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Beschlussvorlage (Stellenplan 2018)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
229 kB
Datum
09.11.2017
Erstellt
29.09.17, 12:28
Aktualisiert
23.10.17, 09:43
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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 432/2017 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 10 Sachbearbeiter: Monika Amend vom 27.09.2017 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Rat Rat 12.10.2017 09.11.2017 Stellenplan 2018 I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt nicht den Etat II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Als Anlage überreiche ich den Stellenplan 2018 mit der Bitte um Kenntnisnahme. Der Personalrat wird zum Entwurf des Stellenplanes angehört und die Gleichstellungsbeauftragten beteiligt. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr alle Stellen im Rathaus neu bewertet werden. Die letzte Stellenbewertung aller Beamten- und Angestelltenstellen im Rathaus erfolgte im Jahre 2001 durch die KGST Consult GmbH. Inzwischen haben sich jedoch viele Änderungen gegenüber den damaligen Stellenbeschreibungen und den damit verbundenen Stellenbewertungen ergeben, wie z.B. neue Eingruppierungsverordnung, Übernahme neuer Aufgaben, Veränderung der Aufgabenzuteilungen, neue Zuschnitte verschiedener Ämter etc.. Die neuen Stellenbewertungen sind aus diesem Gründen schon erforderlich, aber auch um eine gerechte Eingruppierung der Mitarbeiter/innen zu gewährleisten. Auf Wunsch des Personalrates werden die Stellenbewertungen durch einen externen Berater durchgeführt, um so eine neutrale, auch überörtliche Erfahrungen einbeziehende Bewertung zu erhalten und die Akzeptanz der Ergebnisse zu erhöhen. Eine Bewertung der Stellen im neuen Bürgerserviceamt sowie des Bauhofes wurden bereits durchgeführt. Die sich daraus ergebenen Änderungen bei der Eingruppierung wurden bereits im vorliegenden Stellenplan berücksichtigt. Sollten sich durch die noch durchzuführenden Stellenbewertungen der übrigen Ämter weitere Änderungen bei den Eingruppierungen ergeben, werden diese in einem Nachtrag zum Stellenplan geregelt. Der Ansatz für Personalkosten im Haushalt 2018 ist deshalb mit Reserve geplant, so dass dieser durch eine eventuelle Änderung des Stellenplanes voraussichtlich nicht überschritten wird. Eine Personalverstärkung ist nach dem Abbau einer Stelle in 2017 auch im Jahre 2018 nicht beabsichtigt. In 2018 werden lediglich 2 Auszubildende, nämlich ein/e Beamtenanwärter/in für den gehobenen Dienst (siehe Vorlage V 389/2017) sowie ein/e Auszubildende/r zur/zum Verwaltungsfachangestellten eingestellt. Zum Stellenplan 2017 werden sich im Stellenplan 2018 folgende Änderungen ergeben: 1. Beamte 1.1. In den Produktgruppen 521 (Bau- und Grundstücksordnung) und 537 (Abfallbeseitigung) ist insgesamt eine Planstelle nach A 12 LBesG in eine Stelle nach Entgeltgruppe 10 TVÖD-V umgewandelt worden, da die Stelle mit einem tariflich Beschäftigten besetzt worden ist. 1.2. Des Weiteren ist in den Produktgruppen 111031 (Finanzmanagement) und 538 (Abwasserbeseitigung) insgesamt eine Planstelle nach A 8 LBesG in eine Stelle nach Entgeltgruppe 8 TVÖD-V umgewandelt worden, da die Stelleninhaberin in den Ruhestand versetzt und die Stelle mit einer tariflich Beschäftigten besetzt worden ist Hinweis: Die Positionen 1.1 und 2.1 sowie 1.2 und 2.2 stellen lediglich die Umwandlung einer Beamten- in einer Angestelltenstelle dar, wobei im Falle 1.1 die Besoldung von A 12 LBesG nach Entgruppe 10 TVÖD-V herabgesetzt worden ist und im Falle 1.2 diese ebenengleich geblieben ist. 1.3. Bei den Produktgruppen 111011 (Gemeindeorgane), 281 (Heimat und sonstige Kulturpflege), 424 (Sportstätten) sowie 573 (allgemeine Einrichtungen und Unternehmen) sind die Stellenanteile von insgesamt 1 Planstelle nach A 10 LBesG in Stellenanteile von insgesamt 1 Planstelle nach A 11 LBesG umzuwandeln, da der Stelleninhaber die Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllt. 2. Beschäftigte nach dem TVÖD-V 2.1. In der Produktgruppe 521 (Bau- und Grundstücksordnung) ist eine Stelle der Entgeltgruppe 10 TVÖD-V eingerichtet, dafür entfällt eine Planstelle nach A 12 LBesG (siehe Pkt. 1.1.). 2.2. In den Produktgruppen 111031 (Finanzmanagement) und 538 (Abwasserbeseitigung) ist eine Stelle der Entgeltgruppe 8 TVÖD-V eingerichtet, dafür entfällt eine Planstelle nach A 8 LBesG (siehe Pkt. 1.2.). 2.3. Aufgrund einer plötzlichen, schweren Erkrankung ist eine Mitarbeiterin im Bürgerserviceamt ausgefallen. Eine schnelle Rückkehr ist nicht zu erwarten. Da nicht nur im Bürgerserviceamt dringender Personalbedarf besteht, sondern auch in der Kämmerei durch die Übertragung zusätzlicher Aufgaben aufgrund der kommenden Umsatzsteuerpflicht der Kommunen, und geleitet von dem Gedanken kein Personal aufzustocken, wurde eine Stelle im Bürgerserviceamt (Produktgruppe 122021 Bürgerservice) zunächst befristet in zwei 0,5 Stellenanteile der Entgeltgruppe 5 TVÖDV geteilt, wovon ein 0,5 Stellenanteil bei der Produktgruppe 122021 (Bürgerservice) verblieben ist und der zweite 0,5-Stellenanteil zu Lasten des Bürgerserviceamtes in die Kämmerei bei der Produktgruppe 111031 (Finanzmanagement) gegeben wurde. 2.4. Bei der Produktgruppe 111031 (Finanzmanagement) ist eine Stelle der Entgeltgruppe 9 b TVÖD-V nach Entgeltgruppe 10 TVÖD-V heraufzusetzen, da die entsprechenden Eingruppierungserfordernisse erfüllt sind. 2.5. Bei der Produktgruppe 122021 (Bürgerserviceamt) ist aufgrund der durchgeführten Stellenbewertung eine Stelle der Entgeltgruppe 8 TVÖD-V nach Entgeltgruppe 6 TVÖD-V herabzusetzen sowie zwei Stellen der Entgeltgruppe 5 TVÖD-V nach Entgeltgruppe 6 TVÖD-V heraufzusetzen. 3. Beschäftigte nach TVÖD-V (ehemals Arbeiter) 3.1. Bei den Produktgruppen 111061 (Bauhof) und 553 (Friedhofs- und Bestattungswesen) entfallen jeweils 0,5 Stellen der Entgeltgruppe 4 TVÖD-V, da der Stelleninhaber in Rente gegangen ist. 3.2. Bei den Produktgruppen 111061 (Bauhof) und 541 (Gemeindestraßen) sind jeweils 0,5 Stellen der Eingruppierungsgruppe 5 TVÖD-V nach Entgeltgruppe 6 TVÖD-V heraufzusetzen, da der Stelleninhaber laut Stellenbewertung als „Allrounder“ die Eingruppierungserfordernisse erfüllt. 3.3. Bei den Produktgruppen 424 (Sportstätten) und 541 (Gemeindestraßen) sind jeweils eine Stelle der Entgeltgruppe 4 TVÖD-V nach Entgeltgruppe 5 TVÖD-V heraufzusetzen, da die Stelleninhaber laut Stellenbewertung die Eingruppierungsvoraussetzungen erfüllen. Das gleiche gilt ebenfalls für die jeweils 0,5 Stellen bei den Produktgruppen 551 (Park- und Gartenanlagen) und 553 (Friedhofsund Bestattungswesen). III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt den Stellenplan 2018 in der vorgelegten Fassung.