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Beschlussvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 2, Flurstück Nr. 289 - Bad Münstereifel-Kirspenich, Kirchheimer Straße 1 hier: Errichtung einer Mobilfunkanlage)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
11.11.10, 18:01
Aktualisiert
11.11.10, 18:01
Beschlussvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 2, Flurstück Nr. 289 - Bad Münstereifel-Kirspenich, Kirchheimer Straße 1
hier: Errichtung einer Mobilfunkanlage) Beschlussvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 2, Flurstück Nr. 289 - Bad Münstereifel-Kirspenich, Kirchheimer Straße 1
hier: Errichtung einer Mobilfunkanlage) Beschlussvorlage (Bauantrag für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 2, Flurstück Nr. 289 - Bad Münstereifel-Kirspenich, Kirchheimer Straße 1
hier: Errichtung einer Mobilfunkanlage)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 14.10.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl Nr. der Ratsdrucksache: 341-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 16.11.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauantrag für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 2, Flurstück Nr. 289 - Bad MünstereifelKirspenich, Kirchheimer Straße 1 hier: Errichtung einer Mobilfunkanlage __________________________________________________________________________ Berichterstatter: TA Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 341-IX 1. Sachverhalt: Für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 2, Flurstück Nr. 289 liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer Mobilfunkanlage für den Betreiber E-Plus vor. Das Flurstück liegt gem. § 34 BauGB im Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als GE-Gebiet dargestellt. In unmittelbarer Nähe zum geplanten Mobilfunkstandort liegt der bereits bestehende Standort Kirchheimer Straße 9, der von etlichen Mobilfunkbietern, unter anderem auch E-Plus, genutzt wird. Es ist natürlich im Sinne der Stadt Bad Münstereifel, dass im Stadtgebiet eine umfassende Möglichkeit zur Mobilfunknutzung besteht. Allerdings hat die Kommune auch die Aufgabe und Pflicht, eine nachhaltige städtebauliche Ordnung zu wahren. Eine städtebauliche Zielsetzung ist es, eine Mobilfunkversorgung zu sichern, ohne das es zu Beeinträchtigungen des Orts- und Lanschaftsbildes bzw. der Wohn- und Arbeitsverhältnisse kommt. Dieser Zielsetzung wird u. a. dadurch Rechnung getragen, dass die Anzahl der Mobilfunkanlagen möglichst gering gehalten wird und diese möglichst, wie auch in diesem Bereich, konzentriert untergebracht werden. Geplant ist nun die Errichtung einer Mobilfunkanlage als Stahlgittermast mit einer Gesamthöhe von 45 m. Die Grundfläche im Bereich des Bodens beträgt ca. 2,60 m x 2,60 m. Als Grund für die Neuerrichtung wurde im Antrag angegeben, dass der bestehende Standort am Schornstein der Thonwerke Arloff, Kirchheimer Straße 9, gekündigt wurde. Zudem teilte der Antragsteller mit, dass dieser bisher als Standort genutzte Schornstein aufgrund von statischen Mängeln künftig nicht mehr genutzt werden könne. Die anderen hier angebrachten Anlagen der anderen Anbieter müssten ebenso entfernt werden und sollen dann am neu geplanten Stahlgittermast mit angebracht werden. Somit entsteht ein ganz neuer Standort, an dem alle Anbieter im Sinne der o. a. städtischen Zielausrichtung konzentriert untergebracht sind. Problematischer ist bei der Standortwahl auf dem Flurstück Nr. 289 aus städtischer Sicht die Einhaltung bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen. Diese können aufgrund der geringen Grundstücksfläche und –maße nicht auf dem Grundstück selbst dargestellt werde. Hierzu sind entsprechende Baulasten u. a. auch auf den angrenzenden städtischen Flurstücken Nr. 621 und 567 erforderlich. Zudem liegt das Grundstück unmittelbar an der L11. Ein etwas rückwärtig gelegenerer Standort wäre aus planungsrechtlicher Sicht durchaus günstiger für das Ortsbild. Hier könnten eventuell auch städtische Flächen in Anspruch genommen werden. In Zusammenarbeit von Antragsteller, den Thonwerken als jetzigem Standort und unmittelbar an die neuen Bereiche angrenzenden Grundstückseigentümer sowie der Stadt Bad Münstereifel ist nach einem gut nutzbaren und städtebaulich vertretbaren Standort in diesem Bereich zu suchen. Gespräche hierzu finden Anfang November statt. Erste Ergebnisse hierzu werden in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 16.11.2010 mitgeteilt. 2. Rechtliche Würdigung Das Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig nach dem BauGB und der BauO NRW 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen In Zusammenarbeit mit dem Antragsteller und den Thonwerken Arloff wird sich die Stadt Bad Münstereifel, unter Würdigung aller Interessen, um einen städtebaulich vertretbaren Standort bemühen. Hierbei ist vor allen Dingen die städtebaulich Zielausrichtung zu berücksichtigen, dass die Anzahl der Mobilfunkstandorte möglichst gering und konzentriert gehalten werden sollen. Seite 3 von Ratsdrucksache 341-IX 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: In Zusammenarbeit mit dem Antragsteller und den Thonwerken Arloff wird sich die Stadt Bad Münstereifel, unter Würdigung aller Interessen, um einen städtebaulich vertretbaren Standort bemühen. Hierbei ist auch das Ziel zu berücksichtigen, dass die Anzahl der Mobilfunkstandorte möglichst gering gehalten werden sollen.