Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
145 kB
Datum
19.09.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 338/2012
Az.: 8221/2787
Amt: - 82 BeschlAusf.: - 822 Datum: 27.08.2012
gez. Dr. Risthaus
Amtsleiter
RPA
Beratungsfolge
Ausschuss für Wirtschaftsförderung
und Betriebsausschuss
Immobilienwirtschaft
Betrifft:
- 20 -
BM / Dezernent
Termin
19.09.2012
05.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
beschließend
Grundstückskaufpreis im Baugebiet Villehang – Anpassung des Preises an die
besondere Situation des Grundstücks
Finanzielle Auswirkungen:
Die Anpassung des Verkaufspreises ermöglicht die Vermarktung des Grundstücks
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Der Grundstückskaufpreis für das Grundstück Nr. 7 (siehe Anlage) im Baugebiet Villehang,
Bebauungsplan Nr. 160a der Stadt Erftstadt mit einer Größe von insgesamt 635 qm wird auf 220,€/m² erschließungsbeitragsfrei reduziert.
Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 160a der Stadt Erftstadt sieht vor, dass der entlang der K 45 und der
Gemeindeverbindungsstraße festgesetzte Lärmschutzwall zur Hälfte den angrenzenden
Baugrundstücken zugeordnet wird. Die Grundstücke sind dementsprechend auch vermessen
worden.
Die an der K 45 gelegenen Grundstücke sind die unattraktivsten im gesamten Baugebiet. Sie
haben so lange keinen Interessenten gefunden, wie noch andere Grundstücke im Baugebiet
verfügbar waren. Heute sind nur noch die Grundstücke Nrn. 4 und 7 frei, wobei das Grundstück
Nr. 4 reserviert ist.
Von der Ausrichtung her - Südlage – ist das Grundstück Nr. 7 eigentlich attraktiv. Es grenzt jedoch
im Osten an die K 45 und im Süden an die Gemeindeverbindungsstraße. Durch die weiter nach
Süden orientierte Bebauung auf dem westlich angrenzenden Grundstück werden die Terrasse und
Teile des Gartens in den Abendstunden relativ früh beschattet. Als einziges Grundstück im
gesamten Baugebiet ist dieses Grundstück an zwei Seiten durch den Lärmschutzwall
beeinträchtigt. Bisher hat sich kein Interessent zum Kauf des Grundstücks entschließen können.
Um das Grundstück vermarkten zu können und hinsichtlich der Kaufpreisbildung alle Grundstücke
im Baugebiet gleich zu behandeln, schlage ich vor, bei der Bemessung des Kaufpreises den
Grundstücksanteil mit einem verminderten Wert zu berücksichtigen, auf dem sich an der südlichen
Grundstücksgrenze der Lärmschutzwall befindet. Das Grundstück ist insgesamt 635 m² groß. Eine
Teilfläche von 529 m² wird, wie auch bei den angrenzenden Grundstücken, mit 240,- €/m ²
bewertet. Die Fläche des an der südlichen Grundstücksgrenze gelegenen Lärmschutzwall beträgt
106 m² und wird mit 100,- € /m² bewertet. Im Mittel ergibt sich dann ein Kaufpreis von 216,6 €,
gerundet 220,- €/m².
Die Reduzierung des Kaufpreises trägt der besonderen Situation des Grundstücks Rechnung und
führt dazu, dass das Grundstück vermarktet werden kann.
(Dr. Rips)
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