Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
175 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
18.01.17, 19:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Umweltbericht
zur
1. Änderung u. Erweiterung BP Nörvenich Nr. L 15
“Bubenheimer Spieleland”, OL Rommelsheim
einschließlich 7. Änd. des Flächennutzungsplanes
vom Dezember 2016
Proj. -Nr.: 08-32
Auftraggeber:
Verfasser:
Landschaftsarchitekturbüro Reepel
Garten-, Landschafts- und Sportplatzplanung
Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
1.5.
1.6.
Inhalt des Umweltberichtes
Maßgebliche Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
Inhalt und Ziel des Bebauungsplanes
Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen
Berücksichtigung von Gesetzen und Plänen ....
Pläne
2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT-AUSWIRKUNGEN
3
3
3
4
5
6
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8
2.1. Bestandsaufnahme
2.1.1. BIOTOPTYPEN, VEGETATION, FAUNA UND NATURSCHUTZFACHLICHE BEWERTUNG
2.1.2. WASSER
2.1.3. GEOLOGIE UND BODEN
2.1.4. KLIMA/LUFT
2.1.5. LANDSCHAFT
2.1.6. KULTUR- UND SACHGÜTER
2.2. Vorbelastungen
2.3. Eingriff – Checkliste der geprüften Umweltschutzgüter
2.3.1. GESAMTBEWERTUNG DES VORHABENS AUS SICHT DES NATUR- UND UMWELTSCHUTZES
2.4. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
2.4.1. ............... BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG
2.3.2. ............... BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULL-VARIANTE)
2.4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen
Auswirkungen
2.5. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
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15
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23
23
3. PRÜFVERFAHREN U. SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN
25
4. UMWELTÜBERWACHUNG - MONITORING
25
5. ZUSAMMENFASSUNG
26
6. ZITIERTE UND VERWENDETE LITERATUR
27
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
2
23
24
Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
1.
EINLEITUNG
Gemäß der Neufassung des BauGB vom 24.06.2004 ist für Bebauungspläne sowie
ihre Änderung oder Ergänzung eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen. Diese
beinhaltet gemäß § 2 Abs. 4 bzw. § 2a Satz 2 Nr. 2 einen Umweltbericht.
1.1.
Inhalt des Umweltberichtes
-
Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans einschließlich
der Beschreibung der Festsetzung des Plans mit Angaben über Standort, Art und
Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des Vorhabens
-
Darstellung der, in Gesetzen und Plänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes,
die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die
Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden.
-
Bestandsaufnahme der Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes, einschließlich
der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst
werden.
-
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der
Planung und bei Nicht-Durchführung
-
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der
nachteiligen Auswirkungen
-
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und
der räumliche Geltungsbereich des Plans zu berücksichtigen sind
-
Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren
bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der
Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, z.B. technische Lücken oder
fehlende Kenntnisse
-
Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen
Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring)
-
Allgemein verständliche Zusammenfassung der gemachten Angaben
Die zu prüfenden Umweltbelange werden in einer Checkliste gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7
BauGB sowie § 1a BauGB abgearbeitet und zusammenfassend dargestellt:
1.2.
Maßgebliche Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB
a) Auswirkungen auf:
•
•
•
Tiere
Pflanzen
Boden
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
•
•
•
•
•
Wasser
Luft
Klima
Das Wirkungsgefüge zwischen diesen Faktoren
Landschaft und biologische Vielfalt
b) Erhalt und Schutzzweck von FFH- und Vogelschutzgebieten soweit vorhanden
c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie
die Bevölkerung insgesamt
d) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter
e) Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und
Abwässern
f) Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von
Energie
g) Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen
h) Erhaltung bestmöglicher Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten, die
nach europarechtlichen Vorgaben durch Rechtsverordnung festgesetzt sind
i) Wechselwirkungen zwischen den Belangen a), c), und d)
-
Vorgaben des § 1a BauGB
•
•
•
•
Bodenschutzklausel einschließlich Berücksichtigung von Flächenrecycling,
Nachverdichtung und sonstiger Innenentwicklung
Umwidmungssperrklausel
Vermeidung und Ausgleich nach der Eingriffsregelung
Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG
Unser Büro wurde zunächst im Februar 2009 mit der Erarbeitung von
Landschaftspflegerischem Fachbeitrag und Umweltbericht zur 1. Änderung und
Erweiterung des Bebauungsplanes Nörvenich Nr. L 15 „Bubenheimer Spieleland“
(Teilflächen A und B), einschließlich 7. Änderung des Flächennutzungsplanes
beauftragt. Die aktuelle Fassung berücksichtigt die Anforderung der
Denkmalschutzbehörde bezgl. Burg Bubenheim. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche
A „Parkplatz“ als Fläche für die Landwirtschaft bzw. privater Parkplatz für saisonales
Parken, die Fläche B ebenfalls als landwirtschaftliche Nutzfläche mit überlagernder
Spielplatznutzung „Maislabyrinth“ festgesetzt.
1.3.
Inhalt und Ziel des Bebauungsplanes
Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sollen das Spieleland in seiner
positiven wirtschaftlichen Entwicklung fördern damit so, die Einrichtung nachhaltig
gesichert und seine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht wird. Die
Wirtschaftlichkeit des Betriebes ist darüber hinaus Voraussetzung für die Erhaltung der
denkmalgeschützten Burg Bubenheim.
Parallel dazu schafft die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes die Grundvoraussetzungen zu diesen Planungsabsichten.
Die Änderung bestehender Festsetzungen soll vorhandene Parkplatz- in Spielflächen
umwandeln und neue Bauflächen festlegen.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
Die Erweiterung
Parkplatzanlagen.
1.4.
des
Planes
schafft
neue
bespielbare
Grünflächen
und
Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen
Das ca. 19,3 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes Nörvenich Nr. L 15
„Bubenheimer Spieleland“ umfasst die Flurstücke 61(tw.), 72, 197, 198 und 199 in
der Flur 11, Gemarkung Binsfeld.
Das Gebiet, das sich aus einem nördlichen und südlichen Teilbereich zusammensetzt,
liegt in der offenen Feldflur zwischen den Orten Rommelsheim und Jakobwüllesheim.
Die 1. Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des derzeit rechtsgültigen
Bebauungsplanes L 15 mit der Burg, den Grünflächen des Spielelandes und
entsprechende Parkplatzflächen (insgesamt 7,7 ha), eine Erweiterungsfläche im Süden
von 3,9 ha und einer im Norden von 3,8 ha.
Der bestehende Teil soll dahingehend geändert werden, dass, als Parkplatz genutzte
Flächen in Spieleflächen umgewandelt werden.
Auf der Erweiterungsfläche im Süden werden neue Grünflächen, Zweckbestimmung
Spielplatz mit der Möglichkeit einer weiteren Bebauung inklusive randlicher Begrünung
(Flächen gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB) festgesetzt.
Die Festsetzungen der nördlichen Fläche sind eine große Verkehrsfläche mit der
Zweckbestimmung Parkplatz, randliche Pflanzfestsetzungen und Flächen für die
Landwirtschaft für den östlich verlaufenden Wirtschaftsweg.
Der, die beiden Flächen verbindende Teilabschnitt der Landesstraße 327 wird
ebenfalls überplant da hier eine Abbiegespur und Querungshilfen eingerichtet wurden.
Begrenzt werden die beiden Plangebietsflächen zumeist von der offenen Feldflur, nur
im äußersten Nordosten grenzt eine Anlage der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft, die Gleise der Bördebahn/Rurtalbahn, und westlich der Burg Bubenheim
das Gut Bubenheim an das Plangebiet. Geteilt werden die Teilbereiche A und B durch
die Landesstraße 327.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
1.5.
Berücksichtigung von Gesetzen und Plänen ....
Bezogen auf die Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind folgende Gesetze
für die Bebauungsplanung relevant:
Schutzgut
Gesetz
Mensch
Baugesetzbuch
Zielaussage
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes,
insbesondere ... umweltbezogene Auswirkungen auf den
Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
insgesamt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB).“
„Zweck dieses Gesetzes ist es Menschen ... vor schädlichen
Bundesimmissionsschutzgesetz
inkl.
der Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen
schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen.“
Verordnungen und Erlasse
TA Lärm
Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche
Umwelteinwirkungen durch Geräusche.
DIN 18005
Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die
Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig,
dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber
auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von
Lärmvorsorge und –minderung bewirkt werden soll.
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes,
insbesondere ... die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen ...
(§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“
Tiere
und Baugesetzbuch
Pflanzen
Bundesnaturschutzgesetz
(Landschaftsgesetz NRW)
„Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes
und als Lebensgrundlage des Menschen auch in
Verantwortung für die künftigen Generationen im
besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu
pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich,
wiederherzustellen, dass
1. die biologische Vielfalt,
2. Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes,
einschließlich
der
Regenerationsfähigkeit
und
nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der
Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer
gesichert sind.“ (§1 BNatSchG))
„Der Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt
werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden
oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu
ersetzen sind und die Belange des Naturschutzes und der
Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen
an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range
vorgehen.“ (§15 (5) BNatSchG)
Es gilt das „Verletzungs- und Tötungsverbot“, das
„Störungsverbot“ und das „Zerstörungsverbot“ von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere der
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
Boden
Baugesetzbuch
Bundesbodenschutzgesetz
Wasser
Luft
Baugesetzbuch
besonders geschützten Arten, sowie das „Entnahme- und
Zerstörungsverbot“ für wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten. (§ 44 (1) Nr. 1-4 BNatSchG)
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes,
insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Boden ... (§ 1
Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“
„Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend
umgegangen werden. Dabei sind zur Verringerung der
zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche
Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der
Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von
Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur
Innenverdichtung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen
auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ (§ 1a (2) BauGB)
Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des
Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind
schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden
und
Altlasten
sowie
hierdurch
verursachte
Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge
gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen.
Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen
seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als
Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich
vermieden werden.
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange de Umweltschutzes,
insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Wasser ... (§ 1
Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“
Wasserhaushaltsgesetz
„Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und
als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind
so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit
und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner
dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen
Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden
Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren
Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine
nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei sind
insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen
Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anders zu
berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt
insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des
Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.“ (§ 1a WHG)
Landeswassergesetz
„Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor
vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit
Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame
Verwendung des Wassers zu erreichen. Die Gewässer sind
so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit
und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner
dienen. Dies erfordert die Ordnung des Wasserhaushalts als
Bestandteil von Natur und Landschaft und als Grundlage
für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und
andere Gewässernutzungen.“ (§ 2 LWG)
„Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes,
insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Luft ... (§ 1 Abs. 6
Baugesetzbuch
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
Nr. 7a BauGB).“
Bundesimmissionsschutzgesetz
„Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... vor schädlichen
Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen
schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“
TA Luft
Die TA Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit und der
Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch
Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche
Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen.
Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu
berücksichtigen, die belange des Umweltschutzes,
insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Klima ... (§ 1 Abs.
5 Nr. 7a BauGB).“
§ 1 (s.o.).
Klima
Baugesetzbuch
Landschaft
und
biologische
Vielfalt
Bundesnaturschutzgesetz
(Landschaftsgesetz NW)
1.6.
Pläne
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innerhalb des im verbindlichen
Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, TA Aachen festgesetzten „Allgemeinen
Freiraum- und Agrarbereich“.
Im bisher rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich ist der
Erweiterungsbereich A „Parkplatz“ teilweise als privater Parkplatz zur saisonalen
Nutzung festgesetzt. Der Erweiterungsbereich B ist als landwirtschaftliche Nutzfläche
mit überlagernder Spielplatznutzung Maislabyrinth (privat) festgesetzt.
Das Untersuchungsgebiet
Landschaftsplanes.
liegt
außerhalb
des
Geltungsbereiches
2.
Beschreibung und Bewertung der Umwelt-auswirkungen
2.1.
Bestandsaufnahme
eines
Im Folgenden wird eine kurze Beschreibung des aktuellen Zustandes im Plangebiet
gegeben. Diese erfolgt auf der Grundlage ausgewerteter Daten und einer
Geländebesichtigung.
2.1.1.
Biotoptypen, Vegetation, Fauna und Naturschutzfachliche Bewertung
Biotoptypen
Die Erweiterungsfläche A wird derzeit größtenteils als Ackerfläche, die Fläche B als
Maislabyrinth für das Spieleland genutzt. Beide entsprechen somit dem Biotoptyp des
intensiv genutzten Ackers. Auf der Fläche A ist darüber hinaus saisonales Parken
erlaubt. Die Fläche wurde hierzu teilweise durch Schotterrasen befestigt.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
Im kleinen Maßstab finden sich versiegelte und geschotterte Flächen (L 327,
Zuwegung Parkplatz), sowie Randstreifen/Entwässerungsgräben ohne Gehölze an
Straßen und Wegen.
Die bereits beplanten Flächen bleiben durch die 1. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nr. L 15 relativ unberührt. Die hier vorgesehenen Änderungen sind
lediglich Nutzungsänderungen, die keine wesentlichen ökologischen Veränderungen
mit sich bringen, im Bereich der Landesstraße wurden zwischen den Flächen A und B
ein Fußweg sowie eine Querungshilfe eingerichtet.
In der vom Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr erstellten
Umweltverträglichkeitsstudie werden für das bestehende Spieleland Burg Bubenheim,
neben den mit Rasen bewachsenen Grünflächen noch folgende Biotoptypen genannt:
Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 %, Jungwuchs
(BD3,100,ta5), Einzelbaum, lebensraumtypisch, mittleres Baumholz entlang der L 327
(BF3,90,ta1), unversiegelter Weg auf nährstoffreichen Böden (VB7,stb3) und
versiegelte Flächen (Gebäude, Straßen, Wege, etc.) (VF0).
Die bewerteten Biotoptypen (Acker und (teil)versiegelte Flächen) besitzen nur eine
geringe naturschutzfachliche Wertigkeit. Eine höhere Wertigkeit wird nur überall dort
erreicht, wo Wildkrautfluren und Gehölzbestände vorkommen, wie etwa im näheren
Umfeld der Burg Bubenheim oder außerhalb des Plangebietes am Bahndamm der
Bördebahn, sowie an feuchten Gräben entlang einiger Feldwege. Es kann allgemein
von einer geringen ökologischen Empfindlichkeit der Landschaft gesprochen werden
Vegetation
Die bewerteten Flächen bieten nur wenig Raum für eine spontane
Vegetationsentwicklung da sie intensiv ackerbaulich, als Maislabyrinth oder
Rasenspielfläche genutzt werden. Wildkräuter oder -gehölze sind nur innerhalb der
angepflanzten Gehölzhecken, auf ungenutzten Randflächen und im Bereich des alten
Baumbestandes an der Burg zu finden. In der Nähe aber außerhalb der Eingriffsfläche
ist noch die spontane Gehölzvegetation am Bahndamm der Bördebahn zu nennen.
Fauna
Grundlagen für die Bewertung der Fauna waren eine umfassende Auswertung von
Daten des LANUV NRW (FIS, @LINFOS u.a.) und eigene, in den Jahren 2009 und
2016 durchgeführte Kartierungen, vorgenommen vom Büro für Ökologie und
Landschaftsplanung Hartmut Fehr. Der Untersuchungsraum wies einen Radius von
500 m um die Eingriffsfläche auf (UR500).
Das Fachinformationssystem geschützte Arten (FIS) des LANUV NRW gibt für das
Messtischblatt 5205-1 „Vettweiß“ 6 Fledermausarten und eine Amphibienart
(Kammmolch) an. Von den für den MTB-Quadranten genannten 27 Vogelarten
konnten die 12 Arten Baumfalke, Feldlerche, Grauammer, Kiebitz, Mäusebussard,
Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Schleiereule, Schwarzkehlchen, Turmfalke
und Wachtel bestätigt werden. Hinweise auf ein Vorkommen weiterer
planungsrelevanter Arten konnten im Rahmen der Kartierungen nicht erbracht
werden.
Gemäß Fundortkataster @LINFOS gibt es für das Plangebiet und sein Umfeld
mehrere Einträge planungsrelevanter Tierarten. Vorwiegend östlich der Bahnlinie sind
zahlreiche Grauammerreviere eingetragen. Einige Reviere des Wiesenpiepers, sowie
eines des Schwarzkehlchens liegen (süd-) östlich von Jakobwüllesheim. Südlich des
Finkenhofs wurden in größerer Anzahl Wachtel- und Rebhuhnreviere nachgewiesen.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
Baumfalke und Schleiereule werden als Nahrungsgäste genannt. An der Bahnlinie auf
Höhe Rommelsheim werden Rebhuhn, Turmfalke gemeldet und an einem Fundpunkt
weiter westlich im Bereich des Ellbachs Braunes Langohr, Graues Langohr, Großer
Abendsegler, Großes Mausohr, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus. Weiterhin
bestehen ältere Hinweise (1993) auf den Feldhamster.
Deshalb fand sowohl 2009 als auch 2016 eine Feldhamsterkartierung statt. Die
Einträge der im @LINFOS genannten Vogelarten befinden sich innerhalb des
Untersuchungsgebietes jedoch ausnahmslos außerhalb der Eingriffsfläche, sie
bestätigen bis auf einen Fall die innerhalb des Untersuchungsgebietes aktuell
erhobenen Daten. Nur der Wiesenpieper konnte aktuell nicht nachgewiesen werden,
wird jedoch aufgrund seiner Nennung in die Artenschutzprüfung mit aufgenommen.
Die genannten Fledermausarten geben das Artenspektrum im hiesigen Raum wieder.
Bis auf den Großen Abendsegler jagen die genannten Arten bevorzugt entlang von
Leitstrukturen bzw. nutzen diese im Transferflug. Solche Strukturen befinden sich v.a.
entlang der Bahnlinie im Osten und um die Burg Bubenheim
Bei der Vogelkartierung im Frühjahr/Sommer 2016 mit 8 Begehungen wurden im
Plangebiet und seinem unmittelbaren Umfeld insgesamt 51 Vogelarten festgestellt. 13
der festgestellten Arten gelten in NRW als planungsrelevant. Neun Arten unterliegen
einer Gefährdungskategorie gemäß Rote Liste Nordrhein-Westfalen und/oder
Deutschland (Baumfalke, Feldlerche, Grauammer, Kiebitz, Mehlschwalbe,
Rauchschwalbe,
Rebhuhn,
Schwarzkehlchen
und
Wachtel).
Keiner
Gefährdungskategorie unterliegen die streng geschützten Vogelarten Mäusebussard,
Schleiereule und Turmfalke. Der Graureiher gilt als planungsrelevant in seiner Funktion
als Koloniebrüter.
Die planungsrelevanten Arten Feldlerche, Grauammer, Kiebitz, Mehl- und
Rauchschwalbe, Rebhuhn, Schleiereule, Schwarzkehlchen, Turmfalke und Wachtel
brüten im Gebiet oder stehen im Verdacht zu brüten. Die häufigste Brutvogelart mit
23 Brutpaaren ist dabei die Feldlerche. Sie wurde jedoch nicht auf der Eingriffsfläche
selbst, sondern im UR500 erfasst. Nordwestlich außerhalb des 500 m Bereichs um
die Eingriffsfläche konnte ein Revier der Grauammer nachgewiesen werden. Der
Kiebitz wurde regelmäßig westlich des UR 500 auf einer Ackerfläche nachgewiesen.
Rauchschwalben brüten im Bereich der Burg Bubenheim sowie in den Ortschaften
Jakobwüllesheim und Rommelsheim. Mehlschwalben konnten ebenfalls am Ortsrand
von Jakobwüllesheim und Rommelsheim beobachtet werden. Rebhühner wurden an
mehreren Stellen im Untersuchungsraum beobachtet. Reviere werden auf einer
Ackerflur westlich des Bubenheimer Spielelandes und südöstlich des geplanten
Parkplatzes vermutet. Turmfalken brüten auf dem hohen Genossenschaftsgebäude
zwischen der Bahnstrecke und der L 327 sowie in einem Nistkasten östlich von
Jakobwüllesheim. In der Nähe dieses Nistkastens brütet in einem Eulenkasten auch die
Schleiereule. Schwarzkehlchen konnten regelmäßig im Bereich östlich von
Jakobwüllesheim an der Bahnlinie erfasst werden. Es wird von mindestens einem
Brutpaar ausgegangen. Ein Revier der Wachtel liegt am westlichen Rand des
Untersuchungsraumes.
An zwei Beobachtungsterminen konnten je ein Baumfalke erfasst werden, der als
Nahrungsgast angesehen wird. Seltener Nahrungsgast ist der Graureiher, der beim
Überflug gesichtet wurde. Mäusebussarde wurden allerdings regelmäßig im
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
Untersuchungsraum beobachtet und sind daher als regelmäßiger Nahrungsgast zu
werten.
Entsprechend ihrer natürlichen Häufigkeit treten darüber hinaus vorwiegend
ungefährdete Kleinvogelarten der Siedlungsrandbereiche, der Feldgehölze und der
Ruderalfluren auf, wie etwa Amsel, Zilpzalp, Mönchsgrasmücke, Blau- und Kohlmeise
sowie Buchfink.
Die Feldhamsterkartierung ergab wie 2009 keinerlei Hinweise auf die streng
geschützte Säugetierart im Bereich des geplanten Parkplatzes.
Die Daten aus 2016 werden durch die in 2009 erhobenen Daten bestätigt. Allerdings
konnten aktuell einige planungsrelevanten Vogelarten mehr als in 2009 gefunden
werden. Dies waren Baumfalke, Grauammer, Kiebitz, Schleiereule, Schwarzkehlchen
und Wachtel. Demgegenüber konnten die Arten Feldsperling und Kornweihe in 2016
nicht nachgewiesen werden. Die Kornweihe ist sicherlich nach wie vor Wintergast im
hiesigen Naturraum, weshalb sie in die Artenschutzprüfung einbezogen wird.
In beiden Untersuchungsjahren 2009 und 2016 gab es keine Hinweise auf den
Feldhamster.
In der Artenschutzprüfung vom 31. Oktober 2016 wurden 13 Vogelarten, die im
Frühjahr/Sommer 2016 vor Ort erfasst wurden berücksichtigt. Weiterhin der
Wiesenpieper als potentieller Bodenbrüter des Offenlandes im FIS und bei @LINFOS
genannt und die Kornweihe, die als Wintergast im hiesigen Raum vorkommt. Sie
wurden daraufhin überprüft ob die Verbotstatbestände
Schutzgebiete
Das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines
Landschaftsplanes, grenzt aber im Südwesten an den Geltungsbereich des
Landschaftsplans 3 „Kreuzau/Nideggen“ des Kreises Düren. In etwa 600 m weiter
südlich beginnt der Landschaftsplan 1 „Vettweiß“.
Die geplanten Eingriffsflächen liegen nicht innerhalb eines Landschafts- oder
Naturschutzgebietes.
Für den um die Burg Bubenheim liegenden Park mit Gehölzen ist nach § 42 c des
Landschaftsgesetzes NRW eine neuerliche Schutzausweisung als geschützter
Landschaftsbestandteil beabsichtigt. Aufgrund des noch laufenden Verfahrens wird die
bestehende Veränderungssperre gem. § 22 BNatSchG i.V.m. § 42 e Absatz 3, Satz 2
LG um ein weiteres Jahr bis zum 08.01.2017 verlängert.
Südwestlich in knapp 500 Meter Entfernung beginnt das Landschaftsschutzgebiet
„Börde bei Stockheim und Drove und Rurniederung zwischen Kreuzau und Niederau“
(LP 3 „Kreuzau/Nideggen).
Westlich liegen auch zwei der insgesamt drei Naturschutzgebiete (NSG) im Umfeld
des Untersuchungsgebietes. Das NSG „Burgauer Wald“ ist rund 3 km vom
Bubenheimer Spieleland entfernt und das NSG „Teilbereiche der Ruraue im
Stadtgebiet Düren“ liegt sogar rund 4,5 km entfernt. Im Süden befindet sich das NSG
„Drover Heide“. Es ist ebenfalls mehr als 3 km entfernt.
Der Baumbestand um die Burg ist im Biotopkataster als Fläche BK-5205-056
registriert.
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Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
Die östlich liegende Bahnlinie ist ebenfalls im Biotopkataster unter der Nummer BK5205-055 erfasst. Schutzziel ist hier: „Erhalt und Optimierung einer Bahnlinie als
Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Vernetzungsbiotop in
einer weitgehend ackerbaulich genutzten Landschaft.“
Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet „Drover Heide“ (DE-5205-301) ist
gleichzeitig als Vogelschutzgebiet „Drover Heide“ (DE-5205-401) ausgewiesen und
liegt südwestlich der Eingriffsfläche in etwa 3,5 km Entfernung.
Ein weiteres FFH-Gebiet verläuft westlich der Eingriffsfläche in mehr als 4 km
Entfernung und nennt sich „Rur von Obermaubach bis Linnich“ (DE-5104-302).
Naturschutzfachliche Bewertung
Die naturschutzfachliche Wertigkeit des Gebietes ist nach derzeitigem Kenntnisstand
als gering einzustufen.
Die Wertigkeit der Biotoptypen ist gering,
Die Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten halten einen ausreichenden Abstand
zur Eingriffsfläche. Die Betroffenheit ist nur gering.
Eine Beeinträchtigung der Schutzgebiete kann allein aufgrund der großen Entfernung
zum Standort des geplanten Parkplatzes aber auch aufgrund der völligen
Andersartigkeit der Landschaft ausgeschlossen werden.
Der Geschützte Landschaftsbestandteil existierte auch bisher mit den vorhandenen
Störungen. Außerdem sind die lärm- und sonstigen immissionsintensiven Nutzungen
von der Burg abgewandt untergebracht.
2.1.2.
Wasser
Mit Ausnahme des naturfernen Löschteiches, dem Burggraben und dem Löschteich an
Gut Bubenheim, sowie diverser Entwässerungsgräben (Fuchs-und Bubenheimer
Graben) gibt es im Eingriffsgebiet oder in der nahen Umgebung keine permanenten
stehenden oder fließenden Gewässer. Dies gilt auch für den in der UVS gewählten
Untersuchungsraum im Umkreis von 500 m.
Das nächstgelegene Fließgewässer liegt mehr als 500 m südlich bzw. östlich, der
Hühnerbach. Ein weiteres Gewässer, der Ellebach fließt mehr als 1.000 m entfernt im
Westen und Norden entlang
Das Grundwasser hat laut UVS einen hohen Grenzflurabstand. Im Bereich des
geplanten Parkplatzes gibt die digitale Bodenkarte 16 dm an. Das Untersuchungsgebiet
liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes.
Die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser ist im Hinblick auf die Planung als gering
zu bezeichnen.
2.1.3.
Geologie und Boden
Die Landschaft des Untersuchungsgebietes einschließlich des Geländes der Burg
Bubenheim wird von ebenen Lößplatten gebildet, die sich während der letzten Kaltzeit
auf die Schotterschichten der Haupt- und Mittelterrasse aufgelagert haben. Der Löß ist
aus Schluff und Kalk zusammengesetzt und oberflächig verlehmt. (KNAPP 1980).
Entsprechend des Untergrundes und des Klimas haben sich vor allem Parabraunerden
und stellenweise Pseudogleye im Untersuchungsgebiet gebildet (GEOLOGISCHES
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
12
Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN, 1984), die aufgrund ihrer hohen bis sehr
hohen natürlichen Fruchtbarkeit ackerbaulich genutzt werden. Darüber hinaus
besitzen die vorliegenden Böden eine ausgezeichnete Lebensraumfunktion aufgrund
ihrer hohen Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe. In Bezug auf
diese Bodenfunktionen werden die Böden im Eingriffsgebiet als sehr schutzwürdig
oder besonders schutzwürdig (Stufen 2 und 3) eingestuft.
Das ökologische Leistungsvermögen der Böden als Lebensraum für Fauna und Flora,
sowie Filter, Puffer und Transformator für Schadstoffe ist aufgrund nicht vorhandener
Versiegelung sehr hoch. Niederschlagswasser kann im Boden pflanzenverfügbar
gespeichert bzw. versickert werden und trägt zur Grundwasserneubildung bei.
Der Grundwasserflurabstand beträgt 15-16 dm, die Böden sind allenfalls bedingt für
eine dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung geeignet.
Aufgrund der Schutzwürdigkeit ist von einer hohen Empfindlichkeit des Schutzgutes
Boden gegenüber Bodenveränderungen auszugehen. Es werden jedoch keine
Versiegelungen vorgenommen.
Für die südwestliche Ecke des als geschützten Landschaftsbestandteil dargestellten
Bereichs um die Burg wird vom Umweltamt des Kreises Düren eine Altablagerung mit
der Bezeichnung AL3547 angegeben. Es handelt sich um eine Verfüllung deren Art
und Zusammensetzung nicht bekannt ist, vermutlich handelt es sich um Schüttgut.
Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Richard"
und „Horrem 16". Eigentümerin des Berkwerksfeldes „Richard" ist die Juntersdorf
GmbH. Eigentümerin des Berkwerksfeldes „Horrem 16" ist die RWE Power AG.
Das Plangebiet ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus
bedingten Grundwasserabsenkungen sowohl im „Oberen Grundwasserstockwerk"
wie auch in tiefer liegenden Stockwerken betroffen. Die Absenkungsbeträge liegen
bzgl. Des „Oberen Grundwasserstockwerks" bei derzeit (01.10.2008) ca. - 1,0 m.
2.1.4.
Klima/Luft
Das Klima innerhalb der Niederrheinischen Bucht zeichnet sich durch sehr milde
Winter und warme Sommer aus. Die Jahrestemperaturen liegen bei 9 °C, die
mittleren Jahresniederschläge liegen bei 600 mm (Minister für Umwelt, Raumordnung
und Landwirtschaft des Landes NRW, 1989). Das Eingriffsgebiet weist Offenlandklima
auf. An den Ortsrändern der Ortschaften Rommelsheim und Jakobwüllesheim geht
das Klima durch die vorhandene Bebauung zum „Siedlungsklimatop“ über. Gleiches gilt
für das Betriebsgelände der Agrargenossenschaft. Die Belüftungssituation kann inmitten
der offenen Landschaft als durchweg gut bezeichnet werden.
Durch die vorhandenen Nutzungen ist das Gebiet bereits erheblich vorbelastet. Im
Zuge der landwirtschaftlichen Bearbeitung z.B., treten Emissionen von Lärm,
Gerüchen und Staub auf. Der vorhandene Straßen- und Schienenverkehr wirkt
ebenfalls vorbelastend.
Die Empfindlichkeit des Schutzgutes Klima im Hinblick auf die Planung ist als gering zu
bezeichnen.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
13
Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
2.1.5.
Landschaft
Das Bearbeitungsgebiet liegt naturräumlich betrachtet am westlichen Rand der Erper
Lößplatte, die der Haupteinheit Zülpicher Börde zuzuordnen ist. Diese wiederum ist
Bestandteil der Großeinheit Niederrheinische Bucht.
Die Erper Lößplatte gilt als der eigentliche Kern der Zülpicher Börde. Das Gebiet ist
nahezu einheitlich mit Löß bedeckt, und bietet mit seinem mittleren bis hohem
Nährstoffgehalt und dem vorherrschenden milden Klima gute Voraussetzungen für die
ackerbauliche Bewirtschaftung (hier vor allem Weizen, Gerste und Zuckerrüben). Dies
zeigt sich in der typischen offenen Kulturlandschaft mit nur geringer Gliederung durch
Grünstrukturen.
Das Bubenheimer Spieleland liegt auf einer Höhe von rund 150 m, das Relief ist kaum
bewegt. Die Burg und das westlich angrenzende Gut Bubenheim liegen in Alleinlage
zwischen den Orten Rommelsheim und Jakobwüllesheim. Durch die umgebende
offene Landschaft ist die Burganlage bzw. der dazugehörende alte Baumbestand
weithin sichtbar. Die neue Nutzung der umgebenden Fläche als große Spielwiese tut
der Optik keinen Abbruch da der überwiegende Teil der Spielgeräte nur eine geringe
Höhe hat bzw. durch Hecken, die das gesamte Gelände umgeben zur tiefer liegenden
Straße hin abgeschirmt werden. Eine neue Spielhalle wurde von der Straße entfernt in
den Hintergrund gestellt.
Aufgrund der geringen Geländereliefierung und Strukturierung ist die Landschaft
empfindlich gegenüber raumwirksamen Hochbaumaßnahmen.
2.1.6.
Kultur- und Sachgüter
Die 1237 erstmals urkundlich erwähnte Niederungsburg Bubenheim mit dem
teilweise noch erhaltenen umgebenen Wall liegt in einer ebenen offenen Landschaft,
ist weithin sichtbar und steht unter Denkmalschutz. Den Eigentümern ist an einem
langfristigen Erhalt der mittlerweile aufwändig restaurierten, historischen Gebäude
gelegen.
Die mit einem Gehölzgürtel umgebene Burg liegt frei in der offenen Landschaft.
Die Planung berührt im Bereich des Parkplatzes eine Freileitung und eine
Produktfernleitung
2.2.
Vorbelastungen
Das Untersuchungsgebiet wird überwiegend ackerbaulich genutzt. Ebenfalls in
unmittelbarem Zusammenhang mit der Landwirtschaft stehen der Scheidtweiler Hof
im Osten des Untersuchungsgebietes und das Betriebsgelände der
Agrargenossenschaft im Norden. Lediglich die Burg Bubenheim wird heutzutage nicht
mehr von der landwirtschaftlichen Intensivnutzung geprägt sondern stattdessen als
Freizeitgelände in Form des Bubenheimer Spielelandes genutzt. Darüber hinaus wird
das Untersuchungsgebiet von einem Netz verschiedener Verkehrswege durchzogen.
Neben zahlreichen Wirtschaftswegen, verlaufen die L 327 und die Bahnlinie mitten
durch das Gebiet.
Entsprechend der verschiedenen Nutzungsarten ist das Untersuchungsgebiet bereits
erheblich vorbelastet. Durch die Landwirtschaft treten temporär Emissionen von
Lärm, Gerüchen und Staub auf. Der auftretende Straßen- und Schienenverkehr wirkt
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
14
Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
ebenfalls vorbelastend. Als weitere Vorbelastung müssen die verschieden
Versorgungsleitungen angesehen werden, die sich durch den nördlichen Teilbereich
(110-kV-Stromleitung, Ferngasleitung Nr. 79) und den südlichen Teilbereich (20 kVStromleitung) des Untersuchungsgebietes ziehen.
2.3.
Eingriff – Checkliste der geprüften Umweltschutzgüter
Zusammenfassend werden im Folgenden in tabellarischer Form die umweltrelevanten
Auswirkungen inklusive einer Erstbewertung der Schutzgüter gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7
und § 1a BauGB vorgenommen.
Schutzgut
1
Tiere
Ermittlung / Beschreibung der
umweltrelevanten Auswirkungen
Vertiefungserfordernis
ErstBewertung
Vom Büro für Ökologie und Landschaftspla- Keine weitere Ver- U
nung Hartmut Fehr wurden auf Grundlage der tiefung
Datenbanken FIS und @LINFOS des Landes erforderlich
NRW, in 2009 und 2016 eine systematische
Kartierung der Avifauna und des Feldhamsters
vorgenommen.
Artenschutzrechtlich geprüft wurden schließlich
13 gefundene, planungsrelvante Vogelarten,
sowie der im FIS und @LINFOS genannte
Wiesenpieper und der Wintergast Kornweihe.
Eine Betroffenheit von Amphibien und Fledermäusen wird nicht erwartet. Der Feldhamster
konnte nicht nachgewiesen werden.
Bruten
planungsrelevanter
Feldvogelarten
waren im Eingriffsbereich zwar nicht nachweisbar, sind jedoch potentiell möglich. Ein
Eintreten des Verletzungs- und Tötungsverbotes
(§ 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) sollte deshalb durch
eine Bauzeitenregelung (Baufeldfreimachung
außerhalb der Vogelbrutzeit) vermieden
werden.
Essentielle Störungen (§ 44 (1) Nr. 2 BNatSchG)
wären für alle, innerhalb des UR 500 vorkommenden Vogelarten möglich. Die nächstgelegenen Reviere sind die von Feldlerche und
Rebhuhn. Deren Brutplätze liegen jedoch in
ausreichender Entfernung zur Eingriffsfläche, so
dass erhebliche Störungen für alle Arten sicher
ausgeschlossen werden können.
Innerhalb des Bebauungsplangebietes brütet
keine einzige planungsrelevante Vogelart.
Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 (1) Nr. 3 BNatSchG), die funktionserhaltende Maßnahmen notwendig machen,
sind somit nach derzeitigem Stand nicht notwendig.
Die Verbotstatbestände des § 44 (1) Nr. 1-3
BNatSchG werden für planungsrelevante
Gastvogelarten nicht erfüllt da sie nicht im
Gebiet brüten und dieses keine essentiell
bedeutsame Ruhestätte darstellt.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
15
Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
Für allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten kann eine Erfüllung der Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nr. 1-3 BNatSchG
ebenfalls durch Einhaltung der o.g. Bauzeitenregelung ausgeschlossen werden.
2
3
4
Pflanzen
Für die Artengruppen Fledermäuse und
Amphibien sind keine essentiellen Strukturen
betroffen, eine Erfüllung der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG wird ausgeschlossen.
weitere U
Im Zuge der Erarbeitung des Landschafts- Keine
pflegerischen Fachbeitrages wurde eine Biotop- Vertiefung
typenkartierung vorgenommen. Vegetation und erforderlich.
Flora wurden nicht vertiefend untersucht. In der
ausgeräumten Feldflur sind keine seltenen oder
gefährdeten Pflanzen oder Vegetationseinheiten
zu erwarten. Dies bestätigt auch die Umweltverträglichkeitsstudie, die eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen für beide
Erweiterungsflächen ausschließt.
Das Pflanzenspektrum wird durch die geplanten
internen Begrünungsmaßnahmen erweitert.
weitere U
Boden/
In der digitalen Karte der Schutzwürdigen Keine
Böden des Geologischen Dienstes NRW sind die Vertiefung
Bodenschutz/
Altlasten
und hier zu findenden Parabraunerden auf Löß als erforderlich
Bodenbelasbesonders schutzwürdig aufgrund ihrer hohen
tungen
natürlichen Ertragsfähigkeit sowie Regelungsund Pufferfunktion dargestellt. Es finden jedoch
keine Versiegelungen statt sondern lediglich
Befestigungen durch Schotter, die restlichen
Flächen werden mit Rasen eingesät. Dadurch
kommt es höchstens zu Verdichtungen des
Bodens, die Umschichtungen im Zuge der
Bodenbearbeitung
sowie
Düngerund
Pestizideinsatz entfallen. Hinzu kommt, dass es
sich um eine reversible Maßnahme handelt und
8,6 % der Flächen durch Pflanzungen aufgewertet werden.
Die Hälfte des vorhandenen Stellplatzes im alten
Bereich entfällt zugunsten einer Spielwiese.
Es ist insgesamt nicht von einer erheblichen
Beeinträchtigung des Schutzgutes Bodens auszugehen.
Wasser
Die vom Umweltamt genannte Verfüllung
(AL3547) bleibt von der Planung unberührt.
U
Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist mit einem Wiederanstieg
des Grundwassers zu rechnen. Sowohl im Zuge
der Grundwasserabsenkung als auch bei einem
späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch
bedingte Bodenbewegungen möglich.
Innerhalb des Eingriffsbereichs befinden sich der
Burggraben und ein Löschteich als stehende
und die Wegeseitengräben an der L 327 als fließende temporäre Gewässer. Diese werden
durch die geplanten Maßnahmen nicht erheb-
Keine
weitere U
Vertiefung
erforderlich
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
Keine
weitere 0
Vertiefung
erforderlich
16
Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
lich beeinträchtigt.
Da der Parkplatz in wasserdurchlässigem Material „befestigt“ wird, ist die Grundwasserneubildung nicht beeinträchtigt, Niederschlagswasser kann vor Ort versickern. Das anfallende
Niederschlagswasser des innerhalb der dargestellten Baugrenzen errichtbaren Gebäudes
wird ortsnah versickert bzw. im Löschteich
gesammelt. In Zeiten sehr hoher Niederschläge
und daraus folgender Wasserstände in der
Teichanlage kann überschüssiges Niederschlagswasser zunächst in das Biotop überlaufen oder
über einen geplanten Notüberlauf in eine
Mulden-Rigolen-Versickerung übertreten. Bei
höherem Zudrang kann es auch flächig im
Untergrund versickern. Die Eignung des Baugrundes für das geplante Erdbauwerk und die
geplante
Niederschlagswasserversickerung
wurde vom Ingenieurbüro GTU Müller, Düren,
Hürtgenwald, untersucht. Im Ergebnis ist
aufgrund der morphologischen Verhältnisse
sowie der durchzuführenden Geländegestaltung
ein Übertritt von Niederschlagswasser auf
benachbarte Grundstücke nicht möglich.
5
Luft/Klima
U
Beeinträchtigungen des Grundwassers sind mit
U
der vorgesehenen Nutzung nicht zu erwarten.
Im Südwesten des Grundstücks setzt der
Bebauungsplan überbaubare Flächen fest.
Aufgrund von Bedenken der Fachbehörden hinsichtlich des Brandschutzes ist zur Sicherstellung
der Löschwasserversorgung und zur Niederschlagswasserbeseitigung ein Löschteich gem.
DIN 14210 mit einem Volumen von rund 1.000
cbm vorzuhalten. Es ist vorgesehen, an den
Löschteich ein naturnah gestaltetes Biotop
anzuschließen.
Durch die vorgesehene Nutzung und die hervor- Derzeit keine Ver- 0
ragende Belüftungssituation wird es nicht zu tiefung
erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- erforderlich
güter Luft und Klima kommen. Am Standort
selbst werden geringfügig kleinklimatische
Effekte auftreten, denen durch die ausgedehnten Pflanzungen begegnet werden kann.
Erhebliche Luftbelastungen entstehen nicht.
Insgesamt sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Luft und Klima
zu sehen.
Der Bebauungsplan und die getroffenen Festsetzungen verbessern die Voraussetzungen zum
weiteren Ausbau und zur Nutzung des ÖPNV
(Bus und Bördebahn) mittels neuer fußläufiger
Verbindungen und Querungshilfen.
Alle neu hinzugewonnenen Parkplatz- und
Spieleflächen werden nicht versiegelt. Diese
Vorgehensweise entspricht den Empfehlungen
des Deutschen Nationalkomitees HABITAT II,
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
17
Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
6
7
8
eine
Verminderung
der
klimarelevanten
Spurengase herbeizuführen.
Wirkungsgefüge
Derzeit ist keine Kumulation der Effekte im Derzeit
keine 0
zwischen
den Wirkungsgefüge erkennbar.
Vertiefung
Faktoren (1-6)
erforderlich.
weitere U/+
Landschaft
und Aufgrund der geringen Geländereliefierung und Keine
biologische
Strukturierung der Landschaft ist diese em- Vertiefung
Vielfalt
pfindlich gegenüber raumwirksamen Hochbau- erforderlich.
maßnahmen.
Die geplante Nutzung „Parkplatz“ übersteigt
nicht die Höhe, die hinsichtlich des Landschaftsbildes weit reichende Wirkungen haben
würde. Auch das möglich werdende Gebäude
auf der südlichen Erweiterungsfläche hat seinen
Standort an weniger exponierter Stelle.
Beide Erweiterungsflächen werden darüber
hinaus rundherum mit bodenständigen Gehölzen eingegrünt, so dass die Raumwirkung der
Baumaßnahmen gänzlich oder weitgehend
minimiert wird. In der UVS wird sogar davon
gesprochen, dass das Landschaftsbild für den
Bereich des Parkplatzes tendenziell eher
profitiert da nicht der Stellplatz sondern die
umgebenden Grünstrukturen wirken.
Im Bereich des Spielelandes selbst setzt der Bebauungsplan maximale Höhen für bauliche Anlagen fest, die in Abhängigkeit von der
Entfernung zur Burg entwickelt wurden und
somit vorrangig den Belangen des Denkmalschutzes aber auch des Landschaftsbildes
Rechnung tragen da die Burg selbst als
landschaftsbildprägendes Element verstanden
wird. Die Sichtbeziehung zur Burg als
prägendes Element der Kulturlandschaft bleibt
durch diese Höhenstaffelung erhalten.
Umweltbezogene Durch die hervorragende Belüftungssituation Keine Vertiefung U
Wirkung
auf wird es im Zuge der Parkplatznutzung nicht zu erforderlich
Menschen/
erheblichen Beeinträchtigungen durch LuftBevölkerung
emissionen kommen. Der kleinklimatische Effekt
der Überwärmung entsteht für Rasenflächen
nur im geringen Umfang. Die geplanten
Pflanzungen spenden darüber hinaus Schatten.
Während der Baumaßnahme und des Betriebes
kann es jedoch zu Emissionen von Lärm und
Staub kommen. Der ausreichende Abstand zur
Wohnbebauung von Rommelsheim und Jakobwüllesheim, sowie die nur kurzfristig andauernde Bauphase lassen keine erheblichen
Lärmbelastungen für die Ortschaften erwarten.
Staubaufwirbelung kann durch Berieselung
begegnet werden.
weitere U
Auf Basis eines schalltechnischen Gutachtens Keine
trifft der Bebauungsplan für die schalltechnisch Vertiefung
relevante, direkt westlich angrenzende Hof- erforderlich
anlage Festsetzungen zum Schutz der
Bebauung. Hier gilt:
Die bauliche Anlage innerhalb der Baugrenze
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
18
Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
der Teilfläche S2 im Teilbereich B ist im Bestand,
bei Änderungen oder bei Ersatz in seinen
äußeren Abmessungen zu erhalten bzw. bei
Abgang neu zu erstellen und muss die
folgenden Anforderungen erfüllen:
Die bauliche Anlage muss nach Nordwesten
und Südosten baulich geschlossen ausgebildet
werden. An die Außenbauteile werden Mindestanforderungen an Schalldämmwerte und
Höhen gestellt.
Darüber hinaus ist für den Außenbereich (Abenteuerspielplatz Bestand/ Planung) die tägliche
Besucherzahl auf 3.000 Personen begrenzt, die
zeitgleiche Besucherzahl auf 1.000 Personen.
Der Zugang zum Außenbereich ist ausschließlich über den nordwestlich an die Teilfläche S1
anschließende Stellplatzanlage zulässig.
Die Anforderungen zur Gewährleistung des
Schallschutzes gemäß des schalltechnischen
Gutachtens von SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH vom 09.01.2013 sind
im Bauantrag nachzuweisen.
9
Seitens des Landesbetriebes Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel (11.01.2016) bestehen grundsätzlich keine Bedenken den Parkplatz und das Spieleland an die Landesstraße
L 327 anzuschließen. Dabei unterliegt die Parkplatzzufahrt der Sondernutzung, für weitere Regelungen wird eine Verwaltungsvereinbarung
abgeschlossen. Parallel zur Landesstraße wird
vom Parkplatz bis zur Querungshilfe ein 2,25 m
breiter Gehweg angeordnet. Zum Schutz des
Gehweges wird eine Schutzplanke vorgesehen,
die ein unkontrolliertes Queren der Landesstraße verhindert.
Umweltbezogene Im Geltungsbereich des zu ändernden BebauWirkung
auf ungsplanes befindet sich das weithin sichtbare
Kulturund Kulturdenkmal Bubenheimer Burg.
Sachgüter
Mit Hilfe der südlichen Erweiterungsfläche,
sowie der verlagerten und erweiterten Parkplatzfläche, können auf dem Gelände des
Bubenheimer Spielelandes weitere Spielangebote gemacht werden. Diese Attraktivitätssteigerung trägt zur Sicherung des Standortes
und im gleichen Maße zum Erhalt der
Burganlage inklusive Wall bei. Insgesamt
profitiert der Denkmalschutz von einem erfolgreich geführten Spieleland.
Um die landschaftliche Wirkung der freistehenden Burg nicht unnötig zu beeinträchtigen werden im Bebauungsplan Festsetzungen bezgl. der Höhe künftiger Spielgeräte
getroffen. Je näher an der Burg und je einsehbarer die Fläche von der Straße aus liegt, desto
weniger hoch darf bebaut werden. Die größten
Höhen bis zu 14,0 m sind im äußersten
südlichen Zipfel möglich.
Auf der L 327 aus Richtung Rommelsheim
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
Keine Vertiefung U
erforderlich
Keine
weitere 0/+
Vertiefung
erforderlich.
19
Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
kommend schaut man über Ackerflächen auf
die freistehende Burg. Der zunächst im
Nordwesten bis an diese Straße heranreichende
Parkplatz wurde im Laufe des Planverfahrens
um ca. 80 m zurückversetzt damit der Blick
weiterhin über freies Feld auf die Burg fällt.
Da kein Eingriff in tiefere Bodenschichten Derzeit
keine 0
vorgesehen ist, kann eine Beeinträchtigung von Vertiefung
Bodendenkmalen nach derzeitigem Stand erforderlich.
ausgeschlossen werden.
Zum Schutz bislang unentdeckter Bodendenkmäler wird im Bebauungsplan geregelt, dass:
„Vor- und frühgeschichtliche Funde unverzüglich der Gemeinde Nörvenich oder dem
Landschaftsverband (Rheinisches Amt für
Bodendenkmalpflege) zu melden, in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu
schützen sind (§§ 15 und 16 DSchG).“
Die Planung hat nach derzeitigem Kenntnisstand keine entscheidungsrelevanten Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut. Es
ist sicher gestellt, dass das Schutzziel nicht
verletzt wird.
10
Arbeiten im Schutzstreifen der Kraftstoffrohrfernleitung dürfen grundsätzlich nur nach
Rücksprache und im Einverständnis mit der
Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, Xanten
durchgeführt werden. Hier sind entsprechende
Regeln zu beachten.
Von den einzelnen ggf. auch nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben im Schutzstreifen der Leitung bzw. in unmittelbarer Nähe,
dazu sind der RWE Rheinland Westfalen Netz
AG Bauunterlagen zur Prüfung und abschließenden Stellungnahme zuzusenden. Alle geplanten Maßnahmen innerhalb des Schutzstreifens der Leitung bedürfen der Zustimmung
der RWE.
Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts Keine Vertiefung
Wechselbesteht ein weitläufiges Netz aus Wechselwirkungen erforderlich.
wirkungen
zwischen
den in Form von Stoffkreisläufen (z. B. Boden, Wasser,
Faktoren 1-6, 9 Nähr- und Schadstoffe) sowie eine enge Abhängigkeit
von
Lebensräumen
und ihren
Besiedlern
und 10
(BodenPflanzen, Tiere, etc.). Auch die Aspekte
Nutzungs- bzw. Vegetationsstruktur, Landschaftsbild
und naturbezogene Erholung sind eng miteinander
verbunden. Im Untersuchungsgebiet sind die
Wechselwirkungen innerhalb des Naturhaushaltes
durch menschliche Aktivitäten (historische Entwaldung
des Naturraums, intensive Ackernutzung, etc.) bereits
beeinflusst. Für die naturbezogene Erholung liegt
keine durch besondere Ausprägung der übrigen
Schutzgüter bedingte hervorzuhebende Eignung des
Raumes vor. Die relevanten Wechselwirkungen der
Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
20
Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
11
12
Erhalt
und
Schutzzweck von
FFHund
Vogelschutzgebieten
und
Notwendigkeit
einer
Verträglichkeitsprüfung
gemäß
§
34
BNatSchG
Landschaftsplan/
Schutzgebiete
und
sonstige
Pläne
berücksichtigt.
Im B-Plangebiet und seinem näheren Umfeld Keine Vertiefung 0
sind keine FFH- oder Vogelschutzgebiete be- erforderlich.
troffen und durch die Entfernung von mindestens 3 km zum nächsten FFH-, bzw.
Vogelschutzgebiet ist eine Beeinträchtigung
dieser gänzlich auszuschließen und eine
Verträglichkeitsprüfung nicht notwendig
Für den Bereich des Eingriffsgebietes existiert Keine Vertiefung 0
erforderlich.
kein Landschaftsplan.
Im B-Plangebiet und seinem näheren Umfeld
sind auch keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiete betroffen. Durch die Entfernung von
mindestens 3 km zum nächsten Naturschutzgebiet ist eine Beeinträchtigung dieses Gebietes
gänzlich auszuschließen.
Für den alten Baumbestand um die Burg
Bubenheim ist eine Schutzausweisung als
Geschützter Landschaftsbestandteil vorgesehen.
Derzeit besteht eine Veränderungssperre. Der
Baumbestand wird durch die Planungen des
Parkplatzes ebenso wenig berührt, wie durch
die Maßnahmen auf dem Gelände des
Spielelandes.
Dies gilt auch für die Biotopkatasterfläche BK5205-055 entlang der Bahnlinie, deren
Schutzziel „Erhalt und Optimierung einer
Bahnlinie als Lebensraum für zahlreiche Tierund Pflanzenarten sowie als Vernetzungsbiotop
in einer weitgehend ackerbaulich genutzten
Landschaft.“ auch weiterhin erfüllt bleibt und
deren Funktion durch die ergänzenden Eingrünungsmaßnahmen am Parkplatz unterstützt
wird.
13
Vermeidung von
Emissionen und
sachgerechter
Umgang
mit
Abfällen
und
Abwässern
14
Nutzung erneuerbarer
Energien,
sparsame
und
effiziente
Energienutzung
Bodenschutzklausel
und
Umwidmungssperrklausel § 1a
15
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren den Planungsabsichten der verbindlichen Bauleitplanung angepasst.
Laut erstellter Umweltverträglichkeitsstudie ist
nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen durch
Lärm- oder Luftemissionen zu rechnen. Die
entstehenden Abfälle werden ordnungsgemäß
entsorgt, Abwässer der Kanalisation zugeführt
und Niederschlagswasser im Löschteich gesammelt bzw. versickert.
Hierzu können Empfehlungen im B-Plan
gegeben werden, z.B. hinsichtlich des Einsatzes
von Solarmodulen.
0
0
0
Keine Vertiefungs- U
erfordernis
Keine Vertiefungs- 0
erfordernis.
Die Erweiterung des Bebauungsplanes ist an Keine Vertiefung k.B.
den Ort des Spielelandes und die Burg Buben- erforderlich.
heim gebunden, die letztlich sogar vom langfristigen Erhalt des Spielelandes profitiert. Eine
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
21
Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
(2) BauGB
16
Angliederung an die Ortschaften wäre aus
logistischen und immissionstechnischen Gründen nicht sinnvoll.
Dem hohen Flächenverbrauch gegenüber steht
jedoch ein ausgesprochen schonender Umgang.
Nur ein geringer Anteil wird versiegelt, der Rest
im Höchstfalle durch Schotter befestigt und
ansonsten mit Rasen eingesät. Durch den
Fahrbetrieb auf dem Parkplatz entsteht zwar
eine gewisse Bodenverdichtung, die jedoch,
genau wie die gewählte Befestigung reversibel
ist.
EingriffsvermeiKonkrete Maßnahmen wurden im Rahmen des LBP liegt vor.
dung; Vorschläge LBP entwickelt. Das entstehende ökologische
und Hinweise für Defizit
kann
vollständig
intern
durch
KompensationsGehölzpflanzungen
und
Wildkrautflächen
maßnahmen
ausgeglichen werden.
+ positive Auswirkungen;
- erhebliche Beeinträchtigung;
? nicht eindeutig bewertbar
2.3.1.
0 keine Auswirkungen;
-- schwerwiegende Beeinträchtigung;
k.B.
U unerhebliche Beeinträchtigung;
k.B. keine Bewertung
Gesamtbewertung des Vorhabens aus Sicht des Natur- und
Umweltschutzes
Nach derzeitigem Stand des Wissens kommt es durch die geplanten Festsetzungen
des Bebauungsplans Nr. L 15, „Bubenheimer Spieleland“ zumeist zu keinen oder nur
unerheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter. Landschaft und biologische Vielfalt,
sowie das Kulturgut Burg Bubenheim profitieren sogar von den
Erweiterungsmaßnahmen.
Die Landschaft wird durch die vorgesehenen Gehölzpflanzungen mit grünen
Vertikalstrukturen angereichert, die biologische Vielfalt erweitert. Die landschaftliche
Wirkung des Kulturdenkmals Burg Bubenheim wird mittels Flächenverschiebungen
und Festsetzungen im Hinblick auf bauliche Höhen erhalten. Sie ist in die Angebote
des Spielelandes eng eingebunden und verdankt nicht zuletzt dem Erfolg der Anlage
seine Erhaltung.
Dies bestätigt auch die Umweltverträglichkeitsstudie, die gemäß § 3b und Anlage 1,
Nr. 18.4.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu erstellen
war.
Genauer untersucht wurde die lokale Avifauna und der Feldhamster. Der Feldhamster
konnte nicht im Gebiet nachgewiesen werden, Für die Avifauna werden vom
Gutachter durch
Einhaltung von Präventionsmaßnahmen im Sinne einer
Bauzeitenregelung keine erheblichen Beeinträchtigungen und artenschutzrechtlichen
Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG gesehen.
Es ist zwar eine großer Flächenbedarf an sehr und besonders schützenswerten Böden
erforderlich, die Beanspruchung erfolgt jedoch auf schonende Weise und ist reversibel.
Bodendenkmale werden, auch wenn sie vorhanden wären, soweit erkennbar nicht
beeinträchtigt.
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Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
Die offene, wenig strukturierte und ebene Landschaft ist empfindlich für vertikale
Baustrukturen. Diese sind nur im geringen Maße und mit ausreichend Abstand zur
Landesstraße auf der südlichen Erweiterungsfläche vorgesehen. Die rundum laufenden
Heckenpflanzungen mindern die Beeinträchtigung ab. Die max. zulässige Höhe der
Spielgeräte wird ebenfalls im Bebauungsplan geregelt damit das Kulturgut
Bubenheimer Burg nicht unnötig optisch beeinträchtigt wird.
Die kleinklimatischen Effekte, z.B. der Überwärmung werden durch die großzügigen
Baum- und Gehölzrandpflanzungen minimiert.
Die Schutzgüter Pflanzen und Wasser haben keine besondere Bedeutung und werden
durch die geplanten bauleitplanerischen Änderungen und Erweiterungen nicht
beeinträchtigt.
Im Zusammenhang mit der Planung entstehen keine erheblich wirkenden, zusätzlichen
Emissionen.
2.4.
Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
2.4.1.
............... bei Durchführung der Planung
Bei Realisierung der Planung wird es zum Verlust von ca. 7,6 ha landwirtschaftlicher
Nutzfläche kommen. Innerhalb eines 2.000 m² großen Baufensters wird später eine
weitere Outdoorhalle errichtet werden, 8,6 % werden mit bodenständigen Gehölzen
bzw. als Brachfläche aufgewertet, schätzungsweise 71,5 % mit Rasen eingesät und der
Rest mit Schotter befestigt.
Der Eingriff in die Schutzgüter ist nur unerheblich, gleichzeitig kann im Zuge der
umlaufenden Eingrünung eine Verbesserung für das Landschaftsbild und funktionaler
Kompensationsmaßnahmen für die Fauna geleistet werden.
Die langfristige Sicherung des Spielelandes sichert auch den Erhalt des Kulturdenkmales
Burg Bubenheim
2.3.2.
............... bei Nichtdurchführung der Planung (Null-Variante)
7,6 ha bleiben als Ackerflächen erhalten und werden weiterhin intensiv bewirtschaftet.
Die wirtschaftliche Sicherheit des Spielelandes wäre möglicherweise für die Zukunft
nicht mehr gegeben.
Eine Parkplatzfläche an andere Stelle wäre aufgrund der Eigentumsverhältnisse schwer
realisierbar, eine Zuwegung mit längeren Wegen verbunden.
2.4.
Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
der nachteiligen Auswirkungen
Grundsätzlich gilt zum Schutz der Vegetation die DIN 18 920
Zum Schutz des Bodens gilt die DIN 18 915.
Das mögliche Beseitigen von Gehölzen darf nur in der brutfreien Zeit zwischen
Anfang Oktober und Ende Februar erfolgen.
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2.5.
Eine Baufeldräumung, insbesondere das Abschieben von Oberboden, darf nur
außerhalb der Brutzeit stattfinden. Hiermit können Gelegeverluste von Feldvögeln
vermieden werden.
Die Zufahrt zu den Stellplätzen des Parkplatzes wird nicht mit einer Asphaltdecke
sondern mit einer wasserdurchlässigen Schotterauflage befestigt.
Die Stellplätze selbst bestehen aus nicht markierten Grasstreifen, genauso wie die
Rasenspielfläche der südlichen Erweiterungsfläche
Parkplatz und Erweiterungsfläche Süd werden mit einer Wildstrauchhecke
eingegrünt.
Die um den Parkplatz herumlaufende Gehölzpflanzung darf nach Süden eine
Endhöhe von 2-3 Meter nicht überschreiten da höhere Pflanzungen zur
Brutplatzvermeidung durch z.B. die Feldlerche führen könnten. Empfohlen wird
für die südliche und östliche Eingrünung eine 1-reihige, niedrige, lückige Pflanzung,
die dann in einen mind. 4 m breiten Krautsaum ausläuft. Hiermit wird Nahrung
und Deckung für Arten wie das Rebhuhn geschaffen.
Der Eingriff in den Naturhaushalt wurde mit Hilfe des Bewertungsverfahrens
„Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“
(Landesregierung NRW 2008) bilanziert (siehe Landschaftspflegerischer
Fachbeitrag unseres Büros). Demnach kann der Eingriff vollständig innerhalb des BPlangebietes ausgeglichen werden. Insgesamt werden 6.573 m² Ackerfläche
funktional, teilweise im Sinne der Feldvogelarten aufgewertet.
In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten
Auf Grundlage der im BauGB integrierten strategischen Umweltprüfung wurde gemäß
§ 2a BauGB vom Planungsbüro SGP Architekten + Stadtplaner GbR im
Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanänderung eine Alternativenprüfung für
die Parkplatzfläche durchgeführt.
Hier wurden umliegende Flächen anhand eines Kriterienkataloges überprüft um den
Optimalstandort zu ermitteln.
Die Kriterien lauteten:
der Flächenzuschnitt und die zur Verfügung stehende Flächengröße
die Verfügbarkeit der Fläche
Standort in Verbindung zu anderen städtebaulichen Nutzungen
Standort außerhalb eines Bereiches für den Schutz der Natur (BSN) sowie von
Wald- und Überschwemmungsbereichen
ausreichende Verkehrsanbindung
Standort einer vorgeprägten Örtlichkeit
Gefahrenarmer Zugang zum Spieleland
Nur die hier gewählte Fläche ist für den Vorhabenträger verfügbar und kann zudem
den Fußweg zwischen Bahnhaltepunkt und Spieleland einbeziehen, er ist durch die
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landwirtschaftlichen Anlagen der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft vorgeprägt und
besitzt bereits eine Anbindung an die Landesstraße 327.
Da das Spieleland örtlich und inhaltlich mit der Burg Bubenheim verbunden ist, kommt
hier eine Alternativenprüfung nicht in Betracht.
3.
Prüfverfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der
Angaben
Der Umweltbericht greift im jetzigen Planstadium weitestgehend auf bereits
vorliegende
Behördeninformationen
(Schutzgebiete,
Denkmalschutz)
und
auszuwertendes Kartenmaterial (Boden, Wasserhaushalt, Klimakarte NRW) zurück
oder nimmt eine Einschätzung aufgrund der Biotoptypen- und Nutzungskartierung vor
Ort bzw. des rechtsgültigen Bebauungsplanes vor. Vertiefende Unterlagen gibt es
bislang in Form einer Umweltverträglichkeitsstudie und einer Artenschutzprüfung des
Büros für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr mit besonderem Fokus auf
Avifauna und Hamster, eines Schalltechnischen Gutachtens der SWA (Schall- und
Wärmemessstelle
Aachen GMBH (2013) und des Landschaftspflegerischen
Begleitplans unseres Büros.
Im Rahmen der Trägerbeteiligung wurden weitere Anregungen gegeben, die im Falle
des Denkmalschutzes in der Planung berücksichtigt wurden.
Schwierigkeiten bei der Einschätzung der Wirkungen gibt es nicht. Nach derzeitigem
Stand des Wissens erfüllen sich keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gem.
§ 44, Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG. Festgesetzte Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sollen darüber hinaus die Beeinträchtigung potentiell betroffener,
planungsrelevanter Arten verhindern.
4.
Umweltüberwachung - Monitoring
Es ist sicherzustellen, dass die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes
zeitnah zu den Baumaßnahmen (=in der Pflanzperiode nach Einrichtung von Parkplatz
und Grünfläche) durchgeführt werden. Die Fläche steht im Eigentum des
Antragstellers.
Bei evt. doch auftretenden Hinweisen auf Bodendenkmale ist der Denkmalbehörde
die Möglichkeit zu Untersuchungen einzuräumen. Eine Beeinträchtigung durch die
Baumaßnahmen kann jedoch ausgeschlossen werden.
Das
erstellte
faunistische
Gutachten
im
Zusammenhang
mit
der
Umweltverträglichkeitsstudie empfiehlt Maßnahmen zur Vermeidung, die im
Bebauungsplan festgesetzt werden.
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5.
ZUSAMMENFASSUNG
Im hiermit vorgelegten Entwurf des Umweltberichtes zur 1. Änderung des
Bebauungsplanes Nörvenich Nr. L 15 „Bubenheimer Spieleland“ Ortslage
Rommelsheim wurden einleitend Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes mit den
geplanten Festsetzungen beschrieben.
Im zweiten Schritt erfolgte eine Beschreibung und Bewertung der jetzigen
Bestandssituation und der Planung im Hinblick auf die zu bearbeitenden Schutzgüter.
Zusammenfassend sind die Ergebnisse in einer Checkliste dargestellt.
Aufgrund seiner Größe von insgesamt 19,3 ha wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt.
Das Bebauungsplangebiet ist heutzutage durch die bereits bestehende Spielelandfläche
und eine landwirtschaftliche Intensivnutzung geprägt. Das Lebensraumpotenzial für die
Pflanzen- und Tierwelt ist eingeschränkt. Durch Vermeidungsmaßnahmen, die
zugunsten vorkommender Arten im Bebauungsplan festgesetzt werden, können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. §§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG verhindert
werden.
Schutzgebiete sind nicht betroffen. Die Biotopkatasterfläche BK-5205-055 (Gehölze
entlang der Bahnlinie) kann durch die Gehölzpflanzungen rund um die Parkplatzfläche
funktional unterstützt werden.
Die Festsetzungen der Planung bereiten großflächig Schotter- und Schotterrasen im
Bereich des Parkplatzes und Rasenfläche für weitere Spielplatzfläche vor. Ein Teil des
bereits bestehenden kleinen Parkplatzes soll ebenfalls in Spielplatzfläche umgewandelt
werden. Innerhalb eines Baufensters soll Bebauung/Versiegelung ohne Eingriff in
tiefere Bodenschichten möglich werden.
Die schützenswerten, fruchtbaren Ackerböden werden einer Nutzungsänderung
unterzogen, die jedoch fast ausschließlich schonend und reversibel ist. Zur
Kompensation des entstehenden ökologischen Defizits und des Eingriffs in das
Landschaftsbild werden Hecken- und Baumpflanzungen vorgenommen, die funktional
auf Feldvogelarten ausgerichtet sind. Diese mildern auch die kleinklimatischen
Veränderungen im Bereich des Parkplatzes.
Ansonsten kommt es im weiteren und nach dem derzeitigen Stand des Wissens durch
die geplanten Festsetzungen des B-Planes zu keinen oder nur unerheblichen
Beeinträchtigungen der Schutzgüter. Landschaft und biologische Vielfalt, sowie das
Kulturgut Burg Bubenheim profitieren sogar von den Erweiterungsmaßnahmen.
Die Landschaft wird durch die Eingrünungen mit grünen Vertikalstrukturen
angereichert, die biologische Vielfalt erweitert. Das Kulturdenkmal Burg Bubenheim ist
in die Angebote des Spielelandes eng eingebunden und verdankt nicht zuletzt dem
Erfolg der Anlage seine Erhaltung.
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6.
Zitierte und verwendete Literatur
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl I S. 2986);
7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich, SGP, Architekten
und Stadtplaner, Bonn im November 2016
1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nörvenich Nr. L 15 „Bubenheimer
Spieleland“, SGP, Architekten und Stadtplaner, Bonn im November
2016
Umweltverträglichkeitsstudie zur Erweiterung des Bubenheimer Spielelandes, Büro für
Ökologie und Landschaftsplanung, Hartmut Fehr:, Stolberg im
Oktober 2009 und November 2016
Artenschutzrechtliche Prüfung zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
L 15 „Bubenheimer Spieleland“, Gemeinde Nörvenich, Büro für
Ökologie und Landschaftsplanung, Hartmut Fehr:, Stolberg im
Oktober 2016
Landschaftspflegerischer Begleitplan zur 1. Änderung und Erweiterung des
Bebauungsplanes Nörvenich Nr. L 15 „Bubenheimer Spieleland“,
Büro Reepel, Garten- und Landschaftsarchitektur, Düren im März
2016;
Schalltechnisches Gutachten SI-NV 13/006/01, SWA Schall- und Wärmemessstelle
Aachen GmbH (2013):
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