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Beschlussvorlage (Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Erftstadt)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
30 kB
Datum
11.12.2012
Erstellt
14.06.12, 15:34
Aktualisiert
21.08.12, 06:07
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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 30/2012 1. Ergänzung Az.: 32 Amt: - 32 BeschlAusf.: - 32 Datum: 13.06.2012 gez. Hülsebus Amtsleiter RPA - 20 - gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent Beratungsfolge Rat Termin 26.06.2012 beschließend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 08.11.2012 vorberatend Rat 11.12.2012 beschließend Betrifft: 20.08.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Erftstadt Finanzielle Auswirkungen: keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen Begründung: Mit Vorlage 30/2012 wurde die Gebührensatzung für die Benutzung der Obdachlosenunterkünfte der Stadt Erftstadt in der Sitzung des Ausschusses für öffentliche Ordnung und Verkehr am 06.02.2012 eingebracht. Nach eingehender Diskussion wurde die Verwaltung noch um Beantwortung der Frage gebeten, wie sich die Höhe der Gebühren errechnet. Zur Beantwortung dieser Frage bleibt auszuführen, dass die vom Eigenbetrieb Immobilien ermittelten Kosten der als Obdachlosenunterkünfte genutzten Objekte gegenüber dem Rechtsund Ordnungsamt geltend gemacht werden und das Rechts- und Ordnungsamt wiederum diese Kosten auf die jeweiligen Nutzer der Unterkünfte umlegt. Insoweit errechnen sich die Gebühren nach den vom Eigenbetrieb Immobilien geltend gemachten Beträge (Grundgebühr zzgl. Nebenund Heizkosten. In Vertretung (Erner) -2-