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Beschlussvorlage (Anlage IV zur Beschlussvorlage 350/2017 - Umweltbericht)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
175 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
18.01.17, 19:07

Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Umweltbericht zur 1. Änderung u. Erweiterung BP Nörvenich Nr. L 15 “Bubenheimer Spieleland”, OL Rommelsheim einschließlich 7. Änd. des Flächennutzungsplanes vom Dezember 2016 Proj. -Nr.: 08-32 Auftraggeber: Verfasser: Landschaftsarchitekturbüro Reepel Garten-, Landschafts- und Sportplatzplanung Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. Inhalt des Umweltberichtes Maßgebliche Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB Inhalt und Ziel des Bebauungsplanes Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen Berücksichtigung von Gesetzen und Plänen .... Pläne 2. BESCHREIBUNG UND BEWERTUNG DER UMWELT-AUSWIRKUNGEN 3 3 3 4 5 6 8 8 2.1. Bestandsaufnahme 2.1.1. BIOTOPTYPEN, VEGETATION, FAUNA UND NATURSCHUTZFACHLICHE BEWERTUNG 2.1.2. WASSER 2.1.3. GEOLOGIE UND BODEN 2.1.4. KLIMA/LUFT 2.1.5. LANDSCHAFT 2.1.6. KULTUR- UND SACHGÜTER 2.2. Vorbelastungen 2.3. Eingriff – Checkliste der geprüften Umweltschutzgüter 2.3.1. GESAMTBEWERTUNG DES VORHABENS AUS SICHT DES NATUR- UND UMWELTSCHUTZES 2.4. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes 2.4.1. ............... BEI DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG 2.3.2. ............... BEI NICHTDURCHFÜHRUNG DER PLANUNG (NULL-VARIANTE) 2.4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen 2.5. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten 8 8 12 12 13 14 14 14 15 22 23 23 23 3. PRÜFVERFAHREN U. SCHWIERIGKEITEN BEI DER ZUSAMMENSTELLUNG DER ANGABEN 25 4. UMWELTÜBERWACHUNG - MONITORING 25 5. ZUSAMMENFASSUNG 26 6. ZITIERTE UND VERWENDETE LITERATUR 27 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 2 23 24 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 1. EINLEITUNG Gemäß der Neufassung des BauGB vom 24.06.2004 ist für Bebauungspläne sowie ihre Änderung oder Ergänzung eine Umweltprüfung (UP) durchzuführen. Diese beinhaltet gemäß § 2 Abs. 4 bzw. § 2a Satz 2 Nr. 2 einen Umweltbericht. 1.1. Inhalt des Umweltberichtes - Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans einschließlich der Beschreibung der Festsetzung des Plans mit Angaben über Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden des Vorhabens - Darstellung der, in Gesetzen und Plänen festgesetzten Ziele des Umweltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden. - Bestandsaufnahme der Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes, einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden. - Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung und bei Nicht-Durchführung - Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen - In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten, wobei die Ziele und der räumliche Geltungsbereich des Plans zu berücksichtigen sind - Beschreibung der wichtigsten Merkmale der verwendeten technischen Verfahren bei der Umweltprüfung sowie Hinweise auf Schwierigkeiten, die bei der Zusammenstellung der Angaben aufgetreten sind, z.B. technische Lücken oder fehlende Kenntnisse - Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen der Durchführung des Bauleitplans auf die Umwelt (Monitoring) - Allgemein verständliche Zusammenfassung der gemachten Angaben Die zu prüfenden Umweltbelange werden in einer Checkliste gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sowie § 1a BauGB abgearbeitet und zusammenfassend dargestellt: 1.2. Maßgebliche Umweltbelange gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB a) Auswirkungen auf: • • • Tiere Pflanzen Boden GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 3 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ • • • • • Wasser Luft Klima Das Wirkungsgefüge zwischen diesen Faktoren Landschaft und biologische Vielfalt b) Erhalt und Schutzzweck von FFH- und Vogelschutzgebieten soweit vorhanden c) Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt d) Umweltbezogene Auswirkungen auf Kultur- und Sachgüter e) Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern f) Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie g) Darstellung von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen h) Erhaltung bestmöglicher Luftqualität in Gebieten mit Immissionsgrenzwerten, die nach europarechtlichen Vorgaben durch Rechtsverordnung festgesetzt sind i) Wechselwirkungen zwischen den Belangen a), c), und d) - Vorgaben des § 1a BauGB • • • • Bodenschutzklausel einschließlich Berücksichtigung von Flächenrecycling, Nachverdichtung und sonstiger Innenentwicklung Umwidmungssperrklausel Vermeidung und Ausgleich nach der Eingriffsregelung Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG Unser Büro wurde zunächst im Februar 2009 mit der Erarbeitung von Landschaftspflegerischem Fachbeitrag und Umweltbericht zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nörvenich Nr. L 15 „Bubenheimer Spieleland“ (Teilflächen A und B), einschließlich 7. Änderung des Flächennutzungsplanes beauftragt. Die aktuelle Fassung berücksichtigt die Anforderung der Denkmalschutzbehörde bezgl. Burg Bubenheim. Im Flächennutzungsplan ist die Fläche A „Parkplatz“ als Fläche für die Landwirtschaft bzw. privater Parkplatz für saisonales Parken, die Fläche B ebenfalls als landwirtschaftliche Nutzfläche mit überlagernder Spielplatznutzung „Maislabyrinth“ festgesetzt. 1.3. Inhalt und Ziel des Bebauungsplanes Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes sollen das Spieleland in seiner positiven wirtschaftlichen Entwicklung fördern damit so, die Einrichtung nachhaltig gesichert und seine geordnete städtebauliche Entwicklung ermöglicht wird. Die Wirtschaftlichkeit des Betriebes ist darüber hinaus Voraussetzung für die Erhaltung der denkmalgeschützten Burg Bubenheim. Parallel dazu schafft die 7. Änderung des Flächennutzungsplanes die Grundvoraussetzungen zu diesen Planungsabsichten. Die Änderung bestehender Festsetzungen soll vorhandene Parkplatz- in Spielflächen umwandeln und neue Bauflächen festlegen. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 4 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ Die Erweiterung Parkplatzanlagen. 1.4. des Planes schafft neue bespielbare Grünflächen und Flächenbedarf, Standort und geplante Festsetzungen Das ca. 19,3 ha große Plangebiet des Bebauungsplanes Nörvenich Nr. L 15 „Bubenheimer Spieleland“ umfasst die Flurstücke 61(tw.), 72, 197, 198 und 199 in der Flur 11, Gemarkung Binsfeld. Das Gebiet, das sich aus einem nördlichen und südlichen Teilbereich zusammensetzt, liegt in der offenen Feldflur zwischen den Orten Rommelsheim und Jakobwüllesheim. Die 1. Änderung umfasst den gesamten Geltungsbereich des derzeit rechtsgültigen Bebauungsplanes L 15 mit der Burg, den Grünflächen des Spielelandes und entsprechende Parkplatzflächen (insgesamt 7,7 ha), eine Erweiterungsfläche im Süden von 3,9 ha und einer im Norden von 3,8 ha. Der bestehende Teil soll dahingehend geändert werden, dass, als Parkplatz genutzte Flächen in Spieleflächen umgewandelt werden. Auf der Erweiterungsfläche im Süden werden neue Grünflächen, Zweckbestimmung Spielplatz mit der Möglichkeit einer weiteren Bebauung inklusive randlicher Begrünung (Flächen gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB) festgesetzt. Die Festsetzungen der nördlichen Fläche sind eine große Verkehrsfläche mit der Zweckbestimmung Parkplatz, randliche Pflanzfestsetzungen und Flächen für die Landwirtschaft für den östlich verlaufenden Wirtschaftsweg. Der, die beiden Flächen verbindende Teilabschnitt der Landesstraße 327 wird ebenfalls überplant da hier eine Abbiegespur und Querungshilfen eingerichtet wurden. Begrenzt werden die beiden Plangebietsflächen zumeist von der offenen Feldflur, nur im äußersten Nordosten grenzt eine Anlage der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft, die Gleise der Bördebahn/Rurtalbahn, und westlich der Burg Bubenheim das Gut Bubenheim an das Plangebiet. Geteilt werden die Teilbereiche A und B durch die Landesstraße 327. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 5 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 1.5. Berücksichtigung von Gesetzen und Plänen .... Bezogen auf die Schutzgüter gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB sind folgende Gesetze für die Bebauungsplanung relevant: Schutzgut Gesetz Mensch Baugesetzbuch Zielaussage „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt (§ 1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB).“ „Zweck dieses Gesetzes ist es Menschen ... vor schädlichen Bundesimmissionsschutzgesetz inkl. der Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umweltwirkungen vorzubeugen.“ Verordnungen und Erlasse TA Lärm Die TA Lärm dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Geräusche sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Geräusche. DIN 18005 Als Voraussetzung für gesunde Lebensverhältnisse für die Bevölkerung ist ein ausreichender Schallschutz notwendig, dessen Verringerung insbesondere am Entstehungsort, aber auch durch städtebauliche Maßnahmen in Form von Lärmvorsorge und –minderung bewirkt werden soll. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen ... (§1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ Tiere und Baugesetzbuch Pflanzen Bundesnaturschutzgesetz (Landschaftsgesetz NRW) „Natur und Landschaft sind auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen auch in Verantwortung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbesiedelten Bereich so zu schützen, zu pflegen, zu entwickeln und, soweit erforderlich, wiederherzustellen, dass 1. die biologische Vielfalt, 2. Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes, einschließlich der Regenerationsfähigkeit und nachhaltige Nutzungsfähigkeit der Naturgüter sowie 3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft auf Dauer gesichert sind.“ (§1 BNatSchG)) „Der Eingriff darf nicht zugelassen oder durchgeführt werden, wenn die Beeinträchtigungen nicht zu vermeiden oder nicht in angemessener Frist auszugleichen oder zu ersetzen sind und die Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege bei der Abwägung aller Anforderungen an Natur und Landschaft anderen Belangen im Range vorgehen.“ (§15 (5) BNatSchG) Es gilt das „Verletzungs- und Tötungsverbot“, das „Störungsverbot“ und das „Zerstörungsverbot“ von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten wild lebender Tiere der GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 6 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ Boden Baugesetzbuch Bundesbodenschutzgesetz Wasser Luft Baugesetzbuch besonders geschützten Arten, sowie das „Entnahme- und Zerstörungsverbot“ für wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten. (§ 44 (1) Nr. 1-4 BNatSchG) „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Boden ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ „Mit Grund und Boden soll sparsam und schonend umgegangen werden. Dabei sind zur Verringerung der zusätzlichen Inanspruchnahme von Flächen für bauliche Nutzungen die Möglichkeiten der Entwicklung der Gemeinde insbesondere durch Wiedernutzbarmachung von Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenverdichtung zu nutzen sowie Bodenversiegelungen auf das notwendige Maß zu begrenzen.“ (§ 1a (2) BauGB) Zweck dieses Gesetzes ist es, nachhaltig die Funktionen des Bodens zu sichern oder wiederherzustellen. Hierzu sind schädliche Bodenveränderungen abzuwehren, der Boden und Altlasten sowie hierdurch verursachte Gewässerverunreinigungen zu sanieren und Vorsorge gegen nachteilige Einwirkungen auf den Boden zu treffen. Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen sowie seiner Funktion als Archiv der Natur- und Kulturgeschichte so weit wie möglich vermieden werden. „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange de Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Wasser ... (§ 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB).“ Wasserhaushaltsgesetz „Die Gewässer sind als Bestandteil des Naturhaushalts und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Sie sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen, vermeidbare Beeinträchtigungen ihrer ökologischen Funktionen und der direkt von ihnen abhängenden Landökosysteme und Feuchtgebiete im Hinblick auf deren Wasserhaushalt unterbleiben und damit insgesamt eine nachhaltige Entwicklung gewährleistet wird. Dabei sind insbesondere mögliche Verlagerungen von nachteiligen Auswirkungen von einem Schutzgut auf ein anders zu berücksichtigen; ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt, unter Berücksichtigung der Erfordernisse des Klimaschutzes, ist zu gewährleisten.“ (§ 1a WHG) Landeswassergesetz „Ziel der Wasserwirtschaft ist es, die Gewässer vor vermeidbaren Beeinträchtigungen zu schützen und eine mit Rücksicht auf den Wasserhaushalt gebotene sparsame Verwendung des Wassers zu erreichen. Die Gewässer sind so zu bewirtschaften, dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Einklang mit ihm auch dem Nutzen Einzelner dienen. Dies erfordert die Ordnung des Wasserhaushalts als Bestandteil von Natur und Landschaft und als Grundlage für die Wasserversorgung, die Abwasserbeseitigung und andere Gewässernutzungen.“ (§ 2 LWG) „Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die Belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Luft ... (§ 1 Abs. 6 Baugesetzbuch GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 7 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ Nr. 7a BauGB).“ Bundesimmissionsschutzgesetz „Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen ... vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen.“ TA Luft Die TA Luft dient dem Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen sowie der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen. Bei der Aufstellung der Bauleitpläne sind insbesondere zu berücksichtigen, die belange des Umweltschutzes, insbesondere ... die Auswirkungen auf ... Klima ... (§ 1 Abs. 5 Nr. 7a BauGB).“ § 1 (s.o.). Klima Baugesetzbuch Landschaft und biologische Vielfalt Bundesnaturschutzgesetz (Landschaftsgesetz NW) 1.6. Pläne Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt innerhalb des im verbindlichen Regionalplan für den Regierungsbezirk Köln, TA Aachen festgesetzten „Allgemeinen Freiraum- und Agrarbereich“. Im bisher rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Gemeinde Nörvenich ist der Erweiterungsbereich A „Parkplatz“ teilweise als privater Parkplatz zur saisonalen Nutzung festgesetzt. Der Erweiterungsbereich B ist als landwirtschaftliche Nutzfläche mit überlagernder Spielplatznutzung Maislabyrinth (privat) festgesetzt. Das Untersuchungsgebiet Landschaftsplanes. liegt außerhalb des Geltungsbereiches 2. Beschreibung und Bewertung der Umwelt-auswirkungen 2.1. Bestandsaufnahme eines Im Folgenden wird eine kurze Beschreibung des aktuellen Zustandes im Plangebiet gegeben. Diese erfolgt auf der Grundlage ausgewerteter Daten und einer Geländebesichtigung. 2.1.1. Biotoptypen, Vegetation, Fauna und Naturschutzfachliche Bewertung Biotoptypen Die Erweiterungsfläche A wird derzeit größtenteils als Ackerfläche, die Fläche B als Maislabyrinth für das Spieleland genutzt. Beide entsprechen somit dem Biotoptyp des intensiv genutzten Ackers. Auf der Fläche A ist darüber hinaus saisonales Parken erlaubt. Die Fläche wurde hierzu teilweise durch Schotterrasen befestigt. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 8 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ Im kleinen Maßstab finden sich versiegelte und geschotterte Flächen (L 327, Zuwegung Parkplatz), sowie Randstreifen/Entwässerungsgräben ohne Gehölze an Straßen und Wegen. Die bereits beplanten Flächen bleiben durch die 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. L 15 relativ unberührt. Die hier vorgesehenen Änderungen sind lediglich Nutzungsänderungen, die keine wesentlichen ökologischen Veränderungen mit sich bringen, im Bereich der Landesstraße wurden zwischen den Flächen A und B ein Fußweg sowie eine Querungshilfe eingerichtet. In der vom Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr erstellten Umweltverträglichkeitsstudie werden für das bestehende Spieleland Burg Bubenheim, neben den mit Rasen bewachsenen Grünflächen noch folgende Biotoptypen genannt: Gehölzstreifen mit lebensraumtypischen Gehölzen > 70 %, Jungwuchs (BD3,100,ta5), Einzelbaum, lebensraumtypisch, mittleres Baumholz entlang der L 327 (BF3,90,ta1), unversiegelter Weg auf nährstoffreichen Böden (VB7,stb3) und versiegelte Flächen (Gebäude, Straßen, Wege, etc.) (VF0). Die bewerteten Biotoptypen (Acker und (teil)versiegelte Flächen) besitzen nur eine geringe naturschutzfachliche Wertigkeit. Eine höhere Wertigkeit wird nur überall dort erreicht, wo Wildkrautfluren und Gehölzbestände vorkommen, wie etwa im näheren Umfeld der Burg Bubenheim oder außerhalb des Plangebietes am Bahndamm der Bördebahn, sowie an feuchten Gräben entlang einiger Feldwege. Es kann allgemein von einer geringen ökologischen Empfindlichkeit der Landschaft gesprochen werden Vegetation Die bewerteten Flächen bieten nur wenig Raum für eine spontane Vegetationsentwicklung da sie intensiv ackerbaulich, als Maislabyrinth oder Rasenspielfläche genutzt werden. Wildkräuter oder -gehölze sind nur innerhalb der angepflanzten Gehölzhecken, auf ungenutzten Randflächen und im Bereich des alten Baumbestandes an der Burg zu finden. In der Nähe aber außerhalb der Eingriffsfläche ist noch die spontane Gehölzvegetation am Bahndamm der Bördebahn zu nennen. Fauna Grundlagen für die Bewertung der Fauna waren eine umfassende Auswertung von Daten des LANUV NRW (FIS, @LINFOS u.a.) und eigene, in den Jahren 2009 und 2016 durchgeführte Kartierungen, vorgenommen vom Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr. Der Untersuchungsraum wies einen Radius von 500 m um die Eingriffsfläche auf (UR500). Das Fachinformationssystem geschützte Arten (FIS) des LANUV NRW gibt für das Messtischblatt 5205-1 „Vettweiß“ 6 Fledermausarten und eine Amphibienart (Kammmolch) an. Von den für den MTB-Quadranten genannten 27 Vogelarten konnten die 12 Arten Baumfalke, Feldlerche, Grauammer, Kiebitz, Mäusebussard, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Schleiereule, Schwarzkehlchen, Turmfalke und Wachtel bestätigt werden. Hinweise auf ein Vorkommen weiterer planungsrelevanter Arten konnten im Rahmen der Kartierungen nicht erbracht werden. Gemäß Fundortkataster @LINFOS gibt es für das Plangebiet und sein Umfeld mehrere Einträge planungsrelevanter Tierarten. Vorwiegend östlich der Bahnlinie sind zahlreiche Grauammerreviere eingetragen. Einige Reviere des Wiesenpiepers, sowie eines des Schwarzkehlchens liegen (süd-) östlich von Jakobwüllesheim. Südlich des Finkenhofs wurden in größerer Anzahl Wachtel- und Rebhuhnreviere nachgewiesen. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 9 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ Baumfalke und Schleiereule werden als Nahrungsgäste genannt. An der Bahnlinie auf Höhe Rommelsheim werden Rebhuhn, Turmfalke gemeldet und an einem Fundpunkt weiter westlich im Bereich des Ellbachs Braunes Langohr, Graues Langohr, Großer Abendsegler, Großes Mausohr, Wasserfledermaus und Zwergfledermaus. Weiterhin bestehen ältere Hinweise (1993) auf den Feldhamster. Deshalb fand sowohl 2009 als auch 2016 eine Feldhamsterkartierung statt. Die Einträge der im @LINFOS genannten Vogelarten befinden sich innerhalb des Untersuchungsgebietes jedoch ausnahmslos außerhalb der Eingriffsfläche, sie bestätigen bis auf einen Fall die innerhalb des Untersuchungsgebietes aktuell erhobenen Daten. Nur der Wiesenpieper konnte aktuell nicht nachgewiesen werden, wird jedoch aufgrund seiner Nennung in die Artenschutzprüfung mit aufgenommen. Die genannten Fledermausarten geben das Artenspektrum im hiesigen Raum wieder. Bis auf den Großen Abendsegler jagen die genannten Arten bevorzugt entlang von Leitstrukturen bzw. nutzen diese im Transferflug. Solche Strukturen befinden sich v.a. entlang der Bahnlinie im Osten und um die Burg Bubenheim Bei der Vogelkartierung im Frühjahr/Sommer 2016 mit 8 Begehungen wurden im Plangebiet und seinem unmittelbaren Umfeld insgesamt 51 Vogelarten festgestellt. 13 der festgestellten Arten gelten in NRW als planungsrelevant. Neun Arten unterliegen einer Gefährdungskategorie gemäß Rote Liste Nordrhein-Westfalen und/oder Deutschland (Baumfalke, Feldlerche, Grauammer, Kiebitz, Mehlschwalbe, Rauchschwalbe, Rebhuhn, Schwarzkehlchen und Wachtel). Keiner Gefährdungskategorie unterliegen die streng geschützten Vogelarten Mäusebussard, Schleiereule und Turmfalke. Der Graureiher gilt als planungsrelevant in seiner Funktion als Koloniebrüter. Die planungsrelevanten Arten Feldlerche, Grauammer, Kiebitz, Mehl- und Rauchschwalbe, Rebhuhn, Schleiereule, Schwarzkehlchen, Turmfalke und Wachtel brüten im Gebiet oder stehen im Verdacht zu brüten. Die häufigste Brutvogelart mit 23 Brutpaaren ist dabei die Feldlerche. Sie wurde jedoch nicht auf der Eingriffsfläche selbst, sondern im UR500 erfasst. Nordwestlich außerhalb des 500 m Bereichs um die Eingriffsfläche konnte ein Revier der Grauammer nachgewiesen werden. Der Kiebitz wurde regelmäßig westlich des UR 500 auf einer Ackerfläche nachgewiesen. Rauchschwalben brüten im Bereich der Burg Bubenheim sowie in den Ortschaften Jakobwüllesheim und Rommelsheim. Mehlschwalben konnten ebenfalls am Ortsrand von Jakobwüllesheim und Rommelsheim beobachtet werden. Rebhühner wurden an mehreren Stellen im Untersuchungsraum beobachtet. Reviere werden auf einer Ackerflur westlich des Bubenheimer Spielelandes und südöstlich des geplanten Parkplatzes vermutet. Turmfalken brüten auf dem hohen Genossenschaftsgebäude zwischen der Bahnstrecke und der L 327 sowie in einem Nistkasten östlich von Jakobwüllesheim. In der Nähe dieses Nistkastens brütet in einem Eulenkasten auch die Schleiereule. Schwarzkehlchen konnten regelmäßig im Bereich östlich von Jakobwüllesheim an der Bahnlinie erfasst werden. Es wird von mindestens einem Brutpaar ausgegangen. Ein Revier der Wachtel liegt am westlichen Rand des Untersuchungsraumes. An zwei Beobachtungsterminen konnten je ein Baumfalke erfasst werden, der als Nahrungsgast angesehen wird. Seltener Nahrungsgast ist der Graureiher, der beim Überflug gesichtet wurde. Mäusebussarde wurden allerdings regelmäßig im GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 10 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ Untersuchungsraum beobachtet und sind daher als regelmäßiger Nahrungsgast zu werten. Entsprechend ihrer natürlichen Häufigkeit treten darüber hinaus vorwiegend ungefährdete Kleinvogelarten der Siedlungsrandbereiche, der Feldgehölze und der Ruderalfluren auf, wie etwa Amsel, Zilpzalp, Mönchsgrasmücke, Blau- und Kohlmeise sowie Buchfink. Die Feldhamsterkartierung ergab wie 2009 keinerlei Hinweise auf die streng geschützte Säugetierart im Bereich des geplanten Parkplatzes. Die Daten aus 2016 werden durch die in 2009 erhobenen Daten bestätigt. Allerdings konnten aktuell einige planungsrelevanten Vogelarten mehr als in 2009 gefunden werden. Dies waren Baumfalke, Grauammer, Kiebitz, Schleiereule, Schwarzkehlchen und Wachtel. Demgegenüber konnten die Arten Feldsperling und Kornweihe in 2016 nicht nachgewiesen werden. Die Kornweihe ist sicherlich nach wie vor Wintergast im hiesigen Naturraum, weshalb sie in die Artenschutzprüfung einbezogen wird. In beiden Untersuchungsjahren 2009 und 2016 gab es keine Hinweise auf den Feldhamster. In der Artenschutzprüfung vom 31. Oktober 2016 wurden 13 Vogelarten, die im Frühjahr/Sommer 2016 vor Ort erfasst wurden berücksichtigt. Weiterhin der Wiesenpieper als potentieller Bodenbrüter des Offenlandes im FIS und bei @LINFOS genannt und die Kornweihe, die als Wintergast im hiesigen Raum vorkommt. Sie wurden daraufhin überprüft ob die Verbotstatbestände Schutzgebiete Das Untersuchungsgebiet liegt außerhalb des Geltungsbereiches eines Landschaftsplanes, grenzt aber im Südwesten an den Geltungsbereich des Landschaftsplans 3 „Kreuzau/Nideggen“ des Kreises Düren. In etwa 600 m weiter südlich beginnt der Landschaftsplan 1 „Vettweiß“. Die geplanten Eingriffsflächen liegen nicht innerhalb eines Landschafts- oder Naturschutzgebietes. Für den um die Burg Bubenheim liegenden Park mit Gehölzen ist nach § 42 c des Landschaftsgesetzes NRW eine neuerliche Schutzausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil beabsichtigt. Aufgrund des noch laufenden Verfahrens wird die bestehende Veränderungssperre gem. § 22 BNatSchG i.V.m. § 42 e Absatz 3, Satz 2 LG um ein weiteres Jahr bis zum 08.01.2017 verlängert. Südwestlich in knapp 500 Meter Entfernung beginnt das Landschaftsschutzgebiet „Börde bei Stockheim und Drove und Rurniederung zwischen Kreuzau und Niederau“ (LP 3 „Kreuzau/Nideggen). Westlich liegen auch zwei der insgesamt drei Naturschutzgebiete (NSG) im Umfeld des Untersuchungsgebietes. Das NSG „Burgauer Wald“ ist rund 3 km vom Bubenheimer Spieleland entfernt und das NSG „Teilbereiche der Ruraue im Stadtgebiet Düren“ liegt sogar rund 4,5 km entfernt. Im Süden befindet sich das NSG „Drover Heide“. Es ist ebenfalls mehr als 3 km entfernt. Der Baumbestand um die Burg ist im Biotopkataster als Fläche BK-5205-056 registriert. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 11 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ Die östlich liegende Bahnlinie ist ebenfalls im Biotopkataster unter der Nummer BK5205-055 erfasst. Schutzziel ist hier: „Erhalt und Optimierung einer Bahnlinie als Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten sowie als Vernetzungsbiotop in einer weitgehend ackerbaulich genutzten Landschaft.“ Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet „Drover Heide“ (DE-5205-301) ist gleichzeitig als Vogelschutzgebiet „Drover Heide“ (DE-5205-401) ausgewiesen und liegt südwestlich der Eingriffsfläche in etwa 3,5 km Entfernung. Ein weiteres FFH-Gebiet verläuft westlich der Eingriffsfläche in mehr als 4 km Entfernung und nennt sich „Rur von Obermaubach bis Linnich“ (DE-5104-302). Naturschutzfachliche Bewertung Die naturschutzfachliche Wertigkeit des Gebietes ist nach derzeitigem Kenntnisstand als gering einzustufen. Die Wertigkeit der Biotoptypen ist gering, Die Vorkommen planungsrelevanter Vogelarten halten einen ausreichenden Abstand zur Eingriffsfläche. Die Betroffenheit ist nur gering. Eine Beeinträchtigung der Schutzgebiete kann allein aufgrund der großen Entfernung zum Standort des geplanten Parkplatzes aber auch aufgrund der völligen Andersartigkeit der Landschaft ausgeschlossen werden. Der Geschützte Landschaftsbestandteil existierte auch bisher mit den vorhandenen Störungen. Außerdem sind die lärm- und sonstigen immissionsintensiven Nutzungen von der Burg abgewandt untergebracht. 2.1.2. Wasser Mit Ausnahme des naturfernen Löschteiches, dem Burggraben und dem Löschteich an Gut Bubenheim, sowie diverser Entwässerungsgräben (Fuchs-und Bubenheimer Graben) gibt es im Eingriffsgebiet oder in der nahen Umgebung keine permanenten stehenden oder fließenden Gewässer. Dies gilt auch für den in der UVS gewählten Untersuchungsraum im Umkreis von 500 m. Das nächstgelegene Fließgewässer liegt mehr als 500 m südlich bzw. östlich, der Hühnerbach. Ein weiteres Gewässer, der Ellebach fließt mehr als 1.000 m entfernt im Westen und Norden entlang Das Grundwasser hat laut UVS einen hohen Grenzflurabstand. Im Bereich des geplanten Parkplatzes gibt die digitale Bodenkarte 16 dm an. Das Untersuchungsgebiet liegt nicht innerhalb eines Wasserschutzgebietes. Die Empfindlichkeit des Schutzgutes Wasser ist im Hinblick auf die Planung als gering zu bezeichnen. 2.1.3. Geologie und Boden Die Landschaft des Untersuchungsgebietes einschließlich des Geländes der Burg Bubenheim wird von ebenen Lößplatten gebildet, die sich während der letzten Kaltzeit auf die Schotterschichten der Haupt- und Mittelterrasse aufgelagert haben. Der Löß ist aus Schluff und Kalk zusammengesetzt und oberflächig verlehmt. (KNAPP 1980). Entsprechend des Untergrundes und des Klimas haben sich vor allem Parabraunerden und stellenweise Pseudogleye im Untersuchungsgebiet gebildet (GEOLOGISCHES GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 12 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ LANDESAMT NORDRHEIN-WESTFALEN, 1984), die aufgrund ihrer hohen bis sehr hohen natürlichen Fruchtbarkeit ackerbaulich genutzt werden. Darüber hinaus besitzen die vorliegenden Böden eine ausgezeichnete Lebensraumfunktion aufgrund ihrer hohen Puffer- und Speicherkapazität für Wasser und Nährstoffe. In Bezug auf diese Bodenfunktionen werden die Böden im Eingriffsgebiet als sehr schutzwürdig oder besonders schutzwürdig (Stufen 2 und 3) eingestuft. Das ökologische Leistungsvermögen der Böden als Lebensraum für Fauna und Flora, sowie Filter, Puffer und Transformator für Schadstoffe ist aufgrund nicht vorhandener Versiegelung sehr hoch. Niederschlagswasser kann im Boden pflanzenverfügbar gespeichert bzw. versickert werden und trägt zur Grundwasserneubildung bei. Der Grundwasserflurabstand beträgt 15-16 dm, die Böden sind allenfalls bedingt für eine dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung geeignet. Aufgrund der Schutzwürdigkeit ist von einer hohen Empfindlichkeit des Schutzgutes Boden gegenüber Bodenveränderungen auszugehen. Es werden jedoch keine Versiegelungen vorgenommen. Für die südwestliche Ecke des als geschützten Landschaftsbestandteil dargestellten Bereichs um die Burg wird vom Umweltamt des Kreises Düren eine Altablagerung mit der Bezeichnung AL3547 angegeben. Es handelt sich um eine Verfüllung deren Art und Zusammensetzung nicht bekannt ist, vermutlich handelt es sich um Schüttgut. Das Plangebiet liegt über dem auf Braunkohle verliehenen Bergwerksfeldern „Richard" und „Horrem 16". Eigentümerin des Berkwerksfeldes „Richard" ist die Juntersdorf GmbH. Eigentümerin des Berkwerksfeldes „Horrem 16" ist die RWE Power AG. Das Plangebiet ist von durch Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus bedingten Grundwasserabsenkungen sowohl im „Oberen Grundwasserstockwerk" wie auch in tiefer liegenden Stockwerken betroffen. Die Absenkungsbeträge liegen bzgl. Des „Oberen Grundwasserstockwerks" bei derzeit (01.10.2008) ca. - 1,0 m. 2.1.4. Klima/Luft Das Klima innerhalb der Niederrheinischen Bucht zeichnet sich durch sehr milde Winter und warme Sommer aus. Die Jahrestemperaturen liegen bei 9 °C, die mittleren Jahresniederschläge liegen bei 600 mm (Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW, 1989). Das Eingriffsgebiet weist Offenlandklima auf. An den Ortsrändern der Ortschaften Rommelsheim und Jakobwüllesheim geht das Klima durch die vorhandene Bebauung zum „Siedlungsklimatop“ über. Gleiches gilt für das Betriebsgelände der Agrargenossenschaft. Die Belüftungssituation kann inmitten der offenen Landschaft als durchweg gut bezeichnet werden. Durch die vorhandenen Nutzungen ist das Gebiet bereits erheblich vorbelastet. Im Zuge der landwirtschaftlichen Bearbeitung z.B., treten Emissionen von Lärm, Gerüchen und Staub auf. Der vorhandene Straßen- und Schienenverkehr wirkt ebenfalls vorbelastend. Die Empfindlichkeit des Schutzgutes Klima im Hinblick auf die Planung ist als gering zu bezeichnen. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 13 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 2.1.5. Landschaft Das Bearbeitungsgebiet liegt naturräumlich betrachtet am westlichen Rand der Erper Lößplatte, die der Haupteinheit Zülpicher Börde zuzuordnen ist. Diese wiederum ist Bestandteil der Großeinheit Niederrheinische Bucht. Die Erper Lößplatte gilt als der eigentliche Kern der Zülpicher Börde. Das Gebiet ist nahezu einheitlich mit Löß bedeckt, und bietet mit seinem mittleren bis hohem Nährstoffgehalt und dem vorherrschenden milden Klima gute Voraussetzungen für die ackerbauliche Bewirtschaftung (hier vor allem Weizen, Gerste und Zuckerrüben). Dies zeigt sich in der typischen offenen Kulturlandschaft mit nur geringer Gliederung durch Grünstrukturen. Das Bubenheimer Spieleland liegt auf einer Höhe von rund 150 m, das Relief ist kaum bewegt. Die Burg und das westlich angrenzende Gut Bubenheim liegen in Alleinlage zwischen den Orten Rommelsheim und Jakobwüllesheim. Durch die umgebende offene Landschaft ist die Burganlage bzw. der dazugehörende alte Baumbestand weithin sichtbar. Die neue Nutzung der umgebenden Fläche als große Spielwiese tut der Optik keinen Abbruch da der überwiegende Teil der Spielgeräte nur eine geringe Höhe hat bzw. durch Hecken, die das gesamte Gelände umgeben zur tiefer liegenden Straße hin abgeschirmt werden. Eine neue Spielhalle wurde von der Straße entfernt in den Hintergrund gestellt. Aufgrund der geringen Geländereliefierung und Strukturierung ist die Landschaft empfindlich gegenüber raumwirksamen Hochbaumaßnahmen. 2.1.6. Kultur- und Sachgüter Die 1237 erstmals urkundlich erwähnte Niederungsburg Bubenheim mit dem teilweise noch erhaltenen umgebenen Wall liegt in einer ebenen offenen Landschaft, ist weithin sichtbar und steht unter Denkmalschutz. Den Eigentümern ist an einem langfristigen Erhalt der mittlerweile aufwändig restaurierten, historischen Gebäude gelegen. Die mit einem Gehölzgürtel umgebene Burg liegt frei in der offenen Landschaft. Die Planung berührt im Bereich des Parkplatzes eine Freileitung und eine Produktfernleitung 2.2. Vorbelastungen Das Untersuchungsgebiet wird überwiegend ackerbaulich genutzt. Ebenfalls in unmittelbarem Zusammenhang mit der Landwirtschaft stehen der Scheidtweiler Hof im Osten des Untersuchungsgebietes und das Betriebsgelände der Agrargenossenschaft im Norden. Lediglich die Burg Bubenheim wird heutzutage nicht mehr von der landwirtschaftlichen Intensivnutzung geprägt sondern stattdessen als Freizeitgelände in Form des Bubenheimer Spielelandes genutzt. Darüber hinaus wird das Untersuchungsgebiet von einem Netz verschiedener Verkehrswege durchzogen. Neben zahlreichen Wirtschaftswegen, verlaufen die L 327 und die Bahnlinie mitten durch das Gebiet. Entsprechend der verschiedenen Nutzungsarten ist das Untersuchungsgebiet bereits erheblich vorbelastet. Durch die Landwirtschaft treten temporär Emissionen von Lärm, Gerüchen und Staub auf. Der auftretende Straßen- und Schienenverkehr wirkt GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 14 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ ebenfalls vorbelastend. Als weitere Vorbelastung müssen die verschieden Versorgungsleitungen angesehen werden, die sich durch den nördlichen Teilbereich (110-kV-Stromleitung, Ferngasleitung Nr. 79) und den südlichen Teilbereich (20 kVStromleitung) des Untersuchungsgebietes ziehen. 2.3. Eingriff – Checkliste der geprüften Umweltschutzgüter Zusammenfassend werden im Folgenden in tabellarischer Form die umweltrelevanten Auswirkungen inklusive einer Erstbewertung der Schutzgüter gemäß §1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1a BauGB vorgenommen. Schutzgut 1 Tiere Ermittlung / Beschreibung der umweltrelevanten Auswirkungen Vertiefungserfordernis ErstBewertung Vom Büro für Ökologie und Landschaftspla- Keine weitere Ver- U nung Hartmut Fehr wurden auf Grundlage der tiefung Datenbanken FIS und @LINFOS des Landes erforderlich NRW, in 2009 und 2016 eine systematische Kartierung der Avifauna und des Feldhamsters vorgenommen. Artenschutzrechtlich geprüft wurden schließlich 13 gefundene, planungsrelvante Vogelarten, sowie der im FIS und @LINFOS genannte Wiesenpieper und der Wintergast Kornweihe. Eine Betroffenheit von Amphibien und Fledermäusen wird nicht erwartet. Der Feldhamster konnte nicht nachgewiesen werden. Bruten planungsrelevanter Feldvogelarten waren im Eingriffsbereich zwar nicht nachweisbar, sind jedoch potentiell möglich. Ein Eintreten des Verletzungs- und Tötungsverbotes (§ 44 (1) Nr. 1 BNatSchG) sollte deshalb durch eine Bauzeitenregelung (Baufeldfreimachung außerhalb der Vogelbrutzeit) vermieden werden. Essentielle Störungen (§ 44 (1) Nr. 2 BNatSchG) wären für alle, innerhalb des UR 500 vorkommenden Vogelarten möglich. Die nächstgelegenen Reviere sind die von Feldlerche und Rebhuhn. Deren Brutplätze liegen jedoch in ausreichender Entfernung zur Eingriffsfläche, so dass erhebliche Störungen für alle Arten sicher ausgeschlossen werden können. Innerhalb des Bebauungsplangebietes brütet keine einzige planungsrelevante Vogelart. Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten (§ 44 (1) Nr. 3 BNatSchG), die funktionserhaltende Maßnahmen notwendig machen, sind somit nach derzeitigem Stand nicht notwendig. Die Verbotstatbestände des § 44 (1) Nr. 1-3 BNatSchG werden für planungsrelevante Gastvogelarten nicht erfüllt da sie nicht im Gebiet brüten und dieses keine essentiell bedeutsame Ruhestätte darstellt. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 15 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ Für allgemein häufige und ungefährdete Vogelarten kann eine Erfüllung der Verbotstatbestände gem. § 44 (1) Nr. 1-3 BNatSchG ebenfalls durch Einhaltung der o.g. Bauzeitenregelung ausgeschlossen werden. 2 3 4 Pflanzen Für die Artengruppen Fledermäuse und Amphibien sind keine essentiellen Strukturen betroffen, eine Erfüllung der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG wird ausgeschlossen. weitere U Im Zuge der Erarbeitung des Landschafts- Keine pflegerischen Fachbeitrages wurde eine Biotop- Vertiefung typenkartierung vorgenommen. Vegetation und erforderlich. Flora wurden nicht vertiefend untersucht. In der ausgeräumten Feldflur sind keine seltenen oder gefährdeten Pflanzen oder Vegetationseinheiten zu erwarten. Dies bestätigt auch die Umweltverträglichkeitsstudie, die eine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzgutes Pflanzen für beide Erweiterungsflächen ausschließt. Das Pflanzenspektrum wird durch die geplanten internen Begrünungsmaßnahmen erweitert. weitere U Boden/ In der digitalen Karte der Schutzwürdigen Keine Böden des Geologischen Dienstes NRW sind die Vertiefung Bodenschutz/ Altlasten und hier zu findenden Parabraunerden auf Löß als erforderlich Bodenbelasbesonders schutzwürdig aufgrund ihrer hohen tungen natürlichen Ertragsfähigkeit sowie Regelungsund Pufferfunktion dargestellt. Es finden jedoch keine Versiegelungen statt sondern lediglich Befestigungen durch Schotter, die restlichen Flächen werden mit Rasen eingesät. Dadurch kommt es höchstens zu Verdichtungen des Bodens, die Umschichtungen im Zuge der Bodenbearbeitung sowie Düngerund Pestizideinsatz entfallen. Hinzu kommt, dass es sich um eine reversible Maßnahme handelt und 8,6 % der Flächen durch Pflanzungen aufgewertet werden. Die Hälfte des vorhandenen Stellplatzes im alten Bereich entfällt zugunsten einer Spielwiese. Es ist insgesamt nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung des Schutzgutes Bodens auszugehen. Wasser Die vom Umweltamt genannte Verfüllung (AL3547) bleibt von der Planung unberührt. U Nach Beendigung der bergbaulichen Sümpfungsmaßnahmen ist mit einem Wiederanstieg des Grundwassers zu rechnen. Sowohl im Zuge der Grundwasserabsenkung als auch bei einem späteren Grundwasseranstieg sind hierdurch bedingte Bodenbewegungen möglich. Innerhalb des Eingriffsbereichs befinden sich der Burggraben und ein Löschteich als stehende und die Wegeseitengräben an der L 327 als fließende temporäre Gewässer. Diese werden durch die geplanten Maßnahmen nicht erheb- Keine weitere U Vertiefung erforderlich GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL Keine weitere 0 Vertiefung erforderlich 16 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ lich beeinträchtigt. Da der Parkplatz in wasserdurchlässigem Material „befestigt“ wird, ist die Grundwasserneubildung nicht beeinträchtigt, Niederschlagswasser kann vor Ort versickern. Das anfallende Niederschlagswasser des innerhalb der dargestellten Baugrenzen errichtbaren Gebäudes wird ortsnah versickert bzw. im Löschteich gesammelt. In Zeiten sehr hoher Niederschläge und daraus folgender Wasserstände in der Teichanlage kann überschüssiges Niederschlagswasser zunächst in das Biotop überlaufen oder über einen geplanten Notüberlauf in eine Mulden-Rigolen-Versickerung übertreten. Bei höherem Zudrang kann es auch flächig im Untergrund versickern. Die Eignung des Baugrundes für das geplante Erdbauwerk und die geplante Niederschlagswasserversickerung wurde vom Ingenieurbüro GTU Müller, Düren, Hürtgenwald, untersucht. Im Ergebnis ist aufgrund der morphologischen Verhältnisse sowie der durchzuführenden Geländegestaltung ein Übertritt von Niederschlagswasser auf benachbarte Grundstücke nicht möglich. 5 Luft/Klima U Beeinträchtigungen des Grundwassers sind mit U der vorgesehenen Nutzung nicht zu erwarten. Im Südwesten des Grundstücks setzt der Bebauungsplan überbaubare Flächen fest. Aufgrund von Bedenken der Fachbehörden hinsichtlich des Brandschutzes ist zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung und zur Niederschlagswasserbeseitigung ein Löschteich gem. DIN 14210 mit einem Volumen von rund 1.000 cbm vorzuhalten. Es ist vorgesehen, an den Löschteich ein naturnah gestaltetes Biotop anzuschließen. Durch die vorgesehene Nutzung und die hervor- Derzeit keine Ver- 0 ragende Belüftungssituation wird es nicht zu tiefung erheblichen Beeinträchtigungen der Schutz- erforderlich güter Luft und Klima kommen. Am Standort selbst werden geringfügig kleinklimatische Effekte auftreten, denen durch die ausgedehnten Pflanzungen begegnet werden kann. Erhebliche Luftbelastungen entstehen nicht. Insgesamt sind keine erheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter Luft und Klima zu sehen. Der Bebauungsplan und die getroffenen Festsetzungen verbessern die Voraussetzungen zum weiteren Ausbau und zur Nutzung des ÖPNV (Bus und Bördebahn) mittels neuer fußläufiger Verbindungen und Querungshilfen. Alle neu hinzugewonnenen Parkplatz- und Spieleflächen werden nicht versiegelt. Diese Vorgehensweise entspricht den Empfehlungen des Deutschen Nationalkomitees HABITAT II, GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 17 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 6 7 8 eine Verminderung der klimarelevanten Spurengase herbeizuführen. Wirkungsgefüge Derzeit ist keine Kumulation der Effekte im Derzeit keine 0 zwischen den Wirkungsgefüge erkennbar. Vertiefung Faktoren (1-6) erforderlich. weitere U/+ Landschaft und Aufgrund der geringen Geländereliefierung und Keine biologische Strukturierung der Landschaft ist diese em- Vertiefung Vielfalt pfindlich gegenüber raumwirksamen Hochbau- erforderlich. maßnahmen. Die geplante Nutzung „Parkplatz“ übersteigt nicht die Höhe, die hinsichtlich des Landschaftsbildes weit reichende Wirkungen haben würde. Auch das möglich werdende Gebäude auf der südlichen Erweiterungsfläche hat seinen Standort an weniger exponierter Stelle. Beide Erweiterungsflächen werden darüber hinaus rundherum mit bodenständigen Gehölzen eingegrünt, so dass die Raumwirkung der Baumaßnahmen gänzlich oder weitgehend minimiert wird. In der UVS wird sogar davon gesprochen, dass das Landschaftsbild für den Bereich des Parkplatzes tendenziell eher profitiert da nicht der Stellplatz sondern die umgebenden Grünstrukturen wirken. Im Bereich des Spielelandes selbst setzt der Bebauungsplan maximale Höhen für bauliche Anlagen fest, die in Abhängigkeit von der Entfernung zur Burg entwickelt wurden und somit vorrangig den Belangen des Denkmalschutzes aber auch des Landschaftsbildes Rechnung tragen da die Burg selbst als landschaftsbildprägendes Element verstanden wird. Die Sichtbeziehung zur Burg als prägendes Element der Kulturlandschaft bleibt durch diese Höhenstaffelung erhalten. Umweltbezogene Durch die hervorragende Belüftungssituation Keine Vertiefung U Wirkung auf wird es im Zuge der Parkplatznutzung nicht zu erforderlich Menschen/ erheblichen Beeinträchtigungen durch LuftBevölkerung emissionen kommen. Der kleinklimatische Effekt der Überwärmung entsteht für Rasenflächen nur im geringen Umfang. Die geplanten Pflanzungen spenden darüber hinaus Schatten. Während der Baumaßnahme und des Betriebes kann es jedoch zu Emissionen von Lärm und Staub kommen. Der ausreichende Abstand zur Wohnbebauung von Rommelsheim und Jakobwüllesheim, sowie die nur kurzfristig andauernde Bauphase lassen keine erheblichen Lärmbelastungen für die Ortschaften erwarten. Staubaufwirbelung kann durch Berieselung begegnet werden. weitere U Auf Basis eines schalltechnischen Gutachtens Keine trifft der Bebauungsplan für die schalltechnisch Vertiefung relevante, direkt westlich angrenzende Hof- erforderlich anlage Festsetzungen zum Schutz der Bebauung. Hier gilt: Die bauliche Anlage innerhalb der Baugrenze GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 18 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ der Teilfläche S2 im Teilbereich B ist im Bestand, bei Änderungen oder bei Ersatz in seinen äußeren Abmessungen zu erhalten bzw. bei Abgang neu zu erstellen und muss die folgenden Anforderungen erfüllen: Die bauliche Anlage muss nach Nordwesten und Südosten baulich geschlossen ausgebildet werden. An die Außenbauteile werden Mindestanforderungen an Schalldämmwerte und Höhen gestellt. Darüber hinaus ist für den Außenbereich (Abenteuerspielplatz Bestand/ Planung) die tägliche Besucherzahl auf 3.000 Personen begrenzt, die zeitgleiche Besucherzahl auf 1.000 Personen. Der Zugang zum Außenbereich ist ausschließlich über den nordwestlich an die Teilfläche S1 anschließende Stellplatzanlage zulässig. Die Anforderungen zur Gewährleistung des Schallschutzes gemäß des schalltechnischen Gutachtens von SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH vom 09.01.2013 sind im Bauantrag nachzuweisen. 9 Seitens des Landesbetriebes Straßen NRW, Regionalniederlassung Ville-Eifel (11.01.2016) bestehen grundsätzlich keine Bedenken den Parkplatz und das Spieleland an die Landesstraße L 327 anzuschließen. Dabei unterliegt die Parkplatzzufahrt der Sondernutzung, für weitere Regelungen wird eine Verwaltungsvereinbarung abgeschlossen. Parallel zur Landesstraße wird vom Parkplatz bis zur Querungshilfe ein 2,25 m breiter Gehweg angeordnet. Zum Schutz des Gehweges wird eine Schutzplanke vorgesehen, die ein unkontrolliertes Queren der Landesstraße verhindert. Umweltbezogene Im Geltungsbereich des zu ändernden BebauWirkung auf ungsplanes befindet sich das weithin sichtbare Kulturund Kulturdenkmal Bubenheimer Burg. Sachgüter Mit Hilfe der südlichen Erweiterungsfläche, sowie der verlagerten und erweiterten Parkplatzfläche, können auf dem Gelände des Bubenheimer Spielelandes weitere Spielangebote gemacht werden. Diese Attraktivitätssteigerung trägt zur Sicherung des Standortes und im gleichen Maße zum Erhalt der Burganlage inklusive Wall bei. Insgesamt profitiert der Denkmalschutz von einem erfolgreich geführten Spieleland. Um die landschaftliche Wirkung der freistehenden Burg nicht unnötig zu beeinträchtigen werden im Bebauungsplan Festsetzungen bezgl. der Höhe künftiger Spielgeräte getroffen. Je näher an der Burg und je einsehbarer die Fläche von der Straße aus liegt, desto weniger hoch darf bebaut werden. Die größten Höhen bis zu 14,0 m sind im äußersten südlichen Zipfel möglich. Auf der L 327 aus Richtung Rommelsheim GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL Keine Vertiefung U erforderlich Keine weitere 0/+ Vertiefung erforderlich. 19 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ kommend schaut man über Ackerflächen auf die freistehende Burg. Der zunächst im Nordwesten bis an diese Straße heranreichende Parkplatz wurde im Laufe des Planverfahrens um ca. 80 m zurückversetzt damit der Blick weiterhin über freies Feld auf die Burg fällt. Da kein Eingriff in tiefere Bodenschichten Derzeit keine 0 vorgesehen ist, kann eine Beeinträchtigung von Vertiefung Bodendenkmalen nach derzeitigem Stand erforderlich. ausgeschlossen werden. Zum Schutz bislang unentdeckter Bodendenkmäler wird im Bebauungsplan geregelt, dass: „Vor- und frühgeschichtliche Funde unverzüglich der Gemeinde Nörvenich oder dem Landschaftsverband (Rheinisches Amt für Bodendenkmalpflege) zu melden, in unverändertem Zustand zu erhalten und in geeigneter Weise bis zu einer Entscheidung zu schützen sind (§§ 15 und 16 DSchG).“ Die Planung hat nach derzeitigem Kenntnisstand keine entscheidungsrelevanten Auswirkungen auf das archäologische Kulturgut. Es ist sicher gestellt, dass das Schutzziel nicht verletzt wird. 10 Arbeiten im Schutzstreifen der Kraftstoffrohrfernleitung dürfen grundsätzlich nur nach Rücksprache und im Einverständnis mit der Fernleitungs-Betriebsgesellschaft mbH, Xanten durchgeführt werden. Hier sind entsprechende Regeln zu beachten. Von den einzelnen ggf. auch nicht genehmigungspflichtigen Bauvorhaben im Schutzstreifen der Leitung bzw. in unmittelbarer Nähe, dazu sind der RWE Rheinland Westfalen Netz AG Bauunterlagen zur Prüfung und abschließenden Stellungnahme zuzusenden. Alle geplanten Maßnahmen innerhalb des Schutzstreifens der Leitung bedürfen der Zustimmung der RWE. Zwischen den Schutzgütern des Naturhaushalts Keine Vertiefung Wechselbesteht ein weitläufiges Netz aus Wechselwirkungen erforderlich. wirkungen zwischen den in Form von Stoffkreisläufen (z. B. Boden, Wasser, Faktoren 1-6, 9 Nähr- und Schadstoffe) sowie eine enge Abhängigkeit von Lebensräumen und ihren Besiedlern und 10 (BodenPflanzen, Tiere, etc.). Auch die Aspekte Nutzungs- bzw. Vegetationsstruktur, Landschaftsbild und naturbezogene Erholung sind eng miteinander verbunden. Im Untersuchungsgebiet sind die Wechselwirkungen innerhalb des Naturhaushaltes durch menschliche Aktivitäten (historische Entwaldung des Naturraums, intensive Ackernutzung, etc.) bereits beeinflusst. Für die naturbezogene Erholung liegt keine durch besondere Ausprägung der übrigen Schutzgüter bedingte hervorzuhebende Eignung des Raumes vor. Die relevanten Wechselwirkungen der Schutzgüter untereinander sind schutzgutbezogen GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 20 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 11 12 Erhalt und Schutzzweck von FFHund Vogelschutzgebieten und Notwendigkeit einer Verträglichkeitsprüfung gemäß § 34 BNatSchG Landschaftsplan/ Schutzgebiete und sonstige Pläne berücksichtigt. Im B-Plangebiet und seinem näheren Umfeld Keine Vertiefung 0 sind keine FFH- oder Vogelschutzgebiete be- erforderlich. troffen und durch die Entfernung von mindestens 3 km zum nächsten FFH-, bzw. Vogelschutzgebiet ist eine Beeinträchtigung dieser gänzlich auszuschließen und eine Verträglichkeitsprüfung nicht notwendig Für den Bereich des Eingriffsgebietes existiert Keine Vertiefung 0 erforderlich. kein Landschaftsplan. Im B-Plangebiet und seinem näheren Umfeld sind auch keine Natur- oder Landschaftsschutzgebiete betroffen. Durch die Entfernung von mindestens 3 km zum nächsten Naturschutzgebiet ist eine Beeinträchtigung dieses Gebietes gänzlich auszuschließen. Für den alten Baumbestand um die Burg Bubenheim ist eine Schutzausweisung als Geschützter Landschaftsbestandteil vorgesehen. Derzeit besteht eine Veränderungssperre. Der Baumbestand wird durch die Planungen des Parkplatzes ebenso wenig berührt, wie durch die Maßnahmen auf dem Gelände des Spielelandes. Dies gilt auch für die Biotopkatasterfläche BK5205-055 entlang der Bahnlinie, deren Schutzziel „Erhalt und Optimierung einer Bahnlinie als Lebensraum für zahlreiche Tierund Pflanzenarten sowie als Vernetzungsbiotop in einer weitgehend ackerbaulich genutzten Landschaft.“ auch weiterhin erfüllt bleibt und deren Funktion durch die ergänzenden Eingrünungsmaßnahmen am Parkplatz unterstützt wird. 13 Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern 14 Nutzung erneuerbarer Energien, sparsame und effiziente Energienutzung Bodenschutzklausel und Umwidmungssperrklausel § 1a 15 Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren den Planungsabsichten der verbindlichen Bauleitplanung angepasst. Laut erstellter Umweltverträglichkeitsstudie ist nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen durch Lärm- oder Luftemissionen zu rechnen. Die entstehenden Abfälle werden ordnungsgemäß entsorgt, Abwässer der Kanalisation zugeführt und Niederschlagswasser im Löschteich gesammelt bzw. versickert. Hierzu können Empfehlungen im B-Plan gegeben werden, z.B. hinsichtlich des Einsatzes von Solarmodulen. 0 0 0 Keine Vertiefungs- U erfordernis Keine Vertiefungs- 0 erfordernis. Die Erweiterung des Bebauungsplanes ist an Keine Vertiefung k.B. den Ort des Spielelandes und die Burg Buben- erforderlich. heim gebunden, die letztlich sogar vom langfristigen Erhalt des Spielelandes profitiert. Eine GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 21 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ (2) BauGB 16 Angliederung an die Ortschaften wäre aus logistischen und immissionstechnischen Gründen nicht sinnvoll. Dem hohen Flächenverbrauch gegenüber steht jedoch ein ausgesprochen schonender Umgang. Nur ein geringer Anteil wird versiegelt, der Rest im Höchstfalle durch Schotter befestigt und ansonsten mit Rasen eingesät. Durch den Fahrbetrieb auf dem Parkplatz entsteht zwar eine gewisse Bodenverdichtung, die jedoch, genau wie die gewählte Befestigung reversibel ist. EingriffsvermeiKonkrete Maßnahmen wurden im Rahmen des LBP liegt vor. dung; Vorschläge LBP entwickelt. Das entstehende ökologische und Hinweise für Defizit kann vollständig intern durch KompensationsGehölzpflanzungen und Wildkrautflächen maßnahmen ausgeglichen werden. + positive Auswirkungen; - erhebliche Beeinträchtigung; ? nicht eindeutig bewertbar 2.3.1. 0 keine Auswirkungen; -- schwerwiegende Beeinträchtigung; k.B. U unerhebliche Beeinträchtigung; k.B. keine Bewertung Gesamtbewertung des Vorhabens aus Sicht des Natur- und Umweltschutzes Nach derzeitigem Stand des Wissens kommt es durch die geplanten Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. L 15, „Bubenheimer Spieleland“ zumeist zu keinen oder nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter. Landschaft und biologische Vielfalt, sowie das Kulturgut Burg Bubenheim profitieren sogar von den Erweiterungsmaßnahmen. Die Landschaft wird durch die vorgesehenen Gehölzpflanzungen mit grünen Vertikalstrukturen angereichert, die biologische Vielfalt erweitert. Die landschaftliche Wirkung des Kulturdenkmals Burg Bubenheim wird mittels Flächenverschiebungen und Festsetzungen im Hinblick auf bauliche Höhen erhalten. Sie ist in die Angebote des Spielelandes eng eingebunden und verdankt nicht zuletzt dem Erfolg der Anlage seine Erhaltung. Dies bestätigt auch die Umweltverträglichkeitsstudie, die gemäß § 3b und Anlage 1, Nr. 18.4.1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) zu erstellen war. Genauer untersucht wurde die lokale Avifauna und der Feldhamster. Der Feldhamster konnte nicht im Gebiet nachgewiesen werden, Für die Avifauna werden vom Gutachter durch Einhaltung von Präventionsmaßnahmen im Sinne einer Bauzeitenregelung keine erheblichen Beeinträchtigungen und artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG gesehen. Es ist zwar eine großer Flächenbedarf an sehr und besonders schützenswerten Böden erforderlich, die Beanspruchung erfolgt jedoch auf schonende Weise und ist reversibel. Bodendenkmale werden, auch wenn sie vorhanden wären, soweit erkennbar nicht beeinträchtigt. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 22 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ Die offene, wenig strukturierte und ebene Landschaft ist empfindlich für vertikale Baustrukturen. Diese sind nur im geringen Maße und mit ausreichend Abstand zur Landesstraße auf der südlichen Erweiterungsfläche vorgesehen. Die rundum laufenden Heckenpflanzungen mindern die Beeinträchtigung ab. Die max. zulässige Höhe der Spielgeräte wird ebenfalls im Bebauungsplan geregelt damit das Kulturgut Bubenheimer Burg nicht unnötig optisch beeinträchtigt wird. Die kleinklimatischen Effekte, z.B. der Überwärmung werden durch die großzügigen Baum- und Gehölzrandpflanzungen minimiert. Die Schutzgüter Pflanzen und Wasser haben keine besondere Bedeutung und werden durch die geplanten bauleitplanerischen Änderungen und Erweiterungen nicht beeinträchtigt. Im Zusammenhang mit der Planung entstehen keine erheblich wirkenden, zusätzlichen Emissionen. 2.4. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes 2.4.1. ............... bei Durchführung der Planung Bei Realisierung der Planung wird es zum Verlust von ca. 7,6 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche kommen. Innerhalb eines 2.000 m² großen Baufensters wird später eine weitere Outdoorhalle errichtet werden, 8,6 % werden mit bodenständigen Gehölzen bzw. als Brachfläche aufgewertet, schätzungsweise 71,5 % mit Rasen eingesät und der Rest mit Schotter befestigt. Der Eingriff in die Schutzgüter ist nur unerheblich, gleichzeitig kann im Zuge der umlaufenden Eingrünung eine Verbesserung für das Landschaftsbild und funktionaler Kompensationsmaßnahmen für die Fauna geleistet werden. Die langfristige Sicherung des Spielelandes sichert auch den Erhalt des Kulturdenkmales Burg Bubenheim 2.3.2. ............... bei Nichtdurchführung der Planung (Null-Variante) 7,6 ha bleiben als Ackerflächen erhalten und werden weiterhin intensiv bewirtschaftet. Die wirtschaftliche Sicherheit des Spielelandes wäre möglicherweise für die Zukunft nicht mehr gegeben. Eine Parkplatzfläche an andere Stelle wäre aufgrund der Eigentumsverhältnisse schwer realisierbar, eine Zuwegung mit längeren Wegen verbunden. 2.4. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen  Grundsätzlich gilt zum Schutz der Vegetation die DIN 18 920  Zum Schutz des Bodens gilt die DIN 18 915.  Das mögliche Beseitigen von Gehölzen darf nur in der brutfreien Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar erfolgen. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 23 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 2.5.  Eine Baufeldräumung, insbesondere das Abschieben von Oberboden, darf nur außerhalb der Brutzeit stattfinden. Hiermit können Gelegeverluste von Feldvögeln vermieden werden.  Die Zufahrt zu den Stellplätzen des Parkplatzes wird nicht mit einer Asphaltdecke sondern mit einer wasserdurchlässigen Schotterauflage befestigt.  Die Stellplätze selbst bestehen aus nicht markierten Grasstreifen, genauso wie die Rasenspielfläche der südlichen Erweiterungsfläche  Parkplatz und Erweiterungsfläche Süd werden mit einer Wildstrauchhecke eingegrünt.  Die um den Parkplatz herumlaufende Gehölzpflanzung darf nach Süden eine Endhöhe von 2-3 Meter nicht überschreiten da höhere Pflanzungen zur Brutplatzvermeidung durch z.B. die Feldlerche führen könnten. Empfohlen wird für die südliche und östliche Eingrünung eine 1-reihige, niedrige, lückige Pflanzung, die dann in einen mind. 4 m breiten Krautsaum ausläuft. Hiermit wird Nahrung und Deckung für Arten wie das Rebhuhn geschaffen.  Der Eingriff in den Naturhaushalt wurde mit Hilfe des Bewertungsverfahrens „Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW“ (Landesregierung NRW 2008) bilanziert (siehe Landschaftspflegerischer Fachbeitrag unseres Büros). Demnach kann der Eingriff vollständig innerhalb des BPlangebietes ausgeglichen werden. Insgesamt werden 6.573 m² Ackerfläche funktional, teilweise im Sinne der Feldvogelarten aufgewertet. In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten Auf Grundlage der im BauGB integrierten strategischen Umweltprüfung wurde gemäß § 2a BauGB vom Planungsbüro SGP Architekten + Stadtplaner GbR im Zusammenhang mit der Flächennutzungsplanänderung eine Alternativenprüfung für die Parkplatzfläche durchgeführt. Hier wurden umliegende Flächen anhand eines Kriterienkataloges überprüft um den Optimalstandort zu ermitteln. Die Kriterien lauteten:  der Flächenzuschnitt und die zur Verfügung stehende Flächengröße  die Verfügbarkeit der Fläche  Standort in Verbindung zu anderen städtebaulichen Nutzungen  Standort außerhalb eines Bereiches für den Schutz der Natur (BSN) sowie von Wald- und Überschwemmungsbereichen  ausreichende Verkehrsanbindung  Standort einer vorgeprägten Örtlichkeit  Gefahrenarmer Zugang zum Spieleland Nur die hier gewählte Fläche ist für den Vorhabenträger verfügbar und kann zudem den Fußweg zwischen Bahnhaltepunkt und Spieleland einbeziehen, er ist durch die GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 24 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ landwirtschaftlichen Anlagen der Buir-Bliesheimer Agrargenossenschaft vorgeprägt und besitzt bereits eine Anbindung an die Landesstraße 327. Da das Spieleland örtlich und inhaltlich mit der Burg Bubenheim verbunden ist, kommt hier eine Alternativenprüfung nicht in Betracht. 3. Prüfverfahren und Schwierigkeiten bei der Zusammenstellung der Angaben Der Umweltbericht greift im jetzigen Planstadium weitestgehend auf bereits vorliegende Behördeninformationen (Schutzgebiete, Denkmalschutz) und auszuwertendes Kartenmaterial (Boden, Wasserhaushalt, Klimakarte NRW) zurück oder nimmt eine Einschätzung aufgrund der Biotoptypen- und Nutzungskartierung vor Ort bzw. des rechtsgültigen Bebauungsplanes vor. Vertiefende Unterlagen gibt es bislang in Form einer Umweltverträglichkeitsstudie und einer Artenschutzprüfung des Büros für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr mit besonderem Fokus auf Avifauna und Hamster, eines Schalltechnischen Gutachtens der SWA (Schall- und Wärmemessstelle Aachen GMBH (2013) und des Landschaftspflegerischen Begleitplans unseres Büros. Im Rahmen der Trägerbeteiligung wurden weitere Anregungen gegeben, die im Falle des Denkmalschutzes in der Planung berücksichtigt wurden. Schwierigkeiten bei der Einschätzung der Wirkungen gibt es nicht. Nach derzeitigem Stand des Wissens erfüllen sich keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände gem. § 44, Abs. 1 Nr. 1-4 BNatSchG. Festgesetzte Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen sollen darüber hinaus die Beeinträchtigung potentiell betroffener, planungsrelevanter Arten verhindern. 4. Umweltüberwachung - Monitoring Es ist sicherzustellen, dass die Ausgleichsmaßnahmen innerhalb des Plangebietes zeitnah zu den Baumaßnahmen (=in der Pflanzperiode nach Einrichtung von Parkplatz und Grünfläche) durchgeführt werden. Die Fläche steht im Eigentum des Antragstellers. Bei evt. doch auftretenden Hinweisen auf Bodendenkmale ist der Denkmalbehörde die Möglichkeit zu Untersuchungen einzuräumen. Eine Beeinträchtigung durch die Baumaßnahmen kann jedoch ausgeschlossen werden. Das erstellte faunistische Gutachten im Zusammenhang mit der Umweltverträglichkeitsstudie empfiehlt Maßnahmen zur Vermeidung, die im Bebauungsplan festgesetzt werden. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 25 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 5. ZUSAMMENFASSUNG Im hiermit vorgelegten Entwurf des Umweltberichtes zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nörvenich Nr. L 15 „Bubenheimer Spieleland“ Ortslage Rommelsheim wurden einleitend Inhalt und Ziele des Bebauungsplanes mit den geplanten Festsetzungen beschrieben. Im zweiten Schritt erfolgte eine Beschreibung und Bewertung der jetzigen Bestandssituation und der Planung im Hinblick auf die zu bearbeitenden Schutzgüter. Zusammenfassend sind die Ergebnisse in einer Checkliste dargestellt. Aufgrund seiner Größe von insgesamt 19,3 ha wurde eine Umweltverträglichkeitsstudie durchgeführt. Das Bebauungsplangebiet ist heutzutage durch die bereits bestehende Spielelandfläche und eine landwirtschaftliche Intensivnutzung geprägt. Das Lebensraumpotenzial für die Pflanzen- und Tierwelt ist eingeschränkt. Durch Vermeidungsmaßnahmen, die zugunsten vorkommender Arten im Bebauungsplan festgesetzt werden, können artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gem. §§ 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG verhindert werden. Schutzgebiete sind nicht betroffen. Die Biotopkatasterfläche BK-5205-055 (Gehölze entlang der Bahnlinie) kann durch die Gehölzpflanzungen rund um die Parkplatzfläche funktional unterstützt werden. Die Festsetzungen der Planung bereiten großflächig Schotter- und Schotterrasen im Bereich des Parkplatzes und Rasenfläche für weitere Spielplatzfläche vor. Ein Teil des bereits bestehenden kleinen Parkplatzes soll ebenfalls in Spielplatzfläche umgewandelt werden. Innerhalb eines Baufensters soll Bebauung/Versiegelung ohne Eingriff in tiefere Bodenschichten möglich werden. Die schützenswerten, fruchtbaren Ackerböden werden einer Nutzungsänderung unterzogen, die jedoch fast ausschließlich schonend und reversibel ist. Zur Kompensation des entstehenden ökologischen Defizits und des Eingriffs in das Landschaftsbild werden Hecken- und Baumpflanzungen vorgenommen, die funktional auf Feldvogelarten ausgerichtet sind. Diese mildern auch die kleinklimatischen Veränderungen im Bereich des Parkplatzes. Ansonsten kommt es im weiteren und nach dem derzeitigen Stand des Wissens durch die geplanten Festsetzungen des B-Planes zu keinen oder nur unerheblichen Beeinträchtigungen der Schutzgüter. Landschaft und biologische Vielfalt, sowie das Kulturgut Burg Bubenheim profitieren sogar von den Erweiterungsmaßnahmen. Die Landschaft wird durch die Eingrünungen mit grünen Vertikalstrukturen angereichert, die biologische Vielfalt erweitert. Das Kulturdenkmal Burg Bubenheim ist in die Angebote des Spielelandes eng eingebunden und verdankt nicht zuletzt dem Erfolg der Anlage seine Erhaltung. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 26 Umweltbericht zur 7. Änd. des FNP u. zur 1. Änd. des BP Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 6. Zitierte und verwendete Literatur Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl I S. 2986); 7. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nörvenich, SGP, Architekten und Stadtplaner, Bonn im November 2016 1. Änderung und Erweiterung Bebauungsplan Nörvenich Nr. L 15 „Bubenheimer Spieleland“, SGP, Architekten und Stadtplaner, Bonn im November 2016 Umweltverträglichkeitsstudie zur Erweiterung des Bubenheimer Spielelandes, Büro für Ökologie und Landschaftsplanung, Hartmut Fehr:, Stolberg im Oktober 2009 und November 2016 Artenschutzrechtliche Prüfung zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes L 15 „Bubenheimer Spieleland“, Gemeinde Nörvenich, Büro für Ökologie und Landschaftsplanung, Hartmut Fehr:, Stolberg im Oktober 2016 Landschaftspflegerischer Begleitplan zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nörvenich Nr. L 15 „Bubenheimer Spieleland“, Büro Reepel, Garten- und Landschaftsarchitektur, Düren im März 2016; Schalltechnisches Gutachten SI-NV 13/006/01, SWA Schall- und Wärmemessstelle Aachen GmbH (2013): GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 27