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Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstückes Gemarkung Houverath, Flur 9, Nr. 26 (teilweise), Maulbach Auf dem Sturtz)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
11.11.10, 18:01
Aktualisiert
11.11.10, 18:01
Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstückes Gemarkung Houverath, Flur 9, Nr. 26 (teilweise), Maulbach Auf dem Sturtz) Beschlussvorlage (Bebauung des Grundstückes Gemarkung Houverath, Flur 9, Nr. 26 (teilweise), Maulbach Auf dem Sturtz)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 07.10.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl. Nr. der Ratsdrucksache: 339-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Termin Stadtentwicklungsausschuss 16.11.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Bebauung des Grundstückes Gemarkung Houverath, Flur 9, Nr. 26 (teilweise), Maulbach Auf dem Sturtz __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua __________________________________________________________________________ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: StadtE ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK2@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK3@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 339-IX 1. Sachverhalt: Die Eigentümer des Flurstückes in der Flur 14, Flurstück 26, Gemarkung Houverath möchten, anschließend an die vorhandene Bebauung in der Straße „Auf dem Sturtz“, ein weiteres Wohngebäudes einrichten (siehe beigefügter Plan mit der genauen Lage des geplanten Objektes). Das Grundstück ist im Flächennutungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und ist dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Zudem liegt es im Landschaftsschutzgebiet. Die Herstellung der Straße „Auf dem Sturtz“ sowie die Verlegung von Abwasser- und Wasserleitung wurde auf Kosten von einigen privaten Grundstückseigentümern durchgeführt und über Erschließungsverträge gesichert. Zu einer gesicherten Erschließung für das geplante Vorhaben muss sich der Antragsteller durch Vertrag mit den privaten Erschließungsträgern anteilig an diesen Kosten beteiligen. Des weiteren müssen für das betreffende Grundstück zu Sicherstellung der Erschließung sowoh die Wasserleitung als auch die Abwasserleitungen verlängert werden. Die Kosten hierfür sind ebenfalls vom Antragsteller zu übernehmen. Hierzu ist der Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt erforderlich. Grundsätzlich bestehen gegen die Bebauung mit einem weiteren Wohngebäude keine planungsrechtlichen Bedenken. Die Erschließung ist in der oben genannten Form durch entsprechende Verträge mit der Stadt und den privaten Erschließungsträgern sicherzustellen. Voraussetzung zur Genehmigung dieses Vorhabens ist die planungsrechtliche Grundlage in Form einer Erweiterung der Satzung gem. § 34 BauGB, in der diese Außenbereichsfläche mit einbezogen wird. Es handelt sich um eine Abrundung der Ortslage, die städtebaulich vertretbar ist. In einem ersten Schritt sind die Verfahren nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen. 2. Rechtliche Würdigung Das Satzungsverfahren wird nach den Bestimmungen des BauGB durchgeführt. 3. Finanzielle Auswirkungen Die erforderlichen Planunterlagen werden vom Antragsteller zur Verfügung gestellt. 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB zur Erweiterung der Satzung für die Ortslage Maulbach gem. den beigefügten Unterlagen durchzuführen.