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Beschlussvorlage (4. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
23.09.10, 18:07
Aktualisiert
23.09.10, 18:07
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.09.2010 - Der Bürgermeister Az: 23-10-35 Nr. der Ratsdrucksache: 325-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Betriebsausschuss "Stadtwerke" 29.09.2010 Rat 05.10.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 4. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr W. Müller __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR SW1 SW2 _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: @GRK1@ @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ) Nein-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) Enthaltungen ) Enthaltungen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 325-IX 1. Sachverhalt: Im Wasserbereich hat der Bund durch die Förderalismusreform 2006 keine Rahmengesetzgebungskompetenz mehr, sondern ist nunmehr berechtigt, wasserrechtliche Vollregelungen zu treffen. Auf dieser Grundlage hat der Bund das neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erlassen, das am 01.03.2010 in Kraft getreten ist. Deshalb hat der Städte- und Gemeindebund (StGB) NRW ein neues Muster einer Abwasserbeseitigungssatzung (Entwässerungssatzung) erarbeitet, um den Gemeinden Anregungen und Hilfestellung zur Überarbeitung ihres Satzungsrechts zu geben. Die neue Mustersatzung ist mit dem Innenministerium NRW und dem Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW sowie der Kommunal- und Abwasserberatung NRW abgestimmt. In der Anlage 3 sind die Anmerkungen des StGB NRW zur Änderung Gesetzgebungskompetenz und den Regelungen des WHG für den Bereich Abwasserbeseitigung abgedruckt. der der Die Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel ist mit der neuen Mustersatzung abgeglichen worden. Danach besteht lediglich an einigen Stellen Anpassungsbedarf. Verschiedentlich ist dieses auf redaktionelle Änderungen beschränkt. In der Anlage 1 sind die Alt- und die Neufassung gegenüber gestellt, sowie die Änderungen erläutert. Die Gegenüberstellung führt dabei nur solche Paragraphen und Absätze auf, die von Änderungen betroffen sind. Die 4. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung ist als Anlage 2 zu dieser RD beigefügt. Daneben sind als Anlage 4 die einschlägigen Vorschriften des WHG und der ersten kleinen Novelle des LWG NRW abgedruckt. 2. Rechtliche Würdigung Die Entwässerungssatzung regelt das Benutzungsverhältnis zwischen der Stadt als Anstaltsträger und den Anschlussnehmern und ist auf höherrangiges Recht abzustimmen. 3. Finanzielle Auswirkungen Nicht ersichtlich 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Anpassung der städt. Entwässerungssatzung an die geänderte übergeordnete Gesetzeslage. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel keine 7. Beschlussvorschlag: Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anchluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Bad Münstereifel vom 25.06.1997 wird in der Fassung des als Anlage 2 zu RD-Nr. 325 IX vorliegenden Entwurfes beschlossen.