Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
96 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
30.08.12, 15:09
Aktualisiert
30.08.12, 15:09
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 248/2012
Az.: - 6501 -
Amt: - 65 BeschlAusf.: - - 65 - Datum: 12.06.2012
gez. Böcking
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Betriebsausschuss Straßen
Termin
11.09.2012
vorberatend
Rat
02.10.2012
beschließend
Betrifft:
27.08.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Benennung Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2012 (die Jahresabschlüsse
2012 und 2013) des Eigenbetriebes Straßen der Stadt Erftstadt
Finanzielle Auswirkungen:
Die Prüfungskosten sind im Wirtschaftsplan 2012 in Höhe von 29.000 Euro (werden im Wirtschaftsplan
2013) des Eigenbetriebes Strassen eingestellt. Die Anforderungen an die Prüfung haben sich durch
GPA-Vorgaben bzgl. Prüfung der Nachkalkulationen erhöht; weitere Kosten fallen ggf. im Rahmen
der Konzernbilanzierung an.
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Spichernstr. 73, 50672 Köln wird gemäß § 5
der Eigenbetriebsverordnung NRW 2004 i. V. § 1 der Verordnung über die Durchführung der
Jahresabschlussprüfungen bei Eigenbetrieben und prüfungspflichtigen Einrichtungen (vom
09.03.1981) für die Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Gemeindeprüfungsanstalt NRW,
Herne (GPA NRW) vorgeschlagen.
Unter dem Vorbehalt der Nichtauflösung des Eigenbetriebs Strassen zum 31.12.2012 wird die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Rödl & Partner, Spichernstr. 73, 50672 Köln gemäß den
vorstehend beschriebenen Rechtsgrundlagen auch für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013
vorgeschlagen
Begründung:
Aufgrund der komplexen betrieblichen Strukturen bzw. Abläufe im Eigenbetrieb Straßen und der
seit dem Jahre 2007 vorhandenen sehr guten spezifischen Kenntnisse der Prüfungsgesellschaft
ist es betriebswirtschaftlich sinnvoll, erneut die Gesellschaft Rödl & Partner mit der Jahresabschlussprüfung zu beauftragen. Die bei einem Wechsel der Prüfungsgesellschaft anfallenden
Mehrkosten im Rahmen einer (quasi) Erstprüfung werden aus früheren Erfahrungen mit 30% bis
50% geschätzt.
In diesem Zusammenhang wird insbesondere auf das GPA-Info-Blatt 05/2008 zum Thema
„Wechsel des Wirtschaftsprüfers“ auszugsweise hingewiesen:
„Es gibt keine gesetzlichen Vorschriften für die kommunalen Eigenbetriebe…, die einen Wechsel
des Wirtschaftsprüfers / der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft … verbindlich vorsehen. Bei
größeren Wirtschaftsprüfungsgesellschaften wäre auch ein Wechsel des verantwortlichen
Wirtschaftsprüfers (interne Rotation) denkbar.
Das Rotationsprinzip ist mit dem Wechsel des verantwortlichen Wirtschaftsprüfers (bisher: Herr
Axel Rudert, zukünftig: Herr Thomas Geilenkirchen) gewährleistet. Herr Geilenkirchen hat bereits
den Jahresabschluss 2010 am 22.11.2011 im Betriebsausschuss vorgestellt.
(Dr. Rips)
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