Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
146 kB
Datum
11.09.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
30.08.12, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 295/2012
Az.: 6612-00
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 06.08.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Betrifft:
- 20 -
Termin
11.09.2012
BM / Dezernent
27.08.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
zur Kenntnis
Hinweise zum Management von Aufbrucharbeiten im Straßenraum
Finanzielle Auswirkungen:
Im den Entwürfen der WPs 2012/ 2013 sind Mittel für ein Straßenunterhaltungsmanagement vorgesehen.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Betriebsausschuss Straßen nimmt die „Hinweise zum Management von
Aufbrucharbeiten im Straßenraum“ des Städte- und Gemeindebundes NRW zur Kenntnis.
Begründung:
In meiner Stellungnahme der Verwaltung zum „A 78/ 2011, Antrag bzgl. der Erstellung einer
Satzung für den Aufbruch von Straßen“ habe ich darauf hingewiesen, dass sich der Städte- und
Gemeindebundes NRW mit dem Thema einer Mustersatzung für Straßenaufbrüche bereits
beschäftigt. Hierzu hat dieser in mehreren Seminaren mit Praktikern und Juristen die o.g.
„Hinweise zum Management von Aufbrucharbeiten im Straßenraum“ erarbeitet.
Es wurde deutlich, dass durch die völlig unterschiedlichen Konzessionsverträge der einzelnen
Straßenbaulastträger, aber auch in Hinblick auf das derzeitige Telekommunikationsgesetz eine
einheitliche Mustersatzung nicht erarbeitet werden kann.
Es wird in den beigefügten Hinweisen empfohlen, ein wirksames Straßenaufbruchmanagement
zur frühzeitigen Koordination, Organisation, Überwachung (incl. Abnahmemanagement)
aufzubauen und ggf. die Wiederherstellung im Wege eigener Bautätigkeit durchzuführen.
Gleichfalls sollte auch eine umfangreiche Dokumentation im Rahmen eines kommunalen
Straßenerhaltungsmanagement erfolgen, sodass ggf. Gewährleistungsansprüche erfolgreich
eingefordert werden können..
Hierzu ist anzumerken, dass es sich um wesentlich erweiterte Aufgaben der Straßenunterhaltung
handelt, die u.U. auch personelle und finanzielle Konsequenzen mit sich bringen.
(Dr. Rips)
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