Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 68 "Eschweiler-An der Wachhecke"-Teilbereich 1 hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
30.09.10, 14:39
Aktualisiert
30.09.10, 14:39
Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 68 "Eschweiler-An der Wachhecke"-Teilbereich 1
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (Bebauungsplan Nr. 68 "Eschweiler-An der Wachhecke"-Teilbereich 1
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

öffnen download melden Dateigröße: 14 kB

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 13.09.2010 - Der Bürgermeister Az: Nr. der Ratsdrucksache: 276-IX/Z-1 __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 14.09.2010 Rat 05.10.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauungsplan Nr. 68 "Eschweiler-An der Wachhecke"-Teilbereich 1 hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: @GRK1@ @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ) Nein-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) Enthaltungen ) Enthaltungen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 276-IX/Z-1 1. Sachverhalt: Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 68 „Eschweiler-An der Wachhecke“ – Teilbereich 1 hat in der Zeit vom 10.08.-10.09.2010 gem. § 3 Abs. 2 offengelegen. Wie in der RD-Nr. 276-IX bereits erläutert werden die Stellungnahmen die bis zur Offenlagefrist noch eingehen, nachgereicht. Diese sind in der Anlage (lfd. Nr. 07-09) mit den Abwägungsbeschlüssen beigefügt. Im Verfahren sind nun die Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: 1. Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§2 und 10 des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z. Zt. gültigen Fassung i. V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z. Zt. gültigen Fassung, wird der Bebauungsplan Nr. 68 „Eschweiler-An der Wachhecke, Teilbereich 1“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft des Bebauungsplanes herbeizuführen.