Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
23.09.10, 18:07
Aktualisiert
23.09.10, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 17.09.2010
- Der Bürgermeister Az: 10
Nr. der Ratsdrucksache: 331-IX
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Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
28.09.2010
Rat
05.10.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Beschaffung von Waren;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.09.2010
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Berichterstatter: Herr Mies
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
Rat
( ) einstimmig
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 331-IX
1. Sachverhalt:
Der Antrag wird zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Verwaltung nimmt hierzu nachfolgend Stellung:
2. Rechtliche Würdigung
Für die Vergaben unterhalb der EU-Schwellenwerte sind die Vergabegrundsätze für Gemeinden
nach § 25 Gemeindehaushaltsverordnung NRW zu beachten. Oberhalb der EU-Schwellenwerte
sind die Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu beachten. Mit diesen
beiden Rechtsgrundlagen ist die Vergabepraxis der Stadt eindeutig geregelt, so dass es keiner
weitergehenden Richtlinie bedarf und eine solche auch nicht erstellt werden braucht.
Die beiden im Antrag genannten Runderlasse ergänzen die vorstehenden Rechtsgrundlagen. Damit diese für die Stadt Bad Münstereifel ihre Wirksamkeit erlangen, sind diese mittels Rundschreiben, das den Charakter einer Dienstanweisung besitzt, zur Anwendung vorzuschreiben.
3. Finanzielle Auswirkungen
Ob es durch die Berücksichtigung der Runderlasse zu Mehraufwendungen kommt, kann nicht
prognostiziert werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass die Haushaltsgrundsätze zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit für eine Kommune im Nothaushaltsrecht mit den Runderlassen in
Einklang zu bringen sind.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Ob es durch die Berücksichtigung der Runderlasse zu einer nennenswerten Erhöhung in organisatorischer und/oder personeller Hinsicht kommt, kann nicht prognostiziert werden.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entbehrlich
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entbehrlich
7. Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung wird beauftragt, den gemeinsamen Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft,
Mittelstand und Energie, des Innenministeriums, des Finanzministeriums, des Ministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Soziales und des Ministeriums für Bauen und Verkehr -Az: 121 – 80 52/01 - vom 23.3.2010 (Vermeidung der Beschaffung von Produkten aus schlimmsten Formen der
Kinderarbeit) und den Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie vom
12.4.2010 (Berücksichtigung von Aspekten des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bei der
Vergabe öffentlicher Aufträge) bei der Vergabe von Aufträgen zu beachten.