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Beschlussvorlage (Anlage II zur Beschlussvorlage 350/2017 - Begründung Bebauungsplan)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
158 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
18.01.17, 19:07

Inhalt der Datei

GEMEINDE NÖRVENICH 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. L 15 "Bubenheimer Spieleland" - Ortsteil Rommelsheim - Begründung Stand: 30. November 2016 Erneute öffentliche Auslegung GEMEINDE NÖRVENICH – Planungsamt – sgp architekten + stadtplaner BDA _______________________________________________________________ Justus-von-Liebig-Straße 22 53121 Bonn www.sgp-architekten.de Tel. 0228 – 92 59 87-0 Fax 0228 – 92 59 87-029 info@sgp-architekten.de SEITE - 2 - GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG Gemeinde Nörvenich 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. L 15 "Bubenheimer Spieleland", Ortsteil Rommelsheim Erneute öffentliche Auslegung INHALTSVERZEICHNIS 1. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes 1.1 1.2 Lage und städtebauliche Zusammenhänge Anlass und Hauptziel der Planung 2. Ausgangssituation 2.1 2.2 2.3 2.4 2.5 2.6 2.7 Städtebauliche Einbindung Bebauung und Nutzung Erschließung Öffentlicher Personennahverkehr Ver- und Entsorgung Natur, Landschaft und Umwelt Eigentumsverhältnisse 3. Planungsbedingungen 3.1 3.2 Planungsrechtliche Ausgangssituation und Flächennutzungsplanung Planverfahren 4. Planungskonzept 4.1 4.2 4.3 4.4 Städtebauliches Konzept Klimaschutz in der Bauleitplanung Erschließungskonzept Grün- und Freiraumkonzept 5. Planungsinhalt 5.1 5.2 5.3 5.4 5.5 5.6 5.7 Art und Maß der baulichen und sonstigen Nutzung, Höhe der baulichen Anlagen Überbaubare Grundstücksflächen und Baugrenzen Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Verkehrsflächen Ver- und Entsorgung Grünflächen Hinweise und nachrichtliche Übernahmen sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 6. Immissionsschutz 7. Berücksichtigung von Natur und Landschaft sowie der Umweltbelange 8. Umweltbericht 9. Quantitative Auswertung des Bebauungsplanes 9.1 Flächenermittlung 9.2 Verteilung der Nutzungen 10. Bodenordnung 11. Verfahrensvermerke sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN SEITE - 3 - NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG SEITE - 4 - Begründung Stand: 30. November 2016 Erneute öffentliche Auslegung 1. Ziele, Zwecke und wesentliche Auswirkungen des Bebauungsplanes 1.1 Lage und städtebauliche Zusammenhänge Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in der Gemeinde Nörvenich im südwestlichen Gemeindegebiet südlich des Ortsteils Rommelsheim. Die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. L 15 sowie zwei Ergänzungsbereiche: Einen Ergänzungsbereich südlich angrenzend bis zur Gemeindegebietsgrenze und einen Ergänzungsbereich nördlich der Burganlage bis zur Bahntrasse im Bereich des Haltepunktes. Mit diesen Planungen soll einerseits ein weiterer Ausbau der Spielbereichsflächen bauleitplanerisch ermöglicht werden und andererseits sollen Flächen für ein geordnetes Parken der Besucher des Spielelandes planerisch festgesetzt werden. Die Lage und die städtebaulichen Zusammenhänge, insbesondere hinsichtlich der großen Stellplatzanlage, wurden im Rahmen einer Standortalternativenprüfung auf der Ebene der vorbereitenden Bauleitplanung geprüft und beurteilt. Die Standortalternativenprüfung kommt zu dem Ergebnis, dass die vorgesehenen Gebiete als Erweiterung der bestehenden Anlagen am geeignetsten erscheinen und deshalb im Verfahren der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. L 15 weiter verfolgt werden sollen. 1.2 Anlass und Hauptziel der Planung Auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. L 15, der seit 2006 rechtskräftig ist, wurde das Bubenheimer Spieleland entwickelt. Zentral im Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt die Burg Bubenheim. Um die Burg mit ihren Anlagen zu erhalten und einer akzeptablen Nutzung zuzuführen, wurde den Eigentümern der Burganlagen genehmigt, auf der Grundlage gemäß § 35 Abs. 4 Ziffer 4 BauGB Nutzungsänderungen zum Betrieb von Spielspeichern und Spielräumen für Kinder durchzuführen. In der Folgezeit hat der Betreiber auf seinen an die Burg angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen regelmäßig Mais angebaut. Einen seiner Maisacker macht er für Besucher bis zur Ernte als Maislabyrinth begehbar. Um den Besuchern den hierfür erforderlichen Parkraum bieten zu kön- sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG SEITE - 5 - nen, wurde eine der umliegenden Wiesen zum unbefestigten Parkplatz umgenutzt. Mit Nutzung des Maislabyrinthes und des Freigeländes hatte sich die Bezeichnung "Bubenheimer Spieleland" verfestigt. Die Anlage wurde mit Spielgeräten, einem Kassenstand, einer Trockentoilette sowie einem Zelt mit Imbiss ausgestattet. Ziel des Bebauungsplanes in der Erstaufstellung war es, mit den Festsetzungen eine dauerhafte Nutzung des erhaltenswerten Gebäude- und Freianlagenbestands planungsrechtlich abzusichern. Die Gemeinde Nörvenich hat mit der Aufstellung des Bebauungsplanes das bürgerschaftliche Engagement gefördert und mit dessen Festsetzungen im Sinne des § 1 Abs. 5 Nr. 3 BauGB die Grundlage dafür geschaffen, dass ein von der regionalen Bevölkerung angenommenes Leistungsangebot im Erholungs- und Freizeitbereich auf Dauer erhalten werden kann. Durch die besondere Nutzung der Burg, bei der sich die Kinder den Ort mit hoher Akzeptanz zu eigen machen, wird die Auseinandersetzung der Kinder mit der örtlichen Historie im Besonderen und mit der Kulturgeschichte im Allgemeinen gefördert. Daher soll die bestehende Burganlage sowie ergänzende Gebäude auch weiterhin als Spielräume, Spielespeicher und Spielehallen genutzt werden können. Im Freibereich sollen größere Spielgeräte, Kletter- und Spielanlagen das Angebot erweitern. Hierbei soll bei Ausweitung des Spielangebotes das besondere Konzept des Spielelandes als Angebot für das Kinderspiel nicht verloren gehen. Im Gegensatz zu einem Freizeitpark, bei dem es ein breit angelegtes Angebot für die unterschiedlichsten Altersgruppen, bis hin zu Erwachsenen gibt, richtet sich das Angebot des Spielelandes Bubenheim vornehmlich an Kinder. Nebenangebote für Erwachsene, die die Kinder begleiten und ältere Geschwister und Freunde sind vorhanden und sollen möglich bleiben, aber in ihrer Ausprägung dem Kinderspielen weiterhin untergeordnet sein. Es wurden Regelungen zur Steuerung des Besucherverkehrs getroffen und Teile des Grundstücks als Stellplatzanlage für den ruhenden Verkehr der Besucher festgesetzt. Die Belange des Denkmalschutzes und des Landschaftsschutzes werden gewahrt. Aufgrund der wirtschaftlich positiven Entwicklung des Spielelandes und den damit einhergehenden positiven Auswirkungen auf den Fremdenverkehr in der Gemeinde Nörvenich sollen für den Betrieb des Spielelandes im Rahmen der schon bestehenden Anlage Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden, um so den Standort und die Einrichtung auch langfristig zu sichern. Dazu soll die bisher nur saisonal genutzte Fläche des Maislabyrinths in den ständigen Spielebetrieb übernommen werden. Als weiteres soll in einem qualifizierten Bauleitplanverfahren die bisher schon temporär als Parkplatz genutzte Ackerfläche als privater Parkplatz bauleitplanerisch festgesetzt werden, um über das Bauleitplanverfahren die städtebauliche Ausprägung der großen Parkplatzfläche und damit ihre Auswirkungen auf die Natur und das Landschaftsbild zu steuern. Eine Teilfläche des bisher als Stellplatzfläche genutzten Bereiches wird im Gegenzug als Spielfläche ausgebaut. Die städtebauliche Zielsetzung ist es, den Charakter des Spielelandes als Ort des besonderen Kinderspieles zu erhalten. Dabei soll das Spieleland in seiner für den Fremdenverkehr positiven wirtschaftlichen Entwicklung gefördert werden, um so die Einrichtung nachhaltig zu sichern und seine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen. Um dieses zu erreichen, müssen der Bebauungsplan und der Flächennutzungsplan geändert und um die Flächen des Parkplatzes ergänzt werden. sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 SEITE - 6 - GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG Die beiden Teilbereiche sollen eindeutig in die Flächen für das Bubenheimer Spieleland integriert werden. Die bisher als landwirtschaftliche Flächen genutzten Bereiche sollen deshalb im südlichen Teilbereich des Bebauungsplanes in eine Grünfläche mit Zweckbestimmung Spielplatz und eine Verkehrsfläche mit Zweckbestimmung Parkplatz im nördlichen Teilbereich umgewidmet werden. Dabei wird darauf geachtet, dass wichtige Blickbeziehungen auf die Burg ungestört erhalten bleiben. Hierzu wird die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes als Grundlage für die 1. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. L 15 erforderlich. Im Einzelnen werden gegenüber dem bestehenden Rechtsplan folgende Änderungen vorgesehen: − Festsetzungen zur Errichtung eines Parkplatzes für ca. 900 private Stellplätze und ca. 10 Busparkplätze. − Umnutzung des ehemaligen Güllebehälters für Sozialräume der Mitarbeiter des Spielelandes. − Teilweise Umnutzung der bestehenden Stellplatzanlage zu Spielbereichen und Neuplatzierung des Kassenhäuschens. − Nutzung eines bestehenden Gebäudes auch für Mitarbeiterwohnungen. − Dauerhafte Erweiterung der Spielflächen im Bereich des bisherigen Maislabyrinths. − Festsetzungen für die Errichtung von Spielgeräten und baulichen Anlagen. − Einbeziehung der Umbaumaßnahmen an der L 327 zur Schaffung einer sicheren Fußgängerquerung. Insgesamt ist es also das Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. L 15, die bisherigen rechtskräftigen Festsetzungen zu übernehmen, punktuell dort zu ändern, wo aufgrund des Betriebes der Anlagen Weiterentwicklungen und Änderungen erforderlich werden und Ergänzungen / Erweiterungen festzusetzen, um der positiven Entwicklung des Spielelandes gerecht zu werden und diese Nutzung dauerhaft zu sichern. 2. Ausgangssituation 2.1 Städtebauliche Einbindung Die städtebauliche Situation wird im Plangebiet ganz wesentlich beherrscht von der Burg Bubenheim. In einer Stellungnahme vom 30.11.2001 gegenüber dem Bauordnungsamtes des Kreises Düren hat das Rheinische Amt für Denkmalpflege das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Zustandes und der Anlage durch eine zukunftsträchtige Nutzung bekundet und bestätigt, dass die Gebäude der Burg Bubenheim die Voraussetzungen für Änderungen oder Nutzungsänderungen gem. § 35 (4) Ziffer 4 BauGB erfüllen. sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG SEITE - 7 - Auf dieser Grundlage wurde das Bubenheimer Spieleland genehmigt und entwickelt. Zur planungsrechtlichen Sicherung wurden in der Folge die Nutzungen des Bubenheimer Spielelandes in den Flächennutzungsplan integriert und der Bebauungsplan Nr. L 15 aufgestellt. Da in Folge der Entwicklungen Veränderungen erforderlich werden, ist es nun vorgesehen, das Spieleland zu vergrößern und einen externen Parkplatz zu errichten. Dieser wird so positioniert und entwickelt, dass eine fußläufige Verbindung zwischen dem Haltepunkt der Ruhrtalbahn über den Parkplatz bis zum Spieleland entsteht. Dadurch können die Fußgängerströme gebündelt an einer Stelle über die Landesstraße L 327 geführt werden. Dieser Übergangsbereich wurde neu ausgebaut. Insofern werden auch die baulichen Anlagen um den Haltepunkt der Ruhrtalbahn mit in die städtebauliche Planung einbezogen, sie liegen allerdings nicht im Geltungsbereich des Bebauungsplanes. 2.2 Bebauung und Nutzung Innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nr. 15, Bubenheimer Spieleland liegt die Burg Bubenheim. Sie ist seit mindestens siebenhundert Jahren existent und spätestens seit dem 13. Jahrhundert als Burg belegt. Als zweiteilige Wasserburg repräsentiert Bubenheim bis heute die ursprüngliche Siedlungsform einer Einzelhofsiedlung und gilt als eine der anschaulichsten und besterhaltenen Exemplare ihrer Art. Vom Herrenhaus des ursprünglich adeligen Burgbesitzers bis zum heutigen Altenteilerhaus, von der mehrflügeligen Vorburg bis zu modernen Wirtschaftgebäuden in der Hülle des 19. Jahrhunderts und den vorgängerlosen rein technischen Einrichtungen wie Güllehochbehälter und Wagenschuppen sind die wesentlichen Charakteristika eines über Jahrhunderte weiterentwickelten landwirtschaftlichen Betriebes im Zusammenhang mit einem ehemaligen Adelssitz der Börde heute noch vorhanden und ablesbar. Die Burg und die umliegende Hofanlage wird heute als Teil des Spieleland Bubenheim und als Wohnsitz der Eigentümer genutzt. Auch die unmittelbar östlich und südlich angrenzenden Gebiete werden als Spielelandflächen genutzt und sind mit Spielgeräten, Kassenhäuschen sowie einem Gebäude bebaut. Östlich anschließend an das Burggelände wurde eine Stellplatzanlage errichtet, die als Schotterfläche ausgebaut ist. Nordwestlich angrenzend an den Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt eine privat genutzte Hofanlage. Die derzeitigen Nutzungen der Erweiterungsflächen bestehen aus landwirtschaftlichen Nutzungen, wobei die südlich an das Spieleland angrenzende Erweiterungsfläche als Maisacker bis zur Ernte für Besucher als Maislabyrinth begehbar ist und so in die Spielelandfläche einbezogen ist. 2.3 Erschließung Für den Individualverkehr erfolgt die Erschließung des Plangebietes über die Landesstraße L 327, die auch in Teilen in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen ist. Von der L 327 aus erfolgt die Zufahrt auf den geplanten großen Parkplatz von Süden aus. Damit liegt die Zufahrt in der Nähe der Spielbereiche und erklärt damit den Zusammenhang zwischen Parkplatz und Spielbereich. Im zentralen Planbereich erfolgt von der L 327 nach Südwesten die Zufahrt zur Burg und zum Spieleland. sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG SEITE - 8 - In der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel vom 11. Januar 2016 wird mitgeteilt, dass grundsätzlich keine Bedenken bestehen, den Parkplatz und das Spieleland an die Landesstraße L 327 anzuschließen. Dabei unterliegt die Parkplatzzufahrt der Sondernutzung, für weitere Regelungen wird eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Parallel zur Landesstraße wird zwischen Parkplatz und bis zur Querungshilfe ein 2,25 m breiter Gehweg angeordnet. Zum Schutz des Gehweges wird eine Schutzplanke vorgesehen, die ein unkontrolliertes Queren der Landesstraße verhindert. Die mit dem Landesbetrieb abgestimmte Gestaltung des Verkehrsbereiches zwischen Parkplatzzufahrt und Straßenquerung wird als Hinweis Ausbauplanung Landesstraße L 327 in den Bebauungsplan aufgenommen. 2.4 Öffentlicher Personennahverkehr Der öffentliche Personennahverkehr hat für das Bubenheimer Spieleland besondere Bedeutung, da nicht alle Besucher mit dem Privat-Pkw anreisen. Der Haltepunkt der Ruhrtalbahn liegt ca. 500 m nördlich der Burg und damit in noch gerade akzeptabler Fußwegentfernung. Der geplante Parkplatz mit direkter begrünter Fußwegeverbindung, Bollerwagenstation und Aufenthaltsecken sollen diese Strecke attraktiver machen. Direkt an der Zufahrt zur Burg liegt an der L 327 die Bushaltestelle, so dass das Spieleland gut in das ÖPNV-Netz eingebunden ist. 2.5 Ver- und Entsorgung 2.5.1 Stromversorgung Die Burg Bubenheim wird vom Rheinisch-Westfälischen Elektrizitätswerk mit Strom versorgt. Eine Versorgungsstation liegt außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Eine 110-kv-Leitung verläuft im Norden des Plangebietes und wird dort mit beidseitigen 20 m breiten Schutzstreifen festgesetzt. 2.5.2 Wasserversorgung und Schmutzwasserbeseitigung Die Versorgung mit Wasser liegt in der Trägerschaft des Wasserleitungszweckverbandes der Neffeltalgemeinden. Das Plangebiet ist über eine Wasserleitung aus Richtung Jakobwüllesheim angeschlossen. Den Verlauf der Wasserleitung setzt der Bebauungsplan als unterirdische Hauptversorgungsleitung zeichnerisch fest. Gegenwärtig ist die Gemeinde Nörvenich im Bereich des Bebauungsplans von der Abwasserbeseitigungspflicht gemäß § 53 (4) Landeswassergesetz befreit. Zur Beseitigung des Schmutzwassers verpflichtet sich der Betreiber des Spielelandes in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag mit der Gemeinde Nörvenich zur Herstellung eines Kanalhausanschlusses an das öffentliche Kanalnetz der Nachbargemeinde Vettweiß. sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG SEITE - 9 - 2.5.3 Niederschlagswasserbeseitigung Gemäß § 51 a Landeswassergesetz NRW ist das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser vor Ort zu versickern, zu verrieseln oder ortsnah in ein Gewässer einzuleiten, sofern dies ohne Beeinträchtigung des Wohls der Allgemeinheit möglich ist. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes werden die Zielsetzungen des Landeswassergesetzes wie folgt berücksichtigt: Das im Bereich der Burganlage anfallende Niederschlagswasser wird in einem Löschteich gesammelt. Für die weiteren Planungen wurden Festsetzungen getroffen, die unter Ziffer 5 der Begründung näher erläutert werden. 2.6 Natur, Landschaft und Umwelt Um die Burganlage gibt es Großgrünbereiche, die als geschützte Landschaftsbestandteile im Bebauungsplan festgesetzt werden. Um die Auswirkungen der Planung auf die Belange von Natur, Landschaft und Umwelt zu untersuchen, wurden eine Umweltverträglichkeitsstudie, ein Landschaftspflegerischen Fachbeitrag sowie ein Umweltbericht erstellt, der Teil der Begründung ist. 2.7 Eigentumsverhältnisse Alle Flächen innerhalb des Geltungsbereiches, die nicht Verkehrsflächen (L 327, Gemeindestraße im Einmündungsbereich in die L 327 und der im Norden verlaufende Wirtschaftsweg) sind, sind in Privateigentum. 3. Planungsbedingungen 3.1 Planungsrechtliche Ausgangssituation und Flächennutzungsplanung Bereits mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. L 15 wurde für die Anlage des Bubenheimer Spielelandes die Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln dahingehend getroffen, dass es sich bei der Planung des Spielelandes um eine Anlage handelt, die unter dem bauplanungsrechtlichen Begriff "Grünfläche" gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB fällt. Auf dieser Grundlage wurde aus dem Flächennutzungsplan im Sinne des § 8 Abs. 2 BauGB der Bebauungsplan Nr. L 15 entwickelt. Um den erweiterten städtebaulichen und baulichen Zielen, insbesondere auch im Hinblick auf die Parkplatzfläche gerecht zu werden, wird jetzt die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. L 15 ins Verfahren gebracht. Um diesen Bebauungsplan aus den Zielen des Flächennutzungsplanes zu entwickeln, wird der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren mit dem Verfahren der 7. Änderung geändert. 3.2 Planverfahren Das Planverfahren zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes L 15 wurde mit dem Aufstellungsbeschluss begonnen. Der Rat der Gemeinde Nörvenich hat in seiner Sitzung die sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG SEITE - 10 - Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen träger öffentlicher Belange für die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. L 15 beschlossen. Mit Schreiben vom 09.02.2010 wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange um Stellungnahmen gemäß § 4 BauGB sowie zur Äußerung im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (UP) bis zum 10.03.2010 gebeten. Um den Bebauungsplan aus den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ableiten zu können, wurde der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren geändert. Der Aufstellungsbeschluss zur 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich erfolgte im Haut-, Finanz- und Umweltausschuss mit Beschlussempfehlung an den Rat der Gemeinde am 11. Januar 2010. Aufgrund des Scoping wurden umfangreiche Artenschutzuntersuchungen durchgeführt und in das Planverfahren integriert. Das Planverfahren wurde nach Fertigstellung aller Gutachten fortgesetzt mit der Bearbeitung der Stellungnahmen aus dem frühzeitigen Verfahren sowie mit der Erörterung des Entwurfes des Bebauungsplanes und der Durchführung der öffentlichen Auslegung. Im Verfahren der öffentlichen Auslegung wurden seitens der Denkmalpflege Bedenken geäußert hinsichtlich der Blickbeziehungen auf die Burganlage und die Einbettung dieses Baudenkmals in ein landwirtschaftlich genutztes Umfeld. Die private Stellplatzanlage wurde daraufhin wesentlich verkleinert und so positioniert, dass die Blickbeziehungen berücksichtigt werden und die Stellplatzanlage deutlich von der Landesstraße abrückt. Die Zufahrt zu der Stellplatzanlage wurde auf Anregung des Landesbetriebes Straßen NRW neu geplant und wie in den Abstimmung festgesetzt im Plan festgelegt. 4. Planungskonzept 4.1 Städtebauliches Konzept Das Konzept des Spielelandes basiert darauf, durch attraktive neue Nutzungen dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Zustandes der Burg und der Gesamtanlage gerecht zu werden. Hierzu dient die zukunftsträchtige Nutzung, die Burg mit ihren Hofanlagen sowie das weitere Umfeld als Spieleland für Kinder zu entwickeln. Dass es sich hierbei um eine nachhaltige und zukunftsträchtige Nutzung handelt, zeigt die Entwicklung der vergangenen Jahre. Diese Entwicklung führt dazu, dass zur Sicherung des Standortes weitere Spielmöglichkeiten geschaffen werden müssen und ein ausreichendes Parkplatzangebot für Busse und PKW zur Verfügung gestellt werden muss. Insbesondere der dadurch entstehende Fußgängerverkehr vom Parkplatz zum Spieleland ist neu zu regeln. Die mit dem Straßenbaulastträger der L 327, Landesbetrieb Straßen NRW, getroffenen Vereinbarungen zur Lenkung des Fußgängerverkehrs über die Landesstraße sollen im Rahmen des Bebauungsplanes bauleitplanerisch im erforderlichen Umfang fixiert und in die Gesamtplanung eingebunden werden. Städtebauliches Ziel ist es auch, ein Konzept zur Höhenentwicklung der Spielgeräte zu entwickeln und festzusetzen, um Störungen des Ortsbildes, des Landschaftsbildes, des Verkehrsflusses auf der L 327 und die Nachbarschaft zu vermeiden. Des Weiteren soll durch die Festsetzung von Baugrenzen die Verteilung der massiveren baulichen Anlagen und Gebäude klar geregelt werden. sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 4.2 SEITE - 11 - Klimaschutz in der Bauleitplanung Um den drohenden Treibhauseffekt entgegen zu wirken, wurde im nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Siedlungsentwicklung des Deutschen Nationalkomitees HABAITAT II der Klimaschutz zu den zentralen umweltpolitischen Aufgaben gezählt. Hierbei wurde den Kommunen empfohlen, auf die Verminderung der klimarelevanten Spurengase im Rahmen ihrer Möglichkeiten hinzuarbeiten. Zur Reduzierung der klimarelevanten Schadstoffe stehen den Kommunen bereits heute im Bereich der Stadtplanung Einflussmöglichkeiten bei der Planung von Neubauvorhaben zur Verfügung, die auch bei der vorliegenden Bauleitplanung Berücksichtigung finden. Hierzu zählen für den Bebauungsplan 1. Änderung und Erweiterung Nr. L 15 folgende Aspekte: − Sehr gute Verbindungen zu den ÖPNV-Linien zur Reduzierung des PKW-Aufkommens. − Möglichst geringe Versiegelungen. Der Aspekt der Verbindung zu den ÖPNV-Linien bezieht sich für das Spieleland Bubenheim auf die Lage der Bushaltestellen direkt am Eingang in das Spieleland. Dieses schafft sehr gute Voraussetzungen, um die Attraktivität dieses Reisemittels für die Freizeitnutzung im Spieleland zu erhöhen. Die direkte Fußweganbindung des Haltepunktes der Ruhrtalbahn, wie unter Ziffer 2.4 der Begründung beschrieben, bietet ebenfalls die Möglichkeit, dieses Reisemittel stärker zu nutzen und attraktiver in die Erholungs- und Freizeitnutzung einzubinden. Entsprechend den Auskünften des Betreibers werden heute die unterschiedlichen Verkehrsarten zur Anreise wie folgt genutzt: − ca. 85 % reisen per PKW an, − ca. 10 % nutzen Busse, − ca. 5 % nutzen die Ruhrtalbahn. Der Bebauungsplan schafft Impulse, die ökologisch günstigeren Reisemittel Bahn und Bus noch stärker zu nutzen. Der Aspekt, möglichst geringe Versiegelungen festzusetzen, bezieht sich insbesondere auf die große private Stellplatzanlage. Vorgesehen ist es hier, einen geringen Versiegelungsgrad durch die Anlage von Schotterrasenflächen zu erreichen und dieses auch im Bebauungsplan festzusetzen. Hierdurch wird − die Staubentwicklung reduziert, − die Bodenversiegelung minimiert, − die Regenwasserversickerung vor Ort ermöglicht, − das Kleinklima gegenüber einer Vollversiegelung verbessert. Des Weiteren führen die vorgesehenen Baumstandorte auf den Stellplatzflächen sowie die Randbegrünung der Stellplatzanlage dazu, dass die o. g. Aspekte weitere Verbesserungen erfahren. sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG SEITE - 12 - Insgesamt zeichnet sich der Entwurf als geeignet aus, klimaschützende Aspekte, wie oben näher erläutert, in der Bauleitplanung weiter zu verfolgen. Die hierzu erforderlichen Festsetzungen werden in die planerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes integriert. 4.3 Erschließungskonzept Das Erschließungskonzept beruht ganz wesentlich darauf, dass nur ein kleiner Parkplatz dem Burgbereich direkt zugeordnet ist. Die wesentlichen Parkplätze sind auf einem Großparkplatz auf der Ostseite der Landesstraße L 327 vorgesehen. Dieser Privatparkplatz liegt zentral zwischen dem Haltepunkt der Ruhrtalbahn und den Spielbereichen. Erreichbar ist das Spieleland auch über die ÖPNV-Linien auf der L 327 mit dem Haltepunkt direkt am Eingang zu den Spielflächen. Insofern ist das Bubenheimer Spieleland sehr gut an das Individual-Verkehrsnetz sowie auch an das ÖPNV-Netz angebunden. 4.4 Grün- und Freiraumkonzept Das Grün- und Freiraumkonzept basiert ganz wesentlich darauf, den alten Baumbestand und die Grünlandbereiche um die Burganlage zu erhalten und nur die südlich anschließenden Flächen als Spielbereiche weiter zu entwickeln. Hierdurch werden die bisher nur als Maislabyrinth saisonal genutzten Flächen ganzjährig zu Spielflächen umgewidmet. Eingefasst wird das Gebiet im westen und Osten durch großzügige Pflanzstreifen. Die bisher schon temporär als Parkplatz genutzten Ackerflächen nördlich von Bubenheim werden als „privater Parkplatz“ so ausgebaut, dass eine unbefestigte Stellplatzanlage entsteht, die durch bodenständige Gehölzpflanzungen eingefasst ist. Diese Planzungen werden so angelegt, dass sie dem Landschaftsbild entsprechen, ortstypische Bepflanzungen erhalten und auch hinsichtlich Abstand, Verschattung und Pflanzenauswahl den Anforderungen der benachbarten landwirtschaftlichen Nutzungen entsprechen und eine störungsfreie Nutzung weiterhin zulassen. 5. Planungsinhalt 5.1 Art und Maß der baulichen und sonstigen Nutzung, Höhe der baulichen Anlagen Die Festsetzung der Flächen als Grünflächen mit den Zweckbestimmungen Spielplatz und Parkanlage erfolgt in der Absicht, den Charakter des Bubenheimer Spielelandes als Kinderspielplatz auf Dauer zu sichern. Eine Festsetzung als Bauflächen, z. B. Sondergebietsflächen, erfolgt nicht, da im Plangebiet eine Nutzung auf überwiegend unversiegelten Flächen stattfinden soll, damit trotz der Flächengröße die Ausprägung des Plangebietes als Spielplatz erhalten bleibt. Der Bebauungsplan setzt fest, dass der Betrieb von Fahrgeschäften, Anlagen für mit Verbrennungsmotoren angetriebene Fahrzeuge, die Installation von Spielautomaten und Computerspielgeräten sowie Einrichtungen und Spielorte für Glücksspiele nicht zulässig sind. Dies soll sicherstellen, dass die angebotenen Attraktionen das aktive Spielen gegenüber dem reinen Erleben fördern. sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG SEITE - 13 - Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird festgesetzt, dass Vergnügungsstätten sowie Bordelle, Prostitutionseinrichtungen und –betriebe nicht zulässig sind. Hierzu zählen auch Spielhallen und ähnliche Unternehmen, Diskotheken, Tanzlokale, Nachtlokale jeglicher Art, Varietes, Sex- und Pornokinos, Videopeepshows und sonstige Betriebe mit Sexdarstellungen sowie Swingerclubs. Durch den ausdrücklichen Ausschluss dieser Nutzungen soll deutlich gemacht werden, dass es sich bei dem Spieleland um familien- und kinderfreundliche Nutzungen handelt. Die Nutzung der Burg soll so erfolgen, dass sich planungsrechtlich keine Nutzungsprobleme ergeben. Planungsrechtlich fixiertes Ziel der Gemeinde Nörvenich ist es, die bestehende und attraktive Nutzung für Kinder und Familien als Spieleland mittel- und langfristig zu sichern, um so störungsfrei für andere Siedlungsbereiche neue Spielangebote zu schaffen und zu erhalten. Das bestehende und seit vielen Jahren anhaltende Interesse an dieser Einrichtung zeigt den Bedarf in der Gemeinde Nörvenich und in der Region. Obwohl die Spielanlagen keine Gebäude im eigentlichen Sinne sind, gehen von den installierten und geplanten Spielanlagen auf Grund ihrer Größe Wirkungen wie von Gebäuden aus. Es handelt sich um bauliche Anlagen, für die im Sinne der städtebaulichen Ordnung Festsetzungen getroffen werden, um auch dem Landschaftsschutz und dem benachbarten, denkmalgeschützten Ensemble der Burg Bubenheim Rechnung zu tragen. Um das Maß der baulichen Nutzung zu regeln, wird die maximal überbaubare Grundfläche durch Spielgeräte und bauliche Anlagen aller Art definiert. Daher wird festgesetzt, dass innerhalb der Teilflächen S1 bis S4 die Grundflächenzahl (GRZ) von 0,3 nicht überschritten werden darf, sodass eine maximale Versiegelung von 30% der Flächen zulässig ist. Die Fläche der Versiegelung einer baulichen Anlage entspricht immer der Grundrissprojektion aller ihrer Bauteile innerhalb der Umrisslinien der Gesamtanlage. Damit entspricht im Falle der Spielanlagen die versiegelte Fläche nicht dem tatsächlich zu erwartenden Versiegelungsgrad, sondern beschreibt vielmehr die maximale Aufstellfläche der Spielgeräte und Gebäude. Um negative Auswirkungen auf das Landschaftsbild zu verhindern, und die Burg Bubenheim als ein die Landschaft prägendes Ensemble nicht zu stören, wird das Plangebiet in verschiedene Nutzungszonen unterteilt, für die ein Höhenkonzept erstellt wurde, dessen Festsetzungen der Maximalhöhen sich an der Höhe der Burg als prägendes Bauwerk orientieren. Bei der Festsetzung der maximalen Höhen, um städtebaulich nicht gewünschte Überhöhungen zu vermeiden, wurden einerseits die Belange des Denkmalschutzes beachtet, andererseits die langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten des Spielelandes berücksichtigt. Die Bezugshöhe im Plangebiet beträgt 150,5 m ü. NN. So sind im Bereich der Landesstraße vor der denkmalgeschützten Anlage der Burg (Teilfläche S1) und in der unmittelbaren Umgebung der Burg (Teilfläche S4) die Höhen für baulichen Anlagen mit maximal 5m deutlich niedriger als die Gebäude des Haupthauses der Burg festgesetzt. Nach Süden hin werden mit größerer Entfernung zur Burg auch größere Höhen möglich. Hier sollen auch Anlagen wie z.B. Rutschen oder Klettertürme installiert werden können. Dadurch soll den Spielenden, über den sich aus der Höhe bietenden Ausblick, neben dem Spielspaß auch die Landschaft näher gebracht werden. Für die Teilfläche S2 ist hier eine maximale Höhe von 11,5m und, aufgrund der noch größeren Entfernung zur Burganlage, für die Teilfläche S3 eine maximale Höhe von 14,0 m für bauliche Anlagen festgesetzt. sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 5.2 SEITE - 14 - Überbaubare Grundstücksflächen und Baugrenzen Neben den im Plangebiet je nach Höhenbegrenzung allgemein möglichen Spielgeräten setzt der Bebauungsplan im Bereich der Burganlage sowie auf dem privaten Spielplatz überbaubare Flächen durch Baulinien und Baugrenzen fest. Die Baulinien werden um die bestehende Burg und Hofanlage festgesetzt, da hier weitere Vorund Rücksprünge ausgeschlossen werden sollen. Innerhalb der überbaubaren Flächen sind im Bereich der Burganlage die nach § 35 Abs. 4 Nr. 4 BauGB sowie die nach Landesbauordnung (BauO NRW) zulässigen Nutzungen sowie Wohnungen für Betriebsinhaber allgemein zulässig. Der ehemalige Güllebehälter wird mit Baugrenze so im Bestand festgesetzt, dass hier auch andere Nutzungen möglich sind. So soll die bestehende Anlage als Sozialräume für Mitarbeiter umgenutzt werden. Durch diese Umnutzung werden weitere Bauwerke im Bereich der denkmalgeschützten Burganlage unnötig und dadurch die Belange des Denkmalschutzes berücksichtigt. Im Bereich der Spielfläche werden zwei Bereiche mit Baugrenzen festgesetzt. Hierbei handelt es sich erstens um den Bereich der derzeitigen Spielehalle mit den angrenzenden Servicebereichen (z.B. WC-Anlagen) im Teilbereich S2, deren Betrieb und Nutzung auch weiterhin möglich bleiben soll. Der zweite Bereich soll den Bau eines weiteren gebäudeähnlich gefassten Spielbereiches im Teilbereich S3 möglich machen. Hier ist zunächst nur eine überdachte Spielanlage mit offenen Wänden geplant. Für zukünftige Entwicklungen soll hier auch eine Erweiterung des Angebotes für sogenannte Indoor-Spiele möglich gemacht werden. 5.3 Bauordnungsrechtliche Festsetzungen Für geneigte Dächer innerhalb der festgesetzten Baugrenzen wird eine mögliche Dachneigung von 10° bis 35° festgesetzt, um eine harmonische Einbindung in das Landschaftsbild zu gewährleisten. 5.4 Verkehrsflächen Die Burg Bubenheim ist aus Richtung Rommelsheim und Jakobwüllesheim über die Landesstraße L 327 und eine in sie einmündende Gemeindestraße erschlossen. Im Zuge der Bauleitplanung zur Erstaufstellung wurde mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW und dem Straßenverkehrsamt des Kreises Düren abgestimmt, dass die Einrichtung einer Linksabbiegespur auf der L 327 sowie die Aufweitung der Einmündung aus Gründen der Verkehrssicherheit geboten sind. Entsprechend wurde von einem Ingenieurbüro1) eine Entwurfs- und Ausbauplanung erarbeitet, die Gegenstand der Erstaufstellung des Bebauungsplans und seiner Begründung war. An der Gemeindestraße setzt der Bebauungsplan eine Zufahrt zu einer Stellplatzanlage fest. Mit dieser Festsetzung ist sichergestellt, dass das benachbarte Gut Bubenheim nicht durch den Besucherverkehr und den ruhenden Verkehr beeinträchtigt wird. Der Bebauungsplan stellt sicher, dass alle Maßnahmen, die zu einer Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf der L 327 (beispielsweise Blendeinwirkungen) führen könnten, zu unterlassen sind. 1 Ingenieurbüro Hans Hendriks, Entwurf für die Verkehrsanbindung an die L 327 und Anlegung eines ca. 70 m langen Gehweges entlang der L 327, Ascheberg, 19.07.2004 und Überarbeitung im Rahmen der Ausbauplanung siehe Stellungnahme Landesbetrieb Straßenbau NRW vom 11.01.2016 sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 SEITE - 15 - GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG Falls erforderlich, sind Sicherungsmaßnahmen zu Lasten des Verursachers zu treffen. Aus Gründen der landschaftlichen Einbindung wird die Stellplatzanlage von der Landesstraße abgerückt und ein 5,0 bis 7,5 m breiter Pflanzstreifen entlang der Stellplatzanlage festgesetzt. Die Flächen der Landesstraße L 327 und der Einmündung der Gemeindestraße zur Burg Bubenheim, die auch die Erschließung des Gutes Bubenheim darstellt, werden als öffentliche Verkehrsfläche festgesetzt. Die innere Aufteilung dieser Fläche mit Linksabbiegespuren, Gehwegen und Bushaltestelle stellen keine Festsetzungen dar, sondern dienen nur der Darstellung der beabsichtigten Verkehrsflächengestaltung. Im nördlichen Plangebietsteil (Erweiterungsbereich) wird eine sehr große Fläche als Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung als private Parkplatzfläche festgesetzt. Vorgesehen ist hier die Errichtung eines privaten Parkplatzes für ca. 900 PKW-Stellplätze und ca. 10 Busse. Die private Stellplatzanlage ist unbefestigt zu belassen oder mit Rasenpflaster, Rasengittersteinen, offenfugiger Pflasterung, Schotter oder mit vergleichbaren wasserdurchlässigen Materialien zu befestigen. Zur Landesstraße L 327 besteht nur im Süden eine Zufahrtsmöglichkeit, ansonsten wird ein Zufahrtsverbot im Plan festgesetzt. Hierdurch soll die Sicherheit des Verkehrs auf der Landesstraße sichergestellt werden. Aus Gründen des Blendschutzes und der landschaftlichen Einbindung wird ein mindestens 6,0 m breiter Pflanzstreifen entlang der Stellplatzanlage festgesetzt. Zur Sicherung des Fußweges wird eine Schutzplanke zwischen Einmündung zum Parkplatz und Querungshilfe vorgesehen. Der vorhandene Wirtschaftsweg am Nordostrand des Plangebietes bleibt erhalten und wird als landwirtschaftliche Nutzfläche als solcher im Plan festgesetzt. Er dient sowohl der Erschließung der anschließenden landwirtschaftlichen Nutzflächen als auch der Erholungs- und Freizeitnutzung für Fußgänger und Radfahrer. 5.5 Ver- und Entsorgung 5.5.1 Niederschlagswasser Die privaten Verkehrsflächen wie Stellplätze, Zufahrten und Eingangsbereiche sind unbefestigt zu belassen, oder mit Rasenpflaster, Rasengittersteinen, offenfugiger Pflasterung oder mit vergleichbaren wasserdurchlässigen Materialien zu befestigen. Im Südwesten des Grundstücks setzt der Bebauungsplan zwei überbaubare Flächen fest. Zulässig ist die Errichtung einer Halle sowie eines Toilettengebäudes. Da im Rahmen der Beteiligung der Fachbehörden Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes vorgetragen wurden, ist zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung und zur Niederschlagswasserbeseitigung festgesetzt, einen Löschteich gem. DIN 14210 mit einem Volumen von rund 1.000 cbm vorzuhalten. Es ist vorgesehen, an den Löschteich ein naturnah gestaltetes Biotop anzuschließen. In Zeiten sehr hoher Niederschläge und bei entsprechend hohen Wasserständen in der Teichanlage kann überschüssiges Niederschlagswasser zunächst in das Biotop überlaufen oder über einen geplanten Notüberlauf in eine Mulden-Rigolen-Versickerung übertreten. Bei höherem Zu- sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG SEITE - 16 - drang kann es auch flächig im Untergrund versickern. Die Eignung des Baugrundes für das geplante Erdbauwerk und die geplante Niederschlagswasserversickerung wurde vom Ingenieurbüro GTU Müller, Düren, Hürtgenwald, untersucht. Ein entsprechender Löschteich mit angeschlossenem Biotop wurde vom Gutachterbüro im Rahmen der Aufgabenstellung mit geplant. Im Ergebnis ist aufgrund der morphologischen Verhältnisse sowie der durchzuführenden Geländegestaltung ein Übertritt von Niederschlagswasser auf benachbarte Grundstücke nicht möglich. Der Bebauungsplan setzt einen Löschteich gem. § 9 (1) Nr. 14 BauGB fest und bestimmt über eine textliche Festsetzung, dass das auf den Dachflächen der geplanten Gebäude in den Teilflächen S2 und S3 anfallende Niederschlagswasser dieser Fläche zugeleitet wird. 5.6 Grünflächen Wie im Kapitel Ziffer 3.1 Planungsrechtliche Ausgangssituation und Flächennutzungsplan beschrieben, wurde in Abstimmung mit der Bezirksregierung Köln festgelegt, dass es sich bei der Planung des Spielelandes um eine Anlage handelt, die unter dem bauplanungsrechtlichen Begriff "Grünfläche" gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB fällt. Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird, setzt er die Flächen außerhalb des geschützten Landschaftsbestandteils als private Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB fest. Der engere Bereich um die Burg Bubenheim sowie der südliche Erweiterungsbereich werden als private Grünfläche gem. § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB mit der Zweckbestimmung privater Spielplatz festgesetzt. Die Grünfläche wird von den überbaubaren Flächen und der Umgrenzung der Burganlage, die dem Denkmalschutz unterliegt, überlagert. Die dem geschützten Landschaftsbestandteil zur Landesstraße vorgelagerten Flächen setzt der Bebauungsplan als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz fest. Die Grünfläche wird entlang des Bubenheimer Grabens durch Festsetzungen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB und entlang der Landesstraße durch Festsetzungen zur Umgrenzung von Flächen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen bzw. mit Bindungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen überlagert. Auf der Spielplatzfläche sind neben den allgemein zulässigen Nutzungen auch Parkplatzflächen einschließlich deren Zufahrt und Wegeführung, sowie Nebenanlagen zulässig. Südlich des geschützten Landschaftsbestandteils setzt der Bebauungsplan das Freigelände des Bubenheimer Spielelandes als private Grünfläche mit der Zweckbestimmung privater Spielplatz fest. Überlagert wird die private Grünfläche durch Festsetzung von überbaubaren Flächen für eine geplante Spielehalle mit WC sowie Wohnungen für Mitarbeiter und Imbiss sowie ein Kassenhäuschen. Auf den südlichen Erweiterungsflächen setzt der Bebauungsplan ebenso private Grünflächen mit der Zweckbestimmung privater Spielplatz fest. Auch hier wird die Festsetzung überlagert durch einen Bereich, die durch Baugrenzen als überbaubare Flächen festgesetzt werden. Vorgesehen ist hier ein überdachter Spielbereich. An der Landesstraße setzt der Bebauungsplan einen Grünstreifen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen fest. Im nördlichen Planbereich werden zur Einbindung des Parkplatzes Grünstreifen zum Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen festgesetzt. sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 5.7 SEITE - 17 - Hinweise und nachrichtliche Übernahmen Im Bebauungsplan werden die derzeit bestehenden Spielanlagen nachrichtlich dargestellt, um die vorhandene Flächennutzung näher zu erläutern. 6. Immissionsschutz Für den Bereich der Baugrenze an der süd-westlichen Plangebietsgrenze auf der Teilfläche S2 setzt der Bebauungsplan aus Gründen des Schallschutzes gegenüber der nordwestlich liegenden Hofanlage Mindestfirsthöhen bezogen auf die Bezugshöhe fest. Dabei ist gemäß des schalltechnischen Gutachtens das vorhandene Gebäude innerhalb der überbaubaren Fläche innerhalb der Teilfläche S2 im Teilbereich B im Bestand , bei Änderungen oder bei Ersatz in seinen äußeren Abmessungen zu erhalten bzw. bei Abgang neu zu erstellen. Das Gebäude muss nach Nordwesten und Südosten baulich geschlossen ausgebildet werden. Die Firsthöhe Nordwest ist mindestens 4,0m hoch auszubilden und die Firsthöhe Südwest mindestens 5,0m hoch. Die maximale Höhe richtet sich auch hier nach den Höhen für bauliche Anlagen. Die Außenbauteile müssen die folgenden Mindestanforderungen an die Schalldämmung erfüllen: • Überdachung erf. RW = 30 dB • Außenwände erf. RW = 30 dB Im Außenbereich (Abenteuerspielplatz Bestand/ Planung) wird die tägliche Besucherzahl auf 3.000 Personen begrenzt, die zeitgleiche Besucherzahl auf 1.000 Personen. Der Zugang zum Außenbereich ist ausschließlich über den nordwestlich an die Teilfläche S1 anschließende Stellplatzanlage zulässig. Die Anforderungen zur Gewährleistung des Schallschutzes gemäß des schalltechnischen Gutachtens von SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH vom 09.01.2013 sind im Bauantrag nachzuweisen. 7. Berücksichtigung von Natur und Landschaft sowie der Umweltbelange Nach dem derzeitigen Planungsstand kommt es durch die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. L 15, „Bubenheimer Spieleland“ zu keinen oder nur zu unerheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter. Landschaft und biologische Vielfalt, sowie das Kulturgut Burg Bubenheim profitieren sogar von den Erweiterungsmaßnahmen. Die Landschaft wird durch die Eingrünungen mit grünen Vertikalstrukturen angereichert, die biologische Vielfalt erweitert. Das Kulturdenkmal Burg Bubenheim ist in die Angebote des Spielelandes eng eingebunden und verdankt nicht zuletzt dem Erfolg der Anlage seine Erhaltung. Dies bestätigt auch die Umweltverträglichkeitsstudie, die auf Grund der Größe des Plangebietes von 19,3 ha gemäß § 3b und Anlage 1, Nr. 18.4.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu erstellen war. Genauer untersucht wurden die lokale Avifauna und das Vorkommen der Feldhamster durch das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Fehr (04.11.2016). sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG SEITE - 18 - Im Ergebnis wurde festgestellt, dass planungsrelevante Vogelarten nicht direkt betroffen sind und Feldhamsterbaue auf der betroffenen Fläche nicht gefunden wurden. Es werden vom Gutachter keine erheblichen Beeinträchtigungen und artenschutz- rechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 19 Abs. 3 BNatSchG gesehen. Es ist zwar ein großer Flächenbedarf im Bereich besonders schützenswerte Böden erforderlich, die Beanspruchung erfolgt jedoch auf schonende Weise und ist reversibel. Bodendenkmale werden nicht beeinträchtigt. Die offene, wenig strukturierte und ebene Landschaft ist empfindlich für vertikale Baustrukturen. Diese sind nur im geringen Maße und ausreichend Abstand zur Landesstraße auf der südlichen Erweiterungsfläche vorgesehen. Die rundum laufenden Heckenpflanzungen mindern die Beeinträchtigung stark. Die kleinklimatischen Effekte, z.B. der Überwärmung werden durch die großzügigen Baum- und Gehölzrandpflanzungen minimiert. Die Schutzgüter Pflanzen und Wasser haben keine besondere Bedeutung und werden durch die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes L 15 „Bubenheimer Spieleland“ nicht beeinträchtigt. Im Zusammenhang mit der Planung entstehen keine erheblich wirkenden, zusätzlichen Emissionen. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Auf Grundlage der im BauGB integrierten strategischen Umweltprüfung wurde gemäß § 2a BauGB vom Planungsbüro SGP Architekten + Stadtplaner GbR im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanänderung eine Alternativenprüfung für die Parkplatzfläche durchgeführt. Hier wurden umliegende Flächen anhand eines Kriterienkataloges überprüft um den Optimalstandort zu ermitteln. Die Kriterien lauteten: • der Flächenzuschnitt und die zur Verfügung stehende Flächengröße • die Verfügbarkeit der Fläche • Standort in Verbindung zu anderen städtebaulichen Nutzungen • Standort außerhalb eines Bereiches für den Schutz der Natur (BSN) sowie • von Wald- und Überschwemmungsbereichen • ausreichende Verkehrsanbindung • Standort einer vorgeprägten Örtlichkeit • Gefahrenarmer Zugang zum Spieleland Nur die hier gewählte Fläche ist für den Vorhabenträger verfügbar und kann zudem den Fußweg zwischen Bahnhaltepunkt und Spieleland einbeziehen, er ist durch die landwirtschaftlichen Anlagen der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft vorgeprägt und besitzt bereits eine Anbindung an die Landesstraße 237. Da das Spieleland örtlich und inhaltlich mit der Burg Bubenheim verbunden ist, kommt hier eine Alternativenprüfung nicht in Betracht. Eingriffe und Verminderungs- bzw. Vermeidungsmaßnahmen wurden bilanziert. Nach Umsetzung des Bebauungsplanes kann das durch den Eingriff entstandene Defizit vollständig auf der Fläche des Bebauungsplanes ausgeglichen werden. Dies bedeutet, dass der Bestandswert von 160.322 ökologischen Einheiten wieder erreicht wird. sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 8. SEITE - 19 - Umweltbericht Der Umweltbericht greift im jetzigen Planstadium weitestgehend auf bereits vorliegende Behördeninformationen (Schutzgebiete, Denkmalschutz) und auszuwertendes Kartenmaterial (Boden, Wasserhaushalt, Klimakarte NRW) zurück oder nimmt eine Einschätzung aufgrund der Biotoptypen- und Nutzungskartierung vor Ort bzw. des rechtsgültigen Bebauungsplanes vor. Vertiefende Unterlagen gibt es bislang in Form einer Umweltverträglichkeitsstudie des Büros für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr mit besonderem Fokus auf Avifauna und Hamster und des Landschaftspflegerischen Begleitplans des Büro Reepel, Garten- und Landschaftsarchitektur, Düren Nov. 2009. Schwierigkeiten bei der Einschätzung der Wirkungen gibt es nicht. Nach derzeitigem Stand des Wissens erfüllen sich keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gem. dem § 44 BNatSchG, wie die Zerstörung unersetzbarer Biotope oder die Tötung oder Störung geschützter Arten, noch die Zerstörung von Nist-, Brut-, Wohn- oder Zufluchtsstätten. Festgesetzte Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sollen darüber hinaus die Beeinträchtigung potentiell betroffener, streng geschützter Arten verhindern. Es ist sicherzustellen, dass die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes zeitnah zu den Baumaßnahmen durchgeführt werden. Die Fläche steht im Eigentum des Antragstellers. Bei evt. doch auftretenden Hinweisen auf Bodendenkmale ist der Denkmalbehörde die Möglichkeit zu Untersuchungen einzuräumen. Eine Beeinträchtigung durch die Baumaßnahmen kann jedoch ausgeschlossen werden. Das erstellte faunistische Gutachten im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsstudie empfiehlt Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung, die im Bebauungsplan festgesetzt werden. Das Bebauungsplangebiet ist durch die bereits bestehende Spielelandfläche und eine landwirtschaftliche Intensivnutzung geprägt. Das Lebensraumpotenzial für die Pflanzen- und Tierwelt ist eingeschränkt. Durch Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen, die zugunsten vorkommender Arten im Bebauungsplan festgesetzt werden, können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. § 44 BNatSchG verhindert werden. Schutzgebiete sind nicht betroffen. Die Biotopkatasterfläche BK-5205-055 (Gehölze entlang der Bahnlinie) kann durch die Gehölzpflanzungen rund um die Parkplatzfläche funktional unterstützt werden. Die Festsetzungen der Planung bereiten großflächig Schotter- und Schotterrasen im Bereich des Parkplatzes und Rasenfläche für weitere Spielplatzfläche vor. Ein Teil des bereits bestehenden Parkplatzes soll ebenfalls in Spielplatzfläche umgewandelt werden. Auf zwei Teilbereichen soll Bebauung/Versiegelung ohne Eingriff in tiefere Bodenschichten möglich werden. Die schützenswerten, fruchtbaren Ackerböden werden dadurch einer Nutzungsänderung unterzogen, die jedoch schonend und reversibel ist. Zur Kompensation des entstehenden ökologischen Defizits und des Eingriffs in das Landschaftsbild werden Hecken- und Baumpflanzungen vorgenommen, die funktional auf Feldvogelarten ausgerichtet sind. Diese mildern auch die kleinklimatischen Veränderungen im Bereich des Parkplatzes. Ansonsten kommt es im weiteren und nach dem derzeitigen Stand des Wissens durch die geplanten Festsetzungen des B-Planes zu keinen oder nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Landschaft und biologische Vielfalt. sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 SEITE - 20 - GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG Der Umweltbericht zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nörvenich Nr. L 15 „Bubenheimer Spieleland“ OL Rommelsheim wird als Teil 2 der Begründung zum Bebauungsplan beigefügt. 9. Quantitative Auswertung des Bebauungsplanes 9.1 Flächenermittlung Die Auswertung des Bebauungsplanes führt für das Plangebiet zu folgenden Flächengrößen: Nutzungen qm ha 193.184 19,3 6.794 0,7 3,5 31.544 3,2 16,5 152.790 15,3 79,0 davon Fläche für die Landwirtschaft 1.022 0,1 0,5 davon Fläche für Versorgungsanlagen 1.034 0,1 0,5 Gesamtgebiet davon öffentliche Verkehrsfläche davon private Verkehrsfläche davon private Grünfläche 9.2 % 100 Verteilung der Nutzungen Wie im städtebaulichen Entwurf dargestellt, handelt es sich um die planerische Fixierung des Bubenheimer Spielelandes mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen Gebäude der Burg Bubenheim mit seinen ehemaligen Wirtschaftsgebäuden sowie um die Errichtung von Stellplatzanlagen im Bereich an der Burg und im nördlichen Erweiterungsbereich in folgender Größenordnung: − Stellplatzanlage an der Burg: ca. 3.600 qm für rund 150 Stellplätze − Stellplatzanlage nördlich: ca. 38.537 qm für rund 900 Stellplätze. Darüber hinaus werden auf den privaten Stellplatzanlagen Parkplätze für ca. 10 Busse angeboten. 10. Bodenordnung Da die betroffenen Grundstücke innerhalb des Plangebietes bis an die vorhandenen Verkehrsflächen in Privateigentum sind, werden keine bodenordnenden Maßnahmen erforderlich. Sofern diese notwendig werden, wird dieses von dem Investor in Eigenregie veranlasst. 11. Verfahrensvermerke Zum Verfahren der 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. L 15 „Bubenheimer Spieleland“ gehören − die Planzeichnung in Blatt 1/3 Teilbereich A sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG − die Planzeichnung in Blatt 2/3 Teilbereich B − die Planzeichnung in Blatt 3/3 Textliche Festsetzungen − die Begründung zum Bebauungsplan − der Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung. SEITE - 21 - Auf die Gutachten und fachlichen Stellungnahmen zum Bebauungsplan wird hingewiesen. Die Ergebnisse dieser Gutachten und fachlichen Stellungnahmen sind in das Planverfahren integriert. Es wurden folgende Gutachten und fachlichen Stellungnahmen erarbeitet: 1. Landschaftspflegerischer Fachbeitrag Landschaftsarchitekturbüro Reepel, Garten-, Landschafts- und Sportplatzplanung, Düren 2. Schalltechnisches Gutachten SI-NV 13/006/01 SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH, Aachen 3. Umweltverträglichkeitsstudie zur Erweiterung des Bubenheimer Spielelandes Büro für Ökologie und Landschaftsplanung, Hartmut Fehr, Stolberg.a Bonn, den 30. November 2016 gez. Dr. Naumann sgp architekten + stadtplaner BDA sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG SEITE - 22 - 1. Festsetzungen auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 BauGB 1.1 Art und Maß der baulichen und sonstigen Nutzung (§ 9 Abs. 1 Nr.1 und Abs. 3 BauGB i. V. mit § 18 BauNVO) 1.1.1 Auf den privaten Grünflächen mit der Zweckbestimmung Spielplatz sind Spielgeräte und Spielflächen als · Klettergerüste · Rutschen · Ruheplätze · Wasserspielplätze und -flächen · Fahrflächen für nicht motorisierte Fahrzeuge · Eisbahnen und ähnliche bauliche Anlagen soweit sie vorwiegend oder ausschließlich dem Spielen dienen und nicht zum ständigen Aufenthalt geeignet sind, allgemein zulässig. 1.1.2 Ausgeschlossen sind: · Gebäude · Fahrgeschäfte · Anlagen für mit Verbrennungsmotoren angetriebene Fahrzeuge · Automatenspiele · Einrichtungen und Spielorte für Glücksspiele · fest installierte Computerspielanlagen 1.1.3 Ausnahmsweise zugelassen werden können Nebenanlagen wie Schuppen, Unterstellplätze und Pavillons mit einer Größe von maximal 50 qm Grundfläche. 1.1.4 Innerhalb der festgesetzten Baugrenzen und Baulinien sind neben den allgemein zulässigen Nutzungen nach 1.1 und abweichend zu 1.1.2 auch zulässig: · Gebäude für die unter 1.1.1 und 1.1.4 genannten Nutzungen · Gastronomie · WC -Anlagen · Sozialräume 1.1.5 Ausnahmsweise zulässig ist das Wohnen für Mitarbeiter in den unter 1.1.4 festgesetzten Gebieten. 1.1.6 Auf der mit „St“ gekennzeichneten privaten Grünfläche sind Stellplatzanlagen einschließlich deren Zufahrt und Wegeführungen, sowie Nebenanlagen zulässig. 1.1.7 Vergnügungsstätten sowie Bordelle, Prostitutionseinrichtungen und -betriebe sind im Plangebiet unzulässig. 1.1.8 Die Bezugshöhe im Plangebiet beträgt 150,5 m ü. NN. 1.1.9 Die maximale Höhe von baulichen Anlagen wird bezogen auf die Bezugshöhe 150,5 m ü. NN für die Bereiche S1 bis S4 wie folgt als Maximalhöhe (Oberster Punkt der Anlage) festgesetzt: S1 maximal 5,0 m S2 maximal 11,5 m S3 maximal 14,0 m S4 maximal 5,0 m sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG SEITE - 23 - Bei baulichen Anlagen über 10 m Höhe ist die Wehrbereichsverwaltung West, WilhelmRaabe-Straße 46, 40470 Düsseldorf im Baugenehmigungsverfahren zu beteiligen. 1.1.10 Innerhalb des Erhaltungsbereichs der Teilfläche S4 sind Spielgeräte über 5,0 m Höhe nur als, gegenüber der Burg und deren dazugehörigen baulichen Anlagen, untergeordnete bauliche Anlagen und unter Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes zulässig. 1.1.11 Innerhalb der Teilfläche S1 bis S4 wird die GRZ = 0,3 festgesetzt. Zur überbauten Grundfläche zählt auch die Grundrissprojektion der Spielgeräte mit all ihren Bauteilen. 1.2 Flächen und Maßnahmen zum Schutz zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft (§ 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB) 1.2.1 Vor Baubeginn muss der Oberboden fachgerecht abgeschoben, auf Mieten gelagert und später Vorort wieder eingebaut bzw. abtransportiert und anderweitig eingesetzt werden. Lagernde Bodenmieten sind mit Mulchmaterial abzudecken oder mit Leguminosen einzusäen. Eine Verdichtung des Bodens ist zu vermeiden. Es gelten die DIN-Norm 19 731 und für Bodenarbeiten die DIN 18 915. 1.2.2 Rodungen und Baufeldfreimachungen dürfen nicht im Brutzeitraum vom 1. März bis 30. September vorgenommen werden. 1.2.3 Unmittelbar vor Umsetzung der Baumaßnahme ist der Bereich der zukünftigen Parkplatzfläche (Plangebietsteil A) im jeweiligen Zeitraum von Ende April bis Ende September (Aktivitätszeit des Hamsters) der vor dem Termin des Baubeginns liegt, durch einen Gutachter auf Vorkommen des Feldhamsters zu untersuchen. 1.3 Anpflanzen und Erhalten von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen (§ 9 Abs. 1 Nr. 25 und Nr.25a) 1.3.1 Im Bereich der von Bebauung freizuhaltenden Fläche der 110kv Freileitung im Plangebietsteil A dürfen nur solche Anpflanzungen vorgenommen werden, die eine Endwuchshöhe von maximal 4m erreichen. Angrenzende Anpflanzungen sind in ihrer möglichen Aufwuchshöhe derart abgestaffelt zu pflanzen und zu pflegen, dass sie die Freileitung nicht gefährden. 1.3.2 Entlang der östlichen und westlichen Grenze der Erweiterungsfläche an der Burg sind 6,0 bzw. 7,5 m breite Streifen mit bodenständigen Gehölzen zu bepflanzen. Die Gesamtfläche beträgt 1.775 m². Es sind Bäume 1. und 2. Ordnung sowie Sträucher zu verwenden. 1.3.2.1 Pflanzenauswahl BÄUME 1. ORDNUNG Fagus sylvatica Quercus robur Tilia cordata Quercus petraea sgp architekten + stadtplaner - Rotbuche Stieleiche Winterlinde Traubeneiche JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG BÄUME 2. ORDNUNG Carpinus betulus - Hainbuche STRÄUCHER Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Prunus spinosa Rosa canina Salix caprea - Hartriegel Hasel Weißdorn Schlehe Hundsrose Salweide SEITE - 24 - Folgende Mindestqualitäten sind zu verwenden: Sträucher: 2xv., 80/100 cm Bäume: 2xv., 100/125 cm Die Gehölze sind in einem Pflanzabstand von 1,5 x 1,5 m zu pflanzen, so dass 1 Pflanze auf 2,25 m² kommt. So sind ca. 789 St. Gehölze zu verwenden. Die 7,5 m breite Gehölzpflanzung ist 5-reihig anzulegen. Die oben stehende Pflanzenauswahlliste ist verbindlich. Die Anpflanzung ist zu schützen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. 1.3.3 An den Außengrenzen des Parkplatzes, hin zur Straße und im Bereich des Genossenschaftsgebäudes, sowie zur internen Gliederung der Parkplatzfläche sind insgesamt 2.981 m² bodenständige Gehölzpflanzung anzulegen. Diese haben eine Breite von 3,0 bzw. 4,5 m. Die Pflanzung besteht aus Sträuchern und vereinzelten Bäumen und ist 2 bzw. 3-reihig anzulegen. 1.3.3.1 Pflanzenauswahl BÄUME 1. ORDNUNG Acer pseudoplatanus Fagus sylvatica Quercus robur Tilia cordata Quercus petraea - Bergahorn Rotbuche Stieleiche Winterlinde Traubeneiche BÄUME 2. ORDNUNG Acer campestre Carpinus betulus Sorbus aucuparia - Feldahorn Hainbuche Vogelbeere STRÄUCHER Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Prunus spinosa Rosa canina Salix caprea Sambucus nigra Viburnum opulus - Hartriegel Hasel Weißdorn Schlehe Hundsrose Salweide Schwarzer Holunder Wasserschneeball Die Grenzbepflanzung zur Straße ist vorwiegend mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, vereinzelt mit Bäumen 1. Ordnung herzustellen. Das Verhältnis von Bäumen zu sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG SEITE - 25 - Sträuchern sollte 1:10 betragen. Für die innen liegenden Hecken sind nur an besonders markanten Stellen oder Aufweitungen Bäume 1. Ordnung vorzusehen. Die Gehölze sind in einem Pflanzabstand von 1,5 x 1,5 m zu pflanzen, so dass 1 Stück auf 2,25 m² kommt. Für diese Pflanzung werden also ca. 1.325 Gehölze benötigt. Die Bepflanzung soll 2- bzw. 3-reihig angelegt werden. Die Anpflanzung ist zu schützen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. 1.3.4 An den Außengrenzen des Parkplatzes zum Feld und zur Bahnstrecke der Bördebahn hin sind insgesamt 1.900 m² bodenständige Gehölzpflanzung anzulegen. Diese haben eine Breite von 3,0 bzw. 6,0 m. Die Pflanzung besteht vorwiegend aus Sträuchern und vereinzelt aus Bäumen 2. Ordnung. Sie ist 2 bzw. 4-reihig und gestuft anzulegen. Der Gehölzpflanzung vorgelagert soll sich ein 3,0 bzw. 3,6 m breiter Wildkrautstreifen entwickeln. Dieser hat eine Gesamtfläche von 1.444 m². 1.3.4.1 Pflanzenauswahl BÄUME 2. ORDNUNG Acer campestre Carpinus betulus Sorbus aucuparia - Feldahorn Hainbuche Vogelbeere STRÄUCHER Cornus sanguinea Corylus avellana Crataegus monogyna Prunus spinosa Rosa canina Salix caprea Sambucus nigra Viburnum opulus - Hartriegel Hasel Weißdorn Schlehe Hundsrose Salweide Schwarzer Holunder Wasserschneeball Die Randpflanzung zur Feldflur und zur Bahnlinie hin ist mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung zu bestücken. Das Verhältnis sollte 30 zu 1 betragen. Sie ist stufig aufzubauen, d.h. die erste Pflanzreihe zur Außenseite hin sollte nur aus niedrigen Sträuchern bestehen. Zum äußeren Rand hin ist darüber hinaus ein mindestens 3 m breiter Wildkrautsaum zu entwickeln. Diese Anordnung dient der Verbesserung der Biotopstruktur für die Feldvogelarten. Die zu pflanzenden Gehölze sind in einem Pflanzabstand von 1,5 x 1,5 m vorzusehen, so dass 1 Pflanze auf 2,25 m² kommt. Dies ergibt 845 Pflanzen für diesen Bereich. Die Hecken sind 2 bzw. 4-reihig anzulegen. Die Anpflanzung ist zu schützen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. 1.3.5 In der südlichen Ecke der privaten Stellplatzanlage im Teilbereich A führt die fußläufige Wegeverbindung nahe entlang der Landesstraße. Hier ist eine geschnittene Hecke zum Schutz der Fußgänger vorgesehen. Diese ist 2-reihig zu pflanzen. sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG SEITE - 26 - 1.3.5.1 Pflanzenauswahl STRÄUCHER Carpinus betulus Fagus sylvatica Pflanzqualität Heckenpflanzen: - Hainbuche Rotbuche oder 2xv., ohne Ballen, 80 /100 cm Die geschnittene Hecke ist 2-reihig anzulegen, je laufendem Meter und Reihe sind 5 Pflanzen vorzusehen. Dies macht für diesen Heckenabschnitt insgesamt ca. 410 Pflanzen notwendig. Die Anpflanzung ist zu schützen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. 1.4 Flächen, die mit Gehrechten zu belasten sind (§ 9 Abs. 1 Nr. 21 BauGB) Für die in der Planzeichnung mit „G“ gekennzeichneten Flächen werden Gehrechte zugunsten der Bubenheimer Spieleland GmbH festgesetzt. 1.5 Niederschlagswasser (§ 9 Abs. 1 Nr. 14 BauGB) Das auf den Dachflächen der Gebäude innerhalb der Teilflächen S2 und S3 anfallende Niederschlagswasser ist dem festgesetzten Löschteich zuzuführen. 1.6 Bauliche und sonstige technische Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstigen Gefahren im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes (§ 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) Die bauliche Anlage innerhalb der Baugrenze der Teilfläche S2 im Teilbereich B ist im Bestand, bei Änderungen oder bei Ersatz in seinen äußeren Abmessungen zu erhalten bzw. bei Abgang neu zu erstellen und muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Die bauliche Anlage muss nach Nordwesten und Südosten baulich geschlossen ausgebildet werden. Die Außenbauteile müssen folgende Mindestanforderungen an die Schalldämmung erfüllen: • Überdachung erf. Schalldämmmaß RW = 30 dB • Außenwände erf. Schalldämmmaß RW = 30 dB Für die bauliche Anlage werden folgende Firsthöhen als Mindesthöhen festgesetzt: • Firsthöhe Nordwest HF = 4,0 m • Firsthöhe Südwest HF = 5,0 m 2. Bauordnungsrechtliche Vorschriften (§ 9 Abs. 4 BauGB i. V. § 86 BauO NRW) sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG 2.1 SEITE - 27 - Dächer Für geneigte Dächer innerhalb der festgesetzten Baugrenzen wird eine Dachneigung von 10° bis 35° festgesetzt. 2.2 Freiflächen Die privaten Verkehrsflächen wie Stellplätze, Zufahrten und Eingangsbereiche sind unbefestigt zu belassen, oder mit Rasenpflaster, Rasengittersteinen, offenfugiger Pflasterung oder mit vergleichbaren wasserdurchlässigen Materialien zu befestigen. 3. Hinweise 3.1 Freileitungen Von den einzelnen ggf. auch nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben im Schutzstreifen der Leitung bzw. in unmittelbarer Nähe, dazu sind der RWE Rheinland Westfalen Netz AG Bauunterlagen (Lagepläne und Schnittzeichnungen mit Höhenangaben in m über NN) zur Prüfung und abschließenden Stellungnahme bzw. dem Abschluss einer Vereinbarung mit dem Grundstückseigentümer / Bauherrn zuzusenden. Alle geplanten Maßnahmen innerhalb des Schutzstreifens der Leitung bedürfen der Zustimmung der RWE. 3.2 Produktenfernleitung (Kraftstoffrohrfernleitung) Arbeiten im Schutzstreifen der Produktenfernleitung dürfen grundsätzlich nur nach Rücksprache und im Einverständnis mit der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, Postfach 1362, 46502 Xanten, durchgeführt werden. 1. Entsprechend den gültigen Bestimmungen für Rohrfernleitungsanlagen und bestehender vertraglicher Regelungen ist zur Sicherung und Kontrolle der Fernleitung der dinglich gesicherte Schutzstreifen - 5 m beiderseits der Rohrachse - von jeglicher Bebauung und sonstigen baulichen Maßnahmen (hierzu zählen bereits Zaunfundamente, Mauern, Hofbefestigungen usw.) sowie Bepflanzung mit Bäumen, Sträuchern und sonstigem tiefwurzelnden Bewuchs freizuhalten. 2. Der ungehinderte Zugang zur Rohrleitungstrasse für eventuelle Reparaturarbeiten, Wartungsarbeiten und Messungen sowie die uneingeschränkte Einsichtnahme der Trasse für behördlich vorgeschriebene Kontrollgänge und Leitungsbefliegungen, muss jederzeit gewährleistet bleiben. 3. Es ist sicher zu stellen, dass die Rechte an der o.a. Fernleitung - dingliche Sicherung der Fernleitung einschließlich Schutzstreifen - gewahrt bleiben. 4. Alle den Schutzstreifen berührenden Planungen sind frühzeitig unter Vorlage von Detailplänen, zwischen den beteiligten Stellen abzustimmen, da ggf. größere Schutzabstände oder besondere Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen in dem Berührungsbereich berücksichtigt werden müssen. sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016 GEMEINDE NÖRVENICH 1. ÄNDERUNG UND ERWEITRUNG DES BEBAUUNGSPLANES NR. L15 "BUBENHEIMER SPIELELAND" – ORTSTEIL ROMMELSHEIM – ERNEUTE ÖFFENTLICHE AUSLEGUNG SEITE - 28 - 5. Alle Arbeiten im Schutzbereich dürfen nur unter sorgfältiger Beachtung der "Hinweise für Arbeiten im Bereich der Produktenfernleitungen der NATO und des Bundes in der Bundesrepublik Deutschland" durchgeführt werden. 3.3 Bergbau Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Richard" und „Horrem 16". Eigentümerin des Berkwerksfeldes „Richard" ist die Juntersdorf GmbH, Astreastraße 6, 53909 Zülpich. Eigentümerin des Berkwerksfeldes „Horrem 16" ist die RWE Power AG, Schüttgenweg 2, 50935 Köln. Das Plangebiet ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen sowohl im „Oberen Grundwasserstockwerk" wie auch in tiefer liegenden Stockwerken betroffen. Die Absenkungsbeträge liegen bzgl. Des „Oberen Grundwasserstockwerks" bei derzeit (01.10.2008) ca. - 1,0 m. Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist mit einem Wiederanstieg des Grundwassers zu rechnen. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. 3.4 Kampfmittel Bei Bauvorhaben mit nicht unerheblichen Erdeingriffen ist vor Beginn der Baumaßnahme die Untersuchung des Grundstückes auf Kampfmittelbelastung bei der örtlichen Ordnungsbehörde zu beantragen. 3.5 Bodendenkmalpflege Vor- und frühgeschichtliche Funde sind unverzüglich der Gemeinde Nörvenich oder dem Landschaftsverband (Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege) zu melden, in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen (§§ 15 und 16 DSchG). 3.6 Anpflanzungen Zum Schutz der Gehölzpflanzungen an den Außengrenzen des Parkplatzes sollte zur offenen Feldflur hin ein ortsüblicher Weidezaun mit Spanndraht installiert werden. Wenn möglich sollte dem Krautsaum ein mindestens 5 m breiter, extensiv bewirtschafteter Ackerstreifen vorgelagert werden. Auf der neu angelegten Parkplatzfläche sollen darüber hinaus Einzelbäume gepflanzt werden um im Sommer Schatten zu spenden. Die Bäume wurden in der ökologischen Bilanzierung nicht berücksichtigt. Zur Verbesserung der ökologischen Wertigkeit der Fläche sollten bodenständige Arten verwendet werden. Bonn, den 30. November 2016 gez. Dr. Naumann, sgp architekten + stadtplaner BDA sgp architekten + stadtplaner JUSTUS-VON-LIEBIG-STRAßE 22 53121 BONN NOVMBER 2016