Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
140 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
13.03.15, 13:00
Aktualisiert
13.03.15, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB II - Gl.
Vorlage 178 /X.L.
Datum: 11.03.2015
An den
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
17.03.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
24.03.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Haushaltswirtschaft der Gemeinde Nettersheim
hier: Haushaltskonsolidierung
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
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Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt den aktuellen Zwischenbericht zur Haushaltswirtschaft
der Gemeinde Nettersheim zur Kenntnis und beschließt, den eingeleiteten Konsolidierungsprozess weiter fortzuführen, um einem Haushaltsdefizit entgegenzuwirken bzw. eine drohende weitere Erhöhung des bereits mit Planveranschlagung
prognostizierten Defizits abzuwenden.
Begründung:
Im Rahmen der Aufstellung des aktuellen Haushalts unter Beteiligung der Haushaltskommission wurde beschlossen, dass sich die Gemeinde einem Prozess der
Haushaltskonsolidierung unterwerfen soll und hierzu nunmehr in jeder Sitzungsphase über den Stand der Haushaltswirtschaft berichtet sowie Vorschläge zur
Haushaltskonsolidierung unterbreitet werden sollen.
Wie bereits im Rahmen der Haushaltsplanaufstellungen und der Jahresabschlusserstellungen dargelegt wurde, sind die noch vergleichsweise positiven Jahresabschlüsse größtenteils das Ergebnis von Einmaleffekten wie der Auflösung von
Rückstellungen (z. B. KDVZ-Rückstellung, Instandhaltungsrückstellungen in Höhe
der nicht mehr benötigten Beträge) und der Aktivierung von Eigenleistungen im
Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen der Gemeinde.
Das Negativsaldo zwischen Einzahlungen und Auszahlungen der Gemeinde in der
Finanzrechnung (Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit) zeigt die kritische
Selbstfinanzierungskraft der Gemeinde, weil hier die kalkulatorischen Buchungen
(da sie keinen Zahlungsfluss nach sich ziehen) nicht erfasst sind. Dieses Saldo
lag mit den Jahresabschlüssen 2012 und 2013 jeweils bei einem Fehlbetrag von
über 1,5 Mio. EUR und in 2014 bei einem Fehlbetrag von über 1,2 Mio. EUR.
Die zuvor erwähnten Einmaleffekte werden in naher Zukunft entfallen, da dann
diese mit der Eröffnungsbilanz gebildeten Rückstellungen alle abgewickelt sind.
Hiernach werden Rückstellungen nur noch entstehen, wenn für deren Bildung
auch im Zuge des Jahresabschlusses durch entsprechende Zuführungen Aufwandsbuchungen getätigt worden sind.
Nach der Sommerpause 2014 ist die Gemeinde entsprechend der seinerzeitigen
Erkenntnisse in die Haushaltsplanungen mit einem zu erwartenden Haushaltsdefizit von über 900 TEUR gestartet. Gelandet ist die Gemeinde Dank der Bemühungen von Rat und Verwaltung mit der Haushaltssatzung 2015 bei einem Minus
von rd. 116 TEUR. Grundlage hierfür war neben Aufwandsreduzierungen an einigen Stellen vor allem eine Ertragsverbesserung im Bereich der Realsteuern durch
eine Anhebung der Steuerhebesätze, aber vor allem auch durch die angestrebte
Veräußerung von Anlagevermögen (Neuordnung des kleinparzellierten land- und
forstwirtschaftlichen Grundbesitzes der Gemeinde (s. Vorlage 184), Baugrundstücke (s. Vorlage 161) u. a.) im Zuge eines erfolgreichen Immobilienmanagements.
Hier sind allein jeweils 850 TEUR für die Jahre 2015 und 2016 eingeplant worden,
von denen sich je rd. 160 TEUR ertragswirksam zeigen sollen (Grundstückserlöse
aus Bauland und Gewerbegrundstücken, da nur dies ergebniswirksame Geschäftsvorfälle sind – die übrigen Veräußerungen von Anlagevermögen werden
über die Allgemeine Rücklage verbucht). Wichtig ist die tatsächliche Realisierung
dieser Vorhaben insbesondere auch für die zunehmend kritische Liquiditätslage
der Gemeinde. Die Gemeinde ist im Kernhaushalt mit nicht getilgten Kassenkrediten von 3 Mio. EUR ins neue Jahr gegangen. Dieser Betrag musste bereits im
Zuge der aktuellen Abschlüsse von Liquiditätskrediten in 2015 um weitere 500
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TEUR erhöht werden (da nach wie vor Fördermittel zur Auszahlung in den nächsten Monaten anstehen).
Es wurde im Rahmen der Einbringung des Haushaltsentwurfs deutlich zum Ausdruck gebracht, dass – sollte sich nicht in absehbarer Zeit im kommunalen Finanzausgleich durch eine entsprechende gerechtere Verteilungssystematik und
durch eine Aufstockung der zu verteilenden Finanzmasse durch Bund und Land
eine wesentliche Änderung im Sinne der erhobenen Forderungen des ländlich
strukturierten Raums ergeben – auch die Gemeinde Nettersheim nach Aufzehren
der Ausgleichsrücklage einer drohenden Haushaltssicherung mit all seinen Konsequenzen für das Selbstverwaltungsrecht und die freiwilligen Aufgabenbereiche
der Gemeinde entgegensehe.
Wenngleich die wesentlichen Faktoren unseres Haushalts wie die Gewerbesteuererträge, der Anteil an der Einkommensteuer, die Finanzzuweisungen nach GFG
und die Kreisumlage fremdgesteuert und zum großen Teil konjunkturabhängig
sind, wurde in der Haushaltskommission und dem Gemeinderat vereinbart, dass
auf der Grundlage einer kritischen Aufgaben- und Ausgabenkritik nach Stellschrauben gesucht werden solle, die einer Ertragsverbesserung bzw. Aufwandsreduzierung dienen könnten.
In jeder Sitzungsphase sollte vor diesem Hintergrund ein Haushaltszwischenbericht präsentiert und Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen besprochen und entschieden werden.
Der Begriff der Haushaltskonsolidierung ist unter anderem definiert als die Gesamtheit der Maßnahmen, die darauf abzielen, das bestehende Haushaltsdefizit
abzubauen oder ein drohendes Haushaltsdefizit abzuwenden. Der Begriff wird
hierbei v.a. im Kontext von Maßnahmen zur Wiedererlangung des Haushaltsausgleichs gebraucht und hat das Hauptziel der Wiedererlangung und dauerhaften
Aufrechterhaltung haushalts- und finanzpolitischer Flexibilität im Interesse aktueller und insbesondere auch künftiger Generationen. Sie dient der Sicherstellung
der steten Aufgabenwahrnehmung, die nur dann dauerhaft gewährleistet werden
kann, wenn der Haushaltsausgleich regelmäßig gelingt.
Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen können grundsätzlich sowohl auf der Ertragsseite als auch auf der Aufwandsseite ansetzen.
Mit den Überlegungen zur Haushaltskonsolidierung geht eine Aufgabenkritik d. h.
die kritische Überprüfung der von der Gemeinde wahrgenommenen Aufgaben
(freiwillige Aufgaben als auch Pflichtaufgaben) einher.
Zu beantworten sind im Rahmen der Aufgabenkritik u.a. folgende Fragen:
- Inwiefern können/wollen wir auf die Wahrnehmung der Aufgabe verzichten?
- Inwiefern leistet die Wahrnehmung der Aufgabe einen Beitrag zur Erreichung
unserer Ziele? (Effektivität)
- Wie wirtschaftlich nehmen wir die Aufgabe aktuell wahr? (Effizienz)
Ergebnis der Aufgabenkritik kann eine der folgenden Alternativen sein:
- Aufgabe nicht mehr wahrnehmen
- Aufgabe nur noch teilweise wahrnehmen
- Aufgabe in Kooperationen mit Externen wahrnehmen
- Aufgabe weiterhin in gleichem Maße von gleichem oder anderem Aufgabenträger wahrnehmen
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Die Verwaltung hat sich dieser Aufgabenstellung gewidmet und in der Zwischenzeit einen entsprechenden Überprüfungsprozess intern begonnen und entwickelt
derzeit verschiedene Maßnahmen, die einen Konsolidierungsbeitrag leisten können.
A) Konsolidierungsmaßnahmen
1. Haushaltswirtschaftliche Sperren
Nach § 24 Gemeindehaushaltsverordnung NRW kann der Bürgermeister die Inanspruchnahme der im Haushaltsplan enthaltenen Ermächtigungen sperren, wenn
die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen oder die Einhaltung der Liquidität
es erfordert. Der Rat ist über diese Sperren zu unterrichten.
In Anbetracht der kritischen Liquiditätslage aber auch der mit den Investitionen
verbundenen Folgekosten soll die Umsetzung bestimmter auf dem diesjährigen
Investitionsplan stehenden Maßnahmen noch zeitlich nach hinten verschoben
werden. Hierfür sollen Haushaltssperren bei nachstehenden Ansätzen verhängt
werden:
1. Holzcluster Eifel
2. Interkommunales Gewerbegebiet
3. Umsetzung EU-Wasserrichtlinie 1. Teilmaßnahme
4. Premiumwanderweg im Erftbereich
5. Dorferneuerungsmaßnahme Turnhalle Marmagen
6. Kloster Nettersheim
7. Neugestaltung Kreisel B 477
8. Hard- und Softwareausstattung Literaturhaus Nettersheim
9. Erweiterung Straßenbeleuchtung
10. Ausgleichsmaßnahmen in Baugebieten
11. Umbaumaßnahme Rathaus mit Aufzug
12. Masterplan Sport- und Gesundheit – Inv. Verb. Sportplätze
(die Hälfte des Ansatzes 2015, d. h. Sperre über 25.000 €)
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14.
15.
16.
Investive Verbesserungsmaßnahmen Feuerwehrgerätehäuser
Heizungsanlage Alte Schule Frohngau
Dorfentwicklungsmaßnahme Alte Schule Frohngau
Beschaffung Elektroauto
2. Kürzungen von Aufwendungen
Zwecks Konsolidierung des Haushalts werden alle Aufgaben- bzw. Produktbereiche nach der Möglichkeit zur (pauschalen) Kürzung von Aufwendungen untersucht. Auf dieser Grundlage sind bisher nachstehende Maßnahmen besprochen
worden:
Aufwandsreduzierung im Bereich des Sitzungsdienstes durch die Einführung des papierlosen Sitzungsdienstes von voraussichtlich rd. 8 TEUR jährlich
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Aufwandsreduzierungen über den gesamten Haushalt durch einen verstärkten Einsatz von e-goverment
Aufwandsreduzierungen im Bereich der Straßenbeleuchtungskosten durch
eine Reduzierung der Beleuchtungsdauer und erneute Überprüfung der
Nachtbeleuchtungspunkte
Aufwandsreduzierungen durch eine Reduzierung des gemeindlichen Fuhrparks im Bereich des Bauhofs
Aufwandsreduzierungen im Bereich der Grünflächenpflege
Aufwandsreduzierungen im Bereich der Kinderspielplätze durch eine Reduzierung der Anzahl an Plätzen
Aufwandsreduzierungen durch einen zunehmenden Einsatz gemeinnütziger
Arbeit (z. B. auch Einsatz aus dem Bereich der Asylbewerber)
Aufwandsreduzierungen im Bereich der Asylunterkünfte durch konkrete
Anleitung des Verbrauchsverhaltens in den Liegenschaften (Reinigung,
Strom, Wasser, heizung u. a.)
Aufwandsreduzierungen im Bereich der Energiekosten durch Umrüstungen
bzw. Steuerungsänderungen
Verstärkte Nutzung des Freischneidematerials im Bereich der Nahwärmeversorgung zwecks verstärkten Verkaufs von Holz an die Spanholzindustrie
Aufwandsreduzierungen durch personelle und betriebliche Optimierungen
in unseren Einrichtungen des freiwilligen Bereiches
Aufwandsreduzierungen durch eine Reduzierung von Öffnungszeiten in den
freiwilligen Einrichtungen
Bedarfsanalyse für das Bürgerbüro in Marmagen
Aufwandsreduzierungen durch Verzicht auf den Verleih gemeindlicher Einrichtungen (wie Bühnenelemente, Holzbuden, Zelt u. a.)
3. Erhöhung von Erträgen
Zur Konsolidierung des Haushalts sollen auch Überprüfungen in allen Bereichen
stattfinden, ob sich Möglichkeiten der Ertragsverbesserungen ergeben könnten.
Auf dieser Grundlage sollen nachstehende Bereiche intensiv beleuchtet werden:
Ertragsverbesserungen im Bereich der Mietobjekte durch Überprüfung der
Möglichkeit von Mieterhöhungen (z.B. Schlachthaus Nettersheim)
Ertragsverbesserungen im Bereich der Verwaltungsgebühren durch eine
konsequente Anwendung der Verwaltungsgebührensatzung und ggf. Anpassung der dort festgelegten Gebühren
Diese Maßnahmen sollen nunmehr kurzfristig umgesetzt bzw. weiter verfolgt
werden und im Rahmen der Haushaltssicherungsgruppe kontinuierlich im Jahresverlauf über „Erfolge“ ausgetauscht und neue Ideen entwickelt werden.
B) Aktueller Stand der Haushaltswirtschaft
Der Jahresabschluss 2014 befindet sich derzeit in Aufstellung. Über den Verlauf
der Haushaltswirtschaft 2014 wurde im zweiten Jahresverlauf stets berichtet.
Nach Vorlage aller Endabrechnungen zeigt sich, dass die Haushaltssituation sehr
kritisch ist. Neben dem Einbruch im Bereich der Gewerbesteuer und den beschriebenen leider nicht erzielten Erträgen in verschiedenen Bereichen zeigt sich
das mit dem Haushaltsplanentwurf 2015 erwähnte voraussichtliche Jahresergeb-
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nis 2014 nunmehr leider wieder negativer, da zu den bereits bekannten geringeren Erlösen aus Holzverkäufen auch erhebliche Einbußen im Bereich der Übernachtungszahlen des Jugendgästehauses zu Buche schlagen. Erneut kann die
Aussage bekräftigt werden, dass wiederholt nur durch die in naher Zukunft auslaufenden Effekte der ertragswirksamen Auflösung von Rückstellungen und der
Aktivierung von Personalkosten im Rahmen von Investivmaßnahmen das sehr
kritische Haushaltsergebnis abgeschwächt werden kann, so dass ein Aufzehren
der Ausgleichsrücklage in den kommenden Jahren befürchtet werden muss.
In Anbetracht des erst kurzen Jahresverlaufs erscheint eine Prognose, ob die
Haushaltsansätze im Jahresverlauf erreicht bzw. eingehalten werden können,
noch schwerlich möglich.
Allerdings bleibt leider zu berichten, dass sich durch eine Herabsetzung für Vorjahre und das aktuelle Haushaltsjahr im Bereich der Gewerbesteuer eine erneute
Negativentwicklung abzeichnet, so dass nach heutiger Erkenntnis ggf. 100 TEUR
Minderertrag erwartet werden müssen.
Für den Bereich der Personalaufwendungen zeigt sich derzeit nachstehender
Stand:
Die reinen Personalaufwendungen (ohne Rückstellungen Pensionen u. Beihilfen)
sind für 2015 auf 4.833.380,00 € kalkuliert.
Hierin enthalten ist eine Erhöhung der Entgelte ab 01.03.2015 aufgrund des Tarifabschlusses zu Beginn des Jahres 2014. Von daher kann der Ansatz als auskömmlich bewertet werden.
Länger anhaltende krankheitsbedingte Personalausfälle, z. T. bereits aus 2014
resultierend, führen, wenn auch unter Berücksichtigung von Vertretungsregelungen nicht in Gänze, jedoch insgesamt betrachtet zu Aufwandsreduzierungen im
Laufe d. J. von rd. 90 TEUR Darüber hinaus führen sonstige Veränderungen z. B.
im Rahmen personeller Neuausrichtungen zu Aufwandsreduzierungen. Im Bereich
der Versorgungsumlage ist entsprechend den aktuellen Daten von einem leichten
Rückgang der Verpflichtungen auszugehen.
Für das Personal im Kindergartenbereich ist i.R. der lfd. Tarifverhandlungen von
einem Tarifabschluss auszugehen, der leicht über der Kalkulation liegen wird.
Die verbindliche Zahlung des Mindestlohnes von 8,50 € ab 01.01.2015 führt zwar
grundsätzlich zu einem Mehraufwand, wird jedoch durch Straffung diverser Arbeitsabläufe weitestgehend aufgefangen.
Insgesamt bewertet, kann aktuell im Sektor der Personalaufwendungen von einer
Aufwandsreduzierung von insgesamt 100 TEUR im Verlauf des Haushaltsjahres
2015 ausgegangen werden.
Über den weiteren Verlauf der Haushaltswirtschaft wird vereinbarungsgemäß in
den kommenden Sitzungsphasen berichtet.
__gez. Pracht________
Bürgermeister