Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
19 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
10.06.10, 18:09
Aktualisiert
10.06.10, 18:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 29.04.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh
Nr. der Ratsdrucksache: 207-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
15.06.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Antrag auf Streichung des Gebäudes Dorfstraße 32, Gemarkung Schönau, Flur 4, Flst. 590
aus der Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
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( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 207-IX
1. Sachverhalt:
Das Gebäude Dorfstraße 32 in Schönau ist ein eingetragenes Baudenkmal.
Die Eigentümerin beantragte mit Schreiben vom 05.01.2010 das Gebäude aus der Denkmalliste
herauszunehmen, da es„ein Schandfleck in der Straße“ sei.
Sie begründet ihren Antrag u.a. damit, dass Teile des Kamins auf die Straße gefallen sind, das
Dach undicht sei, die Decken im Obergeschoss herunterfallen und der Fußboden in der Küche
durchbruchgefährdet sei, da das Holz morsch wäre. Des Weiteren wird angeführt, dass die
Eigentümer aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen, wie auch auf Grund des
fortgeschrittenen Alters keine Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten mehr durchführen können
und wollen.
So steht das Gebäude seit langem leer.
Seit Jahren werden am Wohnhaus wie auch am Anbau keine Instandhaltungsmaßnahmen mehr
durchgeführt.
Das Wohngebäude befindet sich noch in einem guten und nutzbaren Zustand. Dies wurde auch
bei Ortsterminen am 19.04.2007 und 23.02.2010 festgestellt. Der letzte Ortstermin ergab, dass
sich seither nichts Wesentliches geändert hat, außer, dass der Bruchsteinanbau hinter dem
Wohnhaus noch baufälliger geworden ist. Seitens des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland
wurde bei diesem Termin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Wohnhaus auf keinen Fall
aus der Denkmalliste ausgetragen werden kann.
Es wäre jedoch denkbar, dass der hintere Gebäudeanbau aus Bruchsteinen abgetragen wird.
Dieser Gebäudeanbau könnte aus der Denkmalliste gestrichen werden, wie bereits 2007 in
Aussicht gestellt. Das Wohnhaus muss aber auf jeden Fall an dieser exponierten Stelle erhalten
bleiben.
In den letzten Jahren wurden bereits mehrfach Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen am
Wohnhaus und den Anbauten mit dem Eigentümer abgestimmt und genehmigt bzw. erlaubt. Diese
Maßnahmen wurden leider alle nicht umgesetzt.
Bezüglich des hinteren Bruchsteingebäudeanbaus, geht durch herabfallende Teile eine Gefahr z.
B. für die angrenzenden Nachbarn und spielende Kinder aus. Seitens der Unteren
Denkmalbehörde wird die Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befürchtet und
die Bauaufsicht des Kreis Euskirchen eingeschaltet.
Aus den o. g. Gründen wird empfohlen, den Antrag auf Streichung des gesamten Objektes
Dorfstraße 32 aus der Denkmalliste abzulehnen. Nur der Herausnahme des hinteren
Bruchsteingebäudeanbaus (siehe beiliegenden Plan schwarz gekennzeichnet) wird zugestimmt.
2. Rechtliche Würdigung
Da öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen, kann nicht das gesamte Denkmal aus der
Denkmalliste gestrichen werden.
Das Gebäude Dorfstraße 32 ist von großer städtebaulicher Bedeutung und steht unter besonderen
Schutz wegen seinem historischen Charakter.
Es wird darauf verwiesen, dass gem. § 7 Denkmalschutzgesetz die Eigentümer und sonstigen
Nutzungsberechtigten ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu
behandeln und vor Gefährdung zu schützen haben, soweit ihnen das zumutbar ist. Diese
Zumutbarkeit umfasst auch steuerliche Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln oder steuerliche
Vorteile, die in Anspruch genommen werden können bzw. genommen wurden. Die Eigentümer
und sonstigen Nutzungsberechtigten können sich nicht auf Belastungen durch erhöhte
Erhaltungskosten berufen, die dadurch verursacht worden sind, dass Erhaltungsmaßnahmen
aus diesem Gesetz und sonstigem öffentlichem Recht zuwider unterblieben sind.
Auch aus Gründen, dass an dem eingetragenen Denkmal ein besonderes öffentliches Interesse
besteht, kann es nicht komplett aus der Denkmaliste ausgetragen werden.
3. Finanzielle Auswirkungen
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4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
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5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
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6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
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7. Beschlussvorschlag:
Der Antrag auf Streichung des gesamten Objektes Dorfstraße 32 in Schönau aus der Denkmalliste
wird abgelehnt. Der Herausnahme des hinteren Bruchsteingebäudeanbaus (siehe beiliegenden
Plan schwarz gekennzeichnet) aus der Denkmalliste wird zugestimmt.