Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Denkmalpflege; Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen)

Daten

Kommune
Nettersheim
Größe
81 kB
Datum
25.11.2014
Erstellt
20.11.14, 15:00
Aktualisiert
20.11.14, 15:00
Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen) Beschlussvorlage (Denkmalpflege;
Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen)

öffnen download melden Dateigröße: 81 kB

Inhalt der Datei

GEMEINDE NETTERSHEIM DER BÜRGERMEISTER FB III - M Vorlage 126 /X.L. Datum: 12.11.2014 An den Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss Sitzungstag: 25.11.2014 zur Beratung in öffentlicher Sitzung Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Denkmalpflege; Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen Die Vorlage berührt nicht den Etat des lfd. Haushaltsjahres. Die Vorlage berührt den Etat auf der Ertrags- und/oder Einzahlungsseite. Die Vorlage berührt den Etat auf der Aufwands- und /oder Auszahlungsseite Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung. Mittel sollen über-/außerplanmäßig bereitgestellt werden Deckungsvorschlag: Es entstehen Folgekosten – siehe anliegende Folgekostenberechnung. Anlagen: Ja Nein 2 Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2015 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Höhe von 15.000,00 € zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000,00 € im Haushaltsplan 2015 bereitzustellen. Begründung: Im Haushaltsjahr 2015 sollen durch das Ministerium für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr NRW wiederum Fördermittel für Pauschalzuweisungen gem. den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern (Förderrichtlinien Denkmalpflege zur Verfügung gestellt werden. Wie in der Vergangenheit können den Gemeinden zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen zusätzlich zu den im eigenen Haushalt hierfür ausgewiesenen Landesmittel in gleicher Höhe zugewiesen werden, die zusammen mit den eigenen Mitteln als Zuschüsse zu bewilligen sind. Dabei wird zugelassen, dass Spenden und Sponsorengelder auf die kommunale Eigenleistung angerechnet werden. Voraussetzung ist, dass den Kommunen ein aus eigenen Mitteln zu erbringender Eigenanteil von 10 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen verbleibt. Nach wie vor besteht Interesse seitens von Denkmaleigentümern, Pauschalzuweisungen für kleinere Sanierungsmaßnahmen an ihren Gebäuden in Anspruch zu nehmen, wobei zunehmend auch eine Beratung zur energetischen Sanierung denkmalgeschützter Wohngebäude gewünscht wird. Nach den Förderrichtlinien Denkmalpflege sind Bauaufnahmen, Schadensuntersuchungen, restauratorische (Vor-)Untersuchungen sowie Nutzungs- und Finanzierungskonzepte ebenfalls förderfähig, so dass bereits im frühen Stadium einer Sanierungsmaßnahme den Denkmaleigentümern eine finanzielle Unterstützung für eine umfangreiche Beratung in Aussicht gestellt werden könnte. Es wird daher vorgeschlagen, bei der Bezirksregierung Köln für das Jahr 2015 Zuwendungen des Landes Nordrhein-Westfalen für Pauschalzuweisungen zur Förderung kleinerer privater Denkmalpflegemaßnahmen in Höhe von 15.000,00 € zu beantragen und einen Eigenanteil der Gemeinde in gleicher Höhe von 15.000,00 € im Haushaltsplan 2015 bereitzustellen. gez. Pracht ____________________ Bürgermeister