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Beschlussvorlage (Hinweise zum Management von Aufbrucharbeiten im Straßenraum)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
146 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
30.08.12, 15:09
Beschlussvorlage (Hinweise zum Management von Aufbrucharbeiten im Straßenraum) Beschlussvorlage (Hinweise zum Management von Aufbrucharbeiten im Straßenraum)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 295/2012 Az.: 6612-00 Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 06.08.2012 gez. Böcking Amtsleiter RPA Beratungsfolge Betriebsausschuss Straßen Betrifft: - 20 - Termin 11.09.2012 BM / Dezernent 27.08.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Hinweise zum Management von Aufbrucharbeiten im Straßenraum Finanzielle Auswirkungen: Im den Entwürfen der WPs 2012/ 2013 sind Mittel für ein Straßenunterhaltungsmanagement vorgesehen. Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Der Betriebsausschuss Straßen nimmt die „Hinweise zum Management von Aufbrucharbeiten im Straßenraum“ des Städte- und Gemeindebundes NRW zur Kenntnis. Begründung: In meiner Stellungnahme der Verwaltung zum „A 78/ 2011, Antrag bzgl. der Erstellung einer Satzung für den Aufbruch von Straßen“ habe ich darauf hingewiesen, dass sich der Städte- und Gemeindebundes NRW mit dem Thema einer Mustersatzung für Straßenaufbrüche bereits beschäftigt. Hierzu hat dieser in mehreren Seminaren mit Praktikern und Juristen die o.g. „Hinweise zum Management von Aufbrucharbeiten im Straßenraum“ erarbeitet. Es wurde deutlich, dass durch die völlig unterschiedlichen Konzessionsverträge der einzelnen Straßenbaulastträger, aber auch in Hinblick auf das derzeitige Telekommunikationsgesetz eine einheitliche Mustersatzung nicht erarbeitet werden kann. Es wird in den beigefügten Hinweisen empfohlen, ein wirksames Straßenaufbruchmanagement zur frühzeitigen Koordination, Organisation, Überwachung (incl. Abnahmemanagement) aufzubauen und ggf. die Wiederherstellung im Wege eigener Bautätigkeit durchzuführen. Gleichfalls sollte auch eine umfangreiche Dokumentation im Rahmen eines kommunalen Straßenerhaltungsmanagement erfolgen, sodass ggf. Gewährleistungsansprüche erfolgreich eingefordert werden können.. Hierzu ist anzumerken, dass es sich um wesentlich erweiterte Aufgaben der Straßenunterhaltung handelt, die u.U. auch personelle und finanzielle Konsequenzen mit sich bringen. (Dr. Rips) -2-