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Beschlussvorlage (21. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bad Münstereifel-Willerscheid, Jasminstraße hier: Vorstellung des Vorentwurfs, Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
27.09.10, 18:05
Aktualisiert
27.09.10, 18:05
Beschlussvorlage (21. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bad Münstereifel-Willerscheid, Jasminstraße
hier: Vorstellung des Vorentwurfs, Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) Beschlussvorlage (21. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bad Münstereifel-Willerscheid, Jasminstraße
hier: Vorstellung des Vorentwurfs, Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 24.08.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 311-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 14.09.2010 Stadtentwicklungsausschuss 16.11.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 21. Änderung des Flächennutzungsplanes, Bad Münstereifel-Willerscheid, Jasminstraße hier: Vorstellung des Vorentwurfs, Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: @GRK1@ @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ) Nein-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) Enthaltungen ) Enthaltungen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 311-IX 1. Sachverhalt: Auf der Grundlage der Darstellungen im Flächennutzungsplan wurde für die Ortslage Willerscheid eine Satzung nach § 34 BauGB erlassen. Eine Erweiterung der Satzung erfolgte in 2008, hier wurde eine Fläche südlich der Jasminstraße in den Satzungsbereich einbezogen. Diese Erweiterung war im Rahmen der Bestimmungen der § 34/35 BauGB möglich, ohne parallel hierzu eine Änderung des Flächennutzungsplanes durchzuführen. Auf dem Flurstück wurde angrenzend an den landwirtschaftlichen Betrieb ein Wohnhaus mit einer Garage errichtet. Es handelt sich um das Wohnhaus des Hofnachfolgers. Nunmehr ist ein weiteres Wohnhaus geplant. Auf einer Länge von rd. 90 m ist dafür der Ausbau der Jasminstraße erforderlich, hierzu hat sich der Grundstückseigentümer in einem Erschließungsvertrag verpflichtet. Um einen wirtschaftlichen Ausbau der Jasminstraße zu ermöglichen, wird angestrebt auch nördlich angrenzende Flächen einer Bebauung zuzuführen, das Areal hat eine Größe von rd. 0,75 ha. Um eine solche Entwicklung zu ermöglichen, muss parallel zur Erweiterung der Satzung (s. RD-Nr. 275) der Flächennutzungsplan geändert werden. Die Fläche für die Landwirtschaft muss als Baufläche dargestellt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes kann nur durchgeführt werden, wenn seitens der Bezirksregierung keine landesplanerische Bedenken bestehen. Auf der Grundlage der beigefügten Unterlagen ist eine entsprechende Anfrage gem. § 32 Landesplanungsgesetz an die Bezirksregierung zu richten. Im Anschluss daran ist die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange § 4 Abs. 1 BauGB durch zu führen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die erforderlichen Planunterlagen werden vom Antragsteller zur Verfügung gestellt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abzuwägen sind. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird beauftragt, nach Bescheinigung der landesplanerischen Unbedenklichkeit durch die Bezirksregierung Köln- die frühzeitigen Verfahren gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.