Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
240 kB
Datum
16.12.2014
Erstellt
05.12.14, 13:00
Aktualisiert
05.12.14, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
BestMigungsvermerk
des Rechnungsprfungsausschusses zum Jahresabschluss 2013
der Gemeinde Nettersheim (§ 101 GO NRW)
Die Pr9fung des Jahresabschlusses 2013 zum 31.12.2013 schlief3t mit dem folgenden uneingeschrnkten Besdtigungsvermerk (§ 101 Abs. 3 GO NRW) ab:
Der Rechnungspr9fungsausschuss der Gemeinde Nettersheim hat in seiner Sitzung am 09. Dezember 2014 den Jahresabschluss 2013 - bestehend aus Bilanz
und Anhang - und dem Lagebericht zum Bilanzstichtag 31.12.2013 gepr9ft.
GemH § 59 Absatz 3 i. V. m. § 103 Absatz 5 GO NRW und § 101 Abs. 8 GO
NRW hat er sich einer Wirtschaftspr9fungsgesellschaft zur Pr0fung des Jahresabr,
schlusses bedient.
Ho'
Bereits in der Sitzung des Rechnungspr0fungsausschusses des Rates der Gemeinde vom 06. Juni 2007 wurde im Zusammenhang mit dem erweiterten Pr0fungsumfang im Zuge des neuen KommtmalerrFinanzmanagements der Behilfo
1,
schluss gefasst, dass der Beauftragung einer unabhOngigen Wirtschaftsprelfungs,
geselischaft zur Unterst9tzung und zur Wahrnehmung der verfassungsm&Mgen
Pr9fungsaufgaben zugestimrribwire.
Mit Beschluss vom 300September 2014 ha,t der Gemeinderat die Beauftragung
11,11
der WirtschaftsprUfungsgeseltschaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz zur
Prfung des Jahresalg,schlusses 2913 beschlossen.
Der Prigberiffit der Mitte; rheinischen Treuhand GmbH vom 25. November 2014,
der mit efnem uneingeschránkten Besdtigungsvermerk nach § 101 Abs. 4 GO
NRVV abschlief3t, wUrde dem RechnungsprUfungsausschuss vorgelegt.
Der Rechnungspdiftingsausschuss schlief3t sich dem Prfergebnis und dem vorgelegten uneingeschdnkten Besdtigungsvermerk der Wirtschaftspr0fungsgesellschaft, de'r illkttairheinischen Treuhand GmbH Koblenz, vollinhaltlich an.
Der B9rgermeister hat auf die Abgabe einer Stellungnahme (§ 101 Abs. 2 GO
NRW) zum vorgelegten Pr9fbericht der Mittelrheinischen Treuhand GmbH Koblenz verzichtet.
Der vollsdndige Wortlaut des Besdtigungsvermerkes der Wirtschaftsprilfungsgeselischaft Mittelrheinische Treuhand GmbH Koblenz vom 25. November 2014
ist Bestandteil dieses Besdtigungsvermerks und wird als Anlage beigef9gt und
veriiffentlicht.
Auf der Grundlage des o.a. Besttigungsvermerks der Wirtschaftsprfungsgese1lschaft Mittelrheinischen Treuhand GmbH Koblenz wird zusammenfassend festgestellt, dass
- die durchgefeihrte Prfung des Jahresabschlusses 2013 und des Anhangs zu
keinen Beanstandungen gefhrt hat,
- der Jahresabschluss 2013 auf Grund der bei der Prfung gewonrnen Erkenntnisse den gesetzlichen Vorschriften und die sie erOnzenden Bestimmungen entspricht (§ 92 Abs. 4 GO NRW) und
.01!10111,
- der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundstze ordnungsgem&3er Buchfhrung zum Bilanzstichtag 31.12.2013 ein den tatsChlichen Verh&nissen entsprechendes Bild der Vermtigens- und Schuldeniage der- Gemeinde Ne,ttersheim
vermittelt (§ 92 Abs. 2 GO NRW).
"10,
Nettersheim, 09. Dezember 2014 111111111 ,
Roland Bannert
Vorsitzender des .„Fech n ungsprOfungsausschusses
(Unterzeichnung gem. § 101 Ab. 7 GO NRW)
Anlage:
Besttigungsermerk der Mittelrheinischen Treuhand vom 25. November 2014
zurPr Cifung des Jahresabschlusses 2013 der Gemeinde Nettersheim
„01,,
ITI
Gemeinde Nettersheim
Bestagungsvermerk des Abschlussprfers
An die Gemeinde Nettersheim:
Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Teilergebnisrechnungen, Teilfinanzrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchkihrung, die
Inventur, das Inventar, die Obersicht Uber eirtlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermiigensgegensffinde und den Lagebericht der
Gemeinde Nettersheim
fUr das Haushaltsjahr vom 01. Januar 2013 bis 31. Dezember 2013 geprUft. Die BuchfUhrung und
die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von NordrheinWestfalen liegen in der Verantwortung des BUrgermeisters der Gemeinde. Unsere Aufgabe ist es,
auf der Grundlage der von uns durchgefOhrten PrOfung eine Beurteilung Ober den Jahresabschluss unter Einbeziehung der BuchfUhrung, der Inventur, des Inventars und der Obersicht
Uber Ortlich festgelegte Nutzungsdauern der Vermeigensgegenstde sowie Uber den Lagebericht
abzugeben.
Wir haben unsere JahresabschlussprOfung nach § 101 Abs. 1 GO NRW und entsprechend § 317
HGB unter Beachtung der vom Institut der WirtschaftsprOfer (IDVV) festgestellten deutschen
Grundsffize ordnungsmMliger AbschlussprUfung vorgenommen. Danach ist die PrOfung so zu
planen und durchzuf0hren, dass Unrichtigkeiten und Versteifle, die sich auf die Darstellung des
durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundstze ordnungsmffiliger BuchfUhrung und
durch den Lagebericht vermittelten Bildes der VermOgens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage
wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der
PrUfungshandlungen werden die Kenntnisse Uber die TMgkeit und Uber das wirtschaftliche und
rechtliche Umfeld der Gemeinde sowie die Erwartungen Uber mOgliche Fehler berOcksichtigt.
Im Rahmen der PrUfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise fUr die Angaben in BuchfUhrung, Inventar, Obersicht Uber Ortlich
festgelegte Nutzungsdauern der VermiigensgegenstMde, Jahresabschluss und Lagebericht Oberwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die PrUfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundstze und der wesentlichen Einschtzungen des BUrgermeisters der
Gemeinde sowie die WOrdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes. Wir sind der Auffassung, dass unsere PrOfung eine hinreichend sichere Grundlage fik
unsere Beurteilung bildet.
0814020029/213015809/25112014
Druckdatum 28.11.2014
Anlacie
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ITI
Gemeinde Nettersheim
Unsere Pr0fung hat zu keinen Einwendungen geftihrt.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prilfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der
Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundstze
ordnungsmWliger Buchf0hrung ein den tatschlichen VerMItnissen entsprechendes Bild der VermOgens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde. Der Lagebericht steht in Einklang mit
dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der VermOgens-, Schulden-,
Ertrags- und Finanzlage der Gemeinde und stellt die Chancen und Risiken der zuk0nftigen Entwicklung zutreffend dar.
Koblenz, 25. November 2014
Mittelrheinische Treuhand GmbH
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Wirtschaftsprafungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
WIFTTSCHAFTSPROFUNGSt GESELLSCHAFT
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DrefIler
Weichert
Wirtschaftspr0fer
Wirtschaftspri.ifer
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