Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
160 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
15.12.16, 11:53
Aktualisiert
15.12.16, 11:53
Stichworte
Inhalt der Datei
1. Satzung
vom _____________ zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nörvenich
vom 29.01.2016
Aufgrund von Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom
15.11.2016 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666/SGV NRW 2023), in der
zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Nörvenich in seiner Sitzung vom
15.12.2016 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates folgende 1.
Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 29.01.2016 beschlossen:
Artikel I
1. § 13 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 2 S. 3 wird das Wort „muss“ durch das Wort „soll“ ersetzt und nach
dem Wort „und“ wird das Wort „muss“ eingefügt.
b) Nach Absatz 5 Satz 2 wird folgender Satz angefügt:
„Die Ortsvorsteher/innen haben einen Anspruch auf Freistellung nach
Maßgabe des § 44 GO NRW“
2. § 18 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 3 Buchstabe (a) Satz 1 wird nach dem Wort „Regelstundensatz“ die
Angabe „ nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung“ eingefügt".
b) Satz 3 Buchstabe (a) Satz 2 wird ersatzlos gestrichen.
c) Satz 3 Buchstabe (f) wird wie folgt geändert:
„Der Höchstbetrag, der bei dem Ersatz des Verdienstausfalls nicht
überschritten werden darf, richtet sich nach der Entschädigungsverordnung.
d) In Satz 3 Buchstabe (g) wird die Zahl „10“ durch das Wort „acht“ ersetzt, die
Zahl „20“ durch die Zahl „16“ und die Zahl „30“ durch die Zahl „24“.
e) Nach Satz 3 Buchstabe (g) wird folgender Buchstabe (h) angefügt:
„Neben den Entschädigungen, die den Ratsmitgliedern nach § 45 GO NRW
zustehen, erhalten Vorsitzende von Ausschüssen des Rates keine weitere
Aufwandsentschädigung.
Artikel II
1. § 23 wird wie folgt geändert:
a) Satz 1 wird Absatz 1.
b) Hinter Absatz 1 wird der Absatz 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt:
„Die am 15.12.2016 beschlossene 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung
der Gemeinde Nörvenich tritt zum 01.01.2017 in Kraft.
Artikel III
Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur
Änderung
der Hauptsatzung der Gemeinde Nörvenich tritt zum
01.01.2017 in Kraft.
Bekanntmachungsanordnung:
Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf
hingewiesen,
dass
eine
Verletzung
von
Verfahrens-
und
Formvorschriften
der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) gemäß § 7 Abs. 6 GO
NRW n. F. in Verbindung mit Artikel VII Abs. 4, Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes zur Änderung
der Kommunalverfassung beim Zustandekommen dieser Satzung (sonstige ortsrechtliche
Bestimmung oder Flächennutzungsplan) nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend
gemacht werden kann, es sei denn
a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
b) die
Satzung
(die
sonstige
ortsrechtliche
Bestimmung
oder
der
Flächennutzungsplan) ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht
worden,
c) der/die Bürgermeister/in den Beschluss vorher beanstandet hat oder
d) der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Gemeinde vorher gerügt ist und
dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den
Mangel ergibt.
Nörvenich, den ________________
Dr. Timo Czech
Bürgermeister