Daten
Kommune
Bad Münstereifel
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18 kB
Erstellt
20.09.10, 18:06
Aktualisiert
23.11.10, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 10.06.2010
- Der Bürgermeister Az: 10.34
Nr. der Ratsdrucksache: 260-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Haupt- und Finanzausschuss
06.07.2010
Bau- und Feuerwehrausschuss
15.09.2010
Haupt- und Finanzausschuss
Rat
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel
- Entwurf __________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr R. Schmitz
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
BauA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
HFA
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
Rat
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 260-IX
1. Sachverhalt:
Als Anlage zu dieser Ratsdrucksache wird der Entwurf des Zukunftskonzeptes für das Friedhofsund Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt.
2. Rechtliche Würdigung
nicht erforderlich
3. Finanzielle Auswirkungen
Eröffnung langfristig wirksamer Einsparpotenziale und ggf. Einnahmeverbesserungen durch
attraktive Grabstellenangebote
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Keine
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Lösungsvorschläge auf der Grundlage des Zukunftskonzeptes
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Das Zukunftskonzept trägt unter anderem den Auswirkungen des demographischen Wandels auf
die Auslastung der Zivilfriedhöfe Rechnung
7. Beschlussvorschlag:
Das als Anlage beigefügte Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt
Bad Münstereifel wird zur Kenntnis genommen und die Umsetzung folgender Maßnahmen
beschlossen:
1.
Schließung von Friedhöfen und Friedhofsteilen
1.1 Schließung des Friedhofes Effelsberg - neu Der Friedhof Effelsberg – neu – (Gemarkung Effelsberg, Flur 5, Flurstück 365) wird
entsprechend § 3 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt
Bad Münstereifel vom 18.12.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.01.2010
mit Ablauf des 31.12.2010 für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung).
1.2 Schließung des Friedhofes Rupperath - alt Der Friedhof Rupperath – alt – (Gemarkung Rupperath, Flur 4, Flurstück 96) wird
entsprechend § 3 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt
Bad Münstereifel vom 18.12.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.01.2010
mit Ablauf des 31.12.2010 unter Anwendung folgender Übergangsregelungen für weitere
Bestattungen gesperrt (Schließung):
1. Bis zum 31.12.2015 dürfen Beisetzungen nur noch in vorhandene Grabstätten erfolgen, wenn
auf das Recht von weiteren Beisetzungen in diesen Grabstätten ab dem 01.01.2016
verzichtet wird.
2. Im Falle der Beisetzung in eine vorhandene Grabstätte wird das Nutzungsrecht bis längstens
zum 31.12.2040 verlängert.
Seite 3 von Ratsdrucksache 260-IX
3. Die Verlängerung eines Nutzungsrechtes ohne Eintritt eines Beisetzungsfalles ist nach § 14
Absatz 3 der Friedhof- und Bestattungssatzung bis längstens zum 31.12.2040 möglich,
soweit auf das Recht von weiteren Beisetzungen in dieser Grabstätte ab dem 01.01.2016
verzichtet wird.
1.3 Teilschließung von Grabfeldern auf dem Friedhof Mutscheid
Entsprechend § 3 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt
Bad Münstereifel vom 18.12.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.01.2010
werden auf dem Friedhof Bad Münstereifel - Mutscheid - (Gemarkung Mutscheid, Flur 20,
Flurstück 199) von Nutzungs- bzw. Ruherechten freie oder frei werdende Grabstellen der
Grabfelder 8 bis 10 sowie 15 und 16 mit sofortiger Wirkung für Bestattungen gesperrt
Aufgrund der beabsichtigten Schließung kann die Verlängerung bzw. der Wiedererwerb des
Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte in den Grabfeldern 8 bis 10 sowie 15 und 16
abgelehnt werden (§ 14 Abs. 3 Satz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung)
1.4 Schließung von Grabfeldern bzw. Teilen von Grabfeldern auf dem Friedhof Bad Münstereifel
(Kernstadt)
Entsprechend § 3 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt
Bad Münstereifel vom 18.12.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.01.2010
werden auf dem Friedhof Bad Münstereifel (Gemarkung Münstereifel, Flur 2, Flurstück 487)
a) vom Grabfeld 20 die Grabstellen 84 bis 91 und das gesamte Grabfeld 21 mit Ablauf des
31.12.2010 für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung),
b) von Nutzungs- bzw. Ruherechten freie oder frei werdende Grabstellen des Grabfeldes 17
mit Ausnahme der Grabstellen 1 bis 9, 10 A bis 21 A und 35 A bis 58 A mit sofortiger
Wirkung für Bestattungen gesperrt,
c) von Nutzungs- bzw. Ruherechten freie oder frei werdende Grabstellen der Grabfelder 18 bis
20 mit sofortiger Wirkung für Bestattungen gesperrt.
Aufgrund der beabsichtigten Schließung kann die Verlängerung bzw. der Wiedererwerb des
Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte im Grabfeld 17 mit Ausnahme der Grabstellen 1 bis
9, 10 A bis 21 A und 35 A bis 58 A, und in den Grabfeldern 18 bis 20 abgelehnt werden (§ 14
Abs. 3 Satz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung).
2.
Aufgabe und Verwertung von nicht
Friedhofsneuanlagen und -erweiterungen
mehr
benötigten
Vorratsflächen
für
Die für Bestattungszwecke erworbenen Vorratflächen Iversheim (Flurstück 117 in Flur 7 der
Gemarkung Iversheim) und und Kalkar (Flurstück 85 in Flur 1 der Gemarkung Kalkar) werden
aus der derzeit bestehenden Zweckbindung herausgelöst und einer anderweitigen
Verwendung (ggf. durch Verkauf) zugeführt.
3.
Aufgabe des Projektes zur Aufstockung der Urnenmauer auf dem Friedhof Bad
Münstereifel
Wegen der enormen Überkapazitäten an Grabstellen - insbesondere auf dem Friedhof Bad
Münstereifel - wird von der Schaffung weiterer Bestattungskapazitäten in Urnenwänden
abgesehen.
4.
Überplanung und Neugestaltung von Friedhofsteilflächen
Basierend auf den im Konzept dargestellten Entwürfen, ist eine Konkretisierung und
Umsetzung im Fachausschuss zu beraten und zu beschließen.