Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
23 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
09.09.10, 18:11
Aktualisiert
09.09.10, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 01.09.2010
- Der Bürgermeister Az: 41-10-10 Le
Nr. der Zusatzerläuterung: 64-IX/Z-4
__________________________________________________________________________
Zusatzerläuterung für den
Termin
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
21.09.2010
Rat
05.10.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Entwicklung der Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid
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Erläuterung wurde erstmals vorgelegt mit der Einladung für den
Ausschuss für Schule, Kultur, Soziales und Städtepartnerschaften
am:
01.12.2009
__________________________________________________________________________
Neuer Beschlussvorschlag aufgrund
( )
eines Beschlusses des
( )
eines Eilbeschlusses
(X)
neuer Erkenntnis der Verwaltung
( )
einer Dringlichkeitsentscheidung oder
( )
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
SchulA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 64-IX/Z-4
1. Sachverhalt:
Zurückkommend auf die Ausführungen in der Zusatzerläuterung 3 hat die Verwaltung in der
Zwischenzeit die Entwicklung der Schülerzahlen im Primarbereich prognostisch bis zum
Einschulungsjahrgang 2015/2016 fortgeschrieben. Die entsprechende Ausarbeitung ist als Anlage
beigefügt.
Zudem hat die Verwaltung in der Frage der weiteren Vorgehensweise das Gespräch bei der
Bezirksregierung Köln als obere Schulaufsichtsbehörde gesucht. Dieser Termin fand am
08.06.2010 im Beisein der zuständigen Schulrätin des Kreises Euskirchen, Frau Renate Katz,
statt. Aus diesem Gespräch in Verbindung mit der demographischen Entwicklung der
Schülerzahlen ergeben sich eine Reihe von Erkenntnissen:
1.
Auswirkungen der demographischen Entwicklung auf die Grundschullandschaft Bad
Münstereifels
¾
Die Jahrgangsstärken der zur Einschulung anstehenden SchülerInnen sind weiterhin
rückläufig. Der Einschulungsjahrgang 2015/2016 markiert mit 102 Neugeborenen in
2009 einen neuen Tiefpunkt. Prognosen namhafter Institute zu Folge wird sich
demographisch ab 2015 eine „Seitwärtsbewegung“ der Geburtenzahlen einstellen.
Selbst wenn man jeglichen Schülertourismus und die Deckung des
sonderpädagogischen Förderbedarfs außer Betracht lässt, werden ab dem
Einschulungsjahrgang 2015/2016 folglich nur 4 bis höchstens 5 Züge benötigt. Zum
Vergleich wird die GGS Bad Münstereifel heute 3-zügig, die KGS Arloff 2-zügig, die
KGS Houverath 1-zügig und die KGS Mutscheid 1,5-zügig geführt. Es zeichnet sich
daher für 2015 ein Szenario mit einer 2-zügigen GGS Bad Münstereifel, einer 1-2zügigen KGS Arloff sowie einer 1-zügigen Grundschule im Einzugsbereich der
heutigen KGS`en Houverath und Mutscheid ab.
¾
Aufgrund der räumlichen Distanzen zwischen den einzelnen Grundschulstandorten (s.
Ausarbeitung, S. 2) sowie den bestehenden Verkehrsverbindungen darf man nicht
davon ausgehen, dass der Wegfall eines Grundschulstandortes im Höhengebiet zur
Stärkung des verbleibenden Standortes beiträgt.
¾
Diese düstere Perspektive, die sich in diesem Ausmaß tendendenziell vor allem für den
Südkreis allgemein abzeichnet, ist noch mit Unwägbarkeiten behaftet. Diese liegen
insbesondere in einer derzeit nicht kalkulierbaren Landespolitik (Stichwort:
Gemeinsames Lernen bis Klasse 6), in lokalen Auswirkungen der UN-Resolution Nr.
24 (Stichwort: Inklusion) sowie in kooperativen Denkmodellen, die sich aus der
gleichgelagertern Entwicklung von Schülerzahlen auch jenseits der Landesgrenze zu
Rheinland-Pfalz in den nächsten Jahren ergeben könnten.
Î
Der Standorterhalt mit wohnortnahem Schulangebot in der Primarstufe sollte
vorrangiges Ziel aller Anstrengungen von Eltern, Schulen, Politik und Verwaltung
sein. Insbesondere im Höhengebiet muss es gelingen, in der Elternschaft eine noch
stärkere Identifikation mit „ihren“ Grundschulen zu erzeugen und beide
Schulstandorte zu stärken. Nach Auffassung der Schulen sowie des Schulträgers ist
die Bildung eines Grundschulverbundes hierbei nach wie vor alternativlos.
2.
Gründung eines Grundschulverbundes
¾
Entsprechend der derzeitigen gesetzlichen und ministeriellen Rahmenbedingungen
gibt es im Regierungsbezirk Köln derzeit keinen Schulverbund zwischen 2 einzügigen
Grundschulen. Aufgrund der örtlichen Lagedarstellung, der von den Schulleitungen in
Personalunion bereits eingeleiteten Gemeinschaftsprojekte sowie der Schwierigkeiten,
die ein Hauptstandort Bad Münstereifel mit Teilstandorten in Houverath und Mutscheid
in vielerlei Hinsicht aufwerfen würde, hat sich die Verwaltung mit der Unterstützung der
Schulrätin erfolgreich für eine Ausnahmeregelung eingesetzt. Ein Grundschulverbund
Seite 3 von Ratsdrucksache 64-IX/Z-4
der beiden – bald einzügigen – Grundschulen in Houverath und Mutscheid zeichnet
sich danach ab und ist seitens der Bezirksregierung nach Abstimmung mit dem
Ministerium insoweit genehmigungsfähig.
¾
In vorliegenden Fall ist die Gründung des Grundschulverbundes rechtlich
ausschließlich als Änderung im Sinne der §§ 81 und 82 SchulG zu vollziehen, da die
für einen Zusammenschluss mit Neugründung des Schulverbundes geforderte
Jahrgangsstärke von 56 SchülerInnen gem. § 82 Abs. 1 und 2 SchulG im
Prognosezeitraum nicht erreicht wird. Das bedeutet, dass der Schulträger eine der
beiden Grundschulen formal auflösen und diese als Teilstandort der anderen Schule
(=Hauptstandort) weiterführen muss. Die Bezirksregierung hat ausdrücklich bestätigt,
dass damit keine Präjudiz hinsichtlich der Frage eines später zu schließenden
Standortes getroffen wird. Dies ist zu gegebener Zeit ausschließlich auf der Grundlage
der Schulanmeldungen zu beurteilen.
¾
Angesichts der kurz- bis mittelfristig noch höheren Schülerzahlen sowie des größeren
Raumangebotes präferieren Bezirksregierung und Schulrätin Mutscheid als
Hauptstandort.
2. Rechtliche Würdigung
S. Sachverhalt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Keine.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
S. Sachverhalt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
S. Sachverhalt.
7. Beschlussvorschlag:
1.
Die Stadt Bad Münstereifel hält gem. § 82 Abs. 3 Satz 1 SchulG die Aufrechterhaltung der
Grundschulstandorte Houverath und Mutscheid für erforderlich.
2.
Zur Stärkung und Sicherung dieser Standorte wird mit Beginn des 2. Schulhalbjahres
2010/2011 die Katholische Grundschule Houverath aufgelöst und als Teilstandort der
Katholischen Grundschule Mutscheid geführt.
3.
Die beiden Grundschulen sind aufgefordert, gemeinsam Vorschläge für die Bezeichnung
des neuen Grundschulverbundes gem. § 6 Abs. 6 SchulG zu unterbreiten.