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Beschlussvorlage (Bau eines Mitfahrerparkplatzes an der AS Blankenheim A1/B51 hier: Stellungnahme zur beantragten Einleitungserlaubnis in den Armutsbach)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
84 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
05.03.15, 11:01
Aktualisiert
05.03.15, 11:01
Beschlussvorlage (Bau eines Mitfahrerparkplatzes an der AS Blankenheim A1/B51
hier:	Stellungnahme zur beantragten Einleitungserlaubnis in den Armutsbach) Beschlussvorlage (Bau eines Mitfahrerparkplatzes an der AS Blankenheim A1/B51
hier:	Stellungnahme zur beantragten Einleitungserlaubnis in den Armutsbach) Beschlussvorlage (Bau eines Mitfahrerparkplatzes an der AS Blankenheim A1/B51
hier:	Stellungnahme zur beantragten Einleitungserlaubnis in den Armutsbach)

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Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III –L/Kr Vorlage 203 /X.L. Datum: 02.03.2015 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 10.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Sitzungstag: 17.03.2015 Gemeinderat Sitzungstag: 24.03.2015 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bau eines Mitfahrerparkplatzes an der AS Blankenheim A1/B51 hier: Stellungnahme zur beantragten Einleitungserlaubnis in den Armutsbach Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Der Rat begrüßt die Anlegung eines weiteren Mitfahrerparkplatzes an der Anschlussstelle Blankenheim A1/B51. Weiterhin beschließt der Rat, dem Antrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 WHG zur Versickerung der Oberflächenwässer des Mitfahrerparkplatzes unter der Auflage zuzustimmen, dass die bauordnungs- und planungsrechtlichen sowie wasserrechtlichen Vorgaben unter Einbeziehung der Fachbehörden eingehalten werden. Begründung: Am 23.01.2015 ist bei der Gemeinde ein Antrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 WHG zur Versickerung der Oberflächenwässer im Zusammenhang mit dem Bau eines Mitfahrerparkplatzes an der Anschlussstelle Blankenheim A1/B 51eingegangen. Die Lage des geplanten Parkplatzes ist im beigefügten Lageplanauszug kenntlich gemacht. Hinsichtlich der Ableitung des Oberflächenwassers des neuen Parkplatzes ist vorgesehen, das von den überwiegenden Flächen des geplanten Parkplatzes anfallende Oberflächenwasser über geplante Mulden-Rigolen-Anlagen in das Grundwasser zu versickern. Hierzu sollen 4 getrennte Mulden-Rigolen-Anlagen, an denen die jeweiligen Teilflächen des Gesamtgebietes angeschlossen sind, hergestellt werden. Bei einer Überlastung des Systems ist die Notentwässerung über einen geplanten Regenwasserkanal beabsichtigt, welcher in die heutige Autobahnentwässerung zum Armutsbach hin mündet. Auf Anfrage hat der Landesbetrieb Straßenbau inzwischen erklärt, dass die Planung des Mitfahrerparkplatzes zwar teilweise im „natürlichen“ Einzugsgebiet des Genfbaches liegt, dass dieser Teil jedoch durch die B 51 und die A1 mit der bestehenden Entwässerung dem Armutsbach zugeleitet wird und sich an der Situation für das Einzugsgebiet des Genfbaches durch die Maßnahme nichts ändert. 3 Laut Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 1978 liegt dem Landesbetrieb Straßenbau im Zusammenhang mit dem Bau der A 1 eine Erlaubnis zur Ableitung von Straßenoberflächenwasser in einen namenlosen Vorfluter zum Armutsbach vor. Im Rahmen des Verfahrens wäre jedoch zu prüfen, ob diese Erlaubnis noch unter Berücksichtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Armutsbaches dem Stand der Technik und den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen entspricht. Darüber hinaus sind im Rahmen des Bauvorhabens die bauordnungs- und planungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister