Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
11.11.10, 18:01
Aktualisiert
11.11.10, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 14.10.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Hl
Nr. der Ratsdrucksache: 341-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.11.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauantrag für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 2, Flurstück Nr. 289 - Bad MünstereifelKirspenich, Kirchheimer Straße 1
hier: Errichtung einer Mobilfunkanlage
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Berichterstatter: TA Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 341-IX
1. Sachverhalt:
Für das Grundstück Gem. Arloff, Flur 2, Flurstück Nr. 289 liegt ein Bauantrag zur Errichtung einer
Mobilfunkanlage für den Betreiber E-Plus vor. Das Flurstück liegt gem. § 34 BauGB im
Innenbereich und ist im Flächennutzungsplan als GE-Gebiet dargestellt.
In unmittelbarer Nähe zum geplanten Mobilfunkstandort liegt der bereits bestehende Standort
Kirchheimer Straße 9, der von etlichen Mobilfunkbietern, unter anderem auch E-Plus, genutzt wird.
Es ist natürlich im Sinne der Stadt Bad Münstereifel, dass im Stadtgebiet eine umfassende
Möglichkeit zur Mobilfunknutzung besteht. Allerdings hat die Kommune auch die Aufgabe und
Pflicht, eine nachhaltige städtebauliche Ordnung zu wahren. Eine städtebauliche Zielsetzung ist
es, eine Mobilfunkversorgung zu sichern, ohne das es zu Beeinträchtigungen des Orts- und
Lanschaftsbildes bzw. der Wohn- und Arbeitsverhältnisse kommt. Dieser Zielsetzung wird u. a.
dadurch Rechnung getragen, dass die Anzahl der Mobilfunkanlagen möglichst gering gehalten
wird und diese möglichst, wie auch in diesem Bereich, konzentriert untergebracht werden.
Geplant ist nun die Errichtung einer Mobilfunkanlage als Stahlgittermast mit einer Gesamthöhe von
45 m. Die Grundfläche im Bereich des Bodens beträgt ca. 2,60 m x 2,60 m. Als Grund für die
Neuerrichtung wurde im Antrag angegeben, dass der bestehende Standort am Schornstein der
Thonwerke Arloff, Kirchheimer Straße 9, gekündigt wurde. Zudem teilte der Antragsteller mit, dass
dieser bisher als Standort genutzte Schornstein aufgrund von statischen Mängeln künftig nicht
mehr genutzt werden könne. Die anderen hier angebrachten Anlagen der anderen Anbieter
müssten ebenso entfernt werden und sollen dann am neu geplanten Stahlgittermast mit
angebracht werden. Somit entsteht ein ganz neuer Standort, an dem alle Anbieter im Sinne der o.
a. städtischen Zielausrichtung konzentriert untergebracht sind.
Problematischer ist bei der Standortwahl auf dem Flurstück Nr. 289 aus städtischer Sicht die
Einhaltung bauordnungsrechtlich vorgeschriebenen Abstandsflächen. Diese können aufgrund der
geringen Grundstücksfläche und –maße nicht auf dem Grundstück selbst dargestellt werde. Hierzu
sind entsprechende Baulasten u. a. auch auf den angrenzenden städtischen Flurstücken Nr. 621
und 567 erforderlich. Zudem liegt das Grundstück unmittelbar an der L11. Ein etwas rückwärtig
gelegenerer Standort wäre aus planungsrechtlicher Sicht durchaus günstiger für das Ortsbild. Hier
könnten eventuell auch städtische Flächen in Anspruch genommen werden.
In Zusammenarbeit von Antragsteller, den Thonwerken als jetzigem Standort und unmittelbar an
die neuen Bereiche angrenzenden Grundstückseigentümer sowie der Stadt Bad Münstereifel ist
nach einem gut nutzbaren und städtebaulich vertretbaren Standort in diesem Bereich zu suchen.
Gespräche hierzu finden Anfang November statt. Erste Ergebnisse hierzu werden in der Sitzung
des Stadtentwicklungsausschusses am 16.11.2010 mitgeteilt.
2. Rechtliche Würdigung
Das Bauvorhaben ist genehmigungspflichtig nach dem BauGB und der BauO NRW
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
In Zusammenarbeit mit dem Antragsteller und den Thonwerken Arloff wird sich die Stadt Bad
Münstereifel, unter Würdigung aller Interessen, um einen städtebaulich vertretbaren Standort
bemühen. Hierbei ist vor allen Dingen die städtebaulich Zielausrichtung zu berücksichtigen, dass
die Anzahl der Mobilfunkstandorte möglichst gering und konzentriert gehalten werden sollen.
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6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
In Zusammenarbeit mit dem Antragsteller und den Thonwerken Arloff wird sich die Stadt Bad
Münstereifel, unter Würdigung aller Interessen, um einen städtebaulich vertretbaren Standort
bemühen. Hierbei ist auch das Ziel zu berücksichtigen, dass die Anzahl der Mobilfunkstandorte
möglichst gering gehalten werden sollen.