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Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft der Gemeinde Nettersheim hier: Haushaltskonsolidierung)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
13.03.15, 13:00
Aktualisiert
13.03.15, 13:00
Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft der Gemeinde Nettersheim
hier:	Haushaltskonsolidierung) Beschlussvorlage (Haushaltswirtschaft der Gemeinde Nettersheim
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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 178 /X.L. Datum: 11.03.2015 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 17.03.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 24.03.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Haushaltswirtschaft der Gemeinde Nettersheim hier: Haushaltskonsolidierung Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Zwischenbericht zur Haushaltswirtschaft der Gemeinde Nettersheim zur Kenntnis und beschließt, den eingeleiteten Konsolidierungsprozess weiter fortzuführen, um einem Haushaltsdefizit entgegenzuwirken bzw. eine drohende weitere Erhöhung des bereits mit Planveranschlagung prognostizierten Defizits abzuwenden. Begründung: Im Rahmen der Aufstellung des aktuellen Haushalts unter Beteiligung der Haushaltskommission wurde beschlossen, dass sich die Gemeinde einem Prozess der Haushaltskonsolidierung unterwerfen soll und hierzu nunmehr in jeder Sitzungsphase über den Stand der Haushaltswirtschaft berichtet sowie Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung unterbreitet werden sollen. Wie bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen und der Jahresabschlusserstellungen dargelegt wurde, sind die noch vergleichsweise positiven Jahresabschlüsse größtenteils das Ergebnis von Einmaleffekten wie der Auflösung von Rückstellungen (z. B. KDVZ-Rückstellung, Instandhaltungsrückstellungen in Höhe der nicht mehr benötigten Beträge) und der Aktivierung von Eigenleistungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen der Gemeinde. Das Negativsaldo zwischen Einzahlungen und Auszahlungen der Gemeinde in der Finanzrechnung (Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit) zeigt die kritische Selbstfinanzierungskraft der Gemeinde, weil hier die kalkulatorischen Buchungen (da sie keinen Zahlungsfluss nach sich ziehen) nicht erfasst sind. Dieses Saldo lag mit den Jahresabschlüssen 2012 und 2013 jeweils bei einem Fehlbetrag von über 1,5 Mio. EUR und in 2014 bei einem Fehlbetrag von über 1,2 Mio. EUR. Die zuvor erwähnten Einmaleffekte werden in naher Zukunft entfallen, da dann diese mit der Eröffnungsbilanz gebildeten Rückstellungen alle abgewickelt sind. Hiernach werden Rückstellungen nur noch entstehen, wenn für deren Bildung auch im Zuge des Jahresabschlusses durch entsprechende Zuführungen Aufwandsbuchungen getätigt worden sind. Nach der Sommerpause 2014 ist die Gemeinde entsprechend der seinerzeitigen Erkenntnisse in die Haushaltsplanungen mit einem zu erwartenden Haushaltsdefizit von über 900 TEUR gestartet. Gelandet ist die Gemeinde Dank der Bemühungen von Rat und Verwaltung mit der Haushaltssatzung 2015 bei einem Minus von rd. 116 TEUR. Grundlage hierfür war neben Aufwandsreduzierungen an einigen Stellen vor allem eine Ertragsverbesserung im Bereich der Realsteuern durch eine Anhebung der Steuerhebesätze, aber vor allem auch durch die angestrebte Veräußerung von Anlagevermögen (Neuordnung des kleinparzellierten land- und forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde (s. Vorlage 184), Baugrundstücke (s. Vorlage 161) u. a.) im Zuge eines erfolgreichen Immobilienmanagements. Hier sind allein jeweils 850 TEUR für die Jahre 2015 und 2016 eingeplant worden, von denen sich je rd. 160 TEUR ertragswirksam zeigen sollen (Grundstückserlöse aus Bauland und Gewerbegrundstücken, da nur dies ergebniswirksame Geschäftsvorfälle sind – die übrigen Veräußerungen von Anlagevermögen werden über die Allgemeine Rücklage verbucht). Wichtig ist die tatsächliche Realisierung dieser Vorhaben insbesondere auch für die zunehmend kritische Liquiditätslage der Gemeinde. Die Gemeinde ist im Kernhaushalt mit nicht getilgten Kassenkrediten von 3 Mio. EUR ins neue Jahr gegangen. Dieser Betrag musste bereits im Zuge der aktuellen Abschlüsse von Liquiditätskrediten in 2015 um weitere 500 3 TEUR erhöht werden (da nach wie vor Fördermittel zur Auszahlung in den nächsten Monaten anstehen). Es wurde im Rahmen der Einbringung des Haushaltsentwurfs deutlich zum Ausdruck gebracht, dass – sollte sich nicht in absehbarer Zeit im kommunalen Finanzausgleich durch eine entsprechende gerechtere Verteilungssystematik und durch eine Aufstockung der zu verteilenden Finanzmasse durch Bund und Land eine wesentliche Änderung im Sinne der erhobenen Forderungen des ländlich strukturierten Raums ergeben – auch die Gemeinde Nettersheim nach Aufzehren der Ausgleichsrücklage einer drohenden Haushaltssicherung mit all seinen Konsequenzen für das Selbstverwaltungsrecht und die freiwilligen Aufgabenbereiche der Gemeinde entgegensehe. Wenngleich die wesentlichen Faktoren unseres Haushalts wie die Gewerbesteuererträge, der Anteil an der Einkommensteuer, die Finanzzuweisungen nach GFG und die Kreisumlage fremdgesteuert und zum großen Teil konjunkturabhängig sind, wurde in der Haushaltskommission und dem Gemeinderat vereinbart, dass auf der Grundlage einer kritischen Aufgaben- und Ausgabenkritik nach Stellschrauben gesucht werden solle, die einer Ertragsverbesserung bzw. Aufwandsreduzierung dienen könnten. In jeder Sitzungsphase sollte vor diesem Hintergrund ein Haushaltszwischenbericht präsentiert und Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen besprochen und entschieden werden. Der Begriff der Haushaltskonsolidierung ist unter anderem definiert als die Gesamtheit der Maßnahmen, die darauf abzielen, das bestehende Haushaltsdefizit abzubauen oder ein drohendes Haushaltsdefizit abzuwenden. Der Begriff wird hierbei v.a. im Kontext von Maßnahmen zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gebraucht und hat das Hauptziel der Wiedererlangung und dauerhaften Aufrechterhaltung haushalts- und finanzpolitischer Flexibilität im Interesse aktueller und insbesondere auch künftiger Generationen. Sie dient der Sicherstellung der steten Aufgabenwahrnehmung, die nur dann dauerhaft gewährleistet werden kann, wenn der Haushaltsausgleich regelmäßig gelingt. Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen können grundsätzlich sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite ansetzen. Mit den Überlegungen zur Haushaltskonsolidierung geht eine Aufgabenkritik d. h. die kritische Überprüfung der von der Gemeinde wahrgenommenen Aufgaben (freiwillige Aufgaben als auch Pflichtaufgaben) einher. Zu beantworten sind im Rahmen der Aufgabenkritik u.a. folgende Fragen: - Inwiefern können/wollen wir auf die Wahrnehmung der Aufgabe verzichten? - Inwiefern leistet die Wahrnehmung der Aufgabe einen Beitrag zur Erreichung unserer Ziele? (Effektivität) - Wie wirtschaftlich nehmen wir die Aufgabe aktuell wahr? (Effizienz) Ergebnis der Aufgabenkritik kann eine der folgenden Alternativen sein: - Aufgabe nicht mehr wahrnehmen - Aufgabe nur noch teilweise wahrnehmen - Aufgabe in Kooperationen mit Externen wahrnehmen - Aufgabe weiterhin in gleichem Maße von gleichem oder anderem Aufgabenträger wahrnehmen 4 Die Verwaltung hat sich dieser Aufgabenstellung gewidmet und in der Zwischenzeit einen entsprechenden Überprüfungsprozess intern begonnen und entwickelt derzeit verschiedene Maßnahmen, die einen Konsolidierungsbeitrag leisten können. A) Konsolidierungsmaßnahmen 1. Haushaltswirtschaftliche Sperren Nach § 24 Gemeindehaushaltsverordnung NRW kann der Bürgermeister die Inanspruchnahme der im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungen sperren, wenn die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen oder die Einhaltung der Liquidität es erfordert. Der Rat ist über diese Sperren zu unterrichten. In Anbetracht der kritischen Liquiditätslage aber auch der mit den Investitionen verbundenen Folgekosten soll die Umsetzung bestimmter auf dem diesjährigen Investitionsplan stehenden Maßnahmen noch zeitlich nach hinten verschoben werden. Hierfür sollen Haushaltssperren bei nachstehenden Ansätzen verhängt werden: 1. Holzcluster Eifel 2. Interkommunales Gewerbegebiet 3. Umsetzung EU-Wasserrichtlinie 1. Teilmaßnahme 4. Premiumwanderweg im Erftbereich 5. Dorferneuerungsmaßnahme Turnhalle Marmagen 6. Kloster Nettersheim 7. Neugestaltung Kreisel B 477 8. Hard- und Softwareausstattung Literaturhaus Nettersheim 9. Erweiterung Straßenbeleuchtung 10. Ausgleichsmaßnahmen in Baugebieten 11. Umbaumaßnahme Rathaus mit Aufzug 12. Masterplan Sport- und Gesundheit – Inv. Verb. Sportplätze (die Hälfte des Ansatzes 2015, d. h. Sperre über 25.000 €) 13. 14. 15. 16. Investive Verbesserungsmaßnahmen Feuerwehrgerätehäuser Heizungsanlage Alte Schule Frohngau Dorfentwicklungsmaßnahme Alte Schule Frohngau Beschaffung Elektroauto 2. Kürzungen von Aufwendungen Zwecks Konsolidierung des Haushalts werden alle Aufgaben- bzw. Produktbereiche nach der Möglichkeit zur (pauschalen) Kürzung von Aufwendungen untersucht. Auf dieser Grundlage sind bisher nachstehende Maßnahmen besprochen worden:  Aufwandsreduzierung im Bereich des Sitzungsdienstes durch die Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes von voraussichtlich rd. 8 TEUR jährlich 5  Aufwandsreduzierungen über den gesamten Haushalt durch einen verstärkten Einsatz von e-goverment  Aufwandsreduzierungen im Bereich der Straßenbeleuchtungskosten durch eine Reduzierung der Beleuchtungsdauer und erneute Überprüfung der Nachtbeleuchtungspunkte  Aufwandsreduzierungen durch eine Reduzierung des gemeindlichen Fuhrparks im Bereich des Bauhofs  Aufwandsreduzierungen im Bereich der Grünflächenpflege  Aufwandsreduzierungen im Bereich der Kinderspielplätze durch eine Reduzierung der Anzahl an Plätzen  Aufwandsreduzierungen durch einen zunehmenden Einsatz gemeinnütziger Arbeit (z. B. auch Einsatz aus dem Bereich der Asylbewerber)  Aufwandsreduzierungen im Bereich der Asylunterkünfte durch konkrete Anleitung des Verbrauchsverhaltens in den Liegenschaften (Reinigung, Strom, Wasser, heizung u. a.)  Aufwandsreduzierungen im Bereich der Energiekosten durch Umrüstungen bzw. Steuerungsänderungen  Verstärkte Nutzung des Freischneidematerials im Bereich der Nahwärmeversorgung zwecks verstärkten Verkaufs von Holz an die Spanholzindustrie  Aufwandsreduzierungen durch personelle und betriebliche Optimierungen in unseren Einrichtungen des freiwilligen Bereiches  Aufwandsreduzierungen durch eine Reduzierung von Öffnungszeiten in den freiwilligen Einrichtungen  Bedarfsanalyse für das Bürgerbüro in Marmagen  Aufwandsreduzierungen durch Verzicht auf den Verleih gemeindlicher Einrichtungen (wie Bühnenelemente, Holzbuden, Zelt u. a.) 3. Erhöhung von Erträgen Zur Konsolidierung des Haushalts sollen auch Überprüfungen in allen Bereichen stattfinden, ob sich Möglichkeiten der Ertragsverbesserungen ergeben könnten. Auf dieser Grundlage sollen nachstehende Bereiche intensiv beleuchtet werden:  Ertragsverbesserungen im Bereich der Mietobjekte durch Überprüfung der Möglichkeit von Mieterhöhungen (z.B. Schlachthaus Nettersheim)  Ertragsverbesserungen im Bereich der Verwaltungsgebühren durch eine konsequente Anwendung der Verwaltungsgebührensatzung und ggf. Anpassung der dort festgelegten Gebühren Diese Maßnahmen sollen nunmehr kurzfristig umgesetzt bzw. weiter verfolgt werden und im Rahmen der Haushaltssicherungsgruppe kontinuierlich im Jahresverlauf über „Erfolge“ ausgetauscht und neue Ideen entwickelt werden. B) Aktueller Stand der Haushaltswirtschaft Der Jahresabschluss 2014 befindet sich derzeit in Aufstellung. Über den Verlauf der Haushaltswirtschaft 2014 wurde im zweiten Jahresverlauf stets berichtet. Nach Vorlage aller Endabrechnungen zeigt sich, dass die Haushaltssituation sehr kritisch ist. Neben dem Einbruch im Bereich der Gewerbesteuer und den beschriebenen leider nicht erzielten Erträgen in verschiedenen Bereichen zeigt sich das mit dem Haushaltsplanentwurf 2015 erwähnte voraussichtliche Jahresergeb- 6 nis 2014 nunmehr leider wieder negativer, da zu den bereits bekannten geringeren Erlösen aus Holzverkäufen auch erhebliche Einbußen im Bereich der Übernachtungszahlen des Jugendgästehauses zu Buche schlagen. Erneut kann die Aussage bekräftigt werden, dass wiederholt nur durch die in naher Zukunft auslaufenden Effekte der ertragswirksamen Auflösung von Rückstellungen und der Aktivierung von Personalkosten im Rahmen von Investivmaßnahmen das sehr kritische Haushaltsergebnis abgeschwächt werden kann, so dass ein Aufzehren der Ausgleichsrücklage in den kommenden Jahren befürchtet werden muss. In Anbetracht des erst kurzen Jahresverlaufs erscheint eine Prognose, ob die Haushaltsansätze im Jahresverlauf erreicht bzw. eingehalten werden können, noch schwerlich möglich. Allerdings bleibt leider zu berichten, dass sich durch eine Herabsetzung für Vorjahre und das aktuelle Haushaltsjahr im Bereich der Gewerbesteuer eine erneute Negativentwicklung abzeichnet, so dass nach heutiger Erkenntnis ggf. 100 TEUR Minderertrag erwartet werden müssen. Für den Bereich der Personalaufwendungen zeigt sich derzeit nachstehender Stand: Die reinen Personalaufwendungen (ohne Rückstellungen Pensionen u. Beihilfen) sind für 2015 auf 4.833.380,00 € kalkuliert. Hierin enthalten ist eine Erhöhung der Entgelte ab 01.03.2015 aufgrund des Tarifabschlusses zu Beginn des Jahres 2014. Von daher kann der Ansatz als auskömmlich bewertet werden. Länger anhaltende krankheitsbedingte Personalausfälle, z. T. bereits aus 2014 resultierend, führen, wenn auch unter Berücksichtigung von Vertretungsregelungen nicht in Gänze, jedoch insgesamt betrachtet zu Aufwandsreduzierungen im Laufe d. J. von rd. 90 TEUR Darüber hinaus führen sonstige Veränderungen z. B. im Rahmen personeller Neuausrichtungen zu Aufwandsreduzierungen. Im Bereich der Versorgungsumlage ist entsprechend den aktuellen Daten von einem leichten Rückgang der Verpflichtungen auszugehen. Für das Personal im Kindergartenbereich ist i.R. der lfd. Tarifverhandlungen von einem Tarifabschluss auszugehen, der leicht über der Kalkulation liegen wird. Die verbindliche Zahlung des Mindestlohnes von 8,50 € ab 01.01.2015 führt zwar grundsätzlich zu einem Mehraufwand, wird jedoch durch Straffung diverser Arbeitsabläufe weitestgehend aufgefangen. Insgesamt bewertet, kann aktuell im Sektor der Personalaufwendungen von einer Aufwandsreduzierung von insgesamt 100 TEUR im Verlauf des Haushaltsjahres 2015 ausgegangen werden. Über den weiteren Verlauf der Haushaltswirtschaft wird vereinbarungsgemäß in den kommenden Sitzungsphasen berichtet. __gez. Pracht________ Bürgermeister