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Beschlussvorlage (Genehmigungsverfahren bei Großveranstaltungen)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
42 kB
Datum
27.09.2012
Erstellt
23.08.12, 15:08
Aktualisiert
11.09.12, 06:07
Beschlussvorlage (Genehmigungsverfahren bei Großveranstaltungen) Beschlussvorlage (Genehmigungsverfahren bei Großveranstaltungen) Beschlussvorlage (Genehmigungsverfahren bei Großveranstaltungen)

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Inhalt der Datei

STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 322/2012 Az.: 32 Amt: - 32 BeschlAusf.: - - 32 - Datum: 20.08.2012 gez. Hülsebus Amtsleiter RPA - 20 - Beratungsfolge Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr Betrifft: gez. Dr. Rips, Bürgermeister BM / Dezernent Termin 06.09.2012 21.08.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen zur Kenntnis Genehmigungsverfahren bei Großveranstaltungen Finanzielle Auswirkungen: Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Begründung: Im Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr am 12.04.2012 wurde die Verwaltung beauftragt 1. einen Sachstandsbericht vorzulegen, in dem erläutert werden soll, wie bei künftigen Veranstaltungen das Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll 2. zu erläutern, warum es sich beim Gymnicher Ritt um eine Großveranstaltung handelt. 3. dem Ausschuss f. öffentliche Ordnung und Verkehr Punkt 2.3 des Erlasses des Ministeriums für Inneres und Kommunales des Landes NRW vorzulegen. Zu 1. Hierzu verweise ich auch auf V 193/2012. Wesentliches Element bei der Genehmigung von (Groß)-Veranstaltungen ist der Einstieg in den frühen Dialog. Anlaufstelle ist dabei das Rechts- und Ordnungsamt. Hier soll der Veranstalter, sobald grob feststeht, wie die entspr. Veranstaltung abläuft, die Veranstaltung anzeigen und mit dem Rechts- und Ordnungsamt , ggf unter Führung des Ordnungsdezernenten und unter Beteiligung weiterer relevanter Stellen (Polizei, Feuerwehr, andere Ämter und Behörden), besprechen, welche Genehmigungen erforderlich sind. Das dabei erzielte Ergebnis ist aktenkundig zu machen und aus den Ergebnissen müssen Maßnahmen hergeleitet werden. Es ist zu überlegen, wie man bestimmte Gefahren, die definiert wurden, minimieren kann. Der Veranstalter soll dabei im weiteren Verlauf nicht alleine gelassen werden, sondern durch die Bildung der in V 193/2012 avisierten Stabsstelle soll erreicht werden, dass das gesamte Genehmigungsverfahren in einer Hand liegt und von der Stabsstelle aus gesteuert und koordiniert wird. Damit hat der Veranstalter einen Ansprechpartner, er hat Planungssicherheit und kann sich darauf verlassen, dass er alles Erforderliche rechtzeitig in Händen hält. Ebenso wird es auf diese Weise möglich sein, auftretenden Problemen rechtzeitig zu begegnen. Zu 2.: Jede öffentliche Veranstaltung, auch der Gymnicher Ritt, unterlag auch schon in der Vergangenheit gewissen Genehmigungsvorbehalten. Die Erlasslage des Innenministeriums NRW hat dazu geführt, dass die Behörden bei einzelnen Veranstaltungen zum Schutz der Teilnehmer/innen noch genauer hinsehen und die bisherige Genehmigungspraxis auf den Prüfstand stellen. Insbesondere sollen nun alle Veranstaltungen im Hinblick auf ein vorliegendes Gefahrenpotential noch genauer überprüft werden. Wie bereits oben beschrieben, müssen die erzielten Ergebnisse aktenkundig gemacht werden und aus den Ergebnissen müssen Maßnahmen hergeleitet werden. Es ist zu überlegen, wie man bestimmte Gefahren, die definiert wurden, minimieren kann. Dabei müssen alle relevanten Stellen (Polizei, Feuerwehr, andere Ämter und Behörden) beteiligt werden. Ob ein Gefahrenpotential vorliegt orientiert sich nicht nur an der Zahl der Teilnehmer (magische Zahl 5.000), sondern auch an den Örtlichkeiten, den Zuwegungen, der Relation der Teilnehmerzahl zur Gemeindegröße und an anderen besonderen Gegebenheiten. Der Gymnicher Ritt ist aufgrund der Örtlichkeit, der Relation der Teilnehmer-/Zuschauerzahl zur Gemeindegröße und aufgrund besonderer Gegebenheiten (Jahrmarkt auf relativ engem Raum in Verbindung mit einer Reiterprozession, welche durch den Jahrmarkt geführt wird sowie Reitermesse/Schlußsegen, wo Reiter, Messbesucher und Zuschauer auf relativ engem Raum beieinander sind) eine Veranstaltung im Sinne des genannten Erlasses. Hier können Gefahren entstehen, die klar definiert werden können und denen mit geeigneten Maßnahmen zu begegnen ist. Dass es sich um eine Veranstaltung im Sinne der Erlasslage mit einem Gefahrenpotential handelt, ist bei allen genehmigenden Stellen klar. Aus diesem Grunde ist es erforderlich, für die Veranstaltung ein Sicherheitskonzept zu entwickeln. Das Sicherheitskonzept ist dem Rhein-ErftKreis vorzulegen, welcher das Konzept auf seine Schlüssigkeit hin prüft. Anläßlich des Gymnicher Ritts 2012 wurde das Sicherheitskonzept noch nicht in Vollendung erstellt. Durch die Beteiligung des Rhein-Erft- Kreises an den zahlreichen Besprechungen wurde aber ein Konsens erreicht, mit dem alle beteiligenden Stellen zunächst zufrieden waren. Für das kommende Jahr muss allerdings ein Sicherheitskonzept erstellt werden- dies dürfte aber auf der Basis der in 2012 gewonnenen Erkenntnisse nunmehr nur noch der letzte fehlende Mosaikstein im Gesamtwerk sein. Zur letztlichen schriftlichen Fixierung des Sicherheitskonzepts ist es beabsichtigt mit der katholischen Kirchengemeinde St. Kunibert Gymnich eine Arbeitsgruppe zu bilden. Möglicherweise ist der fachliche Rat einer Sicherheitsfirma noch gefragt. Am 15.08.2012 wurde mir per Mail seitens des Rhein-Erft-Kreises der neue Orientierungsrahmen des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien zugesandt. Es handelt sich hier um eine 63seitige Schrift. Den Kommunen wird hierin deutlicher als bisher vorgegeben, welche Veranstaltungen ein Gefahrenpotential in sich tragen. Es wird empfohlen bei den Kommunen einen einheitlichen Ansprechpartner zu benennen, alle zu beteiligenden Stellen an -2- einen Tisch zu holen und Kompetenzen zu fixieren. Es wird weiterhin ein Sicherheitskonzept für erforderlich gehalten, welches in Zukunft aber nicht mehr auf seine Schlüssigkeit hin vom RheinErft-Kreis überprüft wird, sondern sich selbst tragen soll, in dem alle zu beteiligenden genehmigenden Stellen, sich mit den Regelungen einverstanden erklären. Im Falle des Gymnicher Ritts wird es bei der Einschätzung einer Veranstaltung mit Gefahrenpotential bleiben und der Rhein-Erft-Kreis wird weiterhin zu beteiligen sein, da die Stadt Erftstadt zumindest bei dem Jahrmarkt in einer Doppelfunktion (Veranstalter und genehmigende Behörde) auftritt. Der neue Orientierungsrahmen wird den Kommunen in einer Dienstbesprechung in Sachen Großveranstaltungen bei der Bezirksregierung am 02.10.2012 vorgestellt und erläutert. Zu 3. Punkt 2.3. ist Teil eines Leitfadens des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW für die Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Großveranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotential. Der Leitfaden wurde den Kommunen im Juli 2011 zugesandt. Im Punkt 2.3. wird angesprochen, dass jegliche Großveranstaltungen nachbereitet werden müssen und auf Anfrage anderen Stellen der öffentlichen Verwaltung zugänglich gemacht werden, die mit der Planung, Genehmigung und Durchführung von Großveranstaltungen befasst sind. Damit soll erreicht werden, dass andere Kommunen auf Erfahrungen zurückgreifen können. Ob sich hieran etwas ändert, wird sich zeigen, wenn der unter 2. angesprochene neue Orientierungsrahmen in Gänze durchgearbeitet ist, bzw. nach der Besprechung am 02.10.2012. Die entsprechende Stelle aus dem Leitfaden ist als Anlage beigefügt, bitte aber zu beachten, dass die hierin getroffenen Regelungen sich durch den neuen Orientierungsrahmen modifiziert haben könnten, was ich im Moment noch nicht abschließend sagen kann. (Erner) -3-