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Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 79 "Kölner Straße 172" im Bereich Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt hier: Durchführungsvertrag)

Daten

Kommune
Bad Münstereifel
Größe
14 kB
Datum
14.09.2010
Erstellt
09.09.10, 18:11
Aktualisiert
09.09.10, 18:11
Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 79 "Kölner Straße 172" im Bereich Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt
hier: Durchführungsvertrag) Beschlussvorlage (Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 79 "Kölner Straße 172" im Bereich Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt
hier: Durchführungsvertrag)

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Stadt Bad Münstereifel Bad Münstereifel, den 30.08.2010 - Der Bürgermeister Az: 60.2 Schl/Wd Nr. der Ratsdrucksache: 280-IX __________________________________________________________________________ Beratungsfolge Stadtentwicklungsausschuss Termin 14.09.2010 Rat 05.10.2010 Zur Beratung in öffentlicher Sitzung: __________________________________________________________________________ Bezeichnung des Tagesordnungspunktes: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 79 "Kölner Straße 172" im Bereich Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt hier: Durchführungsvertrag __________________________________________________________________________ Berichterstatter: Herr Laqua_________________________________________________________________________ _ ( ) Kosten €: ( ) Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung ( ja / ( ) nein / ( Nothaushalt / Übergangswirtschaft ( Anlagen sind beigefügt ( ( ) Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden. Deckung: Folgekosten: ( ) ja ( ) nein _________________ € jährlich __________________________________________________________________________ Ausgearbeitet: Beteiligt: Mitgezeichnet: GBA 10.2 PR AL Dez _________________ Bürgermeister __________________________________________________________________________ An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen: __________________________________________________________________________ ( ) zurückgezogen ( ) vertagt ( ) von der Tagesordnung abgesetzt ( ) verwiesen in den _________________________________________________________ Abstimmungsergebnis: @GRK1@ @GRK2@ @GRK3@ @GRK4@ ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ) Nein-Stimmen ( ) Nein-Stimmen ( ( ) Nein-Stimmen ( ) Enthaltungen ) Enthaltungen ) Enthaltungen ( ) Enthaltungen Seite 2 von Ratsdrucksache 280-IX 1. Sachverhalt: Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes hat gem. § 3 Abs. 2 BauGB offengelegen, die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. In der nachfolgenden RD 278 sind die Abwägungsbeschlüsse hierzu sowie der Satzungsbeschluss enthalten. Bestandteil eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist ein Durchführungsvertrag; dieser muss vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen sein. Ein Entwurf des Durchführungsvertrages zum geplanten Bauvorhaben ist beigefügt. Vor der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses wird der notarielle Kaufvertrag bzgl. des Objektes abgeschlossen, so dass der Vorhabenträger bis zur Sitzung nachweisen kann, das er gem. § 4 Abs. 1 des Vertrages die Maßnahme durchführen kann. Gleichzeitig kann der Vorhabenträger den Vertrag im Original unterschreiben. Nach dem unten aufgeführten Beschluss des Rates zur Durchführungssatzung und der nachfolgenden Unterschrift durch den Bürgermeister und seinen allgemeinen Vertreter kannb der Satzungsbeschluss gemäß RD 278 gefasst werden. 2. Rechtliche Würdigung Gesetzliche Grundlage zum Abschluss des Vertrages sind die Bestimmungen des BauGB 3. Finanzielle Auswirkungen entfällt 4. Organisatorische und personelle Auswirkungen entfällt 5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen entfällt 6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel entfällt 7. Beschlussvorschlag: Der Bürgermeister wird beauftragt, mit dem Vorhabenträger, Frau Dr. Ahrens-Pischel einen Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 79 „Kölner Straße 172“ im Gewerbegebiet Bad Münstereifel-Kernstadt mit den Anlagen 01 bis 04 auf der Grundlage des anliegenden Entwurfes abzuschließen.