Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
229 kB
Datum
09.11.2017
Erstellt
29.09.17, 12:28
Aktualisiert
23.10.17, 09:43
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 432/2017
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 10
Sachbearbeiter: Monika Amend
vom 27.09.2017
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Rat
Rat
12.10.2017
09.11.2017
Stellenplan 2018
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt nicht den Etat
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
Als Anlage überreiche ich den Stellenplan 2018 mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Der Personalrat wird zum Entwurf des Stellenplanes angehört und die
Gleichstellungsbeauftragten beteiligt.
Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Jahr alle Stellen im Rathaus neu bewertet
werden. Die letzte Stellenbewertung aller Beamten- und Angestelltenstellen im Rathaus
erfolgte im Jahre 2001 durch die KGST Consult GmbH. Inzwischen haben sich jedoch
viele Änderungen gegenüber den damaligen Stellenbeschreibungen und den damit
verbundenen Stellenbewertungen ergeben, wie z.B. neue Eingruppierungsverordnung,
Übernahme neuer Aufgaben, Veränderung der Aufgabenzuteilungen, neue Zuschnitte
verschiedener Ämter etc.. Die neuen Stellenbewertungen sind aus diesem Gründen schon
erforderlich, aber auch um eine gerechte Eingruppierung der Mitarbeiter/innen zu
gewährleisten.
Auf Wunsch des Personalrates werden die Stellenbewertungen durch einen externen
Berater durchgeführt, um so eine neutrale, auch überörtliche Erfahrungen einbeziehende
Bewertung zu erhalten und die Akzeptanz der Ergebnisse zu erhöhen.
Eine Bewertung der Stellen im neuen Bürgerserviceamt sowie des Bauhofes wurden
bereits durchgeführt. Die sich daraus ergebenen Änderungen bei der Eingruppierung
wurden bereits im vorliegenden Stellenplan berücksichtigt.
Sollten sich durch die noch durchzuführenden Stellenbewertungen der übrigen Ämter
weitere Änderungen bei den Eingruppierungen ergeben, werden diese in einem Nachtrag
zum Stellenplan geregelt. Der Ansatz für Personalkosten im Haushalt 2018 ist deshalb mit
Reserve geplant, so dass dieser durch eine eventuelle Änderung des Stellenplanes
voraussichtlich nicht überschritten wird.
Eine Personalverstärkung ist nach dem Abbau einer Stelle in 2017 auch im Jahre 2018
nicht beabsichtigt.
In 2018 werden lediglich 2 Auszubildende, nämlich ein/e Beamtenanwärter/in für den
gehobenen Dienst (siehe Vorlage V 389/2017) sowie ein/e Auszubildende/r zur/zum
Verwaltungsfachangestellten eingestellt.
Zum Stellenplan 2017 werden sich im Stellenplan 2018 folgende Änderungen ergeben:
1. Beamte
1.1.
In den Produktgruppen 521 (Bau- und Grundstücksordnung) und 537
(Abfallbeseitigung) ist insgesamt eine Planstelle nach A 12 LBesG in eine Stelle nach
Entgeltgruppe 10 TVÖD-V umgewandelt worden, da die Stelle mit einem tariflich
Beschäftigten besetzt worden ist.
1.2.
Des Weiteren ist in den Produktgruppen 111031 (Finanzmanagement) und 538
(Abwasserbeseitigung) insgesamt eine Planstelle nach A 8 LBesG in eine Stelle nach
Entgeltgruppe 8 TVÖD-V umgewandelt worden, da die Stelleninhaberin in den
Ruhestand versetzt und die Stelle mit einer tariflich Beschäftigten besetzt worden ist
Hinweis: Die Positionen 1.1 und 2.1 sowie 1.2 und 2.2 stellen lediglich die
Umwandlung einer Beamten- in einer Angestelltenstelle dar, wobei im Falle 1.1 die
Besoldung von A 12 LBesG nach Entgruppe 10 TVÖD-V herabgesetzt worden ist und
im Falle 1.2 diese ebenengleich geblieben ist.
1.3. Bei den Produktgruppen 111011 (Gemeindeorgane), 281 (Heimat und sonstige
Kulturpflege), 424 (Sportstätten) sowie 573 (allgemeine Einrichtungen und
Unternehmen) sind die Stellenanteile von insgesamt 1 Planstelle nach A 10 LBesG in
Stellenanteile von insgesamt 1 Planstelle nach A 11 LBesG umzuwandeln, da der
Stelleninhaber die Voraussetzungen für eine Beförderung erfüllt.
2. Beschäftigte nach dem TVÖD-V
2.1. In der Produktgruppe 521 (Bau- und Grundstücksordnung) ist eine Stelle der
Entgeltgruppe 10 TVÖD-V eingerichtet, dafür entfällt eine Planstelle nach A 12 LBesG
(siehe Pkt. 1.1.).
2.2. In den Produktgruppen 111031 (Finanzmanagement) und 538
(Abwasserbeseitigung) ist eine Stelle der Entgeltgruppe 8 TVÖD-V eingerichtet, dafür
entfällt eine Planstelle nach A 8 LBesG (siehe Pkt. 1.2.).
2.3. Aufgrund einer plötzlichen, schweren Erkrankung ist eine Mitarbeiterin im
Bürgerserviceamt ausgefallen. Eine schnelle Rückkehr ist nicht zu erwarten. Da nicht
nur im Bürgerserviceamt dringender Personalbedarf besteht, sondern auch in der
Kämmerei durch die Übertragung zusätzlicher Aufgaben aufgrund der kommenden
Umsatzsteuerpflicht der Kommunen, und geleitet von dem Gedanken kein Personal
aufzustocken, wurde eine Stelle im Bürgerserviceamt (Produktgruppe 122021 Bürgerservice) zunächst befristet in zwei 0,5 Stellenanteile der Entgeltgruppe 5 TVÖDV geteilt, wovon ein 0,5 Stellenanteil bei der Produktgruppe 122021 (Bürgerservice)
verblieben ist und der zweite 0,5-Stellenanteil zu Lasten des Bürgerserviceamtes in
die Kämmerei bei der Produktgruppe 111031 (Finanzmanagement) gegeben wurde.
2.4. Bei der Produktgruppe 111031 (Finanzmanagement) ist eine Stelle der
Entgeltgruppe 9 b TVÖD-V nach Entgeltgruppe 10 TVÖD-V heraufzusetzen, da die
entsprechenden Eingruppierungserfordernisse erfüllt sind.
2.5. Bei der Produktgruppe 122021 (Bürgerserviceamt) ist aufgrund der durchgeführten
Stellenbewertung eine Stelle der Entgeltgruppe 8 TVÖD-V nach Entgeltgruppe 6
TVÖD-V herabzusetzen sowie zwei Stellen der Entgeltgruppe 5 TVÖD-V nach
Entgeltgruppe 6 TVÖD-V heraufzusetzen.
3. Beschäftigte nach TVÖD-V (ehemals Arbeiter)
3.1. Bei den Produktgruppen 111061 (Bauhof) und 553 (Friedhofs- und
Bestattungswesen) entfallen jeweils 0,5 Stellen der Entgeltgruppe 4 TVÖD-V, da der
Stelleninhaber in Rente gegangen ist.
3.2. Bei den Produktgruppen 111061 (Bauhof) und 541 (Gemeindestraßen) sind jeweils
0,5 Stellen der Eingruppierungsgruppe 5 TVÖD-V nach Entgeltgruppe 6 TVÖD-V
heraufzusetzen, da der Stelleninhaber laut Stellenbewertung als „Allrounder“ die
Eingruppierungserfordernisse erfüllt.
3.3. Bei den Produktgruppen 424 (Sportstätten) und 541 (Gemeindestraßen) sind
jeweils eine Stelle der Entgeltgruppe 4 TVÖD-V nach Entgeltgruppe 5 TVÖD-V
heraufzusetzen, da die Stelleninhaber laut Stellenbewertung die
Eingruppierungsvoraussetzungen erfüllen. Das gleiche gilt ebenfalls für die jeweils 0,5
Stellen bei den Produktgruppen 551 (Park- und Gartenanlagen) und 553 (Friedhofsund Bestattungswesen).
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt den Stellenplan 2018 in der vorgelegten
Fassung.