Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
13 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
11.11.10, 18:01
Aktualisiert
11.11.10, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 28.10.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 348-IX
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Sitzungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.11.2010
Zur Mitteilung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung der Mitteilung:
Windenergie
hier: Sachstandsbericht
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
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Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
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1. Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 14.09.2010 wurde mitgeteilt, dass
die Antragstellerin gegen den Ablehnungsbescheid des Kreises Klage beim Verwaltungsgericht
Aachen erhoben hat. Mit Schreiben vom 18.10.2010 übergab die von der Stadt beauftragte
Rechtsanwaltskanzlei einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen vom 12. Oktober 2010. In
diesem Beschluss wird die Stadt Bad Münstereifel dem Verfahren beigeladen, da ihre rechtlichen
Interessen durch die Entscheidung berührt werden. Der Streitwert wurde in diesem Beschluss auf
94.396,75 € festgesetzt.
Gleichzeitig wurde mit Übersendung des Beschlusses auch die Klageschrift und Klagebegründung
zu unserer Kenntnis übersandt.
In einem weiteren Schritt wird zunächst einmal durch den Anwalt Akteneinsicht beantragt.
Die Klägerin beantragt die Aufhebung des Ablehnungsbescheides bzw. hilfsweise den Beklagten
(Kreis) unter Aufhebung des Ablehnungsbescheides zu verpflichten, den Antrag der Klägerin unter
Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bescheiden.
Ein Verhandlungstermin bei Gericht steht noch nicht fest. Sobald wieder neue Informationen
vorliegen, wird wieder berichtet.
Seite 2 von Ratsdrucksache 348-IX
Dem Ausschuss zur Kenntnis.