Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
23.09.10, 18:07
Aktualisiert
23.09.10, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.09.2010
- Der Bürgermeister Az: 23-10-35
Nr. der Ratsdrucksache: 325-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
29.09.2010
Rat
05.10.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
4. Satzung zur Änderung der Entwässerungssatzung
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Berichterstatter: Herr W. Müller
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
SW1
SW2
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
@GRK1@
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
) Nein-Stimmen (
) Nein-Stimmen (
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
) Enthaltungen
) Enthaltungen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 325-IX
1. Sachverhalt:
Im Wasserbereich hat der Bund durch die Förderalismusreform 2006 keine
Rahmengesetzgebungskompetenz mehr, sondern ist nunmehr berechtigt, wasserrechtliche
Vollregelungen zu treffen. Auf dieser Grundlage hat der Bund das neue Wasserhaushaltsgesetz
(WHG) erlassen, das am 01.03.2010 in Kraft getreten ist.
Deshalb hat der Städte- und Gemeindebund (StGB) NRW ein neues Muster einer
Abwasserbeseitigungssatzung (Entwässerungssatzung) erarbeitet, um den Gemeinden
Anregungen und Hilfestellung zur Überarbeitung ihres Satzungsrechts zu geben.
Die neue Mustersatzung ist mit dem Innenministerium NRW und dem Ministerium für Umwelt und
Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz NRW sowie der Kommunal- und
Abwasserberatung NRW abgestimmt.
In der Anlage 3 sind die Anmerkungen des StGB NRW zur Änderung
Gesetzgebungskompetenz und den Regelungen des WHG für den Bereich
Abwasserbeseitigung abgedruckt.
der
der
Die Entwässerungssatzung der Stadt Bad Münstereifel ist mit der neuen Mustersatzung
abgeglichen worden. Danach besteht lediglich an einigen Stellen Anpassungsbedarf.
Verschiedentlich ist dieses auf redaktionelle Änderungen beschränkt.
In der Anlage 1 sind die Alt- und die Neufassung gegenüber gestellt, sowie die Änderungen
erläutert. Die Gegenüberstellung führt dabei nur solche Paragraphen und Absätze auf, die von
Änderungen betroffen sind.
Die 4. Änderungssatzung zur Entwässerungssatzung ist als Anlage 2 zu dieser RD beigefügt.
Daneben sind als Anlage 4 die einschlägigen Vorschriften des WHG und der ersten kleinen
Novelle des LWG NRW abgedruckt.
2. Rechtliche Würdigung
Die Entwässerungssatzung regelt das Benutzungsverhältnis zwischen der Stadt als Anstaltsträger
und den Anschlussnehmern und ist auf höherrangiges Recht abzustimmen.
3. Finanzielle Auswirkungen
Nicht ersichtlich
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Anpassung der städt. Entwässerungssatzung an die geänderte übergeordnete Gesetzeslage.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
keine
7. Beschlussvorschlag:
Die 4. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den
Anchluss an die öffentliche Abwasseranlage – Entwässerungssatzung – der Stadt Bad
Münstereifel vom 25.06.1997 wird in der Fassung des als Anlage 2 zu RD-Nr. 325 IX vorliegenden
Entwurfes beschlossen.