Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
27.09.10, 18:05
Aktualisiert
27.09.10, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 30.08.2010
- Der Bürgermeister Az: 61-71-05 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 315-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Stadtentwicklungsausschuss
16.11.2010
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Bauvoranfrage bzgl. des Grundstückes Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück 5273 - Bad
Münstereifel, Linnerijstraße 25
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Für das Grundstück Gem. Münstereifel, Flur 1, Flurstück Nr. 5273 – Bad Münstereifel,
Linnerijstraße 25 wurde mit Datum vom 22.07.2010 eine Bauvoranfrage zur Errichtung von 4
Sportplätzen eingereicht.
Das Grundstück im Flächennutzungsplan als SO-Gebiet (Schule und Internat) ausgewiesen und
liegt gem. § 34 BauGB im Innenbereich.
Die Erschließung ist sichergestellt.
Auf dem Grundstück wird eine Schule betrieben, die der Ausbildung junger Priester dient, die im
Rahmen des Internates dort auch wohnen. Zur Durchführung eines normalen Schulalltages incl.
Sportstunden und Pausen sowie zur Durchführung von sportlichen Ertüchtigungen nach
Schulbetrieb und an den Wochenenden werden entsprechende Anlagen benötigt. Die Benutzung
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von bereits im Stadtgebiet vorhandener Anlagen, wie beispielsweise die im Goldenen Tal, kann
aufgrund des hohen Aufkommens an bereits vorhandenen Nutzern, nicht erfolgen.
Im Einzelnen ist die Errichtung folgender Pausen- bzw. Freizeiteinrichtungen geplant, die in 3
Bauphasen aufgeteilt werden sollen:
Phase 1: 60 m x 40 m für Fussball/Basketball
22 m x 38 m für Fußball/Basketball/Pausenfläche
Phase 2: 40 m x 20 m für Fußball
Phase 3: 25 m x 25 m für Volleyball/Pausenfläche
Die einzelnen Standorte sind im beigefügten Plan gekennzeichnet.
Aus planerischer Sicht bestehen gegen die geplanten Einrichtungen keine Bedenken, wenn ein
ausreichender Schutz der angrenzenden Wohnflächen gewährleistet wird. Nötigenfalls ist dies
durch Erstellung eines Gutachtens noch nachzuweisen.
Mit Datum vom 06.08.2010 wurde eine entsprechend formulierte Stellungnahme an den Kreis
Euskirchen zur Entscheidung übersandt.
2. Rechtliche Würdigung
entfällt
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt