgerecht, von einschneidenden Kürzungen des Beförderungsangebotes im AST (Vorschläge 4 – 5) in jedem Fall Abstand zu nehmen. Inwieweit es erforderlich ist, die anderen Varianten 1 – 3 in die nähere Betrachtung zu nehmen, hängt auch von der Stellungnahme des Kreises zur rechtlichen und praktischen Umsetzbarkeit eines Nacht-/Freizeitzuschlages ab. Korrespondierend behält die Verwaltung sich vor, einen konkretisierten Beschlussvorschlag in einer gesonderten Zusatzerläuterung nachzureichen. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel S. Ausführungen zu Ziff. 5. 7. Beschlussvorschlag: Es wird um Beratung und Entscheidung wird gebeten.