Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
03.11.10, 18:02
Aktualisiert
03.11.10, 18:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.09.2010
- Der Bürgermeister Az: 32-53-00
Nr. der Ratsdrucksache: 332-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
28.09.2010
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Interkommunaler Gebührenvergleich zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für
Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel
(Sondernutzungssatzung)
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Berichterstatter: Herr Reidenbach
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
Die Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
Straßen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Sondernutzungssatzung) wurden letztmalig zum
Jahresbeginn 2005 angepasst.
Unter 3. ist die aktuelle Gebührenentwicklung aufgeführt.
In 2008 und 2009 sorgten jeweils Filmdreharbeiten für eine Einnahmesteigerung.
In diesem Jahr ist wegen einer Großbaustelle im Kernstadtbereich eine Einnahmesteigerung von
rd. 19.000 Euro zu verzeichnen.
Werden diese Sondereinnahmen außer Acht gelassen, so sind die Gebühreneinnahmen stabil.
Als Anlage ist ein Vergleich mit den Nachbarkommunen beigefügt.
Einige Nachbarkommunen erheben die Gebühren weniger differenziert in Form von günstigereren
Sammeltarifstellen, so dass ein direkter Vergleich mit allen Gebührentarifen nicht erfolgen konnte.
Seite 2 von Ratsdrucksache 332-IX
Hierbei zeigt sich, dass die Gebühren der Stadt Bad Münstereeifel derzeit bereits über dem
Durchschnitt der Nacbarkommunen liegen. Zusätzlich ist in der Spalte hinter den aktuellen
Gebührensätzen eine Modellberechnung aufgeführt, die eine Anpassung an die
Preisindexsteigerung (8,10 %) seit der letzen Gebührenanpassung zeigt. Die hierbei beispielhaft
aufgezeigten Gebührensätze übersteigen die Gebühren der Nachbarkommunen in der Regel
deutlich.
2. Rechtliche Würdigung
Aufgrund der §§ 18, 19 und 19 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.08.1983 (GV.NW. S.
306/SGV NW 91) sowie des § 8 Abs. 1 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vom
06.08.1961 (BGBl. I S. 1742) in der Fassung des Gesetzes vom 01.10.1974 (BGBl. I S. 2414),
zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Berücksichtigung des Denkmalschutzes im
Bundesrecht vom 01.06.1980 (BGBl. I S. 649), und des § 4 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.08.1984, geändert
durch Art.9 RBG 1987 NW vom 06.10.1987 (GV NRW S. 342/SGV NW 2023) ist der Rat
ermächtigt, die Satzung zu erlassen und für die Sondernutzung Gebühren zu erheben.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Gebühreneinnahmen beliefen sich in:
2005
47.660
2006
57.653
2007
57.607
2008
60.034
2009
52.292
2010
Bisher 68.625
2010
Prognose 85.000
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Mitteilung an den Haupt- und Finanzaausschuss zur Kenntnisnahme.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine