Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
27.09.10, 18:05
Aktualisiert
27.09.10, 18:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 09.08.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 304-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Stadtentwicklungsausschuss
16.11.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bauvorhaben auf dem Grundstück Gemarkung Schönau, Flur 13, Flurstück 344,
Bad Münstereifel-Langscheid, Marienstraße
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
@GRK1@
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
) Nein-Stimmen (
) Nein-Stimmen (
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
) Enthaltungen
) Enthaltungen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 304-IX
1. Sachverhalt:
Der Eigentümer, dem auch das benachbarte mit einer Hofanlage bebaute Flurstück 343 gehört,
möchte auf dem im beigefügten Plan gekennzeichneten Standort eine Garage errichten.
Das Grundstück liegt gem. Flächennutzungsplan in einer landwirtschaftlichen Nutzfläche und ist
dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.
Die Erschließung des Grundstücks ist sichergestellt.
Eine Bauvoranfrage ist seitens der Bauaufsicht abgelehnt worden, da die Darstellungen des
Flächennutzungsplanes entgegen stehen und das Vorhaben im Außenbereich liegt.
Seitens der Stadt bestehen aus stadtplanerischer Sicht gegen diesen Standort keine Bedenken.
Auf dem gegenüberliegenden Grundstück befindet sich ein Wohnhaus mit Garage. Es handelt sich
also um einen Bereich, der baulich vorgeprägt ist.
Der Standort der geplanten Garage soll in Höhe des Garagengebäudes auf dem gegenüber
liegenden Grundstück liegen.
Voraussetzung zur Genehmigung des Vorhabens ist die planungsrechtliche Grundlage in From
einer Satzung gem. § 34 BauGB in der diese Außenbereichsfläche mit einbezogen wird.
Es handelt sich um eine Abrundung der Ortslage, die städtebaulich vertretbar ist.
Es ist ein entsprechender Satzungsentwurf zu erarbeiten.
2. Rechtliche Würdigung
Das Satzungsverfahren wird nach den Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Planunterlagen werden vom Antragsteller zur Verfügung gestellt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
7. Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, dem Stadtentwicklungsausschuss einen Satzungsentwurf, in
dem die Flächen in der Marienstraße mit in den Innenbereich einbezogen werden, vorzulegen.