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Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2013 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 GO NRW)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
107 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
05.12.14, 13:00
Aktualisiert
05.12.14, 13:00
Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2013 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 GO NRW) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2013 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 GO NRW) Beschlussvorlage (Feststellung des Jahresabschlusses 2013 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 GO NRW)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB II - Gl. Vorlage 139 /X.L. Datum: 02.12.2014 An den Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 09.12.2014 Gemeinderat Sitzungstag: 16.12.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Feststellung des Jahresabschlusses 2013 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung und Entlastung des Bürgermeisters gem. § 96 Abs. 1 GO NRW Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Bestätigungsvermerk des Rechnungsprüfungsausschusses vom 09.12.2014 (in der Entwurfsfassung) Nein 2 Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Gemeinde Nettersheim beschließt gem. § 96 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) die Feststellung des Jahresabschlusses 2013 in der durch den Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung. Der ausgewiesene Fehlbetrag in Höhe von -86.658,99 EUR wird über die Ausgleichsrücklage gedeckt. 2. Der Rat beschließt gemäß § 96 Absatz 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Begründung: Es wird auf die Ausführungen zum Jahresabschluss 2013 gemäß der am 13.11.2014 zugeleiteten Entwurfsfassung und den Ausführungen mit Vorlage 138 verwiesen. Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Vorlage in der dargestellten Form unter dem Vorbehalt steht, dass der Rechnungsprüfungsausschuss in der unmittelbar zuvor tagenden Sitzung in seinem Beschluss dem Vorschlag gemäß Vorlage 138 entspricht. Nachdem der Rechnungsprüfungsausschuss mit dem beigefügten Bestätigungsvermerk in seiner Sitzung vom 09. Dezember 2014 das Ergebnis seiner Beratungen zusammengefasst hat, hat er dem Gemeinderat empfohlen, den Jahresabschluss 2013 in der geprüften Form nach § 96 Absatz 1 GO NRW festzustellen und die vorbehaltlose Entlastung des Bürgermeisters zu erteilen. Darüber hinaus hat der Rat auch über die Behandlung des Jahresabschlusses zu entscheiden. Mit den Jahresabschlüssen 2009 und 2010 musste zum fiktiven Ausgleich des Haushalts eine Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erfolgen. Die Jahresüberschüsse 2011 und 2012 wurden jeweils der Ausgleichsrücklage zum Ausgleich in späteren Jahren zugeführt. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat nunmehr empfohlen, den Fehlbetrag des Jahresabschlusses 2013 in Höhe von -86.658,99 EUR fiktiv über die Ausgleichsrücklage auszugleichen. Die prognostische Entwicklung der Ausgleichsrücklage unter Berücksichtigung der mittelfristigen Finanzplanung des aktuellen Haushaltsentwurfs 2015 stellt sich wie folgt dar: 3 Haushaltsjahr Jahresrechnungsergebnis Eröffnungsbilanz 2009 2010 2011 2012 2013 2014 (voraussichtlich) 2015 2016 2017 2018 -1.662.041,94 -153.884,89 459.319,94 109.392,94 -86.658,99 rd.-150.000,00 rd.-116.000,00 rd.-334.000,00 rd.-237.000,00 rd.-133.000,00 EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR Stand der Ausgleichsrücklage 3.275.914 EUR 1.613.872 EUR 1.459.987 EUR 1.919.307 EUR 2.028.700 EUR 1.942.041 EUR 1.792.041 EUR 1.676.041 EUR 1.342.041 EUR 1.105.041 EUR 972.041 EUR Nach der Feststellung des Jahresabschlusses ist dieser nach § 96 Absatz 2 GO NRW unverzüglich der Aufsichtsbehörde (Kreis Euskirchen) anzuzeigen und danach öffentlich bekannt zu machen sowie bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses, also dem für das Jahr 2014, zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister