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Mitteilungsvorlage (Interkommunaler Gebührenvergleich zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Sondernutzungssatzung))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
28.09.2010
Erstellt
03.11.10, 18:02
Aktualisiert
03.11.10, 18:02
Mitteilungsvorlage (Interkommunaler Gebührenvergleich zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Sondernutzungssatzung)) Mitteilungsvorlage (Interkommunaler Gebührenvergleich zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Sondernutzungssatzung))

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 15.09.2010 - Der Bürgermeister Az: 32-53-00 Nr. der Ratsdrucksache: 332-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2010 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Interkommunaler Gebührenvergleich zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Sondernutzungssatzung) __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: Die Gebühren zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Sondernutzungssatzung) wurden letztmalig zum Jahresbeginn 2005 angepasst. Unter 3. ist die aktuelle Gebührenentwicklung aufgeführt. In 2008 und 2009 sorgten jeweils Filmdreharbeiten für eine Einnahmesteigerung. In diesem Jahr ist wegen einer Großbaustelle im Kernstadtbereich eine Einnahmesteigerung von rd. 19.000 Euro zu verzeichnen. Werden diese Sondereinnahmen außer Acht gelassen, so sind die Gebühreneinnahmen stabil. Als Anlage ist ein Vergleich mit den Nachbarkommunen beigefügt. Einige Nachbarkommunen erheben die Gebühren weniger differenziert in Form von günstigereren Sammeltarifstellen, so dass ein direkter Vergleich mit allen Gebührentarifen nicht erfolgen konnte. Seite 2 von Ratsdrucksache 332-IX Hierbei zeigt sich, dass die Gebühren der Stadt Bad Münstereeifel derzeit bereits über dem Durchschnitt der Nacbarkommunen liegen. Zusätzlich ist in der Spalte hinter den aktuellen Gebührensätzen eine Modellberechnung aufgeführt, die eine Anpassung an die Preisindexsteigerung (8,10 %) seit der letzen Gebührenanpassung zeigt. Die hierbei beispielhaft aufgezeigten Gebührensätze übersteigen die Gebühren der Nachbarkommunen in der Regel deutlich. 2. Rechtliche Würdigung Aufgrund der §§ 18, 19 und 19 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes NordrheinWestfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.08.1983 (GV.NW. S. 306/SGV NW 91) sowie des § 8 Abs. 1 und 3 des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) vom 06.08.1961 (BGBl. I S. 1742) in der Fassung des Gesetzes vom 01.10.1974 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes zur Berücksichtigung des Denkmalschutzes im Bundesrecht vom 01.06.1980 (BGBl. I S. 649), und des § 4 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.08.1984, geändert durch Art.9 RBG 1987 NW vom 06.10.1987 (GV NRW S. 342/SGV NW 2023) ist der Rat ermächtigt, die Satzung zu erlassen und für die Sondernutzung Gebühren zu erheben. 3. Finanzielle Auswirkungen Die Gebühreneinnahmen beliefen sich in: 2005 47.660 2006 57.653 2007 57.607 2008 60.034 2009 52.292 2010 Bisher 68.625 2010 Prognose 85.000 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Mitteilung an den Haupt- und Finanzaausschuss zur Kenntnisnahme. 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine