Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
136 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
05.12.16, 15:25
Aktualisiert
05.12.16, 15:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 329/2016
Der Bürgermeister
HSG: Gremien-, Kultur- und Sportangelegenheiten
Sachbearbeiter: Sebastian Dorff
(Legislaturperiode 2014-2020)
vom 30.11.2016
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Rat
15.12.2016
1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nörvenich
Bezug: Vorlage 315/2016
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 09. November 2016 das „Gesetz zur Stärkung der
kommunalen Selbstverwaltung“ beschlossen. Es ist sehr zu begrüßen, dass der Gesetzgeber mit
diesem Gesetz ausdrücklich den Aufwand der ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitiker anerkennt
und diesen Aufwand auch wertschätzt. Der Gesetzestext ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Gesetzgeber lässt den Kommunen zwei Regelungsbefugnisse in Ihrer Hauptsatzung:
1.
Entsprechend § 45 II GO wird als Verdienstausfall mindestens ein in einer Rechtsverordnung nach
Absatz 7 (vorher Hauptsatzung) festgelegter Mindeststundensatz gezahlt. In der Hauptsatzung
kann ein höherer Regelstundensatz festgelegt werden.
Es bleibt abzuwarten, welcher Betrag in der Entschädigungsverordnung aufgeführt wird. Sollte der
Mindeststundensatz nach Entschädigungsverordnung unter 7,68 € betragen, ist keine Änderung
der Hauptsatzung notwendig.
2.
Der Gesetzgeber strebt in seiner Beschlussfassung unter anderem an, Vorsitzenden von
Ausschüssen eine vom für Inneres zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung
festzusetzende angemessene zusätzliche Aufwandsentschädigung zu zahlen. Begründet wird
diese zusätzliche Aufwandsentschädigung mit dem erheblichen zeitlichen Aufwand, der für die
Vorbereitung und Leitung der Sitzungen geleistet werden muss.
Entsprechend dem Beschluss des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses zu Vorlage 315/2016
am 08.12.2016 wird die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung entsprechend angepasst und
dieser Vorlage beigefügt.
Entsprechend § 7 III GO NRW kann die Änderung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der
Mitglieder beschlossen werden.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
in der von der Verwaltung vorgelegten Form.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekanntzumachen.