Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
11.11.10, 18:01
Aktualisiert
24.11.10, 18:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 02.11.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 351-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.11.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
3. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 "Kirspenich-Flettenberg"
hier: Beschluss zu den eingegangenen Stellungnahmen, Satzungsbeschluss
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 351-IX
1. Sachverhalt:
Auf der Grundlage des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses werden derzeit die
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und der sonstigen Träger öffetnlicher Belange
durchgeführt.
Durch die Änderung wird für den gesamten Bereich des Bebauungsplanes die Ermittlung der
Geschoßflächenzahl auf die Baunutzungsverordnung in der derzeit gültigen Fassung abgestellt.
Wohnräume in nicht Vollgeschossen, z.B. in Dachgeschossen, werden bei der Berechnung der
Geschoßflächenzahl dann nicht mehr angerechnet.
Die Offenlagefrist endet am 11.11.2010. Die bisher in diesem Verfahrfen eingegangenen
Stellungnahmen mit den Abwägungsbeschlüssen sind beigefügt.
Sollten noch weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese noch vorgelegt.
Im Verfahren sind nun die Abwägungsbeschlüsse sowie der Satzungsbeschluss zu fassen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Verfahren wird auf der Grundlage der Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
entfällt
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
1. Zu den im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen werden die beigefügten
Abwägungsbeschlüsse gefasst.
2. Aufgrund der §§ 2 und 10 des Baugesetzbuches i.d.F. der Bekanntmachung vom 23.
September 2004 (BGBL I S. 2515) in der z.Zt. gültigen Fassung i.V. mit dem § 7 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der z.Zt. gültigen Fassung, wird die 3.
vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 „Kirspenich-Flettenberg“ in der vorliegenden
Form nebst Textteil und Begründung als Satzung beschlossen.
3. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Rechtskraft der Bebauungsplanänderung
herbeizuführen.