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Beschlussvorlage (Anlage VI zur Beschlussvorlage 350/2017 - Artenschutzprüfung)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
1,9 MB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
18.01.17, 19:07

Inhalt der Datei

Artenschutzrechtliche Prüfung 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans L 15 „Bubenheimer Spieleland“, Gemeinde Nörvenich Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Stand: 31. Oktober 2016 Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der Artenschutzprüfung ................................................................................. 1 2. Rechtliche Grundlagen .............................................................................................. 1 3. Plangebiet und Planung............................................................................................. 2 4. Untersuchungsumfang und Untersuchungsmethodik ................................................. 6 5. Ergebnisse der faunistischen Untersuchung .............................................................. 6 5.1. Externe Daten ...............................................................................................................7 5.1.1. Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW .................................7 5.1.2. Fundortkataster @LINFOS .....................................................................................8 5.1.3. Schutzgebiete ........................................................................................................9 5.2 Eigene Ergebnisse .........................................................................................................9 5.2.1. Ergebnisse der aktuellen Kartierung 2016 ..............................................................9 5.2.2. Ergebnisse der Kartierung von 2009 ..................................................................... 15 5.2.3. Zusammenfassung der Daten von 2009 und 2016 ................................................ 15 6. Beschreibung der Projektwirkungen ........................................................................ 16 7. Artenschutzrechtliche Prüfung ................................................................................ 17 7.1 Allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten ........................................................... 18 7.2 Planungsrelevante Brutvogelarten ................................................................................ 18 7.3 Planungsrelevante Gastvogelarten ............................................................................... 20 7.4 Weitere Artengruppen: Fledermäuse, Amphibien .......................................................... 20 8. Zusammenfassung .................................................................................................. 21 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 1 1. Anlass der Artenschutzprüfung Im Rahmen der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans L 15 „Bubenheimer Spieleland“ der Gemeinde Nörvenich sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Parkplatzes für das Bubenheimer Spieleland auf bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche geschaffen werden. Darüber hinaus erfolgt eine bauleitplanerische Erweiterung des Geländes in Richtung Süden, um weitere Spielflächen bereitstellen zu können. Im Rahmen der Bauleitplanung sind für die europäisch geschützten Arten die in § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) festgesetzten Zugriffsverbote zu beachten. In der hiermit vorgelegten Artenschutzprüfung (ASP) wird das Vorhaben aus artenschutzrechtlicher Sicht bewertet. Grundlage für die Bewertung sind faunistische Untersuchungen im Frühjahr und Sommer 2016. Darüber hinaus werden faunistische Daten berücksichtigt, die im Rahmen der Abfassung einer UVS im Jahr 2009 von uns erhoben wurden. Ergänzend wurden Informationen aus dem Fachinformationssystem geschützter Arten des LANUV des NRW, aus dem Fundortkataster für Pflanzen und Tiere @LINFOS des Landes NRW sowie Artendaten der umliegenden Schutzgebiete berücksichtigt. 2. Rechtliche Grundlagen Die Anforderungen an artenschutzrechtliche Prüfungen in Fachplanungen sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Grundsätzliche Regelungen zum Artenschutz sind in § 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) getroffen. Nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 BNatSchG ist es verboten: 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören. Da im direkten Projektgebiet mit seinen überwiegend intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen keine besonders geschützten Pflanzenarten vorkommen, bezieht sich die artenschutzrechtliche Prüfung auf den Absatz 1 Nr. 1-3. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 2 § 44 (5) BNatSchG sagt zudem: „Sind in Anhang IV Buchstabe a der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten, europäische Vogelarten oder solche Arten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nummer 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nicht vor.“ 3. Plangebiet und Planung Das Bubenheimer Spieleland liegt zwischen den Ortschaften Rommelsheim und Jakobwüllesheim an der L 327. Es erstreckt sich auf dem Gelände der Burg Bubenheim, die von ihren Gebäuden und den sie umgebenden Gärten und dem Park geprägt wird. Das „eigentliche“ Spieleland befindet sich auf einer angrenzenden Rasenfläche. Dort wurden verschiedene Spielgeräte installiert und eine Spielehalle errichtet. Im Rahmen der hier vorgelegten Artenschutzprüfung wurde eine Fläche im Radius von ca. 500 m um das Bebauungsplangebiet mit dem geplanten Parkplatz und dem Gelände des Bubenheimer Spielelands betrachtet (vgl. Abb. 3). Das Untersuchungsgebiet wird, abgesehen vom Spieleland, überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Entsprechend verlaufen zahlreiche Wirtschaftswege durch das Gebiet. Des Weiteren durchquert eine eingleisige Bahnlinie das Gebiet aus Nordwesten kommend in südöstliche Richtung. Im Norden und Süden ragen die Ortsränder von Rommelsheim und Jakobwüllesheim in den Untersuchungsraum hinein. Geplant ist die Errichtung eines ca. 3,2 ha großen Parkplatzes auf Ackerflächen nordöstlich des Spielelandes, östlich der L 327. Abb. 1: Nördlicher Teil (A) des Bebauungsplans mit der festgesetzten Nutzung als Parkplatz. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 3 Darüber hinaus soll die bereits seit vielen Jahren bestehende, im südlichen Teil des BPlangebietes befindliche Fläche des Maislabyrinthes bauleitplanerisch in das Gelände des Spielelandes integriert werden. Ein Baufenster im Nordwesten dieses südlichen Teilbereiches (S3) des Bubenheimer Spielelandes soll den Bau einer überdachten Spielanlage (nach derzeitigem Stand mit offenen Wänden) ermöglichen. Künftig wäre hier eine Erweiterung des Angebotes für Indoor-Spiele denkbar. Abb. 2: Südlicher Teil (B) des B-Plans mit der Erweiterung im Süden (S3). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 4 Abb. 3: Untersuchungsgebiet (rote Linie) im 500 Meter Bereich um die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. L 15. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 5 Die Eingriffsfläche liegt nicht in einem Gebiet des Natur- oder Landschaftsschutzes. Das nächstgelegene Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) ist rund 3 km von der Burg Bubenheim entfernt. Es handelt sich um das FFH-Gebiet „Drover Heide“ (DE5205-301), welches gleichzeitig als Vogelschutzgebiet (DE-5205-401) ausgewiesen ist. Ein weiteres FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich“ (DE-5104-302) erstreckt sich westlich des Untersuchungsgebietes jenseits der Ortschaften Niederau und Kreuzau in etwa 4,5 km Entfernung. Westlich liegen zwei der drei Naturschutzgebiete (NSG) im Umfeld des B-Plangebietes. Das NSG „Burgauer Wald“ ist ca. 3 km vom Bubenheimer Spieleland entfernt; das NSG „Teilbereiche der Ruraue im Stadtgebiet Düren“ liegt ca. 4,5 km entfernt. Im Süden befindet sich das NSG „Drover Heide“. Es ist ebenfalls mehr als 3 km entfernt. Allein aufgrund der großen Entfernung der NSG und FFH-Gebiete bzw. des VSG zum Bebauungsplangebiet kann eine Beeinträchtigung der Schutzgebiete und ihres Artinventars ausgeschlossen werden. Das Untersuchungsgebiet grenzt im Südwesten an den Geltungsbereich des Landschaftsplans 3 des Kreises Düren „Kreuzau/Nideggen“ mit dem Landschaftsschutzgebiet 2.2-3 „Börde bei Stockheim und Drove und Rurniederung zwischen Kreuzau und Niederau“ an. Die geplanten Eingriffsflächen liegen außerhalb des LSG. Gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 29.05.1992 über die Geschützten Landschaftsbestandteile im Kreis Düren ist der um die Burg Bubenheim liegende Park mit Gehölzen als LB ausgewiesen. Abb. 4: Schutzgebiete (FFH: rosa, NSG: braun; LSG: grün) in der Umgebung des Bebauungsplans (türkise Fläche, rot: 500 m Bereich um den B-Plan). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 6 4. Untersuchungsumfang und Untersuchungsmethodik Bereits im Jahr 2009 erfolgten im Zusammenhang mit der Erarbeitung der seinerzeitigen Fassung der Umweltverträglichkeitsstudie Untersuchungen der Vogelwelt (insbesondere der Feldvögel) und des Feldhamsters. Da sich die Erweiterung des Spielelandes auf Ackerflächen vollzieht war es folgerichtig, die Erfassung auf diese Artengruppen zu konzentrieren. Auch im Jahr 2016 wurde diese beiden Artengruppen kartiert, um einen aktuellen Stand zu erhalten. Die artenschutzrechtliche Bewertung weiterer Artengruppen (Fledermäuse, Amphibien) erfolgt anhand vorliegender Daten aus den Informationssystemen/Datenbanken des LANUV NRW. Das Untersuchungsgebiet für die Vogelkartierung umfasst den Bereich des Bebauungsplans, insbesondere im Bereich der Änderung/Erweiterung, und die umliegenden Flächen im Umkreis von 500 m (siehe Abb. 3). Dieser Bereich wird als Primärer Untersuchungsraum oder als UR 500 bezeichnet. Der Bereich umfasst zum weitaus überwiegenden Teil Ackerflächen, in Teilbereichen auch Gehölze und Ruderalfluren. Zur Schaffung einer aktuellen Datengrundlage wurden im Zeitraum von März bis August 2016 insgesamt 8 Begehungen durchgeführt. Die Erfassung der Brut- und Gastvögel erfolgte an 7 Geländetagen im Zeitraum von April bis Juli 2016 und zwar am 22.04., 05.05., 20.05., 31.05., 09.06., 20.06., 01.07. und 15.07.2016. Ergänzend zu diesen frühmorgendlichen Begehungen erfolgten am 05.05., 31.05., 20.06. und 15.07. abendliche Begehungen unter Anwendung der Klangattrappe für die Feldvogelarten Wachtel und Rebhuhn. Die Kartierung erfolgte in Form einer Revierkartierung durch Abgehen des Gesamtgebietes. Revieranzeigende Männchen wurden nach Lautäußerungen (Verhören des Gesanges und der Rufe) und Verhaltensmerkmalen (z. B. Antragen von Nistmaterial, Eintragen von Futter) erfasst. Gastvögel (nicht-brütende Nahrungsgäste oder Überflieger) wurden ebenfalls notiert. Analog zur Untersuchung im Jahr 2009 wurde auch im Jahr 2016 eine Feldhamsterkartierung im Bereich des geplanten Parkplatzes in Nordosten des Bebauungsplangebietes durchgeführt. Es erfolgten zwei Kontrollen; die erste am 22.04. mit Auflaufen der Kulturen, die zweite am 08.08.2016 nach der Ernte. 5. Ergebnisse der faunistischen Untersuchung Als Datengrundlage für die artenschutzrechtliche Bewertung wurden zunächst externe Daten des LANUV NRW (FIS, @LINFOS u.a.) und Daten zu den umliegenden Schutzgebieten ausgewertet. Ergänzend dazu erfolgten eigene Kartierungen im Frühjahr/Sommer 2016. Auch die Ergebnisse der Kartierungen im Jahr 2009 werden noch einmal aufgeführt. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 7 5.1. Externe Daten 5.1.1. Fachinformationssystem geschützte Arten des LANUV NRW Das FIS gibt für das Messtischblatt 5205-Quadrant 1 “Vettweiß” folgende planungsrelevante Arten an (siehe Tabelle 1). Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für Quadrant 1 im Messtischblatt 5205 (Stand 31.10.2016) Art Status Säugetiere Braunes Langohr Graues Langohr Großer Abendsegler Großes Mausohr Wasserfledermaus Zwergfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden GÜNSTIG SCHLECHT GÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG UNGÜNSTIGUNGÜNSTIG SCHLECHT GÜNSTIG- Wiesenpieper Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Rast-/Winternachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Rast-/Winternachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Amphibien Kammmolch Nachweis ab 2000 vorhanden Vögel Baumfalke Baumpieper Feldlerche Feldschwirl Grauammer Habicht Kiebitz Kleinspecht Kuckuck Mäusebussard Mehlschwalbe Mittelspecht Rauchschwalbe Rebhuhn Schleiereule Schwarzkehlchen Schwarzspecht Sperber Steinkauz Turmfalke Wachtel Waldkauz Waldlaubsänger Waldohreule Waldschnepfe Waldwasserläufer Erhaltungszustand in NRW (ATL) UNGÜNSTIGUNGÜNSTIG UNGÜNSTIGGÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIG SCHLECHT GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIGGÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG SCHLECHT GÜNSTIG Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 8 Für den Quadranten 1 des MTB sind 6 Fledermausarten genannt. Weiterhin wird als einzige Amphibienart der Kammmolch aufgeführt. Von den für den MTB-Quadranten genannten 27 Vogelarten wurden die 12 Arten Baumfalke, Feldlerche, Grauammer, Kiebitz, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Schleiereule, Schwarzkehlchen, Turmfalke und Wachtel bestätigt. Hinweise auf ein Vorkommen der weiteren im MTB aufgeführten Arten konnten im Rahmen unserer Kartierungen nicht erbracht werden. 5.1.2. Fundortkataster @LINFOS Gemäß dem Fundortkataster @LINFOS gibt es für das Plangebiet und sein Umfeld mehrere Einträge von planungsrelevanten Tierarten. Diese sind in folgender Karte dargestellt. Abb. 3: Bei @LINFOS gemeldete Arten um das Plangebiet. : Grauammer, : Feldhamster (1993), : Schwarzkehlchen, : Wiesenpieper, : Wachtel, : Rebhuhn, : Baumfalke (Nahrungsgast), Schleiereule (Nahrungsgast) : Für die in der Karte markierten Punkte 1 und 2 sind folgende Arten aufgeführt: 1: Bahnlinie „Rommelsheim-Bessenich“ (BK-5205-0012): Rebhuhn, Turmfalke 2: Fundpunkt von Braunes Langohr, Graues Langohr, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 9 Vor allem östlich der Bahnlinie sind zahlreiche Grauammerreviere eingetragen. Einige Reviere des Wiesenpiepers, sowie eines des Schwarzkehlchens liegen (süd-)östlich von Jakobwüllesheim. Südlich des Finkenhofs wurden in hoher Anzahl Wachtel- und Rebhuhnreviere nachgewiesen. Als Nahrungsgäste werden sowohl Baumfalke als auch Schleiereule genannt. Weiterhin gibt es ältere Hinweise auf den Feldhamster, jedoch stammen diese aus dem Jahr 1993. Aufgrund dieser alten Hinweise fand zur Sicherheit sowohl 2009 als auch 2016 eine Feldhamsterkartierung statt. Die in @LINFOS genannten Vogelarten sind ausnahmslos außerhalb der hier zu beurteilenden Eingriffsfläche eingetragen. Die Eintragungen bestätigen aber bis auf einen Fall die von uns innerhalb des Untersuchungsgebietes aktuell erhobenen Daten. Ergänzt werden die selbst erhobenen Daten um den Wiesenpieper, der nach @LINFOS und FIS im weiteren Umfeld des Bebauungsplangebietes brüten soll. Diese Art wird daher ergänzend in der Artenschutzprüfung diskutiert. Die genannten Fledermausarten geben einen Eindruck vom Artenspektrum im hiesigen Raum. Bis auf den Großen Abendsegler jagen die genannten Arten bevorzugt entlang von Leitstrukturen bzw. nutzen diese im Transferflug. Solche Strukturen befinden sich v.a. entlang der Bahnlinie im Osten und um die Burg Bubenheim. 5.1.3. Schutzgebiete Wie bereits erwähnt liegen in direkter Umgebung keine Naturschutzgebiete oder NATURA2000-Gebiete, die betroffen sein könnten. Die nächstgelegenen Schutzgebiete befinden sich weiter als 3 km entfernt. Die für diese Gebiete genannten Arten sind somit für die Artenschutzprüfung nicht relevant. 5.2 Eigene Ergebnisse 5.2.1. Ergebnisse der aktuellen Kartierung 2016 Bei der im Frühjahr/Sommer 2016 durchgeführten Vogelkartierung wurden im Plangebiet und seinem unmittelbaren Umfeld 51 Vogelarten festgestellt. 13 der festgestellten Arten gelten in NRW als planungsrelevant. Neun Arten unterliegen einer Gefährdungskategorie gemäß Rote Liste Nordrhein-Westfalen und/oder Deutschland nämlich: Baumfalke (D/NRW), Feldlerche (D/NRW), Grauammer (D/NRW), Kiebitz (D/NRW), Mehlschwalbe (NRW), Rauchschwalbe (NRW), Rebhuhn (D/NRW), Schwarzkehlchen (NRW) und Wachtel (NRW). Keiner Gefährdungskategorie unterliegen die streng geschützten Vogelarten Mäusebussard, Schleiereule und Turmfalke. Der Graureiher gilt darüber hinaus in seiner Funktion als Koloniebrüter als planungsrelevante Art. Von den planungsrelevanten Arten kommen folgende Arten als Brutvogel im Gebiet vor (inkl. Brutverdacht): Feldlerche, Grauammer, Kiebitz, Mehl- und Rauchschwalbe, Rebhuhn, Schleiereule, Schwarzkehlchen, Turmfalke und Wachtel. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 10 Die häufigste Brutvogelart mit 23 Brutpaaren im UR 500 ist die Feldlerche. Die Art wurde auf den umliegenden Feldern, nicht jedoch auf der Eingriffsfläche selbst, erfasst. Ein Revier der Grauammer konnte nordwestlich des UR 500 nachgewiesen werden. Der Fundpunkt liegt außerhalb des 500 m Bereichs um die Eingriffsfläche. Die Art wird jedoch mit in die vertiefende Betrachtung aufgenommen, da auch an anderer Stelle Potential für sie vorliegt. Darüber hinaus liegen zahlreiche Hinweise aus den Daten Dritter über ein Vorkommen der Art vor. Der Kiebitz wurde regelmäßig westlich des UR 500 auf einer Ackerfläche nachgewiesen. Die Tiere zeigten dort ausgeprägtes Territorialverhalten. Es besteht an dieser Stelle zumindest Brutverdacht. Als Art des Offenlandes wird der Kiebitz in der Artenschutzprüfung ebenfalls besprochen. Rauchschwalben brüten im Bereich der Burg Bubenheim sowie in den Ortschaften Jakobwüllesheim und Rommelsheim. Mehlschwalben konnten ebenfalls am Ortsrand von Jakobwüllesheim und Rommelsheim beobachtet werden. Für sie besteht in diesen Bereichen Brutverdacht. Rebhühner wurden an mehreren Stellen im UR 500 beobachtet. So wird ein Revier auf einer Ackerflur westlich des Bubenheimer Spielelandes verortet, ein weiteres Revier befindet sich südöstlich des geplanten Parkplatzes. Im Untersuchungsgebiet konnten zwei Reviere des Turmfalken festgestellt werden. Die Art brütet auf dem hohen Genossenschaftsgebäude zwischen der Bahnstrecke der Bördebahn und der L 327 sowie in einem Nistkasten östlich von Jakobwüllesheim. Dieser Kasten ist an einer alten Scheune angebracht. In direkter Nachbarschaft befindet sich auch ein Eulenkasten, in dem Schleiereulen brüten. Schwarzkehlchen konnten regelmäßig im Bereich östlich von Jakobwüllesheim an der Bahnlinie erfasst werden. Es wird von mindestens einem Brutpaar ausgegangen. Eine weitere Feldvogelart wurde im UR 500 nachgewiesen und zwar die Wachtel. Ein Revier liegt am westlichen Rand des Untersuchungsraumes. An zwei der Beobachtungsterminen konnten je ein Baumfalke erfasst werden, der das Gebiet überquerte. Die Art wird daher als Nahrungsgast diskutiert. Einmalig konnte ein Graureiher beim Überflug gesichtet werden. Die Art erhält daher den Status als seltener Nahrungsgast. Mäusebussarde wurden regelmäßig im UR 500 beobachtet. Die Art wird daher als regelmäßiger Nahrungsgast bewertet. Entsprechend ihrer natürlichen Häufigkeit treten darüber hinaus vorwiegend ungefährdete Kleinvogelarten der Siedlungsrandbereiche, der Feldgehölze und der Ruderalfluren auf, wie etwa Amsel, Zilpzalp, Mönchsgrasmücke, Blau- und Kohlmeise sowie Buchfink. Die Artenliste mit Statusangaben für das Projektgebiet und seinem Umfeld ist in der folgenden Tabelle 2 zusammengefasst. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 11 Tabelle 2 : Artenliste der Vögel im Untersuchungsgebiet Bubenheimer Spieleland 2016 Kategorien der Roten Liste (RL): Status: 0 = (als Brutvogel) ausgestorben B = Brutvogel 1 = vom Aussterben bedroht BV = Brutverdacht 2 = stark gefährdet DZ = Durchzügler 3 = gefährdet N = Nahrungsgast R = arealbedingt selten W = Wintergast - = ungefährdet Weitere Abkürzungen : V = Vorwarnliste VS-RL = Vogelschutzrichtlinie Artname lat. Artname 1 Amsel 2 Streng geschützt Vogelschutzrichtlinie Anhang I VSArt.4 (2) VSRL RL Status im UR 500 RL D 2007 RL NRW 2010 Turdus merula - - B Bachstelze Motacilla alba - V B 3 Baumfalke Falco subbuteo 3 3 4 Blaumeise Parus caeruleus - - B 5 Bluthänfling Carduelis cannabina V V B 6 Buchfink Fringilla coelebs - - B 7 Buntspecht Dendrocopos major - - B 8 Dohle Corvus monedula - - N x x N 9 Dorngrasmücke Sylvia communis - - B 10 Eichelhäher Garrulus glandarius - - B 11 Elster Pica pica - - B 12 Fasan Phasianus colchicus - - B 13 Feldlerche Alauda arvensis 3 3 B 14 Gartenbaumläufer Certhia brachydactyla - - B 15 Gartengrasmücke Sylvia borin - - B Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 12 Fortsetzung Tabelle 2 Artname lat. Artname 16 Gelbspötter 17 Gimpel 18 Goldammer 19 Grauammer 20 Streng geschützt Vogelschutzrichtlinie Anhang I VSArt.4 (2) VSRL RL Status im UR 500 RL D 2007 RL NRW 2010 Hippolais icterina - V B Pyrrhula pyrrhula - - B Emberiza citrinella - V Emberiza calandra 3 1 Graureiher Ardea cinerea - - N 21 Grünfink Carduelis chloris - - B 22 Hausrotschwanz Phoenicurus ochruros - - B 23 Haussperling Passer domesticus V V B 24 Heckenbraunelle Prunella modularis - - 25 Kiebitz Vanellus vanellus 2 3 26 Kleiber Sitta europaea - - 27 Kohlmeise Parus major - - B 28 Mauersegler Apus apus - - N 29 Mäusebussard Buteo buteo - - B x B B x x BV B x N 30 Mehlschwalbe Delichon urbica V 3 B 31 Misteldrossel Turdus viscivorus - - B 32 Mönchsgrasmücke Sylvia atricapilla - - B 33 Rabenkrähe Corvus corone - - B 34 Rauchschwalbe Hirundo rustica V 3 B 35 Rebhuhn Perdix perdix 2 2 B 36 Ringeltaube Columba palumbus - - B 37 Rotkehlchen Erithacus rubecula - - B 38 Schafstelze Motacilla flava - - B 39 Schleiereule Tyto alba 40 Schwarzkehlchen Saxicola rubicola Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de - - V 3 x B x B Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 13 Fortsetzung Tabelle 2 Artname lat. Artname 41 Singdrossel 42 Sommergoldhähnchen 43 44 Streng geschützt Vogelschutzrichtlinie Anhang I VSArt.4 (2) VSRL RL Status im UR 500 RL D 2007 RL NRW 2010 Turdus philomelos - - B Regulus ignicapisslus - - B Star Sturnus vulgaris - V N Stieglitz Carduelis carduelis - - B 45 Stockente Anas platyrhynchos - - B 46 Türkentaube Streptopelia decaocto - - 47 Turmfalke Falco tinnunculus - V 48 Wacholderdrossel Turdus pilaris - - B x B B 49 Wachtel Coturnix coturnix - 2 B 50 Zaunkönig Troglodytes troglodytes - - B 51 Zilpzalp Phylloscopus collybita - - B Planungsrelevante Arten sind farbig markiert. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Internet: www.planungsbuero-fehr.de 14 Hartmut Fehr Diplom-Biologe Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 15 Die Feldhamsterkartierung gab keinerlei Hinweise auf diese streng geschützte Säugetierart im Bereich des geplanten Parkplatzes. Dies bestätigt das Ergebnis der Kartierung 2009. 5.2.2. Ergebnisse der Kartierung von 2009 Vögel Auszug aus der Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ vom 01.10.2009: „Von den 35 im Untersuchungsgebiet kartierten Vogelarten werden 9 vom LANUV als planungsrelevant eingestuft. Es handelt sich hierbei um die Arten Graureiher, Kornweihe, Mäusebussard, Turmfalke, Rebhuhn, Feldlerche, Mehl- und Rauchschwalbe sowie Feldsperling. Graureiher, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe und Feldsperling sind Nahrungsgast im Gebiet. Die Kornweihe wurde zur ausklingenden Zugzeit im März gesichtet. Rebhuhn und Feldlerche sind Brutvögel, ebenso wie häufigere Feldvogelarten wie die Schafstelze. Für den Turmfalken besteht Brutverdacht in einem hohen Gebäude der Agrargenossenschaft am Nordrand des Untersuchungsgebietes.“ Säugetiere Auszug aus der Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ vom 01.10.2009: „ Im vorliegenden Fall wurde die Ackerfläche, auf der der Parkplatz errichtet werden soll, auf ein mögliches Vorkommen des Feldhamsters untersucht. Zu diesem Zweck wurde die Fläche im Frühjahr 2009 bei beginnender Aktivitätszeit des Hamsters abgegangen und sorgfältig auf Hamsterbaue überprüft. Die Fläche ist 2009 mit Kartoffeln bestanden. Dies zählt nicht zu den bevorzugten Kulturen der Art. Insofern wundert es nicht, dass 2009 keine Feldhamsterbaue gefunden wurden.“ 5.2.3. Zusammenfassung der Daten von 2009 und 2016 Die aktuellen Daten werden durch die in 2009 erhobenen Daten bestätigt. Es konnten aktuell jedoch einige planungsrelevanten Vogelarten mehr als in 2009 gefunden werden und zwar: Baumfalke, Grauammer, Kiebitz, Schleiereule, Schwarzkehlchen und Wachtel. Demgegenüber konnten die Arten Feldsperling und Kornweihe in 2016 nicht nachgewiesen werden. Der Feldsperling zeigte in den letzten Jahren deutliche Bestandsrückgänge, so dass sein jetziges Fehlen durchaus im Trend liegt. Als Nahrungsgast hatte die Art ohnehin keinen Status, der eine erhebliche Betroffenheit durch die hiesige Planung annehmen ließ. Die Kornweihe ist sicherlich nach wie vor Wintergast im hiesigen Naturraum. Letztere Art wird daher in der Artenschutzprüfung vertiefend betrachtet. In beiden Untersuchungsjahren 2009 und 2016 gab es keine Hinweise auf den Feldhamster. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 16 6. Beschreibung der Projektwirkungen Im Folgenden wird das Vorhaben mit seinen geplanten Nutzungen und Gestaltungen beschrieben. Die sich aus dem Bau und der Nutzung ergebenden Konflikte werden aufgezeigt. Auf der nordöstlich der Burg Bubenheim gelegenen ca. 3,2 ha großen Ackerfläche soll ein Parkplatz errichtet werden. Dieser soll in der ähnlicher Weise gebaut werden, wie die bereits bestehenden Parkplatzflächen. Zu diesem Zweck sollen lediglich die Fahrspuren mit Schotterdecke befestigt werden. Die Stellplätze selbst bestehen aus einem gemähten Grasstreifen. Die Parkplätze werden nicht durch bauliche Markierungen gekennzeichnet. Das Parkplatzgelände soll komplett mit einem 3-6 m breiten Pflanzstreifen eingegrünt werden. Im Süden des Bebauungsplangebietes besteht seit vielen Jahren ein Maislabyrinth, dessen Fläche nunmehr bauleitplanerisch integriert wird. Am nordwestlichen Rand dieser Teilfläche S3 wird ein Baufenster von etwa 2.000 qm eingetragen, um hier ein zusätzliches Spielflächenangebot (derzeit geplant ist eine offene, überdachte Halle) zu ermöglichen. Im Hinblick auf das im Rahmen der Geländeuntersuchungen und der Datenauswertung ermittelte Arteninventar können folgende Eingriffswirkungen auftreten:    Tötung und Verletzung von Tieren Bau- und betriebsbedingte Störungen Lebensraumverlust durch die Flächeninanspruchnahme Tötung und Verletzung von Tieren Tötungen und Verletzungen von Tieren können insbesondere aus der Baufeldfreimachung (Abschieben von Oberboden) resultieren, wenn auf den Flächen Vögel brüten. Ein Vorkommen des Feldhamsters konnte durch mehrere Untersuchungen ausgeschlossen werden, so dass hier keine Beeinträchtigungen entstehen. Fledermausquartiere können auf den Ackerflächen ebenso ausgeschlossen werden, wie Laichplätze oder Winterquartieren von Amphibien. Theoretisch denkbar bzw. konstruierbar wären Tötungen und Verletzungen von Tieren im Zuge des Betriebes. Im Sinne einer angemessenen Betrachtung ist aber davon auszugehen, dass dieses Risiko im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos liegt. Baubedingte Störungen Baubedingte Störungen planungsrelevanter Tierarten – etwa durch Lärmimmissionen, Fahrzeugbewegungen, Licht und Staub - können nicht von vorne herein ausgeschlossen werden, insbesondere wenn die bauliche Entwicklung in sensiblen Zeiten (Brutzeit/Aktivitätszeit) stattfinden würde. Artenschutzrechtlich sind solche Störungen aber nur dann relevant, wenn sie erheblich sind und somit die Population beeinträchtigen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 17 Bei der Beurteilung ist zu berücksichtigen, dass durch das in Betrieb befindliche Spieleland sowie die Landesstraße eine Vorbelastung besteht. Die hiesigen Tierarten kommen somit trotz dieser Vorbelastung im Gebiet vor. Betriebsbedingte Störungen Insbesondere durch den Betrieb des Parkplatzes könnte es potentiell zu Störungen von Vögeln kommen. Hier greifen ähnliche Effekte wie Lärm- und Lichtimmissionen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass durch den vorhandenen Parkplatz, den Betrieb des Spielelandes sowie den Betrieb der Landesstraße bereits eine Vorbelastung gegeben ist, die zu einer entsprechenden Anpassung von Brutplätzen geführt hat. Lebensraumverluste durch Flächeninanspruchnahme Durch die Flächeninanspruchnahme wird es zum Verlust von Habitatstrukturen der Tierwelt kommen. Im Bereich des geplanten Parkplatzes wird eine Ackerfläche beansprucht, die potenziell als Bruthabitat für bodenbrütende Feldvogelarten dient, wenngleich aktuell dort keine Feldvogelarten erfasst werden konnten. Das Maislabyrinth besteht seit vielen Jahren. Die permanente Nutzung als solches hat dazu geführt, dass auch hier keine planungsrelevanten Feldvogelarten brüten, wenngleich dies (ohne Nutzung) potenziell möglich wäre. Im nordwestlichen Bereich dieser Teilfläche S3 wird ein zusätzliches Baufenster mit einer Fläche von ca. 2.000 qm eingetragen, welches eine Erweiterung des Spielelandes mit baulichen Einrichtungen ermöglicht. Damit verliert die Fläche des jetzigen Maislabyrinths an dieser Stelle ihr Potenzial als Habitat für Feldvögel. Essenzielle Lebensraumverluste für weitere Tiergruppen (Fledermäuse, Amphibien) sind auf den Ackerflächen bzw. dem Maislabyrinth auszuschließen. Ggf. entstehen im Bereich des Parkplatzes neue Jagdflächen für Fledermäuse im Bereich der (3-6 m breiten) Umpflanzung. 7. Artenschutzrechtliche Prüfung In der artenschutzrechtlichen Beurteilung ist zu prüfen, ob es durch die Planung, insbesondere durch den Neubau eines Parkplatzes im Nordosten des Bebauungsplangebietes, aber auch durch die Erweiterung im Süden, zu Verbotstatbeständen gemäß § 44 BNatSchG kommen kann. Im Folgenden wird vorrangig das Vorkommen der Arten mit besonderer Planungsrelevanz betrachtet. Es handelt sich dabei um 13 Vogelarten, die im Frühjahr/Sommer 2016 vor Ort erfasst wurden. Weiterhin wird der Wiesenpieper als potentieller Brutvogel des Offenlandes im FIS und bei @LINFOS genannt. Er wird als bodenbrütende Art wird in der ASP vertiefend besprochen. Gleiches gilt für die Kornweihe, die als Wintergast im hiesigen Raum vorkommt. Der Feldhamster wurde erneut nicht erfasst. Es ist daher damit zu rechnen, dass die Art nicht mehr im hiesigen Raum vorkommt. Eine vertiefende Diskussion ist für diese Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 18 Art daher nicht angezeigt. Weitere Artengruppen (Fledermäuse und Amphibien) werden abschließend zusammenfassend betrachtet. 7.1 Allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten Neben den 13 entweder streng geschützten und/oder gefährdeten Vogelarten wurden im Jahr 2016 38 weitere Vogelarten im Untersuchungsgebiet festgestellt. Hierbei handelt es sich um allgemein häufige, weit verbreitete und ungefährdete Vogelarten mit derzeit günstigem Erhaltungszustand. Darunter fallen z.B. eine Vielzahl von „Allerweltsarten“ wie verschiedene Drossel-, Grasmücken, Meisen- und Finkenarten ferner häufige Rabenvögel und Tauben. Bei diesen Arten kann davon ausgegangen werden, dass bei Realisierung der Planung nicht gegen die Verbote des § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen wird, da diese Arten anpassungsfähig sind und ihr Erhaltungszustand günstig ist. Da nicht gänzlich auszuschließen ist, dass Arten dieser Gruppe zum Zeitpunkt des Baubeginns bzw. der Baufeldfreimachung im Plangebiet brüten, was aufgrund der jährlich wechselnden Brutstandorte möglich erscheint, sollte die Baufeldfreimachung außerhalb der Vogelbrutzeit (1. März bis 30. September) erfolgen. Ausnahme erfordern eine Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde und eine vorhergehende Untersuchung auf Vogelbrut. Unter Berücksichtigung dieser Punkte sind Tötungsverbote gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG und Artikel 5 VogelSchRL ausgeschlossen. Populationsrelevante Störungen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG sind für diese Arten nicht anzunehmen, da es sich um allgemein häufige und ungefährdete Arten handelt. Eine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten kann für diese Arten ebenfalls ausgeschlossen werden, da im Umfeld ausreichend Ausweichflächen zur Verfügung stehen. Eine Verletzung des Verbotstatbestandes nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kann demnach sicher ausgeschlossen werden. 7.2 Planungsrelevante Brutvogelarten Diese Gruppe beinhaltet die nachgewiesenen bzw. potentiell vorkommenden Arten Feldlerche, Grauammer, Kiebitz, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Schleiereule, Schwarzkehlchen, Turmfalke, Wachtel und Wiesenpieper. Hinweise auf ein Vorkommen weiterer planungsrelevanter Brutvogelarten liegen nicht vor. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Verletzungs- und Tötungsverbot) Verletzungen oder Tötungen von Brutvögeln können während der Baufeldfreimachung innerhalb der Brutzeit geschehen. Entsprechende Schutzmaßnahmen (in Form einer Bauzeitenregelung) wurden bereits im Kapitel 7.1 beschrieben. Im vorliegenden Fall muss insbesondere das Abschieben von Oberboden zu Beginn der möglich werdenden Baumaßnahme außerhalb der Vogelbrutzeit geschehen, da die auf Ackerflächen brütenden Arten Feldlerche, Grauammer, Kiebitz, Rebhuhn und Wachtel zu den bodenbrütenden Arten gehören; ferner auch die Arten Schwarzkehlchen und Wiesenpieper. Die aktuellen Daten, aber auch die Daten aus dem Jahr 2009, geben zwar keine Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 19 Hinweise auf ein Vorkommen der Bodenbrüterarten im Bereich des geplanten Parkplatzes und im Maislabyrinth; da dort jedoch zumindest potenziell geeignete Strukturen vorliegen, besteht immer die Möglichkeit einer Brut in diesem Bereich. In diesem Sinne kann auf eine Bauzeitenregelung nicht verzichtet werden. Unter Beachtung der Schutzmaßnahmen ist davon auszugehen, dass es nicht zu einer Verletzung oder Tötung der planungsrelevanten Brutvogelarten kommt. Bei den übrigen Arten, die an Gebäuden brüten (Mehl- und Rauchschwalbe, Schleiereule und Turmfalke), ist kein Verstoß gegen das Verletzungs- und Tötungsverbot anzunehmen, da diese Strukturen durch eine bauliche Entwicklung des Spielelandes nicht beansprucht oder gar beeinträchtigt werden. § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungsverbot) Der Störungstatbestand greift ausschließlich dann, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert. Im Gegensatz zum Tötungstatbestand sind Störungen nicht nur auf die direkte Eingriffsfläche zu beziehen, sondern auch auf das Umfeld. Im Umfeld (UR 500) liegen Reviere der gebäudebewohnenden Arten Mehl- und Rauchschwalbe, Schleiereule und Turmfalke. All diese Arten gelten als nicht störungsempfindlich, zudem die Reviere sich auch in einiger Entfernung von den Eingriffsorten befinden. Der Brutplatz des Turmfalken befindet sich etwa 120 Meter vom künftigen Parkplatz entfernt. Eine störungsbedingte Aufgabe des Brutplatzes auf dem Gebäude der Agrargenossenschaft ist auszuschließen, da die Art als Kulturfolger an solche Situationen angepasst ist. Gleiches gilt für die Rauchschwalbe, die westlich der Burg Bubenheim brütet. Von den bodenbrütenden Arten kommt die Feldlerche den künftigen Eingriffsflächen am nächsten. Die Brutplätze befinden sich aber in Mindestentfernungen von 120 bis 150 Meter. Hier wird es bei Bedarf zu einer Feinanpassung des Brutplatzes in ausreichend störungsarme Bereiche kommen. Die offene Feldflur ermöglicht dies ohne weiteres. Die nächstliegenden Brutplätze des Rebhuhns liegen bereits mindestens 225 Meter entfernt, die weiterer Feldvogelarten noch deutlich weiter. Erhebliche Störungen können für diese Arten sicher ausgeschlossen werden. Ggf. kommt es auch hier zu einer Feinanpassung des Brutplatzes, sicherlich aber nicht zu einer Komplettaufgabe der Reviere in der Feldflur. Populationsrelevante Störungen im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG sind somit für keine planungsrelevante Brutvogelart zu erwarten. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Innerhalb des Bebauungsplangebietes brütet keine einzige planungsrelevante Vogelart. Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten, die funktionserhaltende Maßnahmen notwendig machen, sind somit nach derzeitigem Stand nicht notwendig. Auch kommt es, wie im vorhergehenden Kapitel besprochen, nicht zu indirekten Effekten (erhebliche Störungen) mit der Folge des generellen Brutplatzverlustes. Auch ohne Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 20 funktionserhaltende Maßnahmen ist somit gewährleistet, dass es nicht zu artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG kommt. 7.3 Planungsrelevante Gastvogelarten Aus der Gruppe der vertiefender zu betrachtenden Vogelarten kommen die folgenden Arten ausschließlich als Gastvögel vor: Baumfalke, Graureiher, Mäusebussard und Kornweihe. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG (Verletzungs- und Tötungsverbot) Da diese Arten nicht im Plangebiet brüten, ist eine wie in Kapitel 7.1 beschriebene Tötung oder Verletzung bzw. ein Verlust von Nestern und Eiern im Zuge der baulichen Entwicklung des Spielelandes nicht gegeben. Betriebsbedingte Wirkungen mit einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko sind im Zuge einer angemessenen Betrachtung ebenfalls nicht anzunehmen § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG (Störungsverbot) Populationsrelevante Störungen sind lediglich denkbar, wenn es zu einer Beeinträchtigung brütender Tiere kommt. Da im vorliegenden Fall ausschließlich Gastvögel betroffen sind, die nicht im Untersuchungsgebiet brüten, ist ein Störungstatbestand im Sinne des Gesetzes auszuschließen. § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG (Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) Fortpflanzungsstätten sind für die ausschließlichen Nahrungs- bzw. Wintergäste nicht betroffen. Ruhestätten könnten betroffen sein, wenn insbesondere der geplante Parkplatz auf traditionell genutzten Rastplätzen für Zugvögel gebaut würde, für die es keine Ausweichhabitate gäbe (essentielle Habitatstrukturen). Dies kann aufgrund der Struktur des Raumes und auf Basis der erhobenen Daten sicher ausgeschlossen werden. Es liegt demnach keine Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten im Sinne des § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG vor. 7.4 Weitere Artengruppen: Fledermäuse, Amphibien Die Festsetzungen des Bebauungsplans ermöglichen die Beanspruchung von Ackerflächen für die Erweiterung des Parkplatzes und die intensivere Nutzung der Fläche des jetzigen Maislabyrinths. In diesen Bereichen sind keine essenziellen Strukturen für Fledermäuse und Amphibien vorhanden. Tötungen und Verletzungen von Fledermäusen und planungsrelevanten Amphibienarten im artenschutzrechtlichen Sinne sind sicher auszuschließen. Erhebliche Störungen sind ebenfalls nicht anzunehmen, da die Eingriffsbereiche im Zusammenhang mit dem seit langem in Betrieb befindlichen Bubenheimer Spieleland stehen. Sollten tatsächlich Arten dieser Artengruppen hier vorkommen, so geschieht dies in Anpassung an die örtliche Situation. Für Fledermäuse kann sich diese ggf. durch die umlaufende Pflanzung entlang des geplanten Parkplat- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Bebauungsplan L15 der Gmd. Nörvenich „Bubenheimer Spieleland“, Artenschutzprüfung 21 zes verbessern. Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind durch die möglich werdenden Vorhaben ebenfalls sicher auszuschließen. 8. Zusammenfassung Im Rahmen der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans L 15 „Bubenheimer Spieleland“ der Gemeinde Nörvenich sollen insbesondere die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Parkplatzes für das Bubenheimer Spieleland auf bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche geschaffen werden. Weiterhin wird im bestehenden Maislabyrinth im südlichen Teil des Spielelandes ein Baufenster von 2.000 qm festgesetzt, was die Erweiterung der Spielflächen durch bauliche Einrichtungen ermöglicht. Die Planung wurde in der hiermit vorgelegten Artenschutzprüfung artenschutzrechtlich bewertet. Grundlage für die Bewertung waren eine umfassende Datenauswertung und ein in den Jahren 2009 und 2016 durchgeführte Kartierung. Bei der Vogelkartierung wurden aktuell 51 Arten festgestellt. Insgesamt wurden 15 Vogelarten vertiefender betrachtet: Baumfalke, Feldlerche, Grauammer, Graureiher, Kiebitz, Kornweihe, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Schleiereule, Schwarzkehlchen, Turmfalke, Wachtel und Wiesenpieper. Die Arten Feldlerche, Grauammer, Kiebitz, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Schleiereule, Schwarzkehlchen, Turmfalke und Wachtel brüten im Untersuchungsgebiet. Der Wiesenpieper gilt nach LANUV als Brutvogel des Gebiets und wurde daher mitdiskutiert. Die übrigen planungsrelevanten Vogelarten sind Gastvögel. Die Gesamtbetrachtung der Vögel lässt keine artenschutzrechtlich relevanten Wirkungen in erheblichem Maße erkennen. Zum Schutz der Vögel insgesamt ist allerdings eine Bauzeitenregelung hinsichtlich der Baufeldfreimachung notwendig. Die Baufeldfreimachung, insbesondere das Abschieben von Oberboden, muss demzufolge außerhalb der Vogelbrutzeit stattfinden, also nicht zwischen dem 01.03. und 30.09. eines Jahres. Darüber hinausgehende Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind nicht notwendig. Feldhamsterbaue konnten weder 2009 noch 2016 gefunden werden, sodass hier nicht von einen Vorkommen und einer Beeinträchtigung dieser streng geschützten Art ausgegangen wird. Für weitere Artengruppen (Fledermäuse, Amphibien) können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgeschlossen werden, da die durch die Planung möglich werdenden Eingriffe auf intensiv genutzten Ackerflächen nicht geeignet sind, nachhaltige Beeinträchtigungen dieser Artengruppen herbeizuführen. Stolberg, 31.10.2016 (Hartmut Fehr) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Hartmut Fehr Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Fax: 02402/1274996 mobil: 0160/7573803 Internet: www.planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de