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Zusatzerläuterung (Entwicklung der Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
23 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
09.09.10, 18:11
Aktualisiert
09.09.10, 18:11
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 01.09.2010 - Der Bürgermeister Az: 41-10-10 Le Nr. der Zusatzerläuterung: 64-IX/Z-4 __________________________________________________________________________ Zusatzerläuterung für den Termin Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften 21.09.2010 Rat 05.10.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Entwicklung der Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid __________________________________________________________________________ Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften am: 01.12.2009 __________________________________________________________________________ Neuer Beschlussvorschlag aufgrund ( ) eines Beschlusses des ( ) eines Eilbeschlusses (X) neuer Erkenntnis der Verwaltung ( ) einer Dringlichkeitsentscheidung oder ( ) __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: SchulA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 64-IX/Z-4 1. Sachverhalt: Zurückkommend auf die Ausführungen in der Zusatzerläuterung 3 hat die Verwaltung in der Zwischenzeit die Entwicklung der Schülerzahlen im Primarbereich prognostisch bis zum Einschulungsjahrgang 2015/2016 fortgeschrieben. Die entsprechende Ausarbeitung ist als Anlage beigefügt. Zudem hat die Verwaltung in der Frage der weiteren Vorgehensweise das Gespräch bei der Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde gesucht. Dieser Termin fand am 08.06.2010 im Beisein der zuständigen Schulrätin des Kreises Euskirchen, Frau Renate Katz, statt. Aus diesem Gespräch in Verbindung mit der demographischen Entwicklung der Schülerzahlen ergeben sich eine Reihe von Erkenntnissen: 1. Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Grundschullandschaft Bad Münstereifels ¾ Die Jahrgangsstärken der zur Einschulung anstehenden SchülerInnen sind weiterhin rückläufig. Der Einschulungsjahrgang 2015/2016 markiert mit 102 Neugeborenen in 2009 einen neuen Tiefpunkt. Prognosen namhafter Institute zu Folge wird sich demographisch ab 2015 eine „Seitwärtsbewegung“ der Geburtenzahlen einstellen. Selbst wenn man jeglichen Schülertourismus und die Deckung des sonderpädagogischen Förderbedarfs außer Betracht lässt, werden ab dem Einschulungsjahrgang 2015/2016 folglich nur 4 bis höchstens 5 Züge benötigt. Zum Vergleich wird die GGS Bad Münstereifel heute 3-zügig, die KGS Arloff 2-zügig, die KGS Houverath 1-zügig und die KGS Mutscheid 1,5-zügig geführt. Es zeichnet sich daher für 2015 ein Szenario mit einer 2-zügigen GGS Bad Münstereifel, einer 1-2zügigen KGS Arloff sowie einer 1-zügigen Grundschule im Einzugsbereich der heutigen KGS`en Houverath und Mutscheid ab. ¾ Aufgrund der räumlichen Distanzen zwischen den einzelnen Grundschulstandorten (s. Ausarbeitung, S. 2) sowie den bestehenden Verkehrsverbindungen darf man nicht davon ausgehen, dass der Wegfall eines Grundschulstandortes im Höhengebiet zur Stärkung des verbleibenden Standortes beiträgt. ¾ Diese düstere Perspektive, die sich in diesem Ausmaß tendendenziell vor allem für den Südkreis allgemein abzeichnet, ist noch mit Unwägbarkeiten behaftet. Diese liegen insbesondere in einer derzeit nicht kalkulierbaren Landespolitik (Stichwort: Gemeinsames Lernen bis Klasse 6), in lokalen Auswirkungen der UN-Resolution Nr. 24 (Stichwort: Inklusion) sowie in kooperativen Denkmodellen, die sich aus der gleichgelagertern Entwicklung von Schülerzahlen auch jenseits der Landesgrenze zu Rheinland-Pfalz in den nächsten Jahren ergeben könnten. Î Der Standorterhalt mit wohnortnahem Schulangebot in der Primarstufe sollte vorrangiges Ziel aller Anstrengungen von Eltern, Schulen, Politik und Verwaltung sein. Insbesondere im Höhengebiet muss es gelingen, in der Elternschaft eine noch stärkere Identifikation mit „ihren“ Grundschulen zu erzeugen und beide Schulstandorte zu stärken. Nach Auffassung der Schulen sowie des Schulträgers ist die Bildung eines Grundschulverbundes hierbei nach wie vor alternativlos. 2. Gründung eines Grundschulverbundes ¾ Entsprechend der derzeitigen gesetzlichen und ministeriellen Rahmenbedingungen gibt es im Regierungsbezirk Köln derzeit keinen Schulverbund zwischen 2 einzügigen Grundschulen. Aufgrund der örtlichen Lagedarstellung, der von den Schulleitungen in Personalunion bereits eingeleiteten Gemeinschaftsprojekte sowie der Schwierigkeiten, die ein Hauptstandort Bad Münstereifel mit Teilstandorten in Houverath und Mutscheid in vielerlei Hinsicht aufwerfen würde, hat sich die Verwaltung mit der Unterstützung der Schulrätin erfolgreich für eine Ausnahmeregelung eingesetzt. Ein Grundschulverbund Seite 3 von Ratsdrucksache 64-IX/Z-4 der beiden – bald einzügigen – Grundschulen in Houverath und Mutscheid zeichnet sich danach ab und ist seitens der Bezirksregierung nach Abstimmung mit dem Ministerium insoweit genehmigungsfähig. ¾ In vorliegenden Fall ist die Gründung des Grundschulverbundes rechtlich ausschließlich als Änderung im Sinne der §§ 81 und 82 SchulG zu vollziehen, da die für einen Zusammenschluss mit Neugründung des Schulverbundes geforderte Jahrgangsstärke von 56 SchülerInnen gem. § 82 Abs. 1 und 2 SchulG im Prognosezeitraum nicht erreicht wird. Das bedeutet, dass der Schulträger eine der beiden Grundschulen formal auflösen und diese als Teilstandort der anderen Schule (=Hauptstandort) weiterführen muss. Die Bezirksregierung hat ausdrücklich bestätigt, dass damit keine Präjudiz hinsichtlich der Frage eines später zu schließenden Standortes getroffen wird. Dies ist zu gegebener Zeit ausschließlich auf der Grundlage der Schulanmeldungen zu beurteilen. ¾ Angesichts der kurz- bis mittelfristig noch höheren Schülerzahlen sowie des größeren Raumangebotes präferieren Bezirksregierung und Schulrätin Mutscheid als Hauptstandort. 2. Rechtliche Würdigung S. Sachverhalt. 3. Finanzielle Auswirkungen Keine. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen S. Sachverhalt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel S. Sachverhalt. 7. Beschlussvorschlag: 1. Die Stadt Bad Münstereifel hält gem. § 82 Abs. 3 Satz 1 SchulG die Aufrechterhaltung der Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid für erforderlich. 2. Zur Stärkung und Sicherung dieser Standorte wird mit Beginn des 2. Schulhalbjahres 2010/2011 die Katholische Grundschule Houverath aufgelöst und als Teilstandort der Katholischen Grundschule Mutscheid geführt. 3. Die beiden Grundschulen sind aufgefordert, gemeinsam Vorschläge für die Bezeichnung des neuen Grundschulverbundes gem. § 6 Abs. 6 SchulG zu unterbreiten.