Daten
Kommune
Nettersheim
Größe
81 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
20.11.14, 15:00
Aktualisiert
20.11.14, 15:00
Stichworte
Inhalt der Datei
GEMEINDE NETTERSHEIM
DER BÜRGERMEISTER
FB III - M
Vorlage 126 /X.L.
Datum: 12.11.2014
An den
Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag:
25.11.2014
zur Beratung in öffentlicher Sitzung
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Denkmalpflege;
Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen
Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite.
Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite
Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung.
Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden
Deckungsvorschlag:
Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung.
Anlagen:
Ja
Nein
2
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2015 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung
kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Höhe von 15.000,00 € zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000,00 € im
Haushaltsplan 2015 bereitzustellen.
Begründung:
Im Haushaltsjahr 2015 sollen durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW wiederum Fördermittel für Pauschalzuweisungen
gem. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und
Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege zur Verfügung gestellt
werden.
Wie in der Vergangenheit können den Gemeinden zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen zusätzlich zu den im eigenen Haushalt hierfür
ausgewiesenen Landesmittel in gleicher Höhe zugewiesen werden, die zusammen
mit den eigenen Mitteln als Zuschüsse zu bewilligen sind. Dabei wird zugelassen,
dass Spenden und Sponsorengelder auf die kommunale Eigenleistung angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass den Kommunen ein aus eigenen Mitteln zu
erbringender Eigenanteil von 10 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen verbleibt.
Nach wie vor besteht Interesse seitens von Denkmaleigentümern, Pauschalzuweisungen für kleinere Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden in Anspruch
zu nehmen, wobei zunehmend auch eine Beratung zur energetischen Sanierung
denkmalgeschützter Wohngebäude gewünscht wird. Nach den Förderrichtlinien
Denkmalpflege sind Bauaufnahmen, Schadensuntersuchungen, restauratorische
(Vor-)Untersuchungen sowie Nutzungs- und Finanzierungskonzepte ebenfalls förderfähig, so dass bereits im frühen Stadium einer Sanierungsmaßnahme den
Denkmaleigentümern eine finanzielle Unterstützung für eine umfangreiche Beratung in Aussicht gestellt werden könnte.
Es wird daher vorgeschlagen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2015
Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur
Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Höhe von 15.000,00 €
zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von
15.000,00 € im Haushaltsplan 2015 bereitzustellen.
gez. Pracht
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Bürgermeister