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Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 22.12.2004)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
23 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
30.09.10, 14:39
Aktualisiert
30.09.10, 14:39
Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 22.12.2004) Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 22.12.2004) Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 22.12.2004)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 21.07.2010 - Der Bürgermeister Az: 13-34-50 Rei/Lie. Nr. der Ratsdrucksache: 297-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Rat 05.10.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel vom 22.12.2004 __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: Rat @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 297-IX 1. Sachverhalt: In 2004 hat der Rat per Satzung die Bestimmungen der Gemeindeordnung zum Verfahren bei Bürgerentscheiden geregelt. Hierbei wurde festgelegt, dass Bürgerentscheide ausschließlich per Briefabstimmmung erfolgen sollen. Gem. der damaligen Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes NRW wurde in dieser Satzung das Stadtgebiet in lediglich einen Stimmbezirk eingeteilt. Dies bedeutet jedoch, dass auch lediglich ein Abstimmungsvorstand das Ergebnis ermitteln muss. Bei einer Abstimmung, bei der mehr als ca. 1.000 Abstimmungsbögen zurückgesandt würden, wäre dies unpraktikabel, da das Abstimmungsergebnis dann nur sehr stark zeitverzögert ermittelt werden könnte. Zudem ist auch bei einem Rücklauf von mehreren Tausend Abstimmungsbögen der Arbeitsaufwand so groß, dass eine Ergebnisermittlung nicht mehr am Abstimmungstag möglich wäre und hierdurch ein materieller Fehler vorliegen würde, der die Ungültigkeit der Abstimmung zur Folge haben würde. 2. Rechtliche Würdigung In § 26 (10) der Gemeindeordnung kann das Innenministerium per Rechtverordnung nähere Regelungen zur Durchführung von Bürgerentscheiden erlassen. Die Verordnung des Innenministeriums NRW zur Durchführung eines Bürgerentscheids vom 10. Juli 2004 regelt in § 1 wie folgt: 3. Finanzielle Auswirkungen Abhängig von der Zahl der erforderlichen Stimmbezirke und Abstimmungsvorstände. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Der Beschlussvorschlag entspricht der aktuellen Formulierung der Mustersatzung des StGB NRW. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: Die nachfolgende 1. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Bad Münstereiefel wird beschlossen. 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel Aufgrund der §§ 7 und 8 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV NRW S. 380) in Verbindung mit § 4 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21.10.1969 (GV NRW S.712) in der derzeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt Bad Münstereifel in seiner Sitzung vom ___.___.2010 folgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel beschlossen: §1 § 3 erhält folgende neue Fassung: Seite 3 von Ratsdrucksache 297-IX Abstimmungsgebiet ist das Gebiet der Stadt Bad Münstereifel. Der Bürgermeister teilt das Abstimmungsgebiet in Stimmbezirke ein. §2 Diese 1. Satzung zur Änderung der Satzung zur Durchführung von Bürgerentscheiden im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.