Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
29.09.2010
Erstellt
23.09.10, 18:07
Aktualisiert
23.09.10, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 16.09.2010
- Der Bürgermeister Az: SW 2
Nr. der Ratsdrucksache: 285-IX/Z-1
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Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
29.09.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Abwassergebühren für die Kanalbenutzung
hier: Umsetzung der getrennten Regenwassergebühr
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Berichterstatter: Kaufm. Betriebsleiter Müller
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
SW1
PR
SW2
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
@GRK1@
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
) Nein-Stimmen (
) Nein-Stimmen (
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
) Enthaltungen
) Enthaltungen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 285-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
a) Rückschau Gebührenveranlagung
Nach dem Versand der Bescheide über die Abrechnung 2009 und die Vorauszahlung 2010 Anfang
Juli haben sich viele Grundstückseigentümer während der erweiterten Besuchszeiten bis
06.08.2010 an die Stadtwerke persönlich, telefonisch oder schriftlich gewandt, um Einwände
gegen die Gebührenhöhe, die sich – von wenigen Ausnahmen abgesehen - gegen die
angesetzten versiegelten Flächen und damit gegen die Niederschlagswassergebühren richteten,
vorzubringen, sich die Gebührenberechnung sowie die Fälligkeit der Vorauszahlungen erläutern zu
lassen oder in Raten zahlen zu dürfen. Dabei waren die persönlichen Vorsprachen so
umfangreich, dass an manchen Tagen von den Sachbearbeitern nur wenige Telefonate
angenommen werden konnten und auch Rückrufe nur verzögert erfolgen konnten.
Außerdem haben zahlreiche Eigentümer die im vergangenen Herbst versäumte Erklärung über
den Umfang der angeschlossenen bebauten und befestigten Grundstücksflächen
(abflusswirksame Fläche) nachgeholt und ihre Erfassungsbögen ausgefüllt. Wieder andere
berichtigten oder ergänzten ihre Erklärungen.
Alle in der Klagefrist vorgetragenen Einwände und Bedenken gegen die Gebührenhöhe wurden
zwischenzeitlich entweder schon von den Stadtwerken untersucht oder werden noch geprüft.
Sofern die Einwände sachlich begründet waren oder sind, wurden oder werden die
Gebührenbescheide berichtigt.
Dabei sind auch die nachträglich erstmalig erklärten oder korregierten abflusswirksamen Flächen
nach vorheriger Überprüfung noch bei der endgültigen Gebührenberechnung 2009 berücksichtigt
worden, obwohl sich dadurch die gebührenpflichtige Fläche und analog die Einnahmen
ermäßigen.
Bisher sind 7 Anfechtungsklagen vor dem VG Aachen eingegangen, die sich aber nur teilweise
ausdrücklich und gezielt gegen die Niederschlagswassergebühr richten.
In einigen Fällen sind Erlassanträge eingereicht worden, über die noch nicht entschieden ist. Diese
Fälle sind davon geprägt, dass, gegenüber der bisherigen Berechnung nach dem sogenannten
einheitlichen Frischwassermaßstab, die Gebührenbelastung erheblich steigt.
Durch das gewählte Verfahren, nämlich zuerst die Abrechnung 2009/Vorauszahlung 2010 zu
fahren und die Gebührenumstellung für 2007 und 2008 später in einem zweiten Schritt zu
bewerkstelligen, können sämtliche Änderungen der abflusswirksamen Flächen automatisch für
2007 und 2008 berücksichtigt werden. Bei der gemeinsamen Umstellung aller 4 Jahre über einen
gemeinsamen Bescheid hätten sich die Berechnungsfehler auch auf 2007 und 2008 erstreckt und
wären mit erheblichem Mehraufwand zu berichtigen gewesen.
b) Ausblick Gebührenumstellung
Bei den Grundstücken mit Regenwassernutzungsanlagen werden noch kurzfristig die
Gebührenbescheide versandt (ca. 175 Fälle). Die Veranlagung hat sich zeitlich verschoben, weil
die notwendigen Eingaben in das DATEV-Abrechnungsprogramm einen erheblichen Zeitaufwand
beanspruchten.
Die Gebührenumstellung 2007 und 2008 soll nach der aktuellen Planung noch im November
erfolgen. Der Programmanwender, die Fa. DATEV, ist aufgefordert, die dafür erforderlichen
Vorbereitungen zu treffen und im November die Bescheide zu drucken. Als Fälligkeit für
Nachzahlungen ist der 15.01.2011 vorgesehen.
Seite 3 von Ratsdrucksache 285-IX/Z-1
Bei den seit 2008 beantragten und genehmigten Bauvorhaben läuft die Prüfung, ob die Gebäude
errichtet und wie groß die abflusswirksamen Flächen sind. Danach ist die Gebührenveranlagung
dieser Fallgruppe vorzunehmen.
c) Sachstand Überlassungspflicht Niederschlagswasser
Zwischenzeitlich wurden alle Eigentümer von Grundstücken mit Anschlussmöglichkeit an die
öffentliche Kanalisation, aber unterbliebenem Anschluss, angeschrieben und auf ihre
Anschlusspflicht hingewiesen.
In einigen Fällen sind bereits Anträge auf Freistellung von der Überlassungspflicht eingegangen.
Als weiterer Schritt werden die Eigentümer von Grundstücken mit geringen abflusswirksamen
Flächen – wie schon vorher die Grundstücke mit komplett unterbliebenem Kanalanschluss –
angeschrieben und über die Überlassungspflicht unterrichtet. Trotz der mit der
Gebührenumstellung verbundenen Beanspruchung wird eine kurzfristige Umsetzung angestrebt.
Nach Abschluss dieser Aktion steht der Einstieg in die rechtliche Bewertung der schon
eingegangen bzw. noch eingehenden Freistellungsanträge an. Dabei wird der Betriebsausschuss
in den Entscheidungsprozeß mit eingebunden.
Zu diesem umfänglichen und schwierigen Themenfeld wird die Betriebsleitung in der kommenden
Sitzung weiter berichten.
2. Rechtliche Würdigung
3. Finanzielle Auswirkungen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen werden zur Kenntnis genommen.