Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Beschlussvorlage (Anlage V zur Beschlussvorlage 350/2017 - Umweltverträglichkeitsstudie)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
5,7 MB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
18.01.17, 19:07

Inhalt der Datei

Umweltverträglichkeitsstudie zur Erweiterung des Bubenheimer Spielelandes Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr, Diplom-Biologe Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402-1274995 Fax: 02402-1274996 e-mail: info@planungsbuero-fehr.de e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Stand: 04.11.2016 Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ Inhalt Inhaltsverzeichnis 1. Anlass der Planung ................................................................................................................. 1 2. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich der Planung.............. 3 2.1 Planvorgaben ........................................................................................................................ 5 2.2 Menschen und Bevölkerung im Umfeld des Bebauungsplangebietes ..................................... 6 2.3 Naturräumliche Gliederung und Landschaftsbild .................................................................... 6 2.4 Naturhaushalt und Biotoptypen .............................................................................................. 7 2.5 Tierwelt ............................................................................................................................... 13 2.6 Boden ................................................................................................................................. 18 2.7 Wasser ................................................................................................................................ 19 2.8 Klima/Luft ............................................................................................................................ 19 2.9 Kultur- und Sachgüter.......................................................................................................... 20 2.10 Vorbelastungen ................................................................................................................. 20 3. Beschreibung des Vorhabens mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden ............................................................................................................. 21 4. Bewertung des Vorhabens hinsichtlich seiner Umweltverträglichkeit ...................................... 23 4.1 Schutzgut Mensch ............................................................................................................... 23 4.2 Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt ............................................................... 25 4.2.1 Biotoptypen und Vegetation .............................................................................................. 25 4.2.2 Tierwelt ............................................................................................................................ 25 4.2.3 Biologische Vielfalt ........................................................................................................... 25 4.3 Schutzgut Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft ........................................................ 26 4.3.1 Boden............................................................................................................................... 26 4.3.2 Wasser ............................................................................................................................. 26 4.3.3 Luft und Klima .................................................................................................................. 27 4.3.4 Landschaft/Landschaftsbild............................................................................................... 27 4.4 Schutzgut Kultur- und Sachgüter ......................................................................................... 27 4.5 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern ................................................................... 28 5. Zusammenfassende Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen des Vorhabens vermieden, vermindert oder, soweit möglich, ausgeglichen werden, sowie der Ersatzmaßnahmen bei nicht ausgleichbaren, aber vorrangigen Eingriffen in Natur und Landschaft...................................................................... 30 6. Übersicht über die wichtigsten, vom Träger des Vorhabens geprüften anderweitigen Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen des Vorhabens. ................................................................................... 31 7. Zusammenfassung ................................................................................................................ 32 8. Verwendete und zitierte Literatur ........................................................................................... 34 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 1 1. Anlass der Planung Im Rahmen der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans L 15 „Bubenheimer Spieleland“ der Gemeinde Nörvenich sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Parkplatzes für das Bubenheimer Spieleland auf bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche geschaffen werden. Das bisher ebenfalls als landwirtschaftliche Fläche dargestellte Maislabyrinth soll künftig als private Grünfläche festgesetzt werden, um eine Entwicklung als Spielfläche zu ermöglichen. Die geplante Parkplatzfläche liegt nordöstlich des Spielelandes und östlich der L 327; die geplante Grünfläche liegt im südlichen Teil des Spielelandes. Abb. 1: Nördlicher Teil (A) des Bebauungsplans mit der festgesetzten Nutzung als Parkplatz. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 2 Abb. 2: Im südlichen Teil (B) des B-Plans wird das derzeitige Maislabyrinth als Grünfläche in das Spieleland integriert. Mittels eines Baufensters (westlich) können auch Baulichkeiten entwickelt werden. Der geplante Parkplatz besitzt insgesamt eine Größe von ca. 3,2 ha. Damit besteht gemäß § 3b und Anlage 1, Nr. 18.4.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) die Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung. Zwar besteht nicht die Pflicht zur Prüfung der möglichen Umwandlung des Maislabyrinths in Grün- und Spielplatzfläche, es müssen jedoch eventuell auftretende kumulative Effekte berücksichtigt Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 3 werden. Aus diesem Grund werden beide Planungen im Weiteren gemeinsam betrachtet. In der hiermit vorgelegten Studie zur Umweltverträglichkeit, die in einer ersten Fassung bereits im Jahr 2009 vorgelegt und nunmehr aktualisiert wurde, wird einleitend der Anlass der Planung beschrieben. Anschließend werden das Untersuchungsgebiet und die örtlichen und überörtlichen Planungen dargestellt. In einem weiteren Schritt wird der Bestand der biotischen und abiotischen Faktoren unter Berücksichtigung der Nutzungen und Vorbelastungen beschrieben und bewertet. Dabei werden die Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft sowie Kulturgüter und sonstige Sachgüter berücksichtigt. Die Bestandsbewertung erfolgt auf der Grundlage von Geländeerhebungen in den Jahren 2009 und 2016 sowie der Auswertung von Kartenmaterial. Nach der Eingriffsbeschreibung und Konfliktanalyse wird abschließend das Vorhaben hinsichtlich seiner Verträglichkeit eingeschätzt bzw. bewertet. 2. Beschreibung der Umwelt und ihrer Bestandteile im Einwirkungsbereich der Planung Das Bubenheimer Spieleland liegt zwischen den Ortschaften Rommelsheim und Jakobwüllesheim an der L 327. Es erstreckt sich auf dem Gelände der Burg Bubenheim, die von ihren Gebäuden und den sie umgebenden Gärten und dem Park geprägt wird. Das „eigentliche“ Spieleland befindet sich auf einer angrenzenden Rasenfläche. Dort wurden verschiedene Spielgeräte installiert und eine Spielehalle errichtet. Südlich befindet sich das Maislabyrinth. Abb. 3: Das Bubenheimer Spieleland mit dem Spielplatz im Zentrum und dem Maislabyrinth im Süden. Nördlich schließt sich die Burg mit dem Parkplatz an. Im Jahr 2009 entnommen aus: http://www.bubenheimer-spieleland.de/presse/Bild3.jpg Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 4 Im Rahmen der hier vorgelegten Umweltverträglichkeitsstudie wurde eine Fläche im Radius von 500 m um den Parkplatz untersucht. Da kumulativ die möglich werdende Änderung des Maislabyrinths in Spielfläche mit betrachtet wird, wurde der Untersuchungsraum komplett um den Bebauungsplan in einen 500 Meter Radius gefasst. Das Untersuchungsgebiet wird überwiegend landwirtschaftlich genutzt. Entsprechend verlaufen zahlreiche Wirtschaftswege durch das Gebiet. Des Weiteren durchquert eine eingleisige Bahnlinie das Gebiet aus Nordwesten kommend in südöstliche Richtung. Abb. 3: Untersuchungsgebiet (rote Linie) im 500 Meter Bereich um die Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. L 15. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 5 2.1 Planvorgaben Im Regionalplan Köln, Teilabschnitt Aachen, liegt das Untersuchungsgebiet im „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“. Gut 1 km nördlich vom Bubenheimer Spieleland wird der Ellebach mit einem schmalen Saum als Bereich für den Schutz der Landschaft dargestellt. Im deutlich weiteren Abstand stellt der Regionalplan als raumgreifende Planungen die Ortsumgehungen Soller/Frangenheim (B 56n), Düren (B 56n) sowie Kelz und Frauwüllesheim (L 264n) dar. Sie liegen deutlich außerhalb des Wirkbereiches für das Spieleland und seine Erweiterung und haben daher für dieses Verfahren keine Bedeutung. Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich ist der Bereich des geplanten Parkplatzes als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt mit einer zweckbestimmenden Darstellung „Parkfläche“. Das Maislabyrinth im Süden ist als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt mit einer erläuternden Darstellung „Maislabyrinth“. Der FNP soll im Parallelverfahren zum Bebauungsplan (7. Änderung) entsprechend der dortigen Festsetzungen geändert werden. Das Bebauungsplangebiet und sein Umfeld liegen nicht innerhalb des Geltungsbereiches eines Landschaftsplans. Gemäß der Ordnungsbehördlichen Verordnung vom 29.05.1992 über die Geschützten Landschaftsbestandteile im Kreis Düren ist der um die Burg Bubenheim liegende Park mit Gehölzen als LB ausgewiesen. Der Bereich stellt gleichzeitig die Biotopkatasterfläche BK-5205-056 dar. Die östlich liegende Bahnlinie ist ebenfalls im Biotopkataster unter der Nummer BK-5205-012 erfasst. Schutzziel ist hier: „Erhalt der Saum- und Gehölzstrukturen entlang der Bahntrasse als Lebensraum und Vernetzungsbiotop für Tiere in der ansonsten weitgehend ausgeräumten Landschaft.“ Das Plangebiet und sein direktes Umfeld liegen darüber hinaus nicht in einem Schutzgebiet des Landschafts- oder Naturschutzes. Südwestlich in knapp 500 Meter Entfernung beginnt das Landschaftsschutzgebiet „Börde bei Stockheim und Drove und Rurniederung zwischen Kreuzau und Niederau“ (LP 3 „Kreuzau/Nideggen). Westlich liegen zwei der insgesamt drei Naturschutzgebiete (NSG) im weiteren Umfeld des Bebauungsplangebietes. Das NSG „Burgauer Wald“ ist ca. 3 km vom Bubenheimer Spieleland entfernt und das NSG „Teilbereiche der Ruraue im Stadtgebiet Düren“ liegt ca. 4,5 km entfernt. Im Süden befindet sich das NSG „Drover Heide“. Es ist mehr als 3 km entfernt. Das nächstgelegene Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) ist ca. 3 km von der Burg Bubenheim entfernt. Es handelt sich um das FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich“ (DE-5104-302), welches sich westlich des Untersuchungsgebietes jenseits der Ortschaften Niederau und Kreuzau erstreckt. Ein weiteres FFH-Gebiet, welches gleichzeitig als Vogelschutzgebiet (DE-5205-401) ausgewiesen ist, liegt südlich von Stockheim. Es handelt sich um das Gebiet „Drover Heide“ (DE-5205-301). Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 6 Abb. 4: Schutzgebiete (FFH: rosa, NSG: braun; LSG: grün) in der Umgebung des Bebauungsplans (türkise Fläche, rot: 500 m Bereich um den B-Plan). 2.2 Menschen und Bevölkerung im Umfeld des Bebauungsplangebietes Das Bebauungsplangebiet liegt im Westen des Gemeindegebietes von Nörvenich, ca. 6,5 km vom Hauptort entfernt. Nörvenich hat eine Einwohnerzahl von 10.753 EW (Stand 31.12.2013). Der nächstliegende Ortsteil ist Rommelsheim, knapp 800 m nördlich des Bubenheimer Spielelandes. Südlich von Nörvenich schließt sich die Gemeinde Vettweiß an. Vetweiß hat eine Einwohnerzahl von 8.961 (Stand 31.12.2013). Der nördliche Ortsrand des Ortsteils Jakobwüllesheim liegt etwa 400 m vom Bubenheimer Spieleland mit dem Maislabyrinth am südlichen Ende entfernt. Nordwestlich von Nörvenich liegt die Stadt Düren mit 92.834 Einwohnern (Stand 30.12.2013). Im Süden des Hauptortes befinden sich Gewerbeflächen in einer Entfernung von ca. 2,7 km zum Bubenheimer Spieleland. Eine Hofanlage im Stadtgebiet von Düren ist ca. 2,1 km entfernt. Westlich liegt schließlich die Gemeinde Kreuzau (17.609 EW, Stand 31.12.2013) mit dem Ortsteil Stockheim in einer Entfernung von 2 km zum Bubenheimer Spieleland. Die sich darüber hinaus anschließenden Städte und Gemeinde befinden sich in weiteren Entfernungen. 2.3 Naturräumliche Gliederung und Landschaftsbild Das Untersuchungsgebiet liegt innerhalb der Großlandschaft II „Niederrheinische Bucht“. Diese erstreckt sich zwischen dem Niederrheinischen Tiefland (Großlandschaft I) im Norden und der Eifel (Großlandschaft V) im Süden. Die leicht zum Rand des Mittelgebirges ansteigende Niederrheinische Bucht ist in 11 naturräumliche Haupteinhei- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 7 ten gegliedert. Das Untersuchungsgebiet gehört zur Haupteinheit Zülpicher Börde (553). Diese Bördelandschaft, die aufgrund ihrer fruchtbaren Böden und dem milden Klima heute intensiv landwirtschaftlich genutzt wird, ist eine typische offene Kulturlandschaft. Während der südliche Teil der Landschaft durch die von der Eifel kommenden Talzüge und Fließgewässer eine gewisse Strukturierung erhält, werden die offenen landwirtschaftlichen Nutzflächen der Börde nur gelegentlich von Feldgehölzen, Baumreihen oder Hecken gegliedert. Dies gilt auch für das Untersuchungsgebiet. Das Relief im Untersuchungsgebiet ist kaum bewegt. Es steigt leicht von 143 m ü. N. N. im Nordosten auf 153 m ü. N. N. im Südwesten an. Das Bubenheimer Spieleland selbst liegt auf einer Höhe von rund 150 m. Abb. 5: In der ebenen, ausgeräumten Kulturlandschaft fallen insbesondere hohe vertikale Strukturen, wie Stromleitungen und hohe Gebäude ins Auge. Aufgrund des flachen Geländes und der geringen Strukturierung ist der Raum empfindlich gegenüber raumwirksamen Hochbaumaßnahmen. Die geplante Nutzung „Parkplatz“ übersteigt allerdings nicht die Höhe, die hinsichtlich des Landschaftsbildes weit reichende Wirkungen haben wird. Diesbezüglich ist eine geringe Empfindlichkeit anzunehmen, die durch eine Eingrünung gänzlich minimiert werden kann. Der hier vorrangig zu beurteilende Eingriff „Parkplatz“ ist demnach unkritisch im Hinblick auf das Landschaftsbild. Innerhalb des Spielelandes befinden sich bereits Hochbauten. Hier ermöglicht die Planung in Teilbereichen eine Erweiterung. 2.4 Naturhaushalt und Biotoptypen Großräumlich ist der Naturhaushalt geprägt von der intensiven Landwirtschaft. Der Bau des Parkplatzes findet auf einer Ackerfläche statt. Bei der folgenden Beschrei- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 8 bung der im Gelände tatsächlich vorkommenden Biotoptypen wird der Biotoptypenschlüssel gemäß LANUV1 verwendet. FN,wf6, Graben, bedingt naturfern Im Südwesten des Untersuchungsgebietes erstreckt sich zwischen dem Wirtschaftsweg und dem Acker ein bedingt naturferner Graben. Eine natürliche Vegetation am Ufer oder im Gewässer selbst ist nicht vorhanden. Durch die intensive Nutzung der umliegenden Flächen und dem damit verbundenen Eintrag von Schadstoffen ist eine natürliche Entwicklung des stark begradigten Gewässers nicht zu erwarten. Ein weiterer bedingt naturferner Graben verläuft im Norden des Untersuchungsgebietes. Am Ufer dieses Gewässers stocken zumindest abschnittsweise einheimische Gehölze wie Weide (Salix spec.), Haselnuss (Corylus avellana), Rose (Rosa spec.), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Schlehe (Prunus spinosa) und Hainbuche (Carpinus betulus). Aufgrund der intensiven Nutzung der angrenzenden Ackerflächen ist jedoch auch hier nicht mit einer weitergehenden naturnahen Entwicklung zu rechnen. FF,wf4, Teich, naturfern An der nordwestlichen Grenze der Bubenheimer Burg liegt ein naturferner Teich. Dieser ist an zwei Seiten von fremdländischen Nadelgehölzen umgeben. Eine natürliche Ufer- und Gewässervegetation fehlt vollständig. Südlich der Spielehalle wurde ein künstlicher Folienteich angelegt. Er dient als Löschwasserteich und weist entsprechend weder am Ufer noch im Bereich der Wasserfläche eine natürliche Vegetation auf. Abb. 6: Teich ohne natürliche Vegetation im Nordwesten des Bubenheimer Spielelandes an der Burg. 1 Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW (LANUV NRW 2008) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 9 BA,50,ta2,m, Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 30<50 %, geringes Baumholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten, mittel ausgeprägt Ein solches Feldgehölz stockt nordöstlich des Bubenheimer Spielelandes im Bereich eines landwirtschaftlichen Lagerplatzes. Neben einheimischen Gehölzen wie Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), wurden an dieser Stelle auch standortfremde Nadelgehölze angepflanzt. In der Krautschicht herrschen Klebkraut (Galium aparine) und Brennnessel (Urtica dioica) vor. Diese Pflanzenarten gelten als Nitrophyten und zeigen den hohen Stickstoffanteil des Bodens, der auf die intensive Nutzung der angrenzenden Ackerflächen hinweist, an. BA,100,ta3,g, Feldgehölz mit lebensraumtypischen Baumarten-Anteilen über alle vorhandenen Schichten (ohne Krautschicht) 90-100 %, Stangenholz, Strukturen lebensraumtypischer Baumarten gut ausgeprägt Entlang der in Nordwest-Südost-Richtung durch das Untersuchungsgebiet verlaufenden Bahnlinie hat sich ein Feldgehölz mit überwiegend standorttypischen Gehölzen entwickelt. Das lückige Feldgehölz stockt mal einseitig und mal auf beiden Seiten der Bahnlinie. Zu den z. T. sehr jungen Gehölzen gehören Hänge-Birke (Betula pendula), Weide (Salix spec.), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Weißdorn (Crataegus monogyna), Brombeere (Rubus fruticosa), Vogelkirsche (Prunus avium) und Schlehe (Prunus spinosa). Solche Strukturen besitzen einen großen naturschutzfachlichen Wert, da sie wildlebenden Tieren Schutz, Nahrung und Lebensraum bieten. Dies gilt insbesondere in der ausgeräumten Kulturlandschaft, wie sie im Untersuchungsgebiet vorherrscht. Abb. 7: Junges Feldgehölz entlang der Bahnlinie. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 10 BB0,100, Gebüsch, Strauchgruppe mit lebensraumtypischen Gehölzartenanteilen > 70 % Am Ufer des nördlich gelegenen Grabens haben sich einheimische Gehölze angesiedelt. Zu den z. T. standorttypischen Gehölzen gehören Weide (Salix spec.), Haselnuss (Corylus avellana), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Hainbuche (Carpinus betulus), Rose (Rosa spec.) und Schlehe (Prunus avium). Neben seiner Bedeutung für die Tierwelt, wirken sich solche Gehölzstrukturen positiv auf die Gewässer aus, indem sie u. a. der Uferbefestigung und der Beschattung des Gewässers dienen. BD0,100,kd4, Hecke mit lebensraumtypischen Gehölzen >70 %, intensiv geschnitten (jährlicher Formschnitt) Zur Gliederung und Abgrenzung der bestehenden Parkplatzfläche und zur Abgrenzung des Maislabyrinths wurden Feldahorn-Hecken (Acer campestre) gepflanzt. Solche regelmäßig geschnittenen linearen Gehölzstrukturen tragen zur Belebung des Landschaftsbildes bei. Darüber hinaus besitzen sie eine gewisse Bedeutung für die Fauna, da sie Vögeln und Kleinsäugern Schutz und einen Lebensraum bieten. BD3,100,ta5, Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 %, Jungwuchs Zwischen dem Bubenheimer Spieleland und der L 327 wurde ein Gehölzstreifen angepflanzt. Dieser dient in erster Linie als Sichtschutz sowie als Schutz vor Lärm und Staub. Darüber hinaus grünt er das Gelände des Bubenheimer Spielelandes ein und trägt zur Belebung und Gliederung der Landschaft bei. Typische Pflanzenarten, die in solchen Gehölzstreifen zu finden sind, sind Hainbuche (Carpinus betulus), Weißdorn (Crataegus monogyna), Schlehe (Prunus avium), Rose (Rosa spec.) Feldahorn (Acer campestre), Schwarzer Holunder (Sambucus nigra), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Haselnuss (Corylus avellana) und Weide (Salix spec.). BF,30,ta1, Baumreihe aus nicht lebensraumtypischen Baumarten >70 %, mittleres Baumholz Zur Eingrünung des nordwestlich der Bubenheimer Burg gelegenen Bauernhofs und des naturfernen Teichs wurde eine Baumreihe aus fremdländischen Nadelgehölzen gepflanzt. Solche Anpflanzungen besitzen nur einen geringen naturschutzfachlichen Wert, da sie anders als die standorttypische Vegetation nur von wenigen Tieren genutzt werden können. BF3,90,ta1, Einzelbaum, lebensraumtypisch, mittleres Baumholz Entlang der L 327 und entlang von verschiedenen Wirtschaftswegen stocken vereinzelt mittelalte Bäume wie Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Linde (Tilia spec.) und Stiel-Eiche (Quercus robur). EA,xd2, Intensivwiese, artenarm Auf einer kleinen Fläche östlich der Bahnlinie wurde eine Wiese angelegt, die z. T. auch als Lagerplatz genutzt wird. Eine natürliche Pflanzengesellschaft kann sich aufgrund der intensiven Nutzung und der regelmäßigen Mahd hier nicht einstellen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 11 K,neo4, Saum-, Ruderal- und Hochstaudenflur mit Anteil Störzeiger Neo-, Nitrophyten > 50 – 75 % Die Bahnlinie wird von einem Saum aus verschiedenen Wildkräutern begleitet. Vor allem Brennnessel (Urtica dioica), die als Zeigerpflanze für nährstoffreiche Böden gilt, hat sich hier stark ausgebreitet. HA0,aci, Acker, intensiv, Wildkrautarten weitgehend fehlend Der überwiegende Teil des Untersuchungsgebietes wird landwirtschaftlich als Acker genutzt. Mit der intensiven Nutzung dieser Flächen ist der regelmäßige Einsatz von Düngemitteln und Pestiziden verbunden. Die Ansiedlung einer natürlichen Wildkrautflur ist daher nicht möglich. Da die Flächen zumeist bis unmittelbar an die Wirtschaftswege heran genutzt werden, kann sich auch am Ackerrandstreifen keine standorttypische Vegetation entwickeln. HJ,ka4, Zier- und Nutzgarten ohne bzw. mit überwiegend fremdländischen Gehölzen Ein Teil des nordwestlich der Bubenheimer Burg gelegenen Bauernhofs ist als privater Garten ausgebildet. Dieser Ziergarten zeichnet sich durch seine geringe naturschutzfachliche Wertigkeit aus, da es hier nur wenige einheimische Pflanzen gibt. Stattdessen wurden nicht standorttypische Ziergewächse angepflanzt. HJ,ka6, Zier- und Nutzgarten mit überwiegend heimischen Gehölzen Der private Garten und das Umfeld des Scheidtweilerhofs im Osten des Untersuchungsgebietes besitzt eine größere Strukturvielfalt als der zuvor genannte Ziergarten. Neben einer Hecke aus Rotbuche (Fagus sylvatica) und Hainbuche (Carpinus betulus) zur Eingrünung des Grundstücks stocken in diesem Garten auch zahlreiche Obstbäume unterschiedlichen Alters. Obstbäume besitzen einen hohen naturschutzfachlichen Wert, da sie für zahlreiche Insekten, Vögel und Kleinsäuger Nahrung und einen Lebensraum bieten. Baumhöhlen in alten Obstbäumen bieten zudem Fledermäusen Quartiere und verschiedenen Vogelarten einen Nistplatz. HM,xd3,mq1, Park > 2ha, strukturreich mit altem Baumbestand Die Burg Bubenheim wird geprägt von ihren alten Gebäuden sowie ihren Garten- und Parkanlagen. Der Baumbestand wird aus verschiedenen einheimischen, aber auch fremdländischen Gehölzen gebildet. Zu den hier stockenden Gehölzen gehören StielEiche (Quercus robur), Esche (Fraxinus excelsior), Hainbuche (Carpinus betulus), Rosskastanie (Hypocastaneum spec.) und Rose (Rosa spec.), aber auch Kirschlorbeer und verschiedene Nadelgehölze. In den z. T. bereits sehr alten Bäumen sind vereinzelte Baumhöhlen, die als Nistplatz und Quartier von Vögeln und Fledermäusen genutzt werden können. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 12 Abb. 8: Altes Gebäude mit Gartenanlage der Burg Bubenheim. HW,neo6, Brache mit Neo-, Nitrophytenanteil > 50% und Gehölzanteil ≤ 50 % Nordwestlich der Burg Bubenheim wurde eine offene Scheune errichtet. Die umgebende Fläche wird als Lagerplatz für Arbeitsgeräte, aber auch für Baumaterial wie Sand und Kies genutzt. Auf dieser Fläche hat sich eine Brache mit einem großen Anteil an nährstoffliebenden Pflanzen wie beispielsweise Brennnessel (Urtica dioica) entwickelt. Zur Burg hin ist dieser Bereich durch einen Gehölzstreifen eingegrünt. VB7,stb3, Unversiegelter Weg auf nährstoffreichen Böden Im Untersuchungsgebiet gibt es zahlreiche Wirtschaftswege, die zwar intensiv genutzt werden, aber nicht versiegelt sind. Auf diesen Flächen siedeln sich typische Grasarten an. Durch die intensive Nutzung der angrenzenden Ackerflächen, können sich standorttypische Wildkrautarten wie Klatschmohn (Papaver rhoeas), Kornblume (Centaurea cyanus) und Kamille (Matricaria chamomilla) hier nicht ansiedeln. VF0, Versiegelte Flächen (Gebäude, Straßen, Wege, etc.) Für verschiedene Gebäude, Straßen und Wege wurden z. T: große Flächen vollständig versiegelt. Eine natürliche Entwicklung ist auf solchen Flächen nicht möglich. Sie stehen dem Naturhaushalt daher nicht mehr zur Verfügung. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 13 VF1, Teilversiegelte Flächen (Schotterwege u. –flächen, wassergebundene Decke etc.) Anders als bei vollständig versiegelten Flächen besitzen teilversiegelte Flächen noch einen gewissen Wert für den Naturhaushalt. Beispielsweise kann das anfallende Niederschlagswasser zumeist ungehindert versickern und wird so dem natürlichen Wasserkreislauf wieder zugeführt. Dieser Effekt wirkt sich auch positiv auf das lokale Klima aus. Auf zahlreichen teilversiegelten Flächen siedeln sich zudem Pflanzen an. Im Untersuchungsgebiet gibt es mehrere geschotterte Wirtschaftswege sowie geschotterte Flächen, wie etwa im Bereich der Spielehalle. Zusammenfassende Biotoptypenbewertung Das Untersuchungsgebiet wird in weiten Teilen von landwirtschaftlich intensiv genutzten Ackerflächen dominiert. Diese besitzen eine zumeist nur geringe naturschutzfachliche Wertigkeit. Auch die Fläche des geplanten Parkplatzes fällt in diese Kategorie. Eine höhere naturschutzfachliche Wertigkeit wird überall dort erreicht, wo Wildkrautfluren und Gehölzbestände vorkommen, etwa auf dem Gelände der Burg Bubenheim oder am Bahndamm sowie an den feuchten Gräben entlang einiger Feldwege. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass in weiten Teilen des Gebietes hinsichtlich des Faktors Biotoptypen eine nur geringe Empfindlichkeit vorliegt, die nur lokal erhöht ist. 2.5 Tierwelt Bereits im Jahr 2009 erfolgten im Zusammenhang mit der Erarbeitung der seinerzeitigen Fassung der Umweltverträglichkeitsstudie Untersuchungen der Vogelwelt (insbesondere der Feldvögel) und des Feldhamsters. Da sich die Erweiterung des Spielelandes auf Ackerflächen vollzieht war es folgerichtig, die Erfassung auf diese Artengruppen zu konzentrieren. Im Jahr 2016 wurde diese beiden Artengruppen erneut kartiert, um einen aktuellen Stand zu erhalten. Darüber hinaus wurden externe Daten des LANUV NRW (FIS, @LINFOS u.a.) und Daten zu den umliegenden Schutzgebieten ausgewertet. Zusammen dienen die erhobenen Daten als Grundlage für die Artenschutzprüfung (BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG 2016). Das Fachinformationssystem geschützte Arten (FIS) gibt für das Messtischblatt 5205-Quadrant 1 “Vettweiß” folgende planungsrelevante Arten an. Tabelle 1: Planungsrelevante Arten für Quadrant 1 im Messtischblatt 5205 (Stand 31.10.2016) Art Status Säugetiere Braunes Langohr Graues Langohr Großer Abendsegler Großes Mausohr Wasserfledermaus Zwergfledermaus Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Nachweis ab 2000 vorhanden Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Erhaltungszustand in NRW (ATL) Tel.: 02402/1274995 GÜNSTIG SCHLECHT GÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 14 Tabelle 1: Fortsetzung Art Status Erhaltungszustand in NRW (ATL) Vögel Baumfalke Baumpieper Feldlerche Feldschwirl Grauammer Habicht Kiebitz Kleinspecht Kuckuck Mäusebussard Mehlschwalbe Mittelspecht Rauchschwalbe Rebhuhn Schleiereule Schwarzkehlchen Schwarzspecht Sperber Steinkauz Turmfalke Wachtel Waldkauz Waldlaubsänger Waldohreule Waldschnepfe Waldwasserläufer Wiesenpieper Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Rast-/Winternachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Rast-/Winternachweis ab 2000 vorhanden Brutnachweis ab 2000 vorhanden Amphibien Kammmolch Nachweis ab 2000 vorhanden UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG UNGÜNSTIGUNGÜNSTIG SCHLECHT GÜNSTIGUNGÜNSTIGUNGÜNSTIG UNGÜNSTIGGÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIG SCHLECHT GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIGGÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG UNGÜNSTIG UNGÜNSTIG GÜNSTIG GÜNSTIG SCHLECHT GÜNSTIG Für den Quadranten 1 des MTB sind 6 Fledermausarten genannt. Weiterhin wird als einzige Amphibienart der Kammmolch aufgeführt. Von den für den MTB-Quadranten genannten 27 Vogelarten wurden die 12 Arten Baumfalke, Feldlerche, Grauammer, Kiebitz, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Schleiereule, Schwarzkehlchen, Turmfalke und Wachtel durch die Geländeuntersuchungen bestätigt. Hinweise auf ein Vorkommen der weiteren im MTB aufgeführten Arten konnten im Rahmen der Kartierungen nicht erbracht werden. Gemäß dem Fundortkataster @LINFOS gibt es für das Plangebiet und sein Umfeld mehrere Einträge von planungsrelevanten Tierarten im Fundortkataster @LINFOS. Diese sind in folgender Karte dargestellt. Für die in der Karte markierten Punkte 1 und 2 sind folgende Arten aufgeführt: Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 15 1: Bahnlinie „Rommelsheim-Bessenich“ (BK-5205-0012): Rebhuhn, Turmfalke 2: Fundpunkt von Braunes Langohr, Graues Langohr, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Wasserfledermaus, Zwergfledermaus 1 2 Abb. 9: Bei @LINFOS gemeldete Arten um das Plangebiet. : Grauammer, : Feldhamster (1993), : Schwarzkehlchen, : Wiesenpieper, : Wachtel, : Rebhuhn, : Baumfalke (Nahrungsgast), Schleiereule (Nahrungsgast) : Vor allem östlich der Bahnlinie sind zahlreiche Grauammerreviere eingetragen. Einige Reviere des Wiesenpiepers, sowie eines des Schwarzkehlchens liegen (süd-)östlich von Jakobwüllesheim. Südlich des Finkenhofs wurden in hoher Anzahl Wachtel- und Rebhuhnreviere nachgewiesen. Als Nahrungsgäste werden sowohl Baumfalke als auch Schleiereule genannt. Weiterhin gibt es ältere Hinweise auf den Feldhamster, jedoch stammen diese aus dem Jahr 1993. Aufgrund dieser alten Hinweise fand zur Sicherheit sowohl 2009 als auch 2016 eine Feldhamsterkartierung statt. Die in @LINFOS genannten Vogelarten sind ausnahmslos außerhalb der hier zu beurteilenden Eingriffsfläche eingetragen. Die Eintragungen bestätigen aber bis auf einen Fall die von uns innerhalb des Untersuchungsgebietes aktuell erhobenen Daten. Ergänzt werden die selbst erhobenen Daten um den Wiesenpieper, der nach @LINFOS und FIS im weiteren Umfeld des Bebauungsplangebietes brüten soll. Diese Art wurde daher ergänzend in der Artenschutzprüfung diskutiert. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 16 Die genannten Fledermausarten geben einen Eindruck vom Artenspektrum im hiesigen Raum. Bis auf den Großen Abendsegler jagen die genannten Arten bevorzugt entlang von Leitstrukturen bzw. nutzen diese im Transferflug. Solche Strukturen befinden sich v.a. entlang der Bahnlinie im Osten und um die Burg Bubenheim. In direkter Umgebung liegen keine Naturschutzgebiete oder NATURA2000-Gebiete, die betroffen sein könnten. Die nächstgelegenen Schutzgebiete befinden sich weiter als 3 km entfernt. Die für diese Gebiete genannten Arten sind somit für das Verfahren nicht relevant. Geländeuntersuchungen 2016 Bei der im Frühjahr/Sommer 2016 durchgeführten Vogelkartierung wurden im Plangebiet und seinem unmittelbaren Umfeld 51 Vogelarten festgestellt. 13 der festgestellten Arten gelten in NRW als planungsrelevant. Neun Arten unterliegen einer Gefährdungskategorie gemäß Rote Liste Nordrhein-Westfalen und/oder Deutschland nämlich: Baumfalke (D/NRW), Feldlerche (D/NRW), Grauammer (D/NRW), Kiebitz (D/NRW), Mehlschwalbe (NRW), Rauchschwalbe (NRW), Rebhuhn (D/NRW), Schwarzkehlchen (NRW) und Wachtel (NRW). Keiner Gefährdungskategorie unterliegen die streng geschützten Vogelarten Mäusebussard, Schleiereule und Turmfalke. Der Graureiher gilt darüber hinaus in seiner Funktion als Koloniebrüter als planungsrelevante Art. Von den planungsrelevanten Arten kommen folgende Arten als Brutvogel im Gebiet vor (inkl. Brutverdacht): Feldlerche, Grauammer, Kiebitz, Mehl- und Rauchschwalbe, Rebhuhn, Schleiereule, Schwarzkehlchen, Turmfalke und Wachtel. Die häufigste Brutvogelart mit 23 Brutpaaren im UR 500 ist die Feldlerche. Die Art wurde auf den umliegenden Feldern, nicht jedoch auf der Eingriffsfläche selbst, erfasst. Ein Revier der Grauammer konnte nordwestlich des UR 500 nachgewiesen werden. Der Fundpunkt liegt außerhalb des 500 m Bereichs um die Eingriffsfläche. Die Art wird jedoch mit in die vertiefende Betrachtung aufgenommen, da auch an anderer Stelle Potential für sie vorliegt. Darüber hinaus liegen zahlreiche Hinweise aus den Daten Dritter über ein Vorkommen der Art vor. Der Kiebitz wurde regelmäßig westlich des UR 500 auf einer Ackerfläche nachgewiesen. Die Tiere zeigten dort ausgeprägtes Territorialverhalten. Es besteht an dieser Stelle zumindest Brutverdacht. Als Art des Offenlandes wird der Kiebitz in der Artenschutzprüfung ebenfalls besprochen. Rauchschwalben brüten im Bereich der Burg Bubenheim sowie in den Ortschaften Jakobwüllesheim und Rommelsheim. Mehlschwalben konnten ebenfalls am Ortsrand von Jakobwüllesheim und Rommelsheim beobachtet werden. Für sie besteht in diesen Bereichen Brutverdacht. Rebhühner wurden an mehreren Stellen im UR 500 beobachtet. So wird ein Revier auf einer Ackerflur westlich des Bubenheimer Spielelandes verortet, ein weiteres Revier befindet sich südöstlich des geplanten Parkplatzes. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 17 Im Untersuchungsgebiet konnten zwei Reviere des Turmfalken festgestellt werden. Die Art brütet auf dem hohen Genossenschaftsgebäude zwischen der Bahnstrecke der Bördebahn und der L 327 sowie in einem Nistkasten östlich von Jakobwüllesheim. Dieser Kasten ist an einer alten Scheune angebracht. In direkter Nachbarschaft befindet sich auch ein Eulenkasten, in dem Schleiereulen brüten. Schwarzkehlchen konnten regelmäßig im Bereich östlich von Jakobwüllesheim an der Bahnlinie erfasst werden. Es wird von mindestens einem Brutpaar ausgegangen. Eine weitere Feldvogelart wurde im UR 500 nachgewiesen und zwar die Wachtel. Ein Revier liegt am westlichen Rand des Untersuchungsraumes. An zwei der Beobachtungsterminen konnten je ein Baumfalke erfasst werden, der das Gebiet überquerte. Die Art wird daher als Nahrungsgast diskutiert. Einmalig konnte ein Graureiher beim Überflug gesichtet werden. Die Art erhält daher den Status als seltener Nahrungsgast. Mäusebussarde wurden regelmäßig im UR 500 beobachtet. Die Art wird daher als regelmäßiger Nahrungsgast bewertet. Entsprechend ihrer natürlichen Häufigkeit treten darüber hinaus vorwiegend ungefährdete Kleinvogelarten der Siedlungsrandbereiche, der Feldgehölze und der Ruderalfluren auf, wie etwa Amsel, Zilpzalp, Mönchsgrasmücke, Blau- und Kohlmeise sowie Buchfink. Die Feldhamsterkartierung 2016 gab keinerlei Hinweise auf diese streng geschützte Säugetierart im Bereich des geplanten Parkplatzes. Dies bestätigt das Ergebnis der Kartierung 2009. Geländeuntersuchungen 2009 Im Rahmen der Untersuchungen im Jahr 2009 wurden insgesamt 35 Vogelarten festgestellt. Von den 35 im Untersuchungsgebiet kartierten Vogelarten sind 9 vom LANUV als planungsrelevant eingestuft. Es handelt sich hierbei um die Arten Graureiher, Kornweihe, Mäusebussard, Turmfalke, Rebhuhn, Feldlerche, Mehl- und Rauchschwalbe sowie Feldsperling. Graureiher, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe und Feldsperling sind Nahrungsgast im Gebiet. Die Kornweihe wurde zur ausklingenden Zugzeit im März gesichtet. Rebhuhn und Feldlerche sind Brutvögel, ebenso wie häufigere Feldvogelarten wie die Schafstelze. Für den Turmfalken bestand Brutverdacht in einem hohen Gebäude der Agrargenossenschaft am Nordrand des Untersuchungsgebietes. Zusammenfassung der Daten von 2009 und 2016 Die aktuellen Daten werden durch die in 2009 erhobenen Daten bestätigt. Es konnten aktuell jedoch einige planungsrelevanten Vogelarten mehr als in 2009 gefunden werden und zwar: Baumfalke, Grauammer, Kiebitz, Schleiereule, Schwarzkehlchen und Wachtel. Demgegenüber konnten die Arten Feldsperling und Kornweihe in 2016 nicht nachgewiesen werden. Der Feldsperling zeigte in den letzten Jahren deutliche Bestandsrückgänge, so dass sein jetziges Fehlen durchaus im Trend liegt. Als Nahrungsgast hatte die Art ohnehin keinen Status, der eine erhebliche Betroffenheit durch Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 18 die hiesige Planung annehmen ließ. Die Kornweihe ist sicherlich nach wie vor Wintergast im hiesigen Naturraum. Letztere Art wurde daher in der Artenschutzprüfung vertiefend betrachtet. Feldhamster wurden weder 2009 noch 2016 festgestellt, so dass ein Vorkommen nach derzeitigem Stand ausgeschlossen wird. Für Details sei auf die Artenschutzprüfung verwiesen (BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG 2016). 2.6 Boden Die Landschaft des Untersuchungsgebietes einschließlich des Geländes der Burg Bubenheim wird von ebenen Lössplatten gebildet, die sich während der letzten Kaltzeit auf die Schotterschichten der Haupt- und Mittelterrasse aufgelagert haben. Der Löss ist aus Schluff und Kalk zusammengesetzt und oberflächig verlehmt. Am westlichen Rand des Untersuchungsgebietes schließt sich die obere Terrassengruppe mit Sand und Kies, örtlich auch Schotter an, die ebenfalls oberflächlich verlehmt ist (KNAPP 1980). Entsprechend des Untergrundes und des Klimas haben sich vor allem Parabraunerden und stellenweise Pseudogleye im Untersuchungsgebiet gebildet (GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-W ESTFALEN, 1984). Im Einzelnen handelt es sich dabei um:  L31 Parabraunerde, z. T. pseudovergleyt aus Löß über Sand, Kies und Geröllen der Haupt- oder Mittelterrasse. Dieser Boden besitzt eine Bodenwertzahl von 4060 und tritt groß- und kleinflächig in ebenen und hängigen Lagen der Zülpicher Börde auf. Im Untersuchungsgebiet tritt er kleinflächig nordwestlich des Bubenheimer Spielelandes auf.  L32 Parabraunerde, z. T. Pseudogley-Parabraunerde. Die Bodenwertzahl dieses schluffigen Lehmbodens ist mit 55-75 recht hoch. Im tieferen Unterboden finden sich stellenweise kalkhaltige Lößreste.  L33 Parabraunerde, z. T. Pseudogley-Parabraunerde. Der Boden besitzt eine höhere Bodenwertzahl von 65-80.  L34 Parabraunerde, meist mit Schwarzerderelikten. Der schluffige Lehmboden ist im Untergrund kalkhaltig und weist eine sehr hohe Bodenwertzahl von 70-90 auf. Die vorgenannten Parabraunerden (L3 1-L34) besitzen sämtlich eine mittlere Wasserdurchlässigkeit und sind empfindlich gegen Bodendruck. Sie werden aufgrund ihrer mittleren bis sehr hohen Erträge überwiegend ackerbaulich genutzt.  gL3 Gley-Parabraunerde, meist pseudovergleyt, z. T. mit Schwarzerderelikten. Der im Untergrund meist kalkhaltige, schluffige Lehmboden besitzt eine hohe Bodenwertzahl von 65-75. Dieser Boden herrscht am östlichen Rand des Untersuchungsgebietes vor. Er wird wegen der guten Erträge ebenfalls als Acker genutzt. Zumeist besitzt er noch eine mittlere Wasserdurchlässigkeit. Das Grundwasser steht stellenweise zwischen 13-20 dm unter Flur an. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 19 Gemäß der digitalen Bodenkarte des Geologischen Dienstes in Nordrhein-Westfalen (2005) besitzen die vorliegenden Böden eine hohe oder sehr hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit und eine ausgezeichnete Lebensraumfunktion aufgrund ihrer hohen Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe. Hinsichtlich dieser Bodenfunktion werden die meisten Böden im Untersuchungsgebiet als schutzwürdig, sehr schutzwürdig bzw. besonders schutzwürdig (Stufe 1 bis 3) eingestuft. Nur ein kleiner Teil der Böden wird nicht als schutzwürdig betrachtet. Der Grenzflurabstand beträgt 15-16 dm, die Böden sind allenfalls bedingt für eine dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung geeignet. Im Bereich der geplanten Parkplatzfläche liegt der Bodentyp „L34 Parabraunerde, meist mit Schwarzerderelikten“ vor. In der digitalen Bodenkarte wird dieser Bereich als „besonders schutzwürdig“ bezeichnet. Der Boden ist auch hier nur bedingt für eine Versickerung geeignet. Gegenüber Bodenveränderungen ist aufgrund der Schutzwürdigkeit zunächst von einer hohen Empfindlichkeit des Schutzgutes Boden auszugehen. Beachtlich ist allerdings, dass keine Versiegelung stattfinden soll und dass sich der geplante Schotterauftrag auf die oberste Bodenschicht reduziert, die durch die Bodenbearbeitung im Rahmen der intensiven Landwirtschaft ständig beansprucht wird. 2.7 Wasser Mit Ausnahme der zwei naturfernen Teiche und des Burggrabens sowie der Gräben gibt es im Untersuchungsgebiet keine permanenten stehenden oder fließenden Gewässer im Umkreis von 500 m. Das nächstgelegene Fließgewässer liegt mehr als 500 m südlich. Weitere Gewässer fließen mehr als 1.000 m entfernt im Norden, Westen und Osten. Das Grundwasser hat einen hohen Grenzflurabstand. Im Bereich des geplanten Parkplatzes gibt die digitale Bodenkarte 16 dm an. Das Untersuchungsgebiet liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser ist im Hinblick auf die Planung als gering zu bezeichnen. 2.8 Klima/Luft Das Klima innerhalb der Niederrheinischen Bucht zeichnet sich durch sehr milde Winter und warme Sommer aus. Die Jahrestemperaturen liegen bei 9 °C, die mittlere Jahresniederschläge liegen bei 600 mm (Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW, 1989). Das Untersuchungsgebiet weist Offenlandklima auf. An den Ortsrändern der Ortschaften Rommelsheim und Jakobwüllesheim besteht durch die vorhandene Bebauung bereits ein Übergang zum „Siedlungsklimatop der locker bebauten Bereiche“. Gleiches gilt für das Betriebsgelände der Agrargenossenschaft. Insgesamt ist jedoch durch die jeweilige Lage inmitten der offenen Landschaft eine durchweg gute Belüftungssituation gegeben. Die Empfindlichkeit der Schutzgüter Klima und Luft ist im Hinblick auf die Planung als gering zu bezeichnen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 20 2.9 Kultur- und Sachgüter Die erstmals 1237 urkundlich erwähnte Burg Bubenheim mit dem teilweise noch erhaltenen umgebenen Wall steht unter Denkmalschutz. Den Eigentümern ist sehr daran gelegen, dass die teils aufwändig restaurierten, historischen Gebäude und das dazu gehörige Umfeld erhalten und unbeeinträchtigt bleiben. Es ist sichergestellt, dass das Schutzziel nicht verletzt wird. In einer Stellungnahme vom 30.11.2001 gegenüber dem Bauordnungsamtes des Kreises Düren hat das Rheinische Amt für Denkmalpflege das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Zustandes und der Anlage durch eine zukunftsträchtige Nutzung bekundet und bestätigt, dass die Gebäude der Burg Bubenheim die Voraussetzungen für Änderungen oder Nutzungsänderungen gem. § 35 (4) Ziffer 4 BauGB erfüllen. Auf dieser Grundlage wurde das Bubenheimer Spieleland genehmigt und entwickelt. Zur planungsrechtlichen Sicherung wurden in der Folge die Nutzungen des Bubenheimer Spielelandes in den Flächennutzungsplan integriert und der Bebauungsplan Nr. L 15 aufgestellt. Im Verfahren der 1. Änderung des B-Plans L 15 hat sich die Denkmalpflege erneut geäußert. Es gab Bedenken hinsichtlich der Blickbeziehungen auf die Burganlage und die Einbettung des Baudenkmals in das landwirtschaftlich geprägte Umfeld. Dies hatte zur Folge, dass die ehemals ca. 6,4 ha große externe Parkplatzanlage auf ca. die Hälfte verkleinert wurde. Die Positionierung berücksichtigt die Blickbeziehungen; die Stellplatzanlage rückt von der Landesstraße ab. Für die durch die Planung möglich werdenden baulichen Anlagen wurden maximale Höhen festgesetzt, die deutlich unter der Höhe der Burg liegen. 2.10 Vorbelastungen Das Untersuchungsgebiet wird überwiegend ackerbaulich genutzt. Ebenfalls in unmittelbarem Zusammenhang mit der Landwirtschaft stehen der Scheidtweiler Hof im Osten des Untersuchungsgebietes und das Betriebsgelände der Agrargenossenschaft im Norden. Lediglich die Burg Bubenheim wird nicht von der landwirtschaftlichen Intensivnutzung geprägt. Sie wird stattdessen als Freizeitpark in Form des Bubenheimer Spielelandes genutzt. Darüber hinaus wird das Untersuchungsgebiet von einem Netz verschiedener Verkehrswege durchzogen. Neben zahlreichen Wirtschaftswegen, verlaufen die L 327 und die Bahnlinie mitten durch das Untersuchungsgebiet. Entsprechend dieser verschiedenen Nutzungsarten ist das Untersuchungsgebiet bereits erheblich vorbelastet. Durch die Landwirtschaft treten temporär Emissionen von Lärm, Gerüchen und Staub auf. Der auftretende Straßen- und Schienenverkehr wirkt ebenfalls vorbelastend. Als weitere Vorbelastung müssen die verschieden Stromleitungen angesehen werden, die sich durch den Norden (110-kV-Leitung) und Süden (20 kV-Leitung) des Untersuchungsgebietes ziehen. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 21 3. BESCHREIBUNG DES VORHABENS MIT ANGABEN ÜBER STANDORT, ART UND UMFANG SOWIE BEDARF AN GRUND UND BODEN Im Folgenden wird das Vorhaben mit seinen geplanten Nutzungen und Gestaltungen beschrieben. Die sich aus dem Bau und der Nutzung ergebenden Konflikte werden aufgezeigt. Auf der nordöstlich der Burg Bubenheim gelegenen Ackerfläche soll ein rund 3,2 ha großer Parkplatz errichtet werden, der etwa 900 PKW und 9-10 Busse fassen kann. Dieser soll in der ähnlicher Weise gebaut werden, wie die bereits bestehenden Parkplätze. Bei diesem sind lediglich die Fahrspuren mit Schotterdecke befestigt. Die Stellplätze selbst bestehen aus einem gemähten Grasstreifen. Die Parkplätze sind nicht durch bauliche Markierungen gekennzeichnet. Das neue Parkplatzgelände soll komplett mit einem breiten Gehölzstreifen eingegrünt werden. Abb. 10: Parkplatzplanung. Der Parkplatzbedarf ergibt sich aus den Planungen, das Bubenheimer Spieleland weiter zu entwickeln. Der bestehende Parkplatz auf dem Gelände des Spielelandes soll um etwa die Hälfte verkleinert werden, um den Generationenspielplatz auszubauen. Der derzeit als Maislabyrinth genutzte südliche Abschnitt des Spielelandes soll ebenfalls als Spielfläche umgewandelt werden. Innerhalb dieser ist ein Baufeld von 2.000 Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 22 qm eingetragen. Hier ist zunächst eine offene, überdachte Halle vorgesehen. Es besteht aber die Entwicklungsmöglichkeit zu einer Indoor-Halle. Bei der sich aus der Planung des hier vorrangig zu betrachtenden Parkplatzes ergebenden Konfliktanalyse ist zu unterscheiden zwischen Konflikten:    im Rahmen der Durchführung der Baumaßnahme (baubedingte Konflikte) in Folge der Baumaßnahmen selbst (anlagenbedingte Konflikte) in Folge des Betriebs (betriebsbedingte Konflikte) Baubedingte Konflikte    Lärm- und Staubimmissionen durch Baustellenverkehr Bodenverdichtung durch Baufahrzeuge Beeinträchtigung der Vegetation durch Baustellenverkehr und ggf. Materiallagerplätze Anlagenbedingte Konflikte    Verlust von Lebensraum für die Pflanzen- und Tierwelt Bodenveränderungen durch Einarbeiten von Schotter Teilversiegelung durch Zufahrten Betriebsbedingte Konflikte  Störungen durch an- und abfahrende PKW sowie sich bewegende und unterhaltende Personen Bezogen auf die durch das Vorhaben betroffene Tierwelt können folgende Eingriffswirkungen auftreten:    Tötung und Verletzung von Tieren Bau- und betriebsbedingte Störungen Lebensraumverlust durch die Flächeninanspruchnahme Tötung und Verletzung von Tieren Tötungen und Verletzungen von Tieren können insbesondere aus der Baufeldfreimachung (Abschieben von Oberboden) resultieren, wenn auf den Flächen Vögel brüten. Ein Vorkommen des Feldhamsters konnte durch mehrere Untersuchungen ausgeschlossen werden, so dass hier keine Beeinträchtigungen entstehen. Fledermausquartiere können auf den Ackerflächen ebenso ausgeschlossen werden, wie Laichplätze oder Winterquartieren von Amphibien. Theoretisch denkbar bzw. konstruierbar wären Tötungen und Verletzungen von Tieren im Zuge des Betriebes. Im Sinne einer angemessenen Betrachtung ist aber davon auszugehen, dass dieses Risiko im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos liegt. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 23 Bau- und betriebsbedingte Störungen Baubedingte Störungen planungsrelevanter Tierarten – etwa durch Lärmimmissionen, Fahrzeugbewegungen, Licht und Staub - können nicht von vorne herein ausgeschlossen werden, insbesondere wenn die bauliche Entwicklung in sensiblen Zeiten (Brutzeit/Aktivitätszeit) stattfinden würde. Artenschutzrechtlich sind solche Störungen aber nur dann relevant, wenn sie erheblich sind und somit die Population beeinträchtigen. Bei der Beurteilung ist zu berücksichtigen, dass durch das in Betrieb befindliche Spieleland sowie die Landesstraße eine Vorbelastung besteht. Die hiesigen Tierarten kommen somit trotz dieser Vorbelastung im Gebiet vor. Insbesondere durch den Betrieb des Parkplatzes könnte es potentiell zu Störungen von Vögeln kommen. Hier greifen ähnliche Effekte wie Lärm- und Lichtimmissionen. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass durch den vorhandenen Parkplatz, den Betrieb des Spielelandes sowie den Betrieb der Landesstraße bereits eine Vorbelastung gegeben ist, die zu einer entsprechenden Anpassung von Brutplätzen geführt hat. Lebensraumverluste durch Flächeninanspruchnahme Durch die Flächeninanspruchnahme wird es zum Verlust von Habitatstrukturen der Tierwelt kommen. Im Bereich des geplanten Parkplatzes wird eine Ackerfläche beansprucht, die potenziell als Bruthabitat für bodenbrütende Feldvogelarten dient, wenngleich aktuell dort keine Feldvogelarten erfasst werden konnten. Das Maislabyrinth besteht seit vielen Jahren. Die permanente Nutzung als solches hat dazu geführt, dass auch hier keine planungsrelevanten Feldvogelarten brüten, wenngleich dies (ohne Nutzung) potenziell möglich wäre. Im nordwestlichen Bereich dieser Teilfläche S3 wird ein zusätzliches Baufenster mit einer Fläche von ca. 2.000 qm eingetragen, welches eine Erweiterung des Spielelandes mit baulichen Einrichtungen ermöglicht. Damit verliert die Fläche des jetzigen Maislabyrinths an dieser Stelle ihr Potenzial als Habitat für Feldvögel. Essenzielle Lebensraumverluste für weitere Tiergruppen (Fledermäuse, Amphibien) sind auf den Ackerflächen bzw. dem Maislabyrinth auszuschließen. Ggf. entstehen im Bereich des Parkplatzes neue Jagdflächen für Fledermäuse im Bereich der (3-6 m breiten) Umpflanzung. 4. BEWERTUNG DES VORHABENS HINSICHTLICH SEINER UMWELTVER- TRÄGLICHKEIT 4.1 Schutzgut Mensch Im Hinblick auf das Schutzgut Mensch ist zunächst an durch den Baubetrieb entstehende Emissionen von Lärm und Staub zu denken sowie an Lärmbelästigungen durch Fahrzeugverkehr auf der künftigen Parkplatzfläche. Darüber hinaus entstehen Lärmemissionen in Zusammenhang mit dem Spielbetrieb im Spieleland. Im Hinblick auf die Baumaßnahmen zur Erstellung des Parkplatzes ist festzustellen, dass es sich um eine mit geringem Zeitaufwand zu realisierende Lösung handelt, in der lediglich die Fahrspuren mit einer Schotterlage versehen werden. Die Flächen Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 24 werden nicht versiegelt. Ggf. entstehende Stäube können durch Berieselung bei extremem Trockenwetter aufgefangen werden. Die Entfernung des Spielelandes zum Ortsrand von Rommelsheim beträgt gut 800 Meter. Der Parkplatz rückt bis auf etwa 400 Meter bis an die Ortslage Rommelsheim heran. Dazwischen liegen die Bahnanlagen und das Gelände der Agrargenossenschaft. Der Parkplatz selbst wird durch Gehölzpflanzungen eingegrünt. Aufgrund der Entfernung, der Lage und der Ausgestaltung sind derzeit keine erheblichen Lärmbelästigungen zu erwarten. Auch die Entfernung des südlichen Randes des Spielelandes zum Ortsrand von Jakobwüllesheim von ca. 340 Meter, lässt keine erhebliche nachteilige Umweltauswirkung auf das Schutzgut Mensch erwarten. Schalltechnisch relevant ist hingegen der Abstand des Spielelandes zur unmittelbar westlich liegenden Hofanlage. Auf Basis eines schalltechnischen Gutachtens2 trifft der Bebauungsplan daher Festsetzungen zum Schutz der Bebauung. Gemäß Ziffer 1.6 der Textlichen Festsetzungen gilt: Die bauliche Anlage innerhalb der Baugrenze der Teilfläche S2 im Teilbereich B ist im Bestand, bei Änderungen oder bei Ersatz in seinen äußeren Abmessungen zu erhalten bzw. bei Abgang neu zu erstellen und muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Die bauliche Anlage muss nach Nordwesten und Südosten baulich geschlossen ausgebildet werden. Die Außenbauteile müssen folgende Mindestanforderungen an die Schalldämmung erfüllen:   Überdachung erf. Schalldämmmaß RW = 30 dB Außenwände erf. Schalldämmmaß RW = 30 dB Für die bauliche Anlage werden folgende Firsthöhen als Mindesthöhen festgesetzt:   Firsthöhe Nordwest HF = 4,0 m Firsthöhe Südwest HF = 5,0 m Darüber hinaus erläutert die Begründung: Im Außenbereich (Abenteuerspielplatz Bestand/ Planung) wird die tägliche Besucherzahl auf 3.000 Personen begrenzt, die zeitgleiche Besucherzahl auf 1.000 Personen. Der Zugang zum Außenbereich ist ausschließlich über den nordwestlich an die Teilfläche S1 anschließende Stellplatzanlage zulässig. Die Anforderungen zur Gewährleistung des Schallschutzes gemäß des schalltechnischen Gutachtens von SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH vom 09.01.2013 sind im Bauantrag nachzuweisen. 2 SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH (2013): Schalltechnisches Gutachten SI-NV 13/006/01. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 25 Unter Berücksichtigung der getroffenen Festsetzungen ist in Bezug auf das Schutzgut Mensch nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu rechnen. 4.2 Schutzgut Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt 4.2.1 Biotoptypen und Vegetation Der Parkplatz soll auf einer intensiv landwirtschaftlich genutzten Fläche errichtet werden. Seltene, gefährdete oder geschützte Pflanzenarten und Vegetationseinheiten sind nicht betroffen. Zwar geht ein gewisser Prozentsatz an Schotterfläche für die Zufahrtsbereiche verloren, die verbleibende Fläche mit der umlaufenden Gehölzeingrünung wird aber artenreicher sein, als die jetzige Ackerfläche, wenngleich auch hier nicht von einer außergewöhnlichen Vegetation auszugehen ist. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Pflanzen/Vegetation kann insgesamt ausgeschlossen werden. Dies gilt auch bei kumulativer Betrachtung mit den im Spieleland geplanten Umnutzungsvorhaben, bei denen das Maislabyrinth gegen Spielfläche getauscht werden soll. 4.2.2 Tierwelt Beim Schutzgut Tiere ist – auf der Grundlage von umfassenden Erhebungen der Vogelwelt und des Feldhamsters in den Jahren 2009 und 2016 sowie einer ergänzenden Datenrecherche – ebenso nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu rechnen. Als Ergebnis der Artenschutzprüfung (BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG 2016) konnte festgestellt werden, dass keine artenschutzrechtlich relevanten Wirkungen in erheblichem Maße zu erkennen sind. Zum Schutz der Vögel insgesamt ist eine Bauzeitenregelung hinsichtlich der Baufeldfreimachung notwendig. Die Baufeldfreimachung, insbesondere das Abschieben von Oberboden, muss demzufolge außerhalb der Vogelbrutzeit stattfinden, also nicht zwischen dem 01.03. und 30.09. eines Jahres. Darüber hinausgehende Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen sind nicht notwendig. Feldhamsterbaue konnten weder 2009 noch 2016 gefunden werden, sodass hier nicht von einen Vorkommen und einer Beeinträchtigung dieser streng geschützten Art ausgegangen wird. Für weitere Artengruppen (Fledermäuse, Amphibien) können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände ausgeschlossen werden, da die durch die Planung möglich werdenden Eingriffe auf intensiv genutzten Ackerflächen nicht geeignet sind, nachhaltige Beeinträchtigungen dieser Artengruppen herbeizuführen. Dies gilt auch bei kumulativer Betrachtung mit den Umnutzungsplänen innerhalb des Spielelandes. Insgesamt ist unter Berücksichtigung der formulierten Auflagen nicht mit erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Fauna auszugehen. 4.2.3 Biologische Vielfalt Die biologische Vielfalt soll vorrangig durch die Einrichtung von Schutzgebieten, insbesondere das Schutzgebietsnetz Natura2000 (FFH- und Vogelschutzgebiete) aufrechterhalten werden. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 26 Das Bebauungsplangebiet mit dem hier vorrangig zu betrachtenden Parkplatz befindet sich außerhalb von Schutzgebieten. Südwestlich in knapp 500 Meter Entfernung beginnt das Landschaftsschutzgebiet „Börde bei Stockheim und Drove und Rurniederung zwischen Kreuzau und Niederau“ (LP 3 „Kreuzau/Nideggen). Westlich liegen zwei der insgesamt drei Naturschutzgebiete (NSG) im weiteren Umfeld des Bebauungsplangebietes. Das NSG „Burgauer Wald“ ist ca. 3 km vom Bubenheimer Spieleland entfernt und das NSG „Teilbereiche der Ruraue im Stadtgebiet Düren“ liegt ca. 4,5 km entfernt. Im Süden befindet sich das NSG „Drover Heide“. Es ist mehr als 3 km entfernt. Das nächstgelegene Fauna-Flora-Habitat-Gebiet (FFH-Gebiet) ist ca. 3 km von der Burg Bubenheim entfernt. Es handelt sich um das FFH-Gebiet „Rur von Obermaubach bis Linnich“ (DE-5104-302), welches sich westlich des Untersuchungsgebietes jenseits der Ortschaften Niederau und Kreuzau erstreckt. Ein weiteres FFH-Gebiet, welches gleichzeitig als Vogelschutzgebiet (DE-5205-401) ausgewiesen ist, liegt südlich von Stockheim. Es handelt sich um das Gebiet „Drover Heide“ (DE-5205-301). Insbesondere für das hier vorrangig zu betrachtende Schutzgebietsnetz Natura2000 sind Beeinträchtigungen allein entfernungsbedingt vollkommen auszuschließen. Naturschutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete sind ebenfalls nicht betroffen. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf das Schutzgut „Biologische Vielfalt“ sind somit nicht zu sehen. 4.3 Schutzgut Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft 4.3.1 Boden Durch die Parkplatzgestaltung wird der Oberboden im Bereich der Zufahrten verändert, indem auf die oberste Bodenschicht Schotter aufgetragen wird. Die Stellplätze selbst werden zu Rasenflächen entwickelt. Die „besonders schutzwürdigen Böden“ im Bereich des Vorhabens werden daher nicht nachhaltig strukturell verändert. Umschichtungen, wie sie z.B. durch Pflügen der Ackerfläche geschehen, entfallen. Allerdings kommt es durch den Fahrbetrieb zu Bodenverdichtungen. Dafür entfällt etwa die Hälfte des bestehenden Parkplatzes (mit gleicher Struktur) auf dem Gelände des Spielelandes. Er wird vorwiegend zu Spielfläche umfunktioniert. Insbesondere aufgrund der Tatsache, dass es nicht zu großflächigen Versiegelungen kommt, sondern eine wasserdurchlässige Decke aufgebracht wird, ohne die Bodenstruktur nachhaltig zu verändern und auch im Hinblick auf die Reversibilität dieser Maßnahme, sind insgesamt keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Boden erkennbar. 4.3.2 Wasser Stehende oder fließende Gewässer sind von der Errichtung des Parkplatzes und auch von den Umgestaltungen auf dem Gelände des Spielelandes nicht betroffen. Da der Parkplatz in wasserdurchlässigem Material „befestigt“ wird, ist auch die Grundwasserneubildung nicht beeinträchtigt. Das Niederschlagswasser kann vor Ort versickern. Beeinträchtigungen des Grundwassers sind aufgrund der vorgesehenen Nutzung nicht Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 27 anzunehmen. Insgesamt sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf das Schutzgut Wasser zu sehen. 4.3.3 Luft und Klima Durch die vorgesehene Parkplatznutzung an einem Standort mit hervorragender Belüftungssituation wird es nicht zu erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Luft und Klima kommen. Am Standort selbst werden geringfügige, kleinklimatische Effekte wie Überwärmung durch Schatten spendende Pflanzungen auf dem Parkplatzgelände und um dieses herum abgemildert. Erhebliche Luftbelastungen entstehen nicht. Insgesamt sind keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter Luft und Klima zu sehen. 4.3.4 Landschaft/Landschaftsbild Die geplanten Eingriffsflächen liegen in einer insgesamt wenig strukturierten Agrarlandschaft. Höhere Gebäude sind somit in der offenen Landschaft gut sichtbar. Die geplante Nutzung „Parkplatz“ übersteigt allerdings nicht die Höhe, die hinsichtlich des Landschaftsbildes weit reichende Wirkungen haben wird. Diesbezüglich ist eine geringe Empfindlichkeit anzunehmen, die durch die geplante Eingrünung gänzlich minimiert wird. Hierdurch wird das Landschaftsbild tendenziell eher profitieren, da nicht der Parkplatz sondern die Gehölze sichtbar sein werden. Im Bereich des Spielelandes selbst setzt der Bebauungsplan maximale Höhen für bauliche Anlagen fest, die in Abhängigkeit von der Entfernung zur Burg entwickelt wurden und somit vorrangig den Belangen des Denkmalschutzes Rechnung tragen. Die Burg selbst ist dabei durchaus als landschaftsbildprägendes Element zu verstehen. Die höchste bauliche Anlage stellt derzeit die Wasserrutsche mit ca. 14 m über Gelände dar. In diesem Bereich und weiter südlich (S 3 gemäß B-Plan) wird eine Maximalhöhe von 14 m festgesetzt. Im weiter nördlich liegenden Teilbereich S 2, der näher an der Burg liegt, beträgt die Maximalhöhe 11,5 m. In der unmittelbaren Umgebung der Burg wird eine Maximalhöhe von 5 m festgesetzt, was deutlich unterhalb der Höhe des Haupthauses der Burg liegt. Die Sichtbeziehung zur Burg als prägendes Element der Kulturlandschaft bleibt somit erhalten. Insgesamt sind im Hinblick auf das Schutzgut Landschaft, inklusive des Landschaftsbildes, keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu sehen. 4.4 Schutzgut Kultur- und Sachgüter Mit Hilfe der umgelagerten und erweiterten Parkplatzfläche können auf dem Gelände des Bubenheimer Spielelandes weitere Spielangebote gemacht werden, die zu einer Steigerung der Attraktivität und damit zu einer Sicherung des Standortes beitragen. Dies ermöglicht es, die erstmals 1237 urkundlich erwähnte Burg Bubenheim mit dem teilweise noch erhaltenen umgebenen Wall zu erhalten und zu pflegen. Insofern profitiert der Denkmalschutz letztlich durch die Maßnahme. Die Erlebbarkeit der Burg als historisches Bauwerk erfordert aber auch eine im Bebauungsplan festgesetzte Regelung hinsichtlich der zulässigen Höhe baulicher Anlagen. Dies wurde im vorhergehen- Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 28 den Kapitel beschrieben. Darüber hinaus wurde der Parkplatz gegenüber der ursprünglichen Planung in der Fläche nahezu halbiert und deutlich von der Landesstraße abgerückt. Auch dies entstand aus den Anforderungen, die im Verfahren durch die Denkmalschutzbehörde formuliert wurden. Hinsichtlich der Bodendenkmalpflege ist nach derzeitigem Stand nicht mit Beeinträchtigungen zu rechnen. Zum Schutz bislang unentdeckter Bodendenkmäler wird im Bebauungsplan geregelt, dass: „Vor- und frühgeschichtliche Funde unverzüglich der Gemeinde Nörvenich oder dem Landschaftsverband (Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege) zu melden, in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen sind (§§ 15 und 16 DSchG).“ Die Belange der Denkmalpflege wurden im Verfahren nachhaltig berücksichtigt. Durch die Festsetzungen sind erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen somit ausgeschlossen. Leitungen als zu berücksichtigende Schutzgüter wurden im Bebauungsplan markiert. Entsprechende Schutzstreifen sind zu beachten. Der Bebauungsplan regelt dies in seinen „Hinweisen“. 4.5 Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Bei der Beurteilung von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern stellt insbesondere das Schutzgut Boden ein zentrales Medium dar. Der Boden ist die Wachstumsgrundlage für die Pflanzenwelt, die ihrerseits die Lebensgrundlage und Habitatstruktur für die Tierwelt bedeutet. Der Boden fungiert als Grundwasserfilter und Wasserspeicher und hat damit auch Einfluss auf das Mikroklima. Das Bodenrelief ist charakteristisches Element der Landschaft und beeinflusst das Landschaftsbild. Im Boden können auch archäologische Hinterlassenschaften enthalten sein. Eingriffe in den Boden wirken sich somit auch immer auf andere Schutzgüter aus. Die Einwirkungen auf das Schutzgut Boden ergeben sich direkt aus dem Baufeld des geplanten Parkplatzes. Beim Schutzgut Pflanzen/Biotoptypen wurde erläutert, dass mit dem Eingriff auch der Verlust von Vegetationseinheiten des Offenlandes, insbesondere Acker, einhergeht. Hierbei handelt es sich aber durchweg um geringwertige Biotoptypen. Beim Schutzgut Wasser wurde erläutert, dass mit der Anlage des Parkplatzes in wasserdurchlässiger Decke keine substanzielle Verringerung der Grundwasserneubildung einhergeht. Klimatische Effekte sind tatsächlich nur im Nahbereich des Baufeldes zu erwarten. Auch bei einer lokalen Veränderung des Bodens wird der Gesamtbereich aber nach wie vor durch das großflächige Offenlandklimatop mit seiner kaltluftbildenden Funktion geprägt. Darüber hinausgehende Effekte in der Wechselwirkung Boden/Klima sind nicht zu erwarten. Das Bodenrelief wird zwar lokal planiert, was sich aber in der ohnehin ebenen Landschaft nicht auf das Landschaftsbild auswirkt. Eine Beziehung zwischen dem Schutzgut Boden und den darin enthaltenen archäologischen Bodenfunden kann es potenziell geben. Vorliegend gibt es hierauf aber keine Hinweise. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 29 Wechselwirkungen des Schutzgutes Mensch mit dem Boden sind im vorliegenden Fall nicht anzunehmen. Ein solcher Effekt könnte z.B. auftreten, wenn Schadstoffe durch die Baumaßnahmen freigesetzt würden und somit in den Wirkungspfad BodenMensch oder Boden-Wasser gelangen könnten. Nach derzeitigem Stand des Wissens gibt es keine Hinweise auf derartige Bodenbelastungen. Wechselwirkungen des Schutzgutes Mensch mit dem Schutzgut Wasser ergeben sich im vorliegenden Fall nicht. Beeinträchtigungen des Wassers während der Bauphase (Maschineneinsatz) und der Betriebsphase (parkende Autos) im Sinne einer angemessenen Betrachtung nicht anzunehmen. Für die Wechselwirkung ergibt sich somit ebenfalls nach menschlichem Ermessen keine erhebliche Beeinträchtigung. Verfahrensrelevante Wechselwirkungen zwischen dem Schutzgut Mensch und dem Schutzgut Klima/Luft sind nicht anzunehmen. Letztere spielen bei der Beurteilung des Vorhabens ohnehin eine nur untergeordnete Rolle. Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Mensch und Landschaft ergeben sich dahingehend, dass der Mensch die Landschaft als Erholungsraum nutzt. Dies wird durch die Verfestigung des Standortes „Bubenheimer Spieleland“ unterstützt. Dies leitet über zur Wechselwirkung zwischen den Schutzgütern Mensch und (Pflanzen- und) Tierwelt. Eine solche ist im vorliegenden Fall in Folge des Vorhabens sicher gegeben, da das Bubenheimer Spieleland mit dem ihm zugeordneten Parkplatz in die Umgebung mit seiner Pflanzen- und Tierwelt wirkt. Dies wurde im Rahmen der Artenschutzprüfung und der hiesigen UVS thematisiert. Über die bereits oben beschriebenen Wechselwirkungen im Zusammenhang mit dem Schutzgut Wasser, bestehen solche Wechselwirkungen auch zum Schutzgut Pflanzen- und Tierwelt. Da Oberflächengewässer durch den Parkplatzbau (und die südliche Erweiterung des Spielelandes) nicht betroffen sind, kann es nicht zur Beeinträchtigung von Arten (Pflanzen und Tiere) kommen, die im oder am Stillgewässer leben. Auch ist auszuschließen, dass das Wasserdargebot für die Pflanzenwelt sich verändert. Der Eingriff wird nicht zu einer substanziellen Änderung der Grundwasserneubildung führen. Das Schutzgut Wasser stellt im hiesigen Fall auch kein prägendes Landschaftselement dar, welches durch den Parkplatzbau beeinträchtigt werden könnte. Tatsächlich landschaftsbildprägende Elemente des Wassers liegen deutlich außerhalb des direkten Einwirkbereiches. Derartige Wechselwirkungen sind somit nicht verfahrensrelevant. Beeinträchtigungen des Schutzgutes Klima in Folge der Beeinflussung des Schutzgutes Wasser, etwa in Form einer nachhaltig veränderten Verdunstungsrate, wird es höchstens in geringem Maße geben. Auch wird es nicht zu einer Veränderung von Grundwasserständen oder Grundwasserströmen kommen, die sich negativ auf ggf. im Boden befindliche Bodendenkmäler oder archäologische Bodenfunde auswirken. Weitere noch nicht besprochene mögliche Wechselwirkungen ergeben sich zwischen dem Schutzgut Pflanzen/Tiere und dem Klima. So hat die Vegetation einen Einfluss auf die Kalt- und Frischluftbildung. Es wurde bereits kurz angesprochen, dass es aber nur lokale Auswirkungen auf das Klima mit den angesprochenen Effekten geben wird. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 30 In jedem Fall ist dies nicht substanziell, da sich das Klimatop selbst nicht ändern und seine kaltluftbildende Wirkung behalten wird. Bewuchs und Artenreichtum stellen ein Charakteristikum der Natürlichkeit und Vielfalt einer Landschaft dar. Insofern gibt es auch Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern Pflanzen/Tiere und Landschaft. Aus der Betrachtung der Wechselwirkungen dieser Faktoren ergeben sich aber keine Sachverhalte, die nicht schon bei den jeweiligen Schutzgütern selbst besprochen worden sind. Aus der Gesamtbetrachtung der Wechselwirkungen wird deutlich, dass solche zwar grundsätzlich existieren, dass sich daraus aber keine neuen Aspekte ergeben, die erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf die Schutzgüter in ihrem Miteinander erkennen lassen. 5. ZUSAMMENFASSENDE BESCHREIBUNG DER MAßNAHMEN, MIT DENEN ERHEBLICHE NACHTEILIGE UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VORHABENS VERMIEDEN, VERMINDERT ODER, SOWEIT MÖGLICH, AUSGEGLICHEN WERDEN, SOWIE DER ERSATZMAßNAHMEN BEI NICHT AUSGLEICHBAREN, ABER VORRANGIGEN EINGRIFFEN IN NATUR UND LANDSCHAFT      Im Bereich des Parkplatzes, der entgegen der ursprünglichen Planung deutlich in seiner Größe reduziert wurde, sollen die Zufahrten zu den Stellplätzen nicht mit einer Asphaltdecke sondern mit einer wasserdurchlässigen Schotterauflage befestigt werden. Die Stellplätze selbst bestehen aus nicht markierten Grasstreifen. Der Parkplatz ist mit einer umlaufenden Gehölzpflanzung einzugrünen. Die Parkplatzfläche selbst soll zudem wie im jetzigen Bestand mit einzelnen Gehölzen gegliedert werden. Diese Maßnahme trägt zur Belebung des Landschaftsbildes bei. Auch das Bubenheimer Spieleland selbst wird gemäß der Festsetzungen des Bebauungsplans entlang der Landesstraße und nach Westen hin als Abgrenzung zur Agrarlandschaft eingegrünt. Die Beseitigung von Gehölzen ist zwar nicht vorgesehen, dennoch gilt grundsätzlich, dass während der Baumaßnahme der Baumbestand dort wo nötig gemäß der DIN 18920 vor Verletzungen der Rinde und des Wurzelwerkes zu schützen ist. Etwaige Fällarbeiten müssen auf die Zeit vom 01. Oktober bis 28. Februar und somit außerhalb der Vogelbrutzeit beschränkt bleiben. Zum Schutz der Vögel insgesamt ist eine Bauzeitenregelung auch hinsichtlich der Baufeldfreimachung notwendig. Die Baufeldfreimachung, insbesondere das Abschieben von Oberboden, muss demzufolge außerhalb der Vogelbrutzeit stattfinden, also nicht zwischen dem 01.03. und 30.09. eines Jahres. Der Bebauungsplan regelt maximale Höhen in Abhängigkeit von der Nähe zur Burg als Baudenkmal. Im Nahbereich sind max. Höhen von 5 m zulässig, wodurch die Burg mit ihrem Hauptgebäude deutlich herausragt. In weiterer Entfernung sind Höhen von 11,5 m bzw. 14 m zulässig. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“   31 Im Bebauungsplan sind gemäß Ziffer 1.6 der Textlichen Festsetzungen „Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes“ festgesetzt. Vor- und frühgeschichtliche Funde sind unverzüglich der Gemeinde Nörvenich oder dem Landschaftsverband (Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege) zu melden, in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen (§§ 15 und 16 DSchG). 6. ÜBERSICHT ÜBER DIE WICHTIGSTEN, VOM TRÄGER DES VORHABENS GEPRÜFTEN ANDERWEITIGEN LÖSUNGSMÖGLICHKEITEN UND ANGABE DER WESENTLICHEN AUSWAHLGRÜNDE IM HINBLICK AUF DIE UMWELTAUSWIRKUNGEN DES VORHABENS. Die Lage und die städtebaulichen Zusammenhänge, insbesondere hinsichtlich der großen Stellplatzanlage, wurden im Rahmen einer Standort-Alternativenprüfung auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung geprüft und beurteilt. Geprüft wurden insgesamt 4 Standorte im Umkreis von 500 Metern um das Bubenheimer Spieleland und zwar:     Standort 1: nördlich Bubenheim zwischen Bahnhaltepunkt und Spieleland Standort 2: Ackerfläche östlich Bubenheim und östlich L 327 Standort 3: Ackerfläche westlich Bubenheim Standort 4: Ackerflächen nördlich Bubenheim Um die Vergleichbarkeit der Standorte zu erzielen, wurden die unterschiedlichen Standorte anhand eines Kriterienkataloges bewertet. Dabei werden unter anderem        der Flächenzuschnitt und die zur Verfügung stehende Flächengröße die Verfügbarkeit der Fläche Standort in Verbindung zu anderen städtebaulichen Nutzungen Standort außerhalb eines Bereiches für den Schutz der Natur (BSN) sowie von Wald- und Überschwemmungsbereichen ausreichende Verkehrsanbindung Standort einer vorgeprägten Örtlichkeit Gefahrenarmer Zugang zum Spieleland als wichtige Kriterien herangezogen und dem Prüfschema zugrunde gelegt. Lediglich der Standort 1 befindet sich im Besitz des Eigentümers des Spielelandes. Der Standort weist zudem städtebauliche Vorzüge auf, welche die anderen Standorte nicht haben:  Einbeziehung des Fußweges zwischen Bahnhaltepunkt und Spieleland. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“   32 Vorprägung des Standortes durch die vorhandenen landwirtschaftlichen Gewerbeanlagen und den Bahnhaltepunkt. Vorhandene Verkehrsanbindung an die L 237. Die Standort-Alternativenprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass der projektierte Standort für den Parkplatz am besten geeignet erscheint und deshalb im Verfahren der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. L 15 weiter verfolgt werden soll. Zu beachten ist dabei auch, dass bereits jetzt ein Teil der Besucher mit der Bahn anreisen. Die Rurtalbahn fährt Besuchergruppen bis an der Haltepunkt Bubenheim, der sich auf Höhe der Agrargenossenschaft etwas nördlich des geplanten Parkplatzes befindet. Insofern werden bereits bestehende Bezugspunkte gekoppelt und weiter ausgebaut. 7. Zusammenfassung Im Rahmen der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans L 15 „Bubenheimer Spieleland“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Anlage eines Parkplatzes für das Bubenheimer Spieleland auf bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche geschaffen werden. Das bisher ebenfalls als landwirtschaftliche Fläche dargestellte Maislabyrinth soll künftig als private Grünfläche festgesetzt werden, um eine Entwicklung als Spielfläche zu ermöglichen. In der hiermit vorgelegten Umweltverträglichkeitsstudie wurden eingangs die Planvorgaben beschrieben. Anschließend erfolgte eine Darstellung und Bewertung der zu betrachtenden Schutzgüter. Hierzu wurde ein Umkreis von 500 Meter um den projektierten Parkplatz und um das Bubenheimer Spieleland untersucht und betrachtet. Der Parkplatz selbst soll auf einer intensiv genutzten Ackerfläche nordöstlich des Spielelandes errichtet werden. Die Fläche liegt nicht im Landschaftsschutzgebiet oder sonstigen Schutzgebieten. Planungsrelevante Feldvogelarten sind nicht direkt betroffen. Feldhamsterbaue wurden auf der Fläche nicht gefunden. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände können bei Berücksichtigung von Bauzeiten ausgeschlossen werden. Bei entsprechender Gestaltung kann es zu einer Bereicherung der Landschaft und des Landschaftsbildes kommen. Erhebliche Beeinträchtigungen des Bodens und des Wassers sind nicht zu sehen. Der Parkplatz wird nur in den Zufahrten zu den Stellplätzen mit einer wasserdurchlässigen Decke versehen. Erhebliche Änderungen der Bodenstruktur gibt es nicht. Die Grundwasserneubildung ist nicht beeinträchtigt. Erhebliche klimatische oder Lufthygienische Beeinträchtigungen sind ebenso wenig zu sehen. Der Denkmalschutz profitiert insoweit, als das die wirtschaftliche Sicherung des Bubenheimer Spielelandes auch zu einer Sicherung des Denkmals, der Burg Bubenheim, führt. Aufgrund der Bedenken der Denkmalschutzbehörde wurde die Fläche des Parkplatzes gegenüber der ursprünglichen Planung deutlich reduziert. Durch die Festsetzung maximaler Höhen ragt die Burg mit ihrem Hauptgebäude über die Baulichkeiten im Umfeld der Burg deutlich hinaus. Die Belange des Denkmalschutzes wurden somit nachhaltig berücksichtigt. Erhebliche Lärmbelästigungen sind aufgrund der Lage und Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 33 Ausgestaltung des Parkplatzes und der Entfernung zur Wohnbebauung nicht zu sehen. Insgesamt ist nach derzeitigem Stand nicht von erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf die zu betrachtenden Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere, Biologische Vielfalt, Landschaft, Boden, Wasser, Klima, Luft sowie Kultur- und Sachgüter auszugehen. Stolberg, 04.11.2016 (Hartmut Fehr) Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de Umweltverträglichkeitsstudie „Bubenheimer Spieleland“ 34 8. Verwendete und zitierte Literatur BÜRO FÜR ÖKOLOGIE & LANDSCHAFTSPLANUNG (2016): Artenschutzrechtliche Prüfung. 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans L 15 „Bubenheimer Spieleland“, Gemeinde Nörvenich. GEOLOGISCHER DIENST NRW (2005): Auskunftssystem BK 50. Karte der schutzwürdigen Böden. GEOLOGISCHES LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN (1984): Bodenkarte von Nordrhein-Westfalen 1:50.000. Blatt L 5304 Zülpich. Geologisches Landesamt NRW, Krefeld. KNAPP, G. (1980): Geologische Karte der nördlichen Eifel 1:100.000. 3. Auflage. Geologisches Landesamt Nordrhein-Westfalen, Krefeld. LANUV (2008): Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Eingriffsregelung in NRW. Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NordrheinWestfalen, Recklinghausen. MINISTER FÜR UMWELT, RAUMORDNUNG UND LANDWIRTSCHAFT DES LANDES NORDRHEIN-WESTFALEN (1989): Klima-Atlas von Nordrhein-Westfalen. Düsseldorf. SWA SCHALL- UND WÄRMEMESSSTELLE AACHEN GMBH (2013): Schalltechnisches Gutachten SI-NV 13/006/01. Büro für Ökologie & Landschaftsplanung Wilhelmbusch 11 52223 Stolberg Tel.: 02402/1274995 Hartmut Fehr Diplom-Biologe e-mail: info@planungsbuero-fehr.de