Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
09.09.10, 18:11
Aktualisiert
09.09.10, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 20.08.2010
- Der Bürgermeister Az: 32-51-52 Le
Nr. der Ratsdrucksache: 261-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Leistungsumfang des Anruf-Sammeltaxidienstes (AST)
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Berichterstatter: Ulrich Ley
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(X)
Kosten €: ca. 40.000,00 € p. a.
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
( X ja / ( ) nein /
( X Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 261-IX
1. Sachverhalt:
Der Aufgabenträger Kreis Euskirchen, konkret die zuständige Abteilung Planung, Umwelt und
Verkehr, hat die Verwaltung am 01.06.2010 darüber informiert, dass das beauftragte
Beförderungsunternehmen aus Euskirchen seine Kündigung des AST-Verkehrs Bad Münstereifel
zum Ende des Jahres bzw. zum Fahrplanwechsel im Dezember 2010 form- und fristgerecht
eingereicht hat.
Insofern steht nun eine Neuausschreibung des AST-Verkehrs ab 01.01.2011 an. In Rahmen der
Vorbereitung der Ausschreibungsunterlagen ist die Stadt Bad Münstereifel aufgerufen, den aus
ihrer Sicht bestehenden künftigen Beförderungsbedarf zu benennen. Sollten sich Änderungen im
Vergleich zum derzeitigen Beförderungsangebot ergeben, so sind diese fristwahrend in die
Ausschreibungsunterlagen einzuarbeiten und nach der Vergabe zum Fahrplanwechsel im
Dezember 2010 umzusetzen. Es ist geplant, den neuen Beförderungsvertrag mit einer
Verlängerungsklausel zu versehen, die den Vertragspartnern jährlich eine Kündigung ermöglicht.
Angesichts der verfahrens- und vergaberechtlich vorgegebenen Fristen ist eine Entscheidung
spätestens in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 14.09.2010 zu treffen. Dieser
Termin ist unbedingt einzuhalten, damit seitens des Kreises und des beauftragten neuen
Beförderungsunternehmens notwendige Dispositionen (Fahrplangestaltung, Erweiterung Fuhrpark
etc.) frühzeitig zum nächsten Fahrplanwechsel getroffen werden können.
Vor dem Hintergrund der defizitären Haushaltslage ist es aus Sicht der Verwaltung erforderlich,
Beförderungsbedarfe zu analysieren und Optionen aufzuzeigen, die zu einer Minderung des
jährlichen Defizits im Bereich AST von zur Zeit 40.000,00 € führen können. Eine Neuvergabe führt
unmittelbar zu einer Prüfung von § 82 GO, der die Neubegründung von haushaltswirksamen
Rechtspflichten im freiwilligen Bereich grundsätzlich nicht zulässt. Das AST-Angebot ist als
freiwillige Leistung einzustufen. Dennoch ist eine angemessene Anbindung des ländlichen
Raumes an den ÖPNV und darüber hinaus ohne ein Mindestangebot des AST nicht organisierbar,
so dass im Rahmen der Daseinsvorsorge ein weiterer Betrieb des AST im Stadtgebiet Bad
Münstereifels unverzichtbar ist.
Es liegen aktuelle Erhebungen des Kreises vor, die bereits im Februar 2010 Gegenstand einer
Erörterung beim Bürgermeister waren und nachgehend zu einer Kundenbefragung zu
Beförderungsbedarfen in den Abendstunden führten. Beide Ausarbeitungen sind dieser Vorlage
als Anlage 1 und 2 beigefügt.
2. Rechtliche Würdigung
S. Sachverhalt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Der AST im jetzigen Umfang führt zu Aufwand in einer Größenordnung von 40.000,00 € p. a.. Das
Ergebnis einer neuen Ausschreibung lässt sich nicht vorhersagen. Bei Aufrechterhaltung des
bestehenden Beförderungsangebotes ist jedoch insbesondere vor dem Hintergrund steigender
Lohn-, Betriebs- und Energiekosten mit Kostensteigerungen zu rechnen.
Entsprechend sind auch die Einsparpotentiale in den vom Kreis vorlegten Modellrechnungen mit
Vorbehalten behaftet und als Richtgrößen zu verstehen. Hier können sich zukünftig aufgrund des
Ausschreibungsergebnisses oder eines veränderten Kundenverhaltens Verschiebungen ergeben.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Seite 3 von Ratsdrucksache 261-IX
Die in den Ausarbeitungen des Kreises Euskirchen enthaltenen Änderungsvorschläge decken aus
dem Blickwinkel möglicher Einspareffekte eine große Bandbreite ab. Neben diesem monetären
Element sind aber auch die Beförderungsbedarfe zu berücksichtigen, die aufgrund Schulbesuch
oder Berufstätigkeit notwendig sind oder elementar der Grundversorgung einer älter werdenden
Bürgerschaft (Demographischer Wandel) dienen.
Im Rahmen der Erörterungen dieser Thematik in der Sparkommission am 22.06.2010 wurden
Auswirkungen einer differenzierten Preisanpassung im AST insbesondere für Abend- und
Nachtfahrten hinterfragt. Die Verwaltung hat sich mit diesem Anliegen an den zuständigen
Aufgabenträger Kreis Euskirchen gewandt. Obwohl es hierzu der Beteiligung von Bezirksregierung
und Verkehrsverbund bedarf, ist eine Rückmeldung rechtzeitig vor dem Sitzungstermin avisiert.
Zusammenfassend hält es die Verwaltung trotz schwierigster wirtschaftlicher Rahmenbedingungen
für sachgerecht, von einschneidenden Kürzungen des Beförderungsangebotes im AST
(Vorschläge 4 – 5) in jedem Fall Abstand zu nehmen. Inwieweit es erforderlich ist, die anderen
Varianten 1 – 3 in die nähere Betrachtung zu nehmen, hängt auch von der Stellungnahme des
Kreises zur rechtlichen und praktischen Umsetzbarkeit eines Nacht-/Freizeitzuschlages ab.
Korrespondierend behält die Verwaltung sich vor, einen konkretisierten Beschlussvorschlag in
einer gesonderten Zusatzerläuterung nachzureichen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
S. Ausführungen zu Ziff. 5.
7. Beschlussvorschlag:
Es wird um Beratung und Entscheidung wird gebeten.