Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
38 kB
Datum
05.10.2010
Erstellt
24.09.10, 18:07
Aktualisiert
24.09.10, 18:07
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Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 26.08.2010
- Der Bürgermeister Az: 32-51-26
Nr. der Ratsdrucksache: 306-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
14.09.2010
Haupt- und Finanzausschuss
28.09.2010
Rat
05.10.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Fortschreibung des Parkplatzbewirtschaftungskonzeptes;
hier: Gebührenordnung für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt Bad
Münstereifel (Parkgebührenordnung)
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Reidenbach
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
@GRK1@
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
) Nein-Stimmen (
) Nein-Stimmen (
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
) Enthaltungen
) Enthaltungen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 306-IX
1. Sachverhalt:
Die aus Ratsmitgliedern aller Fraktionen und der Verwaltungsführung bestehende
„Sparkommission zur Haushaltssanierung“ hat in ihrer dritten Sitzung am 22.06.2010 die
Verwaltung gebeten, eine Ratsvorlage zu erstellen, in der die Parkraumbewirtschaftung im
Gesamtzusammenhang und die Haushaltsverbesserungspotenziale dargestellt werden.
Die Schaffung neuer Parkflächen im Bereich der Kernstadt wurde bereits im vergangenen Jahr
und in diesem Jahr untersucht. Innerhalb des Stadtmauerrings gibt es keine Möglichkeiten, eine
größere Zahl von zusätzlichen Stellflächen zu gewinnen (s. Ausführungen in RD-Nr. 200-IX!). Hier
ist auch allgemein der „Parkdruck“ nicht so gravierend, da in der Regel der zentral gelegene
Parkplatz Klosterplatz nicht zu 100 % ausgelastet ist.
Durch den Bau eines neuen Servicewohnparks an der Trierer Straße sind im Bereich der Zimmerei
und der Trierer Straße ca. 18 Stellplätze weggefallen. Hier gilt es auch insgesamt, weitere
Bemühungen vorzunehmen, um in der südlichen Vorstadt zusätzliche Stellplätze zu schaffen.
Diesbezüglich steht die Verwaltung aktuell mit möglichen Investoren in Kontakt, um auf dem
Parkplatz Zimmerei ein Parkdeck errichten zu können.
Seit der Einführung von Parkgebühren zu Beginn der 90er Jahre besteht in der Stadt Bad
Münstereifel das sogenannte Pyramidensystem. D. h. die Parkgebührenhöhe steigt, je näher die
Parkplätze an der Innenstadt liegen. Die höchsten Gebühren werden innerhalb des
Stadtmauerrings erhoben.
Die Entwicklung der Parkgebühreneinnahmen ist in den letzten Jahren rückläufig:
2006
285.799 €
2007
301.658 €
2008
295.202 €
2009
284.305 €
2010 (Prognose)
260.000 €
Ursachen für den Gebührenrückgang sind:
- die in 2008 vorgenommene Ausdehnung der Karenzzeit von 15 auf 30 Minuten und
- die Reduzierung der gebührenpflichtigen Zeit in der Innenstadt um je 30 Minuten
morgens und abends,
- der Wegfall von über 40 am Wochenende gebührenpflichtigen Stellplätzen auf dem
Parkplatz eifelbad zur Schaffung einer Buswendefläche für Gelenkbusse und größere
Linienbusse,
- die Neueinrichtung von über 60 gebührenfreien Stellplätzen entlang der Straße
Im Goldenen Tal
Teilweise werden die v. g. Gründe für den Rückgang der Gebühreneinnahmen durch neue
gebührenpflichtige Stellplätze in der Kölner Straße und Auf der Komm kompensiert.
In 2010 ergeben sich zusätzliche Einnahmeverluste durch den Wegfall von ca. 18 Stellplätzen an
der Trierer Straße/Zimmerei aufgrund des Baus des Servicewohnparks.
Die letzte Anpassung der Parkgebühren erfolgte in 2007.
Wo in welcher Höhe und zu welchen Tageszeiten Gebühren erhoben werden, ist der beigefügten
Anlage zu entnehmen.
2. Rechtliche Würdigung
Der § 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes berechtigt die Gemeinden, für das Parken
auf öffentlichen Wegen und Plätzen Gebühren zu erheben.
Seite 3 von Ratsdrucksache 306-IX
3. Finanzielle Auswirkungen
Für die Umprogrammierung der Automaten und Änderung der Beschilderung zu den
Lösungsvorschlägen (siehe 5., Lit. C.) Nr. 1. und 2. werden ca. 2.500 € benötigt.
Beim Lösungsvorschlag Nr. 6. entstehen einmalig Kosten für die Umrüstung der Verkehrszeichen
und der Parkscheinautomaten in Höhe von ca. 3.000 Euro.
Die Mittel für alle drei Maßnahmen können aus dem Budget in 2010 nicht aufgebracht werden und
müssen zusätzlich (überplanmäßig) bereitgestellt werden bzw. die Umsetzung erfolgt erst im Laufe
des nächsten Haushaltsjahres nach Mittelveranschlagung.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Nach Umstellung der Automaten und Änderung der Beschilderung erfolgt die Bewirtschaftung
durch das Ordnungsamt.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
A.)
Generelle Anhebung der Gebührenhöhe – Kommunaler Vergleich:
Innerhalb von drei Jahren erneut eine generelle Gebührenerhebung vorzunehmen scheint auch
unter Berücksichtigung der besonders kritischen Haushaltslage nicht ratsam, da die Parkgebühren
mit 0,70 € je Stunde im kommunalen Vergleich bereits im mittleren Bereich liegen.
In der Stadt Mechernich, die derzeit die Einführung von Parkgebühren plant, beabsichtigt die
Verwaltung dem Rat eine Parkplatzgebühr von 0,70 € bis max. 1,00 € je Stunde vorzuschlagen.
Hier müssen zunächst auch die Investitionen für die Beschaffung und Errichtung der
Parkscheinautomaten durch die Gebühreneinnahmen refinanziert werden.
In Rheinbach werden 0,60 € je Stunde erhoben.
In Euskirchen werden je nach Parkzone, ebenfalls im Pyramidensystem, zwischen 0,50 € und 1,20
€ je Stunde erhoben.
Das Pyramidensystem sollte auch aus Sicht der Verwaltung beibehalten werden.
B.)
Ausdehnung der gebührenpflichtigen Bereiche:
Die beiden Parkplätze Europaplatz und ehem. Polizei, die im Norden unmittelbar an die
Stadtmauer angrenzen, sind auch unter der Woche montags bis samstagsvormittags
parkgebührenpflichtig, um dort ein Dauerparken zu vermeiden und um die Stellplätze mit kurzen
Wegen in die Stadt für Kunden der Geschäfte der nördlichen Innenstadt vorzuhalten.
Eine vergleichbare Situatiuon besteht im Bereich der Trierer Straße und vor dem Printenhaus/der
Glashütte. Diese Parkplätze im südlichen Vorstadtbereich befinden sich trotz Gebührenpflicht in
einer hohen Auslastung, so dass hier ein Bedarf besteht, die nächsten Parkplätze in diesem
Bereich (Parkplatz Große Bleiche und Zimmerei) ebenfalls unter der Woche montags bis
samstagsvormittags parkgebührenpflichtig zu machen, um auch dort ein Dauerparken zu
vermeiden, damit Kunden der Geschäfte der südlichen Vorstadt dort für die Dauer ihrer Einkäufe
parken können.
Gleichzeitig könnte auch der Parkplatz am Feuerwehrgerätehaus unter der Woche montags bis
samstagsvormittags durch Parkgebührenpflicht dafür sorgen, dass für Geschäftskunden
Seite 4 von Ratsdrucksache 306-IX
zusätzliche Parkplätze für Einkäufe und kurzzeitige Erledigungen in der Stadt zur Verfügung
gestellt werden.
Diese v. g. Parkplätze (Feuerwehr, Bleiche und Zimmerei) dienten bisher unter der Woche als
Dauerparkplätze für Geschäftsleute und Arbeitnehmer, die innerhalb des Stadtmauerrings arbeiten
sowie für Anwohner, Lehrer und Schüler. Diese Parkkunden müssten dann auf weiter außerhalb
liegende gebührenfreie Parkplätze im Bereich eifelbad, zw. Dr.-Greve-Str. und der Straße Im
Goldenen Tal, an der Nöthener Straße gegenüber des Kurhauses, hinter dem Bahnhof oder unter
dem Viadukt ausweichen. Dort werden sicher die überwiegende Zahl der Parkkunden ausreichend
Parkplätze finden.
Um jedoch zu vermeiden, dass die künftig ebenfalls unter der Woche gebührenpflichtigen
Parkplätze dann nur noch schwach genutzt werden, wird für die Parkplätze an der Feuerwehr und
Zimmerei ein Gebührensystem vorgeschlagen, bei dem ab 2,5 Stunden (= 1,75 €) die
Tagesgebühr erreicht wird.
Die bisherigen Parkkunden können dann entscheiden, ob sie für 38,50 € Parkgebühren -bei
täglicher Einzelparkscheinlösung- oder bei einem Monatsausweis vom Ordnungsamt für 30,-- €
Parkgebühren im Monat dort parken oder weiter außerhalb auf einem gebührenfreien Parkplatz
ausweichen.
Jedenfalls sollte davon ausgegangen werden, dass eine Vielzahl von Parkplätzen wieder für
Kurzzeitparker und Kunden frei werden, da z. B. Schüler sicher nicht für ihre Motorroller einen
Parkschein lösen werden und z. B. zum Parkplatz eifelbad ausweichen werden.
Längerfristig ist nach einer abschließenden Entscheidung über die Neugestaltung des
Busbahnhofes in der nördlichen Vorstadt über eine bauliche Verbesserung des Parkplatzes hinter
dem Bahnhof (ehem. Güterbahnhof) nachzudenken. Bei einer Nichtumsetzung der bisherigen
Planungen sollte der Parkplatz in den Bereich der zurückgebauten Güterbahngleise ausgedehnt
und mittels Gebührenpflicht bewirtschaftet werden.
Dies würde dem Pyramidensystem im direkten Vergleich zu dem Parkplatz Viadukt Rechnung
tragen, der weiter vom Stadtkern entfernt liegt, jedoch am Wochenende teilweise gebührenpflichtig
ist. Hier sollte dann der dortige Parkscheinautomat entfernt und auf dem dann ausgebauten
Parkplatz ehem. Güterbahnhof installiert werden.
C.)
Vorschlag der Verwaltung:
Durch den Vorschlag unter B.) könnten folgende zusätzliche Gebühren jährlich generiert werden:
1. Parkplatz Große Bleiche
a. Bisher Einnahmen 2009 bei Wochenendgebührenpflicht
Bestand: 95 Stellplätze
22.505,10 €
b. Kalkulation bei zusätzlicher Gebührenpflicht montags bis samstagsvormittags
(5,60 € Höchstbetrag je Stellplatz und Tag)
bei
100 % Auslastung
90 % Auslastung
80 % Auslastung
70 % Auslastung
60 % Auslastung
50 % Auslastung
2. Parkplatz Zimmerei
138.619,25 €
124.757,32 €
110.895,40 €
97.033,48 €
83.171,55 €
69.309,25 €
Bestand: 65 Stellplätze
Seite 5 von Ratsdrucksache 306-IX
a1. Bisher Einnahmen 2009 bei Wochenendgebührenpflicht 11.978,31 €
bei 83 Stellplätzen
a2. Geschätzte Einnahmen bei Wochenendgebührenpflicht 9.380,60 €
bei 65 Stellplätzen
b. Kalkulation bei zusätzlicher Gebührenpflicht montags bis samstagsvormittags
(1,75 € Höchstbetrag je Stellplatz und Tag)
bei
100 % Auslastung
90 % Auslastung
80 % Auslastung
70 % Auslastung
60 % Auslastung
50 % Auslastung
29.779,75 €
26.801,78 €
23.823,80 €
20.845,83 €
17.867,85 €
14.889,88 €
3. Parkplatz Kölner Straße (Feuerwehrgerätehaus)
a. Bisher Einnahmen 2009 bei Wochenendgebührenpflicht
Bestand: 58 Stellplätze
11.626,60 €
b. Kalkulation bei zusätzlicher Gebührenpflicht montags bis samstagsvormittags
(1,75 € Höchstbetrag je Stellplatz und Tag)
bei
100 % Auslastung
90 % Auslastung
80 % Auslastung
70 % Auslastung
60 % Auslastung
50 % Auslastung
26.572,70 €
23.915,43 €
21.258,16 €
18.600,89 €
15.943,62 €
13.286,35 €
Lösungsvorschlag:
Unter Abwägung der v. g. Aspekte schlägt die Verwaltung folgende zwei Lösungsvorschläge vor,
die sowohl die Verbesserung der Parkplatzsituation als auch zusätzliche Einnahmen zur Folge
haben.
1.
Der Parkplatz Bleiche wird ebenfalls montags bis samstagsvormittags (wochentags in der Zeit von
09:30 Uhr bis 17:30 Uhr) gebührenpflichtig.
je 30 Min. 0,35 €
30 minütige gebührenfreie Zeit für Kurzzeitparker (Parkscheinpflicht)
Zusätzliche Gebühreneinnahmen bei 50 % Auslastung von 69.309,25 €.
2.
Die Parkplätze Zimmerei und Kölner Straße Feuerwehrgerätehaus werden ebenfalls montags bis
samstagsvormittags (wochentags in der Zeit von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr) gebührenpflichtig.
je 30 Min. 0,35 €
30 minütige gebührenfreie Zeit für Kurzzeitparker (Parkscheinpflicht)
ganztägig unbegrenzt 1,75 €
Monatsparkausweise für 30,00 € können beim Ordnungsamt erworben werden.
Zusätzliche Gebühreneinnahmen bei 50 % Auslastung von 28.176,23 €.
Seite 6 von Ratsdrucksache 306-IX
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
1.
Der Parkplatz Bleiche wird ebenfalls montags bis samstagsvormittags (wochentags in der Zeit von
09:30 Uhr bis 17:30 Uhr) gebührenpflichtig.
je 30 Min. 0,35 €
30 minütige gebührenfreie Zeit für Kurzzeitparker (Parkscheinpflicht)
Zusätzliche Gebühreneinnahmen bei 50 % Auslastung von 69.309,25 €.
2.
Die Parkplätze Zimmerei und Kölner Straße Feuerwehrgerätehaus werden ebenfalls montags bis
samstagsvormittags (wochentags in der Zeit von 09:30 Uhr bis 17:30 Uhr) gebührenpflichtig.
je 30 Min. 0,35 €
30 minütige gebührenfreie Zeit für Kurzzeitparker (Parkscheinpflicht)
ganztägig unbegrenzt 1,75 €
Monatsparkausweise für 30,00 € können beim Ordnungsamt erworben werden.
Zusätzliche Gebühreneinnahmen bei 50 % Auslastung von 28.176,23 €.
3.
Die nachfolgende Gebührenordnung für die Benutzung von Parkeinrichtungen im Gebiet der Stadt
Bad Münstereifel (Parkgebührenordnung) wird beschlossen.
Gebührenordnung
FÜR DIE BENUTZUNG VON PARKEINRICHTUNGEN IM GEBIET DER STADT BAD
MÜNSTEREIFEL
(PARKGEBÜHRENORDNUNG) VOM . .2010
Auf der Grundlage des Beschlusses des Rates der Stadt Bad Münstereifel vom
gemäß folgender gesetzlicher Vorschriften in der jeweils gültigen Fassung
. .2010 wird
-
§ 6a Absätze 6 und 7 des Straßenverkehrsgesetzes vom 19.12.1952 (BGBL I S. 837),
zuletzt geändert durch: Sechstes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes vom
17. Juli 2009 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2009 Teil I Nr. 43 S. 2023, ausgegeben zu
Bonn am 22. Juli 2009).
-
§ 38b des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden –
Ordnungsbehördengesetz – (OBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.05.1980
(GV NRW S. 528/SGV NRW S. 2060) sowie
-
§ 1 der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 04.02.1981 über die
Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Absätze 6 und 7 des
Straßenverkehrsgesetzes (GV NRW S. 48),
für die Stadt Bad Münstereifel folgende Gebührenordnung als ordnungsbehördliche Verordnung
erlassen:
§1
Höhe der Parkgebühren
Soweit das Parken auf öffentlichen Parkplätzen und sonstigen öffentlichen Stellplätzen durch
Vorrichtungen oder Einrichtungen zur Überwachung der Parkzeit (hierzu gehören auch alternative
Seite 7 von Ratsdrucksache 306-IX
elektronische Bezahlsysteme wie das Handyparken oder PARK-O-PIN) geregelt ist, werden je
Stellplatz folgende Gebühren erhoben:
1.
Innerhalb der Stadtmauern:
1.1 Klosterplatz, Bücklersberg/Langenhecke, Kirchplatz, Marktstraße/Langenhecke, St.
Michael-Gymnasium, Salzmarkt, 2 Stellplätze vor dem Gebäude Delle 1, Stellplatz Werther
Straße/Ecke Alte Gasse, Stellplätze in der Heisterbacher Straße
je ½ Stunde
0,35 €
für KFZ-Halter mit Parkberechtigungsschein auf dem Klosterplatz,
dem Bücklersberg/Langenhecke, dem Kirchplatz, je Tag
0,70 €
bzw. für Gäste mit Kurkarte
1,40 €
2.
Außerhalb der Stadtmauern:
2.1
Europaplatz, Kölner Straße (hinter der ehemaligen Polizeiwache), Auf der Komm, Stellplätze
Kölner Straße 5 - 9, Kölner Straße 2 - 16 und Kölner Straße 46 - 58
je ½ Stunde
0,35 €
2.2
Parkplatz „Große Bleiche“, Römische Glashütte sowie die Stellplätze unmittelbar vor dem
Orchheimer Tor und östlich der Trierer Straße (auf dem Bürgersteig)
je ½ Stunde
0,35 €
für KFZ-Halter mit Parkberechtigungsschein auf dem Parkplatz „Große Bleiche“
2.3
je Tag
0,70 €
bzw. für Gäste mit Kurkarte
1,40 €
Parkplätze „Zimmerei“ und Kölner Straße (am Feuerwehrgerätehaus)
je ½ Stunde
Tagespauschale
Tagespauschale
2.4
0,35 €
samstags und sonntags
montags bis freitags
3,50 €
1,75 €
Parkplätze unter dem Viadukt der B51 (nördlicher Teil) und eifelbad
je Stunde
0,35 €
Tagespauschale
2,80 €
§2
Sonderparkberechtigung
Anspruch auf einen Sonderparkberechtigungsschein haben nur Kfz-Halter, die innerhalb des
Mauerringes von Bad Münstereifel mit Hauptwohnung gemäß § 12 des Melderechtsrahmengesetzes bzw. § 16 des Meldegesetzes NRW gemeldet sind, sowie Gäste in Verbindung mit der
Kurkarte.
§3
Bürgerparkausweis und Monatsparkausweis
Seite 8 von Ratsdrucksache 306-IX
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bad Münstereifel erhalten gegen eine monatliche Gebühr von
17,50 € einen Bürgerparkausweis. Dieser ist nur in Verbindung mit der ordnungsgemäß
angezeigten Ankunftszeit auf einer gleichzeitig ausgelegten Parkscheibe gültig und berechtigt zu
einer jeweiligen Höchstparkdauer von 2 Stunden auf sämtlichen gebührenpflichtigen Parkplätzen
in der Kernstadt.
Für die Parkplätze „Zimmerei“ und Kölner Straße (am Feuerwehrgerätehaus) können Parkkunden
beim Ordnungsamt Monatsparkausweise für 30,00 € erwerben, die für die Zeit von montags 9.30
Uhr bis samstags 14.00 Uhr gelten.
§41
Karenzzeitregelung
(1)
Auf folgenden gebührenpflichtigen Stellplätzen gilt vom Parkbeginn an eine bis zu
30minütige gebührenfreie Parkzeit (Karenzzeit):
Alle Stellplätze im Mauerring der Kernstadt,
Europaplatz,
Stellplätze vor dem Werther Tor (ehemalige Polizeiwache), einschließlich der
Motorradstellplätze,
Parkplatz Kölner Straße am Feuerwehrgerätehaus
Stellplätze entlang der Kölner Straße und Auf der Komm,
Stellplätze mit täglicher Gebührenpflicht entlang der Trierer Straße und vor dem Orchheimer
Tor,
Römische Glashütte einschließlich der Motorradstellplätze,
Große Bleiche und Zimmerei.
(2)
Die gebührenfreie Zeit (Karenzzeit) gilt nur für Erledigungen bis zu 30 Minuten. Bei einer
darüber hinaus reichenden Parkzeit gilt die Gebührenpflicht ab Parkbeginn.
(3)
Der Parkkunde ist verpflichtet, am jeweiligen Parkscheinautomat einen "Null-Bon" zu ziehen
und diesen entsprechend der Straßenverkehrsordnung gut sichtbar im Fahrzeug auszulegen
oder am Motorrad anzubringen.
§5
Inkrafttreten
Diese Parkgebührenordnung tritt einen Tag nach der Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt die
Parkgebührenordnung vom 10.09.2008 außer Kraft.
4.
Die Veröffentlichung der geänderten Parkgebührenordnung erfolgt erst nach Mittelbereitstellung
und der Umrüstung der Parkscheinautomaten sowie geänderten Beschilderung, spätestens im
ersten Quartal 2011.
5.
Längerfristig ist nach einer abschließenden Entscheidung über die Neugestaltung des
Busbahnhofes in der nördlichen Vorstadt über eine bauliche Verbesserung des Parkplatzes hinter
dem Bahnhof (ehem. Güterbahnhof) nachzudenken. Bei einer Nichtumsetzung der bisherigen
Planungen sollte der Parkplatz in den Bereich der zurückgebauten Güterbahngleise ausgedehnt
und mittels Gebührenpflicht bewirtschaftet werden.
Dies würde dem Pyramidensystem im direkten Vergleich zu dem Parkplatz Viadukt Rechnung
tragen, der weiter vom Stadtkern entfernt liegt, jedoch am Wochenende teilweise gebührenpflichtig
ist. Hier sollte dann der dortige Parkscheinautomat entfernt und auf dem dann ausgebauten
Parkplatz ehem. Güterbahnhof installiert werden.