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Beschlussvorlage (Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes; hier: Gebührenordnung für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung))

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
38 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
24.09.10, 18:07
Aktualisiert
24.09.10, 18:07

Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 26.08.2010 - Der Bürgermeister Az: 32-51-26 Nr. der Ratsdrucksache: 306-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 14.09.2010 Haupt- und Finanzausschuss 28.09.2010 Rat 05.10.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes; hier: Gebührenordnung für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung) __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Reidenbach __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: @GRK1@ @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ) Nein-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) Enthaltungen ) Enthaltungen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 306-IX 1. Sachverhalt: Die aus Ratsmitgliedern aller Fraktionen und der Verwaltungsführung bestehende „Sparkommission zur Haushaltssanierung“ hat in ihrer dritten Sitzung am 22.06.2010 die Verwaltung gebeten, eine Ratsvorlage zu erstellen, in der die Parkraumbewirtschaftung im Gesamtzusammenhang und die Haushaltsverbesserungspotenziale dargestellt werden. Die Schaffung neuer Parkflächen im Bereich der Kernstadt wurde bereits im vergangenen Jahr und in diesem Jahr untersucht. Innerhalb des Stadtmauerrings gibt es keine Möglichkeiten, eine größere Zahl von zusätzlichen Stellflächen zu gewinnen (s. Ausführungen in RD-Nr. 200-IX!). Hier ist auch allgemein der „Parkdruck“ nicht so gravierend, da in der Regel der zentral gelegene Parkplatz Klosterplatz nicht zu 100 % ausgelastet ist. Durch den Bau eines neuen Servicewohnparks an der Trierer Straße sind im Bereich der Zimmerei und der Trierer Straße ca. 18 Stellplätze weggefallen. Hier gilt es auch insgesamt, weitere Bemühungen vorzunehmen, um in der südlichen Vorstadt zusätzliche Stellplätze zu schaffen. Diesbezüglich steht die Verwaltung aktuell mit möglichen Investoren in Kontakt, um auf dem Parkplatz Zimmerei ein Parkdeck errichten zu können. Seit der Einführung von Parkgebühren zu Beginn der 90er Jahre besteht in der Stadt Bad Münstereifel das sogenannte Pyramidensystem. D. h. die Parkgebührenhöhe steigt, je näher die Parkplätze an der Innenstadt liegen. Die höchsten Gebühren werden innerhalb des Stadtmauerrings erhoben. Die Entwicklung der Parkgebühreneinnahmen ist in den letzten Jahren rückläufig: 2006 285.799 € 2007 301.658 € 2008 295.202 € 2009 284.305 € 2010 (Prognose) 260.000 € Ursachen für den Gebührenrückgang sind: - die in 2008 vorgenommene Ausdehnung der Karenzzeit von 15 auf 30 Minuten und - die Reduzierung der gebührenpflichtigen Zeit in der Innenstadt um je 30 Minuten morgens und abends, - der Wegfall von über 40 am Wochenende gebührenpflichtigen Stellplätzen auf dem Parkplatz eifelbad zur Schaffung einer Buswendefläche für Gelenkbusse und größere Linienbusse, - die Neueinrichtung von über 60 gebührenfreien Stellplätzen entlang der Straße Im Goldenen Tal Teilweise werden die v. g. Gründe für den Rückgang der Gebühreneinnahmen durch neue gebührenpflichtige Stellplätze in der Kölner Straße und Auf der Komm kompensiert. In 2010 ergeben sich zusätzliche Einnahmeverluste durch den Wegfall von ca. 18 Stellplätzen an der Trierer Straße/Zimmerei aufgrund des Baus des Servicewohnparks. Die letzte Anpassung der Parkgebühren erfolgte in 2007. Wo in welcher Höhe und zu welchen Tageszeiten Gebühren erhoben werden, ist der beigefügten Anlage zu entnehmen. 2. Rechtliche Würdigung Der § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes berechtigt die Gemeinden, für das Parken auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren zu erheben. Seite 3 von Ratsdrucksache 306-IX 3. Finanzielle Auswirkungen Für die Umprogrammierung der Automaten und Änderung der Beschilderung zu den Lösungsvorschlägen (siehe 5., Lit. C.) Nr. 1. und 2. werden ca. 2.500 € benötigt. Beim Lösungsvorschlag Nr. 6. entstehen einmalig Kosten für die Umrüstung der Verkehrszeichen und der Parkscheinautomaten in Höhe von ca. 3.000 Euro. Die Mittel für alle drei Maßnahmen können aus dem Budget in 2010 nicht aufgebracht werden und müssen zusätzlich (überplanmäßig) bereitgestellt werden bzw. die Umsetzung erfolgt erst im Laufe des nächsten Haushaltsjahres nach Mittelveranschlagung. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen Nach Umstellung der Automaten und Änderung der Beschilderung erfolgt die Bewirtschaftung durch das Ordnungsamt. 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen A.) Generelle Anhebung der Gebührenhöhe – Kommunaler Vergleich: Innerhalb von drei Jahren erneut eine generelle Gebührenerhebung vorzunehmen scheint auch unter Berücksichtigung der besonders kritischen Haushaltslage nicht ratsam, da die Parkgebühren mit 0,70 € je Stunde im kommunalen Vergleich bereits im mittleren Bereich liegen. In der Stadt Mechernich, die derzeit die Einführung von Parkgebühren plant, beabsichtigt die Verwaltung dem Rat eine Parkplatzgebühr von 0,70 € bis max. 1,00 € je Stunde vorzuschlagen. Hier müssen zunächst auch die Investitionen für die Beschaffung und Errichtung der Parkscheinautomaten durch die Gebühreneinnahmen refinanziert werden. In Rheinbach werden 0,60 € je Stunde erhoben. In Euskirchen werden je nach Parkzone, ebenfalls im Pyramidensystem, zwischen 0,50 € und 1,20 € je Stunde erhoben. Das Pyramidensystem sollte auch aus Sicht der Verwaltung beibehalten werden. B.) Ausdehnung der gebührenpflichtigen Bereiche: Die beiden Parkplätze Europaplatz und ehem. Polizei, die im Norden unmittelbar an die Stadtmauer angrenzen, sind auch unter der Woche montags bis samstagsvormittags parkgebührenpflichtig, um dort ein Dauerparken zu vermeiden und um die Stellplätze mit kurzen Wegen in die Stadt für Kunden der Geschäfte der nördlichen Innenstadt vorzuhalten. Eine vergleichbare Situatiuon besteht im Bereich der Trierer Straße und vor dem Printenhaus/der Glashütte. Diese Parkplätze im südlichen Vorstadtbereich befinden sich trotz Gebührenpflicht in einer hohen Auslastung, so dass hier ein Bedarf besteht, die nächsten Parkplätze in diesem Bereich (Parkplatz Große Bleiche und Zimmerei) ebenfalls unter der Woche montags bis samstagsvormittags parkgebührenpflichtig zu machen, um auch dort ein Dauerparken zu vermeiden, damit Kunden der Geschäfte der südlichen Vorstadt dort für die Dauer ihrer Einkäufe parken können. Gleichzeitig könnte auch der Parkplatz am Feuerwehrgerätehaus unter der Woche montags bis samstagsvormittags durch Parkgebührenpflicht dafür sorgen, dass für Geschäftskunden Seite 4 von Ratsdrucksache 306-IX zusätzliche Parkplätze für Einkäufe und kurzzeitige Erledigungen in der Stadt zur Verfügung gestellt werden. Diese v. g. Parkplätze (Feuerwehr, Bleiche und Zimmerei) dienten bisher unter der Woche als Dauerparkplätze für Geschäftsleute und Arbeitnehmer, die innerhalb des Stadtmauerrings arbeiten sowie für Anwohner, Lehrer und Schüler. Diese Parkkunden müssten dann auf weiter außerhalb liegende gebührenfreie Parkplätze im Bereich eifelbad, zw. Dr.-Greve-Str. und der Straße Im Goldenen Tal, an der Nöthener Straße gegenüber des Kurhauses, hinter dem Bahnhof oder unter dem Viadukt ausweichen. Dort werden sicher die überwiegende Zahl der Parkkunden ausreichend Parkplätze finden. Um jedoch zu vermeiden, dass die künftig ebenfalls unter der Woche gebührenpflichtigen Parkplätze dann nur noch schwach genutzt werden, wird für die Parkplätze an der Feuerwehr und Zimmerei ein Gebührensystem vorgeschlagen, bei dem ab 2,5 Stunden (= 1,75 €) die Tagesgebühr erreicht wird. Die bisherigen Parkkunden können dann entscheiden, ob sie für 38,50 € Parkgebühren -bei täglicher Einzelparkscheinlösung- oder bei einem Monatsausweis vom Ordnungsamt für 30,-- € Parkgebühren im Monat dort parken oder weiter außerhalb auf einem gebührenfreien Parkplatz ausweichen. Jedenfalls sollte davon ausgegangen werden, dass eine Vielzahl von Parkplätzen wieder für Kurzzeitparker und Kunden frei werden, da z. B. Schüler sicher nicht für ihre Motorroller einen Parkschein lösen werden und z. B. zum Parkplatz eifelbad ausweichen werden. Längerfristig ist nach einer abschließenden Entscheidung über die Neugestaltung des Busbahnhofes in der nördlichen Vorstadt über eine bauliche Verbesserung des Parkplatzes hinter dem Bahnhof (ehem. Güterbahnhof) nachzudenken. Bei einer Nichtumsetzung der bisherigen Planungen sollte der Parkplatz in den Bereich der zurückgebauten Güterbahngleise ausgedehnt und mittels Gebührenpflicht bewirtschaftet werden. Dies würde dem Pyramidensystem im direkten Vergleich zu dem Parkplatz Viadukt Rechnung tragen, der weiter vom Stadtkern entfernt liegt, jedoch am Wochenende teilweise gebührenpflichtig ist. Hier sollte dann der dortige Parkscheinautomat entfernt und auf dem dann ausgebauten Parkplatz ehem. Güterbahnhof installiert werden. C.) Vorschlag der Verwaltung: Durch den Vorschlag unter B.) könnten folgende zusätzliche Gebühren jährlich generiert werden: 1. Parkplatz Große Bleiche a. Bisher Einnahmen 2009 bei Wochenendgebührenpflicht Bestand: 95 Stellplätze 22.505,10 € b. Kalkulation bei zusätzlicher Gebührenpflicht montags bis samstagsvormittags (5,60 € Höchstbetrag je Stellplatz und Tag) bei 100 % Auslastung 90 % Auslastung 80 % Auslastung 70 % Auslastung 60 % Auslastung 50 % Auslastung 2. Parkplatz Zimmerei 138.619,25 € 124.757,32 € 110.895,40 € 97.033,48 € 83.171,55 € 69.309,25 € Bestand: 65 Stellplätze Seite 5 von Ratsdrucksache 306-IX a1. Bisher Einnahmen 2009 bei Wochenendgebührenpflicht 11.978,31 € bei 83 Stellplätzen a2. Geschätzte Einnahmen bei Wochenendgebührenpflicht 9.380,60 € bei 65 Stellplätzen b. Kalkulation bei zusätzlicher Gebührenpflicht montags bis samstagsvormittags (1,75 € Höchstbetrag je Stellplatz und Tag) bei 100 % Auslastung 90 % Auslastung 80 % Auslastung 70 % Auslastung 60 % Auslastung 50 % Auslastung 29.779,75 € 26.801,78 € 23.823,80 € 20.845,83 € 17.867,85 € 14.889,88 € 3. Parkplatz Kölner Straße (Feuerwehrgerätehaus) a. Bisher Einnahmen 2009 bei Wochenendgebührenpflicht Bestand: 58 Stellplätze 11.626,60 € b. Kalkulation bei zusätzlicher Gebührenpflicht montags bis samstagsvormittags (1,75 € Höchstbetrag je Stellplatz und Tag) bei 100 % Auslastung 90 % Auslastung 80 % Auslastung 70 % Auslastung 60 % Auslastung 50 % Auslastung 26.572,70 € 23.915,43 € 21.258,16 € 18.600,89 € 15.943,62 € 13.286,35 € Lösungsvorschlag: Unter Abwägung der v. g. Aspekte schlägt die Verwaltung folgende zwei Lösungsvorschläge vor, die sowohl die Verbesserung der Parkplatzsituation als auch zusätzliche Einnahmen zur Folge haben. 1. Der Parkplatz Bleiche wird ebenfalls montags bis samstagsvormittags (wochentags in der Zeit von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr) gebührenpflichtig. je 30 Min. 0,35 € 30 minütige gebührenfreie Zeit für Kurzzeitparker (Parkscheinpflicht) Zusätzliche Gebühreneinnahmen bei 50 % Auslastung von 69.309,25 €. 2. Die Parkplätze Zimmerei und Kölner Straße Feuerwehrgerätehaus werden ebenfalls montags bis samstagsvormittags (wochentags in der Zeit von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr) gebührenpflichtig. je 30 Min. 0,35 € 30 minütige gebührenfreie Zeit für Kurzzeitparker (Parkscheinpflicht) ganztägig unbegrenzt 1,75 € Monatsparkausweise für 30,00 € können beim Ordnungsamt erworben werden. Zusätzliche Gebühreneinnahmen bei 50 % Auslastung von 28.176,23 €. Seite 6 von Ratsdrucksache 306-IX 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel Keine 7. Beschlussvorschlag: 1. Der Parkplatz Bleiche wird ebenfalls montags bis samstagsvormittags (wochentags in der Zeit von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr) gebührenpflichtig. je 30 Min. 0,35 € 30 minütige gebührenfreie Zeit für Kurzzeitparker (Parkscheinpflicht) Zusätzliche Gebühreneinnahmen bei 50 % Auslastung von 69.309,25 €. 2. Die Parkplätze Zimmerei und Kölner Straße Feuerwehrgerätehaus werden ebenfalls montags bis samstagsvormittags (wochentags in der Zeit von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr) gebührenpflichtig. je 30 Min. 0,35 € 30 minütige gebührenfreie Zeit für Kurzzeitparker (Parkscheinpflicht) ganztägig unbegrenzt 1,75 € Monatsparkausweise für 30,00 € können beim Ordnungsamt erworben werden. Zusätzliche Gebühreneinnahmen bei 50 % Auslastung von 28.176,23 €. 3. Die nachfolgende Gebührenordnung für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung) wird beschlossen. Gebührenordnung FÜR DIE BENUTZUNG VON PARKEINRICHTUNGEN IM GEBIET DER STADT BAD MÜNSTEREIFEL (PARKGEBÜHRENORDNUNG) VOM . .2010 Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom gemäß folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung . .2010 wird - § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 (BGBL I S. 837), zuletzt geändert durch: Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom 17. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 43 S. 2023, ausgegeben zu Bonn am 22. Juli 2009). - § 38b des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden – Ordnungsbehördengesetz – (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV NRW S. 528/SGV NRW S. 2060) sowie - § 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.02.1981 über die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes (GV NRW S. 48), für die Stadt Bad Münstereifel folgende Gebührenordnung als ordnungsbehördliche Verordnung erlassen: §1 Höhe der Parkgebühren Soweit das Parken auf öffentlichen Parkplätzen und sonstigen öffentlichen Stellplätzen durch Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit (hierzu gehören auch alternative Seite 7 von Ratsdrucksache 306-IX elektronische Bezahlsysteme wie das Handyparken oder PARK-O-PIN) geregelt ist, werden je Stellplatz folgende Gebühren erhoben: 1. Innerhalb der Stadtmauern: 1.1 Klosterplatz, Bücklersberg/Langenhecke, Kirchplatz, Marktstraße/Langenhecke, St. Michael-Gymnasium, Salzmarkt, 2 Stellplätze vor dem Gebäude Delle 1, Stellplatz Werther Straße/Ecke Alte Gasse, Stellplätze in der Heisterbacher Straße je ½ Stunde 0,35 € für KFZ-Halter mit Parkberechtigungsschein auf dem Klosterplatz, dem Bücklersberg/Langenhecke, dem Kirchplatz, je Tag 0,70 € bzw. für Gäste mit Kurkarte 1,40 € 2. Außerhalb der Stadtmauern: 2.1 Europaplatz, Kölner Straße (hinter der ehemaligen Polizeiwache), Auf der Komm, Stellplätze Kölner Straße 5 - 9, Kölner Straße 2 - 16 und Kölner Straße 46 - 58 je ½ Stunde 0,35 € 2.2 Parkplatz „Große Bleiche“, Römische Glashütte sowie die Stellplätze unmittelbar vor dem Orchheimer Tor und östlich der Trierer Straße (auf dem Bürgersteig) je ½ Stunde 0,35 € für KFZ-Halter mit Parkberechtigungsschein auf dem Parkplatz „Große Bleiche“ 2.3 je Tag 0,70 € bzw. für Gäste mit Kurkarte 1,40 € Parkplätze „Zimmerei“ und Kölner Straße (am Feuerwehrgerätehaus) je ½ Stunde Tagespauschale Tagespauschale 2.4 0,35 € samstags und sonntags montags bis freitags 3,50 € 1,75 € Parkplätze unter dem Viadukt der B51 (nördlicher Teil) und eifelbad je Stunde 0,35 € Tagespauschale 2,80 € §2 Sonderparkberechtigung Anspruch auf einen Sonderparkberechtigungsschein haben nur Kfz-Halter, die innerhalb des Mauerringes von Bad Münstereifel mit Hauptwohnung gemäß § 12 des Melderechtsrahmengesetzes bzw. § 16 des Meldegesetzes NRW gemeldet sind, sowie Gäste in Verbindung mit der Kurkarte. §3 Bürgerparkausweis und Monatsparkausweis Seite 8 von Ratsdrucksache 306-IX Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Münstereifel erhalten gegen eine monatliche Gebühr von 17,50 € einen Bürgerparkausweis. Dieser ist nur in Verbindung mit der ordnungsgemäß angezeigten Ankunftszeit auf einer gleichzeitig ausgelegten Parkscheibe gültig und berechtigt zu einer jeweiligen Höchstparkdauer von 2 Stunden auf sämtlichen gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Kernstadt. Für die Parkplätze „Zimmerei“ und Kölner Straße (am Feuerwehrgerätehaus) können Parkkunden beim Ordnungsamt Monatsparkausweise für 30,00 € erwerben, die für die Zeit von montags 9.30 Uhr bis samstags 14.00 Uhr gelten. §41 Karenzzeitregelung (1) Auf folgenden gebührenpflichtigen Stellplätzen gilt vom Parkbeginn an eine bis zu 30minütige gebührenfreie Parkzeit (Karenzzeit): Alle Stellplätze im Mauerring der Kernstadt, Europaplatz, Stellplätze vor dem Werther Tor (ehemalige Polizeiwache), einschließlich der Motorradstellplätze, Parkplatz Kölner Straße am Feuerwehrgerätehaus Stellplätze entlang der Kölner Straße und Auf der Komm, Stellplätze mit täglicher Gebührenpflicht entlang der Trierer Straße und vor dem Orchheimer Tor, Römische Glashütte einschließlich der Motorradstellplätze, Große Bleiche und Zimmerei. (2) Die gebührenfreie Zeit (Karenzzeit) gilt nur für Erledigungen bis zu 30 Minuten. Bei einer darüber hinaus reichenden Parkzeit gilt die Gebührenpflicht ab Parkbeginn. (3) Der Parkkunde ist verpflichtet, am jeweiligen Parkscheinautomat einen "Null-Bon" zu ziehen und diesen entsprechend der Straßenverkehrsordnung gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen oder am Motorrad anzubringen. §5 Inkrafttreten Diese Parkgebührenordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Parkgebührenordnung vom 10.09.2008 außer Kraft. 4. Die Veröffentlichung der geänderten Parkgebührenordnung erfolgt erst nach Mittelbereitstellung und der Umrüstung der Parkscheinautomaten sowie geänderten Beschilderung, spätestens im ersten Quartal 2011. 5. Längerfristig ist nach einer abschließenden Entscheidung über die Neugestaltung des Busbahnhofes in der nördlichen Vorstadt über eine bauliche Verbesserung des Parkplatzes hinter dem Bahnhof (ehem. Güterbahnhof) nachzudenken. Bei einer Nichtumsetzung der bisherigen Planungen sollte der Parkplatz in den Bereich der zurückgebauten Güterbahngleise ausgedehnt und mittels Gebührenpflicht bewirtschaftet werden. Dies würde dem Pyramidensystem im direkten Vergleich zu dem Parkplatz Viadukt Rechnung tragen, der weiter vom Stadtkern entfernt liegt, jedoch am Wochenende teilweise gebührenpflichtig ist. Hier sollte dann der dortige Parkscheinautomat entfernt und auf dem dann ausgebauten Parkplatz ehem. Güterbahnhof installiert werden.