Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nörvenich Bezug: Vorlage 315/2016)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
136 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
05.12.16, 15:25
Aktualisiert
05.12.16, 15:25
Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nörvenich
Bezug: Vorlage 315/2016) Beschlussvorlage (1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nörvenich
Bezug: Vorlage 315/2016)

öffnen download melden Dateigröße: 136 kB

Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 329/2016 Der Bürgermeister HSG: Gremien-, Kultur- und Sportangelegenheiten Sachbearbeiter: Sebastian Dorff (Legislaturperiode 2014-2020) vom 30.11.2016 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Rat 15.12.2016 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nörvenich Bezug: Vorlage 315/2016 I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat am 09. November 2016 das „Gesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung“ beschlossen. Es ist sehr zu begrüßen, dass der Gesetzgeber mit diesem Gesetz ausdrücklich den Aufwand der ehrenamtlich tätigen Kommunalpolitiker anerkennt und diesen Aufwand auch wertschätzt. Der Gesetzestext ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt. Der Gesetzgeber lässt den Kommunen zwei Regelungsbefugnisse in Ihrer Hauptsatzung: 1. Entsprechend § 45 II GO wird als Verdienstausfall mindestens ein in einer Rechtsverordnung nach Absatz 7 (vorher Hauptsatzung) festgelegter Mindeststundensatz gezahlt. In der Hauptsatzung kann ein höherer Regelstundensatz festgelegt werden. Es bleibt abzuwarten, welcher Betrag in der Entschädigungsverordnung aufgeführt wird. Sollte der Mindeststundensatz nach Entschädigungsverordnung unter 7,68 € betragen, ist keine Änderung der Hauptsatzung notwendig. 2. Der Gesetzgeber strebt in seiner Beschlussfassung unter anderem an, Vorsitzenden von Ausschüssen eine vom für Inneres zuständigen Ministerium durch Rechtsverordnung festzusetzende angemessene zusätzliche Aufwandsentschädigung zu zahlen. Begründet wird diese zusätzliche Aufwandsentschädigung mit dem erheblichen zeitlichen Aufwand, der für die Vorbereitung und Leitung der Sitzungen geleistet werden muss. Entsprechend dem Beschluss des Haupt-, Finanz- und Umweltausschusses zu Vorlage 315/2016 am 08.12.2016 wird die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung entsprechend angepasst und dieser Vorlage beigefügt. Entsprechend § 7 III GO NRW kann die Änderung nur mit der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder beschlossen werden. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung in der von der Verwaltung vorgelegten Form. Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung ortsüblich bekanntzumachen.