Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
27.09.10, 18:05
Aktualisiert
27.09.10, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.07.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 294-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Stadtentwicklungsausschuss
16.11.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 33 a "Schönau-Ortskern"
hier: Antrag auf vereinfachte Änderung
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
@GRK1@
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
) Nein-Stimmen (
) Nein-Stimmen (
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
) Enthaltungen
) Enthaltungen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 294-IX
1. Sachverhalt:
Das Grundstück Gemarkung Schönau, Flur 4, Flurstück 49 liegt im Geltungsbereich des
rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 33 „Schönau-Ortskern“.
Gem. Bebauungsplan ist das Grundstück als private Grünfläche ausgewiesen und somit derzeit
nicht bebaubar.
Es liegt ein Antrag der Grundstückseigentümer auf Änderung des Bebauungsplanes vor, mit dem
Ziel, hier eine Wohnbebauung zu ermöglichen.
Auf den benachbarten Grundstücke sind Baugrenzen ausgewiesen, das Flurstück 32 ist bereits
bebaut.
Die Erschließung des Grundstücks kann über die vorhandene Brücke über den Krummesbach
erfolgen.
Aus städtebaulicher Sicht bestehen grundsätzlich keine Bedenken auch auf dem Flurstück 49 eine
Bebauung zu ermöglichen.
Eine Änderung kann im Rahmen eines vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB erfolgen.
Hierfür ist ein Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes zu erarbeiten, der dem Ausschuss zur
weiteren Beschlussfassung vorzulegen ist.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten des Planverfahrens werden von den Antragstellern getragen.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen und deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Gegen eine Änderung des Bebauungsplanes, mit dem Ziel auf dem Flurstück 49 eine Bebauung
zu ermöglichen, bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die erforderlichen Verfahrensunterlagen
sind dem Ausschuss zur weiteren Beschlussfassung vorzulegen.