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Beschlussvorlage (Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf -)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
18 kB
Erstellt
20.09.10, 18:06
Aktualisiert
23.11.10, 18:01
Beschlussvorlage (Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel
- Entwurf -) Beschlussvorlage (Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel
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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 10.06.2010 - Der Bürgermeister Az: 10.34 Nr. der Ratsdrucksache: 260-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Haupt- und Finanzausschuss 06.07.2010 Bau- und Feuerwehrausschuss 15.09.2010 Haupt- und Finanzausschuss Rat Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel - Entwurf __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr R. Schmitz __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen BauA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen HFA ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Rat ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 260-IX 1. Sachverhalt: Als Anlage zu dieser Ratsdrucksache wird der Entwurf des Zukunftskonzeptes für das Friedhofsund Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt. 2. Rechtliche Würdigung nicht erforderlich 3. Finanzielle Auswirkungen Eröffnung langfristig wirksamer Einsparpotenziale und ggf. Einnahmeverbesserungen durch attraktive Grabstellenangebote 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Keine 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen Lösungsvorschläge auf der Grundlage des Zukunftskonzeptes 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Das Zukunftskonzept trägt unter anderem den Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Auslastung der Zivilfriedhöfe Rechnung 7. Beschlussvorschlag: Das als Anlage beigefügte Zukunftskonzept für das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Bad Münstereifel wird zur Kenntnis genommen und die Umsetzung folgender Maßnahmen beschlossen: 1. Schließung von Friedhöfen und Friedhofsteilen 1.1 Schließung des Friedhofes Effelsberg - neu Der Friedhof Effelsberg – neu – (Gemarkung Effelsberg, Flur 5, Flurstück 365) wird entsprechend § 3 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.01.2010 mit Ablauf des 31.12.2010 für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung). 1.2 Schließung des Friedhofes Rupperath - alt Der Friedhof Rupperath – alt – (Gemarkung Rupperath, Flur 4, Flurstück 96) wird entsprechend § 3 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.01.2010 mit Ablauf des 31.12.2010 unter Anwendung folgender Übergangsregelungen für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung): 1. Bis zum 31.12.2015 dürfen Beisetzungen nur noch in vorhandene Grabstätten erfolgen, wenn auf das Recht von weiteren Beisetzungen in diesen Grabstätten ab dem 01.01.2016 verzichtet wird. 2. Im Falle der Beisetzung in eine vorhandene Grabstätte wird das Nutzungsrecht bis längstens zum 31.12.2040 verlängert. Seite 3 von Ratsdrucksache 260-IX 3. Die Verlängerung eines Nutzungsrechtes ohne Eintritt eines Beisetzungsfalles ist nach § 14 Absatz 3 der Friedhof- und Bestattungssatzung bis längstens zum 31.12.2040 möglich, soweit auf das Recht von weiteren Beisetzungen in dieser Grabstätte ab dem 01.01.2016 verzichtet wird. 1.3 Teilschließung von Grabfeldern auf dem Friedhof Mutscheid Entsprechend § 3 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.01.2010 werden auf dem Friedhof Bad Münstereifel - Mutscheid - (Gemarkung Mutscheid, Flur 20, Flurstück 199) von Nutzungs- bzw. Ruherechten freie oder frei werdende Grabstellen der Grabfelder 8 bis 10 sowie 15 und 16 mit sofortiger Wirkung für Bestattungen gesperrt Aufgrund der beabsichtigten Schließung kann die Verlängerung bzw. der Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte in den Grabfeldern 8 bis 10 sowie 15 und 16 abgelehnt werden (§ 14 Abs. 3 Satz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung) 1.4 Schließung von Grabfeldern bzw. Teilen von Grabfeldern auf dem Friedhof Bad Münstereifel (Kernstadt) Entsprechend § 3 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 2 der Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Bad Münstereifel vom 18.12.2007 in der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 04.01.2010 werden auf dem Friedhof Bad Münstereifel (Gemarkung Münstereifel, Flur 2, Flurstück 487) a) vom Grabfeld 20 die Grabstellen 84 bis 91 und das gesamte Grabfeld 21 mit Ablauf des 31.12.2010 für weitere Bestattungen gesperrt (Schließung), b) von Nutzungs- bzw. Ruherechten freie oder frei werdende Grabstellen des Grabfeldes 17 mit Ausnahme der Grabstellen 1 bis 9, 10 A bis 21 A und 35 A bis 58 A mit sofortiger Wirkung für Bestattungen gesperrt, c) von Nutzungs- bzw. Ruherechten freie oder frei werdende Grabstellen der Grabfelder 18 bis 20 mit sofortiger Wirkung für Bestattungen gesperrt. Aufgrund der beabsichtigten Schließung kann die Verlängerung bzw. der Wiedererwerb des Nutzungsrechtes an einer Wahlgrabstätte im Grabfeld 17 mit Ausnahme der Grabstellen 1 bis 9, 10 A bis 21 A und 35 A bis 58 A, und in den Grabfeldern 18 bis 20 abgelehnt werden (§ 14 Abs. 3 Satz 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung). 2. Aufgabe und Verwertung von nicht Friedhofsneuanlagen und -erweiterungen mehr benötigten Vorratsflächen für Die für Bestattungszwecke erworbenen Vorratflächen Iversheim (Flurstück 117 in Flur 7 der Gemarkung Iversheim) und und Kalkar (Flurstück 85 in Flur 1 der Gemarkung Kalkar) werden aus der derzeit bestehenden Zweckbindung herausgelöst und einer anderweitigen Verwendung (ggf. durch Verkauf) zugeführt. 3. Aufgabe des Projektes zur Aufstockung der Urnenmauer auf dem Friedhof Bad Münstereifel Wegen der enormen Überkapazitäten an Grabstellen - insbesondere auf dem Friedhof Bad Münstereifel - wird von der Schaffung weiterer Bestattungskapazitäten in Urnenwänden abgesehen. 4. Überplanung und Neugestaltung von Friedhofsteilflächen Basierend auf den im Konzept dargestellten Entwürfen, ist eine Konkretisierung und Umsetzung im Fachausschuss zu beraten und zu beschließen.