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Beschlussvorlage (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Kirspenich-Flettenberg" hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
11.11.10, 18:01
Aktualisiert
24.11.10, 18:00
Beschlussvorlage (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Kirspenich-Flettenberg"
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss) Beschlussvorlage (3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Kirspenich-Flettenberg"
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 02.11.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 351-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 16.11.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Kirspenich-Flettenberg" hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 351-IX 1. Sachverhalt: Auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses werden derzeit die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der sonstigen Träger öffetnlicher Belange durchgeführt. Durch die Änderung wird für den gesamten Bereich des Bebauungsplanes die Ermittlung der Geschoßflächenzahl auf die Baunutzungsverordnung in der derzeit gültigen Fassung abgestellt. Wohnräume in nicht Vollgeschossen, z.B. in Dachgeschossen, werden bei der Berechnung der Geschoßflächenzahl dann nicht mehr angerechnet. Die Offenlagefrist endet am 11.11.2010. Die bisher in diesem Verfahrfen eingegangenen Stellungnahmen mit den Abwägungsbeschlüssen sind beigefügt. Sollten noch weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese noch vorgelegt. Im Verfahren sind nun die Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen. 2. Rechtliche Würdigung Das Verfahren wird auf der Grundlage der Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: 1. Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten Abwägungsbeschlüsse gefasst. 2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die 3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Kirspenich-Flettenberg“ in der vorliegenden Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen. 3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Bebauungsplanänderung herbeizuführen.