Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
84 kB
Datum
24.03.2015
Erstellt
05.03.15, 11:01
Aktualisiert
05.03.15, 11:01
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III –L/Kr
Vorlage 203 /X.L.
Datum: 02.03.2015
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
10.03.2015
Haupt- und Finanzausschuss
Sitzungstag:
17.03.2015
Gemeinderat
Sitzungstag:
24.03.2015
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bau eines Mitfahrerparkplatzes an der AS Blankenheim A1/B51
hier: Stellungnahme zur beantragten Einleitungserlaubnis in den Armutsbach
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Der Rat begrüßt die Anlegung eines weiteren Mitfahrerparkplatzes an der Anschlussstelle Blankenheim A1/B51.
Weiterhin beschließt der Rat, dem Antrag des Landesbetriebes Straßenbau NRW
auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 WHG zur
Versickerung der Oberflächenwässer des Mitfahrerparkplatzes unter der Auflage
zuzustimmen, dass die bauordnungs- und planungsrechtlichen sowie wasserrechtlichen Vorgaben unter Einbeziehung der Fachbehörden eingehalten werden.
Begründung:
Am 23.01.2015 ist bei der Gemeinde ein Antrag des Landesbetriebes Straßenbau
NRW auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis gemäß §§ 8, 9 und 10 WHG
zur Versickerung der Oberflächenwässer im Zusammenhang mit dem Bau eines
Mitfahrerparkplatzes an der Anschlussstelle Blankenheim A1/B 51eingegangen.
Die Lage des geplanten Parkplatzes ist im beigefügten Lageplanauszug kenntlich
gemacht.
Hinsichtlich der Ableitung des Oberflächenwassers des neuen Parkplatzes ist vorgesehen, das von den überwiegenden Flächen des geplanten Parkplatzes anfallende Oberflächenwasser über geplante Mulden-Rigolen-Anlagen in das Grundwasser zu versickern. Hierzu sollen 4 getrennte Mulden-Rigolen-Anlagen, an denen die jeweiligen Teilflächen des Gesamtgebietes angeschlossen sind, hergestellt werden. Bei einer Überlastung des Systems ist die Notentwässerung über
einen geplanten Regenwasserkanal beabsichtigt, welcher in die heutige Autobahnentwässerung zum Armutsbach hin mündet.
Auf Anfrage hat der Landesbetrieb Straßenbau inzwischen erklärt, dass die Planung des Mitfahrerparkplatzes zwar teilweise im „natürlichen“ Einzugsgebiet des
Genfbaches liegt, dass dieser Teil jedoch durch die B 51 und die A1 mit der bestehenden Entwässerung dem Armutsbach zugeleitet wird und sich an der Situation für das Einzugsgebiet des Genfbaches durch die Maßnahme nichts ändert.
3
Laut Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahre 1978 liegt dem Landesbetrieb
Straßenbau im Zusammenhang mit dem Bau der A 1 eine Erlaubnis zur Ableitung
von Straßenoberflächenwasser in einen namenlosen Vorfluter zum Armutsbach
vor. Im Rahmen des Verfahrens wäre jedoch zu prüfen, ob diese Erlaubnis noch
unter Berücksichtigung der ökologischen Funktionsfähigkeit des Armutsbaches
dem Stand der Technik und den Anforderungen an die Gewässereigenschaften
und sonstigen rechtlichen Anforderungen entspricht.
Darüber hinaus sind im Rahmen des Bauvorhabens die bauordnungs- und planungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten.
gez. Pracht
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Bürgermeister