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Beschlussvorlage (Antrag auf Streichung des Gebäudes Dorfstraße 32, Gemarkung Schönau, Flur 4, Flst. 590 aus der Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
19 kB
Datum
15.06.2010
Erstellt
10.06.10, 18:09
Aktualisiert
10.06.10, 18:09
Beschlussvorlage (Antrag auf Streichung des Gebäudes Dorfstraße 32, Gemarkung Schönau, Flur 4, Flst. 590 aus der Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Antrag auf Streichung des Gebäudes Dorfstraße 32, Gemarkung Schönau, Flur 4, Flst. 590 aus der Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel) Beschlussvorlage (Antrag auf Streichung des Gebäudes Dorfstraße 32, Gemarkung Schönau, Flur 4, Flst. 590 aus der Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel)

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Inhalt der Datei

Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 29.04.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Sh Nr. der Ratsdrucksache: 207-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 15.06.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Antrag auf Streichung des Gebäudes Dorfstraße 32, Gemarkung Schönau, Flur 4, Flst. 590 aus der Denkmalliste der Stadt Bad Münstereifel __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 207-IX 1. Sachverhalt: Das Gebäude Dorfstraße 32 in Schönau ist ein eingetragenes Baudenkmal. Die Eigentümerin beantragte mit Schreiben vom 05.01.2010 das Gebäude aus der Denkmalliste herauszunehmen, da es„ein Schandfleck in der Straße“ sei. Sie begründet ihren Antrag u.a. damit, dass Teile des Kamins auf die Straße gefallen sind, das Dach undicht sei, die Decken im Obergeschoss herunterfallen und der Fußboden in der Küche durchbruchgefährdet sei, da das Holz morsch wäre. Des Weiteren wird angeführt, dass die Eigentümer aus gesundheitlichen und finanziellen Gründen, wie auch auf Grund des fortgeschrittenen Alters keine Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten mehr durchführen können und wollen. So steht das Gebäude seit langem leer. Seit Jahren werden am Wohnhaus wie auch am Anbau keine Instandhaltungsmaßnahmen mehr durchgeführt. Das Wohngebäude befindet sich noch in einem guten und nutzbaren Zustand. Dies wurde auch bei Ortsterminen am 19.04.2007 und 23.02.2010 festgestellt. Der letzte Ortstermin ergab, dass sich seither nichts Wesentliches geändert hat, außer, dass der Bruchsteinanbau hinter dem Wohnhaus noch baufälliger geworden ist. Seitens des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland wurde bei diesem Termin ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Wohnhaus auf keinen Fall aus der Denkmalliste ausgetragen werden kann. Es wäre jedoch denkbar, dass der hintere Gebäudeanbau aus Bruchsteinen abgetragen wird. Dieser Gebäudeanbau könnte aus der Denkmalliste gestrichen werden, wie bereits 2007 in Aussicht gestellt. Das Wohnhaus muss aber auf jeden Fall an dieser exponierten Stelle erhalten bleiben. In den letzten Jahren wurden bereits mehrfach Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen am Wohnhaus und den Anbauten mit dem Eigentümer abgestimmt und genehmigt bzw. erlaubt. Diese Maßnahmen wurden leider alle nicht umgesetzt. Bezüglich des hinteren Bruchsteingebäudeanbaus, geht durch herabfallende Teile eine Gefahr z. B. für die angrenzenden Nachbarn und spielende Kinder aus. Seitens der Unteren Denkmalbehörde wird die Beeinträchtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befürchtet und die Bauaufsicht des Kreis Euskirchen eingeschaltet. Aus den o. g. Gründen wird empfohlen, den Antrag auf Streichung des gesamten Objektes Dorfstraße 32 aus der Denkmalliste abzulehnen. Nur der Herausnahme des hinteren Bruchsteingebäudeanbaus (siehe beiliegenden Plan schwarz gekennzeichnet) wird zugestimmt. 2. Rechtliche Würdigung Da öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen, kann nicht das gesamte Denkmal aus der Denkmalliste gestrichen werden. Das Gebäude Dorfstraße 32 ist von großer städtebaulicher Bedeutung und steht unter besonderen Schutz wegen seinem historischen Charakter. Es wird darauf verwiesen, dass gem. § 7 Denkmalschutzgesetz die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten ihre Denkmäler instand zu halten, instand zu setzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen haben, soweit ihnen das zumutbar ist. Diese Zumutbarkeit umfasst auch steuerliche Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln oder steuerliche Vorteile, die in Anspruch genommen werden können bzw. genommen wurden. Die Eigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten können sich nicht auf Belastungen durch erhöhte Erhaltungskosten berufen, die dadurch verursacht worden sind, dass Erhaltungsmaßnahmen aus diesem Gesetz und sonstigem öffentlichem Recht zuwider unterblieben sind. Auch aus Gründen, dass an dem eingetragenen Denkmal ein besonderes öffentliches Interesse besteht, kann es nicht komplett aus der Denkmaliste ausgetragen werden. 3. Finanzielle Auswirkungen Seite 3 von Ratsdrucksache 207-IX / 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen / 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen / 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel / 7. Beschlussvorschlag: Der Antrag auf Streichung des gesamten Objektes Dorfstraße 32 in Schönau aus der Denkmalliste wird abgelehnt. Der Herausnahme des hinteren Bruchsteingebäudeanbaus (siehe beiliegenden Plan schwarz gekennzeichnet) aus der Denkmalliste wird zugestimmt.