Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
15 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
09.09.10, 18:11
Aktualisiert
09.09.10, 18:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 23.08.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl/Wd
Nr. der Ratsdrucksache: 292-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Kirspenich-Flettenberg"
hier: Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Laqua
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 292-IX
1. Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Ausschusses wurde über das Bauvorhaben in Bad MünstereifelKirspenich, Siemensstraße 2a beraten.
Das Bauvorhaben hält nicht alle Festsetzungen des Bebauungsplanes ein und entspricht in
einigen Punkten nicht den Bestimmungen der Bauordnung NW.
Durch eine Änderung des Bebauungsplanes können die planungsrechtlichen Grundlagen soweit
abgeändert werden, dass diese einer Baugenehmigung nicht mehr entgegenstehen.
Die bauordnungsrechtlichen Punkte sind zwischen Bauherren und Bauaufsicht abzuklären.
Beigefügt ist der Entwurf zur Änderung des Bebauungsplanes.
Durch diese Änderung wird die Berechnung der Geschoßflächenzahl im gesamten Plangebiet auf
die zur Zeit geltende Baunutzungsverordnung abgestimmt.
Hierduch ist eine bessere Ausnutzung im Plangebiet möglich, da Wohnräume in nicht
Vollgeschossen, wie z. B. in der Regel bei Dachgeschossen, nicht angerechnet werden.
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, kann die Änderung im vereinfachten
Verfahren gem. § 13 BauGB durch geführt werden. Hierbei kann auf die Verfahren nach § 3 Abs. 1
und § 4 Abs. 1 BauGB verzichtet werden. Durch zu führen sind die Offenlage für die Dauer eines
Monats gem. § 3 Ab s. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB.
Es sind der Aufstellungs-, Entwurfs- und Offenlagebeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches
durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Planunterlagen werden vom Antragsteller zur Verfügung gestellt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
./.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Bei Bauleitplanungen handelt es sich um Verfahren, in denen Lösungsvorschläge und mögliche
Alternativen und deren Auswirkungen mit und unter den privaten und öffentlichen Belangen
abzuwägen sind.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
./.
7. Beschlussvorschlag:
1. Es wird beschlossen, die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „KirspenichFlettenberg“ aufzustellen. Der betroffene Bereich in der Ortslage Kirspenich ist in der beigefügten
Planunterlage, die Bestandteil dieses Beschlusses ist, gekennzeichnet.
2. Der Entwurf zur 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „KirspenichFlettenberg“ wird nebst Textteil und Begründung beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren gem. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durchzuführen.