Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
11.11.10, 18:01
Aktualisiert
11.11.10, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.10.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 340-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.11.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvoranfrage bezgl. des Grundstückes Gemarkung Schönau, Flur 4, Nr. 679, 675
Schönau, Mahlberger Straße
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 340-IX
1. Sachverhalt:
Es liegt eine Bauvoranfrage zur Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück Gemarkung
Schönau, Flur 4, Nr. 675 vor. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche
dargestellt und gem. § 35 BauGB dem Außenbereich zuzuordnen.
Der Strukturförderungsausschuss wurde in der Vergangenheit mehrfach mit Anträgen auf
Bebauung bzw. auf Änderung des Flächennutzungsplanes in diesem Bereich befasst.
Vorgelegt wurde in 2008 ein Bebauungskonzept, das die innere Erschließung und die Errichtung
von 7 Wohnhäusern vorsah.
Grundsätzlich bestanden gegen dieses Vorhaben keine Bedenken; Voraussetzung für die
Realisierung war jedoch die Aufstellung eines Bebauungsplanes und die Sicherstellung der
Erschließung im Rahmen eines Erschließungsvertrages.
Der Strukturförderungausschuss hat die Beratung in der Angelegenheit solange zurückgestellt, bis
die erschließungstechnischen Fragen, insbesondere im Bezug auf Wasserversorgung und
Abwasserbeseitigung geklärt sind.
Weitere Schritte hierzu hat der Antragsteller jedoch nicht unternommen.
In 2009 wurde eine planungsrechtliche Bauvoranfrage für 2 Gebäude entlang der Straße „Im
Ackerseifen“ eingereicht. Dieser Grundstücksteil liegt in der Wohnbaufläche und ist dem
Innenbereich zuzuordnen. Ein entsprechender Vorbescheid wurde mit dem Hinweis erteilt, dass
die Erschließung über einen Erschließungsvertrag gesichert werden muss.
Geplant ist nun die Errichtung eines Wohnhauses mit PKW-Doppelgarage auf einer
innenliegenden Teilfläche des Flurstücks 675.
Nach jetzigem Planungsstand handelt es sich bei dem Bauvorhaben um eine Bebauung in 2.
Baureihe, die städtebaulich nicht vertretbar ist.
Die Grundlage für eine geordnete Entwicklung in diesem Bereich kann nur durch einen
Bebauungsplan geschaffen werden.
Die Erschließungssituation für diesen Bereich stellt sich wie folgt dar:
1. Zuwegung
Geplant ist eine Zuwegung über eine private Wegeparzelle auf dem Grundstück Nr. 679,
unmittelbar hinter dem Haus Mahlberger Straße 35 entlang.
Diese Privatwegmodelle führen in der Praxis meist zu Problemen. Öffentliche Verkehrsflächen sind
der Regelfall und den Privatwegen vorzuziehen.
2. Wasserversorgung
Da das Vorhaben hoch über Schönau liegt, wird erwartet, dass der Wasserdruck zu schwach ist.
Diese Frage ist zu untersuchen. Wenn techn. Maßnahmen zur Verbesserung der
Druckverhältnisse (z. B. eigene Druckerhöhungsanlage) zu ergreifen sind, ist die Stadt daran
interessiert, dass die Kosten vom Eigentümer als Erschließungsträger übernommen werden.
3. Ab- und Niederschlagswasserbeseitigung
Nach § 51 a) des Landeswassergesetzes (LWG NRW) ist das Niederschlagswasser aus neuen
Baugebieten grundsätzlich dezentral (versickern,verrieseln,Gewässereinleitung,
Regenwasserkanal) zu beseitigen. Inbesondere aus Kostengründen kann der Antragsteller
untersuchen, ob im Wege der Ausnahme das Niederschlagswasser in den Mischwasserkanal
eingeleitet werden darf. Vorsorglich wird auch die hydrauliche Leistungsfähigkeit des Kanalnetztes
zu berechnen sein. Die Kosten hierzu sind vom Eigentümer als Erschließungsträger zu
übernehmen.
In jedem Fall kann die Erschließung nicht mehr über verlängerte Hausanschlussleitungen
gesichert werden, sondern bedarf einer Verlängerung des Kanals.
Seite 3 von Ratsdrucksache 340-IX
Weiteren Bauvorhaben auf dem Grundstück kann nur zugestimmt werden, wenn die Frage der
Erschließung geklärt ist und ein Bebauungsplan aufgestellt wird.
Dem Vorhaben kann in der beantragten Form nicht zugestimmt werden, das Einvernehmen ist zu
versagen.
2. Rechtliche Würdigung
Das beantragte Bauvorhaben ist baugenehmigungspflichtig nach dem BauGB und der BauO NW.
Bauleitplanverfahren
durchgeführt.
werden
im
Rahmen
der
gesetzlichen
Bestimmungen
des
BauGB
3. Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die erforderlichen Planungen und Untersuchungen sind vom Antragsteller zu
übernehmen
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
In Bauleitplanungen werden Lösungsvorschläge und mögliche Alternativen sowie deren
Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen abgewogen.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Das Einvernehmen gem. § 36 BauGB zum beantragten Vorhaben wird versagt.