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Mitteilungsvorlage (Windenergie hier: Sachstandsbericht)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
11.11.10, 18:01
Aktualisiert
11.11.10, 18:01
Mitteilungsvorlage (Windenergie
hier: Sachstandsbericht) Mitteilungsvorlage (Windenergie
hier: Sachstandsbericht)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 28.10.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 348-IX __________________________________________________________________________ Sitzungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 16.11.2010 Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung der Mitteilung: Windenergie hier: Sachstandsbericht __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ 1. Sachverhalt: In der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 14.09.2010 wurde mitgeteilt, dass die Antragstellerin gegen den Ablehnungsbescheid des Kreises Klage beim Verwaltungsgericht Aachen erhoben hat. Mit Schreiben vom 18.10.2010 übergab die von der Stadt beauftragte Rechtsanwaltskanzlei einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 12. Oktober 2010. In diesem Beschluss wird die Stadt Bad Münstereifel dem Verfahren beigeladen, da ihre rechtlichen Interessen durch die Entscheidung berührt werden. Der Streitwert wurde in diesem Beschluss auf 94.396,75 € festgesetzt. Gleichzeitig wurde mit Übersendung des Beschlusses auch die Klageschrift und Klagebegründung zu unserer Kenntnis übersandt. In einem weiteren Schritt wird zunächst einmal durch den Anwalt Akteneinsicht beantragt. Die Klägerin beantragt die Aufhebung des Ablehnungsbescheides bzw. hilfsweise den Beklagten (Kreis) unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides zu verpflichten, den Antrag der Klägerin unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden. Ein Verhandlungstermin bei Gericht steht noch nicht fest. Sobald wieder neue Informationen vorliegen, wird wieder berichtet. Seite 2 von Ratsdrucksache 348-IX Dem Ausschuss zur Kenntnis.