Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
30.09.10, 14:39
Aktualisiert
30.09.10, 14:39
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 13.09.2010
- Der Bürgermeister Az:
Nr. der Ratsdrucksache: 276-IX/Z-1
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Rat
05.10.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauungsplan Nr. 68 "Eschweiler-An der Wachhecke"-Teilbereich 1
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
__________________________________________________________________________
Berichterstatter:
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
@GRK1@
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
) Nein-Stimmen (
) Nein-Stimmen (
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
) Enthaltungen
) Enthaltungen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 276-IX/Z-1
1. Sachverhalt:
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 „Eschweiler-An der Wachhecke“ – Teilbereich 1 hat in
der Zeit vom 10.08.-10.09.2010 gem. § 3 Abs. 2 offengelegen.
Wie in der RD-Nr. 276-IX bereits erläutert werden die Stellungnahmen die bis zur Offenlagefrist
noch eingehen, nachgereicht. Diese sind in der Anlage (lfd. Nr. 07-09) mit den
Abwägungsbeschlüssen beigefügt.
Im Verfahren sind nun die Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1. Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten
Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§2 und 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z. Zt. gültigen Fassung i. V. mit dem § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z. Zt. gültigen Fassung, wird
der Bebauungsplan Nr. 68 „Eschweiler-An der Wachhecke, Teilbereich 1“ in der
vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.