Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
16.11.2010
Erstellt
11.11.10, 18:01
Aktualisiert
11.11.10, 18:01
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 07.10.2010
- Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl.
Nr. der Ratsdrucksache: 339-IX
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Beratungsfolge
Termin
Stadtentwicklungsausschuss
16.11.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
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Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Bebauung des Grundstückes Gemarkung Houverath, Flur 9, Nr. 26 (teilweise), Maulbach Auf
dem Sturtz
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Berichterstatter: Herr Laqua
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( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
StadtE
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK2@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK3@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
@GRK4@
( ) einstimmig
( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 339-IX
1. Sachverhalt:
Die Eigentümer des Flurstückes in der Flur 14, Flurstück 26, Gemarkung Houverath möchten,
anschließend an die vorhandene Bebauung in der Straße „Auf dem Sturtz“, ein weiteres
Wohngebäudes einrichten (siehe beigefügter Plan mit der genauen Lage des geplanten Objektes).
Das Grundstück ist im Flächennutungsplan als landwirtschaftliche Nutzfläche dargestellt und ist
dem Außenbereich gem. § 35 BauGB zuzuordnen. Zudem liegt es im Landschaftsschutzgebiet.
Die Herstellung der Straße „Auf dem Sturtz“ sowie die Verlegung von Abwasser- und
Wasserleitung wurde auf Kosten von einigen privaten Grundstückseigentümern durchgeführt und
über Erschließungsverträge gesichert. Zu einer gesicherten Erschließung für das geplante
Vorhaben muss sich der Antragsteller durch Vertrag mit den privaten Erschließungsträgern anteilig
an diesen Kosten beteiligen. Des weiteren müssen für das betreffende Grundstück zu
Sicherstellung der Erschließung sowoh die Wasserleitung als auch die Abwasserleitungen
verlängert werden. Die Kosten hierfür sind ebenfalls vom Antragsteller zu übernehmen. Hierzu ist
der Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt erforderlich.
Grundsätzlich bestehen gegen die Bebauung mit einem weiteren Wohngebäude keine
planungsrechtlichen Bedenken. Die Erschließung ist in der oben genannten Form durch
entsprechende Verträge mit der Stadt und den privaten Erschließungsträgern sicherzustellen.
Voraussetzung zur Genehmigung dieses Vorhabens ist die planungsrechtliche Grundlage in Form
einer Erweiterung der Satzung gem. § 34 BauGB, in der diese Außenbereichsfläche mit
einbezogen wird.
Es handelt sich um eine Abrundung der Ortslage, die städtebaulich vertretbar ist.
In einem ersten Schritt sind die Verfahren nach §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
2. Rechtliche Würdigung
Das Satzungsverfahren wird nach den Bestimmungen des BauGB durchgeführt.
3. Finanzielle Auswirkungen
Die erforderlichen Planunterlagen werden vom Antragsteller zur Verfügung gestellt.
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
entfällt
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
entfällt
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
entfällt
7. Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Verfahren gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB zur Erweiterung
der Satzung für die Ortslage Maulbach gem. den beigefügten Unterlagen durchzuführen.