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Beschlussvorlage (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung hier: Umsetzung der getrennten Regenwassergebühr)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
29.09.2010
Erstellt
23.09.10, 18:07
Aktualisiert
23.09.10, 18:07
Beschlussvorlage (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Umsetzung der getrennten Regenwassergebühr) Beschlussvorlage (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Umsetzung der getrennten Regenwassergebühr) Beschlussvorlage (Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Umsetzung der getrennten Regenwassergebühr)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 16.09.2010 - Der Bürgermeister Az: SW 2 Nr. der Ratsdrucksache: 285-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 29.09.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Abwassergebühren für die Kanalbenutzung hier: Umsetzung der getrennten Regenwassergebühr __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA SW1 PR SW2 Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: @GRK1@ @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ) Nein-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) Enthaltungen ) Enthaltungen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 285-IX/Z-1 1. Sachverhalt: a) Rückschau Gebührenveranlagung Nach dem Versand der Bescheide über die Abrechnung 2009 und die Vorauszahlung 2010 Anfang Juli haben sich viele Grundstückseigentümer während der erweiterten Besuchszeiten bis 06.08.2010 an die Stadtwerke persönlich, telefonisch oder schriftlich gewandt, um Einwände gegen die Gebührenhöhe, die sich – von wenigen Ausnahmen abgesehen - gegen die angesetzten versiegelten Flächen und damit gegen die Niederschlagswassergebühren richteten, vorzubringen, sich die Gebührenberechnung sowie die Fälligkeit der Vorauszahlungen erläutern zu lassen oder in Raten zahlen zu dürfen. Dabei waren die persönlichen Vorsprachen so umfangreich, dass an manchen Tagen von den Sachbearbeitern nur wenige Telefonate angenommen werden konnten und auch Rückrufe nur verzögert erfolgen konnten. Außerdem haben zahlreiche Eigentümer die im vergangenen Herbst versäumte Erklärung über den Umfang der angeschlossenen bebauten und befestigten Grundstücksflächen (abflusswirksame Fläche) nachgeholt und ihre Erfassungsbögen ausgefüllt. Wieder andere berichtigten oder ergänzten ihre Erklärungen. Alle in der Klagefrist vorgetragenen Einwände und Bedenken gegen die Gebührenhöhe wurden zwischenzeitlich entweder schon von den Stadtwerken untersucht oder werden noch geprüft. Sofern die Einwände sachlich begründet waren oder sind, wurden oder werden die Gebührenbescheide berichtigt. Dabei sind auch die nachträglich erstmalig erklärten oder korregierten abflusswirksamen Flächen nach vorheriger Überprüfung noch bei der endgültigen Gebührenberechnung 2009 berücksichtigt worden, obwohl sich dadurch die gebührenpflichtige Fläche und analog die Einnahmen ermäßigen. Bisher sind 7 Anfechtungsklagen vor dem VG Aachen eingegangen, die sich aber nur teilweise ausdrücklich und gezielt gegen die Niederschlagswassergebühr richten. In einigen Fällen sind Erlassanträge eingereicht worden, über die noch nicht entschieden ist. Diese Fälle sind davon geprägt, dass, gegenüber der bisherigen Berechnung nach dem sogenannten einheitlichen Frischwassermaßstab, die Gebührenbelastung erheblich steigt. Durch das gewählte Verfahren, nämlich zuerst die Abrechnung 2009/Vorauszahlung 2010 zu fahren und die Gebührenumstellung für 2007 und 2008 später in einem zweiten Schritt zu bewerkstelligen, können sämtliche Änderungen der abflusswirksamen Flächen automatisch für 2007 und 2008 berücksichtigt werden. Bei der gemeinsamen Umstellung aller 4 Jahre über einen gemeinsamen Bescheid hätten sich die Berechnungsfehler auch auf 2007 und 2008 erstreckt und wären mit erheblichem Mehraufwand zu berichtigen gewesen. b) Ausblick Gebührenumstellung Bei den Grundstücken mit Regenwassernutzungsanlagen werden noch kurzfristig die Gebührenbescheide versandt (ca. 175 Fälle). Die Veranlagung hat sich zeitlich verschoben, weil die notwendigen Eingaben in das DATEV-Abrechnungsprogramm einen erheblichen Zeitaufwand beanspruchten. Die Gebührenumstellung 2007 und 2008 soll nach der aktuellen Planung noch im November erfolgen. Der Programmanwender, die Fa. DATEV, ist aufgefordert, die dafür erforderlichen Vorbereitungen zu treffen und im November die Bescheide zu drucken. Als Fälligkeit für Nachzahlungen ist der 15.01.2011 vorgesehen. Seite 3 von Ratsdrucksache 285-IX/Z-1 Bei den seit 2008 beantragten und genehmigten Bauvorhaben läuft die Prüfung, ob die Gebäude errichtet und wie groß die abflusswirksamen Flächen sind. Danach ist die Gebührenveranlagung dieser Fallgruppe vorzunehmen. c) Sachstand Überlassungspflicht Niederschlagswasser Zwischenzeitlich wurden alle Eigentümer von Grundstücken mit Anschlussmöglichkeit an die öffentliche Kanalisation, aber unterbliebenem Anschluss, angeschrieben und auf ihre Anschlusspflicht hingewiesen. In einigen Fällen sind bereits Anträge auf Freistellung von der Überlassungspflicht eingegangen. Als weiterer Schritt werden die Eigentümer von Grundstücken mit geringen abflusswirksamen Flächen – wie schon vorher die Grundstücke mit komplett unterbliebenem Kanalanschluss – angeschrieben und über die Überlassungspflicht unterrichtet. Trotz der mit der Gebührenumstellung verbundenen Beanspruchung wird eine kurzfristige Umsetzung angestrebt. Nach Abschluss dieser Aktion steht der Einstieg in die rechtliche Bewertung der schon eingegangen bzw. noch eingehenden Freistellungsanträge an. Dabei wird der Betriebsausschuss in den Entscheidungsprozeß mit eingebunden. Zu diesem umfänglichen und schwierigen Themenfeld wird die Betriebsleitung in der kommenden Sitzung weiter berichten. 2. Rechtliche Würdigung 3. Finanzielle Auswirkungen 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.