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Beschlussvorlage (Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Schönau, Flur 13, Flurstück 344, Bad Münstereifel-Langscheid, Marienstraße)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
27.09.10, 18:05
Aktualisiert
27.09.10, 18:05
Beschlussvorlage (Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Schönau, Flur 13, Flurstück 344,
Bad Münstereifel-Langscheid, Marienstraße) Beschlussvorlage (Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Schönau, Flur 13, Flurstück 344,
Bad Münstereifel-Langscheid, Marienstraße)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 09.08.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 304-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 14.09.2010 Stadtentwicklungsausschuss 16.11.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Schönau, Flur 13, Flurstück 344, Bad Münstereifel-Langscheid, Marienstraße __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: @GRK1@ @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ) Nein-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) Enthaltungen ) Enthaltungen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 304-IX 1. Sachverhalt: Der Eigentümer, dem auch das benachbarte mit einer Hofanlage bebaute Flurstück 343 gehört, möchte auf dem im beigefügten Plan gekennzeichneten Standort eine Garage errichten. Das Grundstück liegt gem. Flächennutzungsplan in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen. Die Erschließung des Grundstücks ist sichergestellt. Eine Bauvoranfrage ist seitens der Bauaufsicht abgelehnt worden, da die Darstellungen des Flächennutzungsplanes entgegen stehen und das Vorhaben im Außenbereich liegt. Seitens der Stadt bestehen aus stadtplanerischer Sicht gegen diesen Standort keine Bedenken. Auf dem gegenüberliegenden Grundstück befindet sich ein Wohnhaus mit Garage. Es handelt sich also um einen Bereich, der baulich vorgeprägt ist. Der Standort der geplanten Garage soll in Höhe des Garagengebäudes auf dem gegenüber liegenden Grundstück liegen. Voraussetzung zur Genehmigung des Vorhabens ist die planungsrechtliche Grundlage in From einer Satzung gem. § 34 BauGB in der diese Außenbereichsfläche mit einbezogen wird. Es handelt sich um eine Abrundung der Ortslage, die städtebaulich vertretbar ist. Es ist ein entsprechender Satzungsentwurf zu erarbeiten. 2. Rechtliche Würdigung Das Satzungsverfahren wird nach den Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die erforderlichen Planunterlagen werden vom Antragsteller zur Verfügung gestellt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel 7. Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Stadtentwicklungsausschuss einen Satzungsentwurf, in dem die Flächen in der Marienstraße mit in den Innenbereich einbezogen werden, vorzulegen.