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Beschlussvorlage (Änderungssatzung)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
160 kB
Datum
15.12.2016
Erstellt
15.12.16, 11:53
Aktualisiert
15.12.16, 11:53
Beschlussvorlage (Änderungssatzung) Beschlussvorlage (Änderungssatzung)

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Inhalt der Datei

1. Satzung vom _____________ zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nörvenich vom 29.01.2016 Aufgrund von Artikel 1 des Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung vom 15.11.2016 in Verbindung mit § 7 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land NordrheinWestfalen (GO NRW) vom 14. Juli 1994 (GV NRW 1994, S. 666/SGV NRW 2023), in der zurzeit geltenden Fassung, hat der Rat der Gemeinde Nörvenich in seiner Sitzung vom 15.12.2016 mit der Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates folgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 29.01.2016 beschlossen: Artikel I 1. § 13 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 S. 3 wird das Wort „muss“ durch das Wort „soll“ ersetzt und nach dem Wort „und“ wird das Wort „muss“ eingefügt. b) Nach Absatz 5 Satz 2 wird folgender Satz angefügt: „Die Ortsvorsteher/innen haben einen Anspruch auf Freistellung nach Maßgabe des § 44 GO NRW“ 2. § 18 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) In Satz 3 Buchstabe (a) Satz 1 wird nach dem Wort „Regelstundensatz“ die Angabe „ nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung“ eingefügt". b) Satz 3 Buchstabe (a) Satz 2 wird ersatzlos gestrichen. c) Satz 3 Buchstabe (f) wird wie folgt geändert: „Der Höchstbetrag, der bei dem Ersatz des Verdienstausfalls nicht überschritten werden darf, richtet sich nach der Entschädigungsverordnung. d) In Satz 3 Buchstabe (g) wird die Zahl „10“ durch das Wort „acht“ ersetzt, die Zahl „20“ durch die Zahl „16“ und die Zahl „30“ durch die Zahl „24“. e) Nach Satz 3 Buchstabe (g) wird folgender Buchstabe (h) angefügt: „Neben den Entschädigungen, die den Ratsmitgliedern nach § 45 GO NRW zustehen, erhalten Vorsitzende von Ausschüssen des Rates keine weitere Aufwandsentschädigung. Artikel II 1. § 23 wird wie folgt geändert: a) Satz 1 wird Absatz 1. b) Hinter Absatz 1 wird der Absatz 2 mit folgendem Wortlaut eingefügt: „Die am 15.12.2016 beschlossene 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nörvenich tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Artikel III Inkrafttreten Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Nörvenich tritt zum 01.01.2017 in Kraft. Bekanntmachungsanordnung: Die vorstehende Satzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein- Westfalen (GO NRW) gemäß § 7 Abs. 6 GO NRW n. F. in Verbindung mit Artikel VII Abs. 4, Abs. 5 Satz 3 des Gesetzes zur Änderung der Kommunalverfassung beim Zustandekommen dieser Satzung (sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder Flächennutzungsplan) nach Ablauf eines Jahres nicht mehr geltend gemacht werden kann, es sei denn a) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt, b) die Satzung (die sonstige ortsrechtliche Bestimmung oder der Flächennutzungsplan) ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden, c) der/die Bürgermeister/in den Beschluss vorher beanstandet hat oder d) der Form- oder Verfahrensmangel gegenüber der Gemeinde vorher gerügt ist und dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel ergibt. Nörvenich, den ________________ Dr. Timo Czech Bürgermeister