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Beschlussvorlage (Anlage III zur Beschlussvorlage 350/2017 - LPB)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
4,1 MB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
18.01.17, 19:07

Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung u. Erweiterung Bebauungsplan Nörvenich Nr. L 15 “Bubenheimer Spieleland” OL Rommelsheim vom Dezember 2016 Proj. -Nr.: 08-32 Auftraggeber: Verfasser: Landschaftsarchitekturbüro Reepel Garten-, Landschafts- und Sportplatzplanung Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ Lageplan Eingriffsbereich Topographische Karte Übersicht : M 1 : 25.000 1. Änderung u. Erweiterung B-Plan L 15 „Bubenheimer Spieleland“ OL Rommelsheim GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 2 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ INHALTSVERZEICHNIS 1. VORBEMERKUNGEN 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. AUFGABENSTELLUNG ANLASS GESETZLICHE GRUNDLAGE VORGEHENSWEISE 4 4 4 4 4 2. BESTANDSERFASSUNG 5 2.1. LAGE UND BESTANDSBESCHREIBUNG 2.2. SCHUTZBESTIMMUNGEN 5 8 3. BESCHREIBUNG DER MAßNAHME 8 3.1. PLANUNG 8 4. ÖKOLOGISCHE BEWERTUNG 9 AUSWIRKUNGEN DES B-PLANES AUF NATUR UND LANDSCHAFT /KONFLIKTE 9 SYSTEMATIK DER ÖKOLOGISCHEN BILANZIERUNG 11 13 AUFLISTUNG DER VORHANDENEN BIOTOPTYPEN 14 ÖKOLOGISCHE BILANZEN DARSTELLUNG VON ART, UMFANG UND ZEITLICHEM ABLAUF DES EINGRIFFS 16 DARSTELLUNG VON ART, UMFANG UND ZEITLICHEM ABLAUF DER MAßNAHMEN ZUM AUSGLEICH UND ZUM ERSATZ DER EINGRIFFSFOLGEN 16 4.7. A U S G L E I C H S F O R D E R U N G 17 4.1. 4.2. 4.3. 4.4. 4.5. 4.6. 5. LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MASSNAHMEN 18 5.1. VORBEUGEMAßNAHMEN 5.2. LEBENSRAUMTYPISCHE GEHÖLZPFLANZUNGEN TEIL B (FL. GEM. § 9 (1) NR. 25A BAUGB) 5.2.1. PFLANZENAUSWAHL 5.2.2. PFLANZQUALITÄT 5.2.3. ERLÄUTERUNG DER PFLANZUNG 5.3. LEBENSRAUMTYPISCHE GEHÖLZPFLANZUNGEN TEIL A (FL. GEM. § 9 (1) NR. 25A BAUGB) 5.3.1. PFLANZENAUSWAHL 5.3.2. PFLANZQUALITÄT 5.3.3. ERLÄUTERUNG DER PFLANZUNG 5.4. LEBENSRAUMTYPISCHE LÜCKIGE STRAUCHPFLANZUNGEN TEIL A (FL. GEM. § 9 (1) NR. 25A BAUGB) 5.4.1. PFLANZENAUSWAHL 5.4.2. PFLANZQUALITÄT 5.4.3. ERLÄUTERUNG DER PFLANZUNG 5.5. LEBENSRAUMTYPISCHE SCHNITTHECKE TEIL A (FL. GEM. § 9 (1) NR. 25A BAUGB) 5.5.1. PFLANZENAUSWAHL 5.5.2. PFLANZQUALITÄT 5.5.3. ERLÄUTERUNG DER PFLANZUNG 5.6. WILDKRAUT-/BRACHFLÄCHEN TEIL A (FL. GEM. § 9 (1) NR. 25A BAUGB) 5.6.1. ERLÄUTERUNG DER PFLEGE 5.7. ALLGEMEINE PFLEGEMAßNAHMEN 18 18 18 19 19 19 20 20 20 21 21 21 21 21 21 21 22 22 22 22 6. QUELLENVERZEICHNIS 23 7. FOTOS 24 8. PLÄNE 26 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 3 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 1. VORBEMERKUNGEN 1.1. Aufgabenstellung Eingriffsbewertung sowie "Landschaftspflegerischer Fachbeitrag" zur 1. Änderung u. Erweiterung des Bebauungsplanes Nörvenich Nr. L 15 „Bubenheimer Spieleland“ in der Ortslage Rommelsheim. 1.2. Anlass Nach § 14 Abs. 1 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von Grundfläche oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen können“ als Eingriffe definiert. Weil der Bebauungsplan einen Eingriff durch Bebauung vorbereitet, findet die Eingriffsregelung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung statt. Der Bebauungsplan wird aufgestellt um den Standort und die Einrichtung des Spielelandes mittels Erweiterungsmöglichkeiten im Rahmen der schon bestehenden Anlage langfristig zu sichern. 1.3. Gesetzliche Grundlage Gesetzliche Grundlagen sind das BauGB, das BNatSchG und das LG von NRW in ihren letztgültigen Fassungen. 1.4. Vorgehensweise Der erstellte "Landschaftspflegerische Arbeitsgrundlagen: Fachbeitrag" basiert auf folgenden 1. Auswerten von Daten- und Kartenmaterial:  Lageplan Bebauungsplan i. M. 1 : 1.000 2. Vegetationsaufnahme vom September 2009, aktualisiert in 2016 3. Besprechung und Besichtigung der Maßnahme in 2009, 2013 und 2016 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 4 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 2. BESTANDSERFASSUNG 2.1. Lage und Bestandsbeschreibung Der ca. 19,3 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich Nr. L 15 „Bubenheimer Spieleland“, 1. Änderung umfasst die Flurstücke 61(tw.), 72, 197, 198 und 199 in der Flur 11, Gemarkung Binsfeld. Innerhalb des Plangebietes liegen die Burganlage Bubenheim, das angrenzende Spieleland, inklusive Stellflächen, eine im Süden angrenzende, bis zur Gemeindegrenze reichende Ackerfläche, die als Maislabyrinth genutzt wird und eine Ackerfläche nördlich des Spielelandes am Bahnhof Bubenheim. Der, die beiden Flächen verbindende Teilabschnitt der Landesstraße 327 ist ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplangebietes da hier Querungshilfen und eine Abbiegespur eingerichtet wurden. Das Gebiet liegt in der offenen Feldflur an der Landesstraße 327 zwischen den Orten Rommelsheim und Jakobwüllesheim. Nutzung und Vegetation Die Nutzung des Gebietes erfolgt heutzutage folgendermaßen:    Mehr als die Hälfte, ca. 56,6 % (10,9 ha) macht der bereits vorhandene Teilbereich aus, der auch heute schon von der eigentlichen Burganlage bzw. dem Spieleland eingenommen wird. Hier finden sich großflächig kurzrasige Wiesenflächen und um die Burg herum, alter Baumbestand. Neben dem Burgensemble wurde auf der Spielplatzfläche eine Indoor-Spielhalle errichtet. In Teilen besteht hier Raum für Spontanvegetation (Dieser Teil wird neutral gewertet) Den zweitgrößten Teil, ca. 39,9 % (7,7 ha) machen Ackerflächen aus, wobei die Erweiterungsfläche südlich der Burg seit Jahren parallel als Maislabyrinth genutzt wird und die Fläche am Bahnhof teilweise heute schon als provisorischer Parkplatz für besucherreiche Sommertage diente. Ein geschotterter Zufahrtsweg nimmt eine Fläche von 0,5 % ein. Ca. 3,5 % (0,7 ha) der Gesamtfläche fallen auf den Anteil des betroffenen Straßenabschnitts. Naturraum Das Bearbeitungsgebiet liegt naturräumlich betrachtet am westlichen Rand der Erper Lößplatte, die der Haupteinheit Zülpicher Börde zuzuordnen ist. Diese wiederum ist Bestandteil der Großeinheit Niederrheinische Bucht. Die Erper Lößplatte gilt als der eigentliche Kern der Zülpicher Börde. Das Gebiet ist nahezu einheitlich mit Löß bedeckt, allerdings finden wir hier nur 1 - 2 m mächtige Lößschichten, die inzwischen fast ganz entkalkt sind und als Lößlehme den Hauptterrassenschottern aufliegen. Teilweise neigen die Braunerde- und Parabraunerdeböden schon zur Staunässebildung, bieten jedoch insgesamt, mit mittlerem bis hohem Nährstoffgehalt, gute Voraussetzungen für den Weizen-, Gersteund Zuckerrübenanbau. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 5 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ Klima Das Klima innerhalb der Niederrheinischen Bucht zeichnet sich durch sehr milde Winter und warme Sommer aus. Die Jahrestemperaturen liegen bei 9 °C, der mittlere Jahresniederschlag liegt bei 600 mm (Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NRW, 1989). Das Untersuchungsgebiet weist Offenlandklima auf. Landschaftsbild Die denkmalgeschützte Burg Bubenheim und das westlich angrenzende Gut Bubenheim liegen in Alleinlage zwischen den Orten Rommelsheim und Jakobwüllesheim. Durch die umgebende offene Landschaft, mit nur wenig strukturierenden Gehölzen ist die Burganlage bzw. der umgebende alte Baumbestand weithin sichtbar. Auch die seit einigen Jahren aktuelle Nutzung der umgebenden Fläche als großer Spielplatz tut der Optik keinen Abbruch da der überwiegende Teil der Spielgeräte nur eine geringe Höhe hat bzw. durch Hecken, die das gesamte Gelände umgeben zur tiefer liegenden Straße hin abgeschirmt werden. Eine neue Spielhalle wurde ebenfalls, weit entfernt von der Straße, in den Hintergrund gestellt. Die intensiv ackerbaulich genutzte Umgebung, zu der auch der nördliche Teil des Plangebietes gerechnet werden kann, wird weiterhin nur durch einzelne Feldscheunen, die Gebäude am Bahnhof und Einzelgehölze an Verkehrswegen gegliedert. Potentielle natürliche Vegetation Die heutige potentielle, natürliche Vegetation, die sich bei der Aufgabe jeglicher Nutzung einstellen würde, ist die Gesellschaft des Maiglöckchen-PerlgrasBuchenwaldes der Niederrheinischen Bucht, stellenweise Flattergras-TraubeneichenBuchenwaldes, auf lehmigen Böden. Die Buche (Fagus sylvatica) ist vorherrschend, mit Beimischung von Stiel- (Quercus robur) und Traubeneiche (Quercus petraea), Hainbuche (Carpinus betulus) und Winterlinde (Tilia cordata). Weiter vorkommende Arten in der Strauchschicht sind Salweide (Salix caprea), Hasel (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus monogyna), Hundsrose (Rosa canina), Schlehe (Prunus spinosa) und Hartriegel (Cornus sanguinea). Biotopverbindungsfunktion Innerhalb des Geltungsbereichs des B-Planes Nörvenich Nr. L 15 wirkt der Gehölzbestand an der Burg als „Trittstein“ in der ausgeräumten Landschaft. Die bereits gut etablierte linienförmige junge Gehölzpflanzung entlang des Spielelandgeländes erfüllt ebenfalls eine gewisse Biotopverbindungsfunktion. Hier muss allerdings die Belastung durch Straßenverkehr und Besucher berücksichtigt werden. Fauna Das Lebensraumpotential der Bördelandschaft mit nur wenigen hochwertigen Gehölzstrukturen, ist nur gering. Die ständige Störung durch Bodenbewirtschaftungsvorgänge verhindert eine ungestörte Entwicklung. Landschaft und Nutzungsform ist in diesem Bereich sehr homogen. Durch das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr wurde in 2009 und aktuell in 2016, in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde eine Artenschutzprüfung, vor allem im Hinblick auf Avifauna und Feldhamster durchgeführt. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 6 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ Insgesamt hat die Eingriffsfläche wohl nur eine untergeordnete Bedeutung für Feldvögel, wenngleich sie potenziell, in Abhängigkeit von der jeweiligen Kultur für Feldvogelarten in Frage kommt. Ausweichlebensräume sind in umfassendem Maße in der Umgebung vorhanden. Auf den Feldhamster wurde bei den Untersuchungen in 2009 und 2016 kein Hinweis gefunden. Boden Der zumeist vorkommende Bodentyp ist eine Typische Parabraunerde. Diese ist laut Geologischem Dienst NRW aufgrund ihrer natürlichen Fruchtbarkeit sowie Regelungsund Pufferfunktion besonders schutzwürdig. Die oberste Bodenschicht bildet sich aus 9 – 15 dm starkem schluffigen Lehm aus Löß, über 7 – 10 dm lehmigem Schluff (karbonathaltig) aus Löß über Kiesen und Sanden der Terrassenablagerung. Auf einem kleinen Teilabschnitt kommt eine Pseudogley-Parabraunerde vor, die laut GD NRW aus denselben Gründen wie oben genannt sehr schutzwürdig ist. Hier stehen 10 – 15 dm schluffiger Lehm aus Löß über 0 - 4 dm lehmigem Schluff, karbonathaltig aus Löß über Kiesen, stellenweise Sand oder vereinzelt schluffigem Lehm aus Terrassenablagerung an. Das ökologische Leistungsvermögen beider Böden als Lebensraum für Fauna und Flora, sowie Filter, Puffer und Transformator für Schadstoffe ist aufgrund nicht vorhandener Versiegelung sehr hoch. Niederschlagswasser kann im Boden pflanzenverfügbar gespeichert werden bzw. wird versickert und trägt zur Grundwasserneubildung bei. Laut des Amtes für Wasser, Abfall und Umwelt befindet sich im Planungsbereich (Bereich Burg) eine Altablagerung, eine mit der Nummer AL3547 erfasste Verfüllung, deren Art und Zusammensetzung nicht bekannt sind. Vermutlich handelt es sich allerdings um Schüttgut. Durch den nordöstlichen Randbereich des Teiles A verläuft die Ferngasleitung Nr. 79 (DN 800). Wasser Im direkten Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nur der Burggraben als Oberflächengewässer und im näheren Umfeld der Löschteich an Gut Bubenheim. Die nächstgelegenen Fließgewässer, Hühner- und Ellebach verlaufen etwa parallel zur Landesstraße in 1,1 km Entfernung vom Burggebäude. Der Hühnerbach in nordöstlicher, der Ellebach in südwestlicher Richtung. Im Nahbereich des Plangebietes werden noch der Fuchsgraben und der Bubenheimer Graben vom Amt für Wasser, Abfall und Umwelt genannt. Der Grundwasserflurabstand in diesem Bereich beträgt laut digitaler Bodenkarte 16 dm. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 7 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 2.2. Schutzbestimmungen Für den um die Burg Bubenheim liegenden Park mit Gehölzen ist nach § 42 c des Landschaftsgesetzes NRW eine Schutzausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil beabsichtigt. Aufgrund des noch laufenden Verfahrens wird die bestehende Veränderungssperre gem. § 22 BNatSchG i.V.m. § 42 e Absatz 3, Satz 2 LG um ein weiteres Jahr bis zum 08.01.2017 verlängert. In diesem Bereich sind jedoch keine Bau- oder Nutzungsänderungen vorgesehen. Ansonsten gilt das Gebiet nicht als besonders geschützter Teil von Natur und Landschaft im Sinne der §§ 23-30 BNatSchG. Für diese Flächen bestehen keine rechtsverbindlichen Verordnungen, die einer Bebauung oder Nutzungsänderung wie vorgesehen im Wege stehen würden. 3. Beschreibung der Maßnahme 3.1. Planung Das Bubenheimer Spieleland wurde auf der Grundlage des seit 2006 rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. L 15 im Umfeld der Burg Bubenheim entwickelt. Um die Burg mit ihren Anlagen zu erhalten und einer akzeptablen Nutzung zuzuführen, wurde dem Betreiber der Burg genehmigt gemäß § 35 Abs. 4 Ziffer 4 BauGB Nutzungsänderungen zum Betrieb von Spielespeichern und Spielräumen für Kinder durchzuführen. Die Festsetzungen im Bebauungsplan lauten „Private Grünfläche“ mit den Zweckbestimmungen „Unbefestigte Stellplatzanlage“, „Spielplatz“ und „Parkanlage“. Festgelegte Baugrenzen ermöglichen den zusätzlichen Bau eines Kassenhäuschens, einer Spielehalle und von Versorgungsräumen innerhalb der Grünfläche. Im Umfeld der Burganlage wurden großflächig Flächen gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB dargestellt, hierin ist auch der Geschützte Landschaftsbestandteil enthalten. Schließlich wird das Gelände an seinen westlichen und östlichen Grenzen von Flächen gem. § 9 (1) Nr. 25 a und b eingerahmt. Über die eigentliche Spielfläche hinaus wurde Richtung Süden eine Maisanbaufläche parallel als Labyrinth genutzt. Aufgrund der wirtschaftlich positiven Entwicklung des Spielelandes und der ebenfalls positiven Auswirkungen auf den Fremdenverkehr in der Gemeinde Nörvenich sollen Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden, um den Standort und die Einrichtung langfristig zu sichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung einzuleiten. Die nur saisonal genutzte Fläche des Maislabyrinths soll bis zur Gemeindegrenze als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz in den ständigen Spielbetrieb übernommen werden (Teil B), eine bisher schon temporär als Parkplatz genutzte Ackerfläche auf der nördlichen Fläche (Teil A) mittels eines qualifizierten Bauleitplanverfahren als Verkehrsfläche Zweckbestimmung „Privater Parkplatz“ bauleitplanerisch festgesetzt werden um darüber die städtebauliche Ausprägung der großen Parkplatzfläche und ihre Auswirkungen auf Natur und Landschaftsbild zu steuern. Der Flächennutzungsplan muss in einer 7. Änderung parallel angepasst werden. Im Einzelnen werden gegenüber dem bestehenden Rechtsplan folgende Änderungen vorgesehen: GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 8 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ - Festsetzungen zur Errichtung einer unbefestigten Stellplatzanlage. - Dauerhafte Erweiterung der Spielflächen im Bereich des bisherigen Maislabyrinths u.a. durch Festsetzung von Bauflächen. - Teilweise Umnutzung der bestehenden Stellplatzanlage zu Spielbereichen und Neuplatzierung des Kassenhäuschens. - Festsetzungen im Sinne eines Höhenkonzeptes für die Errichtung von Spielgeräten und baulichen Anlagen. - Einbeziehung der Umbaumaßnahmen an der L 327 zur Schaffung einer sicheren Fußgängerquerung. - Umnutzung des ehemaligen Güllebehälters für Sozialräume der Mitarbeiter des Spielelandes. - Nutzung eines bestehenden Gebäudes auch für Mitarbeiterwohnungen. - Outdoorspielehalle Insgesamt ist es also das Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. L 15, die aktuell rechtskräftigen Festsetzungen zu übernehmen, punktuell dort zu ändern, wo aufgrund des Betriebes der Anlagen Weiterentwicklungen und Änderungen erforderlich werden und Ergänzungen/Erweiterungen festzusetzen, um der positiven Entwicklung des Spielelandes gerecht zu werden und diese Nutzung dauerhaft zu sichern. Im Zuge der Planaufstellung wurden Lage und Größe der Stellplatzfläche verändert um den Anforderungen des Denkmalschutzes bzgl. Burg Bubenheim gerecht zu werden. 4. ÖKOLOGISCHE BEWERTUNG 4.1. Auswirkungen des B-Planes auf Natur und Landschaft /Konflikte Der Bebauungsplan bereitet einen Eingriff durch Bebauung und Nutzungsänderung vor. Die Umsetzung des B-Planes verursacht durch dauerhafte Inanspruchnahme von Biotoptypen bzw. Biotopgemengen ggf. Funktionsverluste im biotischen und abiotischen Potential. Außerdem können zusätzliche Immissionen nicht ausgeschlossen werden. Die Änderung des Bebauungsplanes wird auch Auswirkungen auf das Ortsund Landschaftsbild haben. Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes dient in erster Linie der langfristigen Sicherung der historischen Burganlage, was hier durch eine attraktive neue Nutzungen erreicht werden soll. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 9 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ Die Nutzung als Agrarflächen geht durch die Umsetzung des Bebauungsplanes verloren. Die vorgefundenen Biotoptypen haben eine geringe (Acker und teilversiegelte Flächen ohne Vegetation) Wertigkeit. Die vorhandenen Baumbiotope bleiben unberührt. Die betroffenen Ackerflächen unterliegen einer regelmäßigen mechanischen Bearbeitung und Behandlung mit Düngemitteln sowie Pestiziden. Die bewerteten Flächen bieten nur wenig Raum für eine spontane Vegetationsentwicklung da sie intensiv ackerbaulich oder als Maislabyrinth genutzt werden. Wildkräuter oder -gehölze sind nur innerhalb der angepflanzten Gehölzhecken, auf ungenutzten Randflächen und im Bereich des alten Baumbestandes an der Burg zu finden. In der Nähe aber außerhalb der Eingriffsfläche ist noch die spontane Gehölzvegetation am Bahndamm der Rurtalbahn/Bördebahn zu nennen. Das Pflanzenspektrum wird jedoch durch die interne Ausgleichsmaßnahme erweitert. Vom Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr wurde eine systematische Erfassung der Avifauna und des Feldhamsters in 2009 und 2016 vorgenommen und eine Artenschutzprüfung durchgeführt. Der Feldhamster konnte nicht nachgewiesen werden. Auf Grundlage der Erhebungen der Vogelwelt ist für das Schutzgut Fauna nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen zu rechnen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-3 BNatSchG werden nicht erfüllt. Die Parkplatznutzung stellt keine Zerstörung unersetzbarer Biotope dar. Im Umfeld ist eine Vielzahl von Ausweichhabitaten gleicher oder besserer Qualität vorhanden. Mit den vorgeschlagenen Vermeidungsauflagen, die als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden sind weder Tötungen oder Verletzungen von Tieren, noch erhebliche, populationsrelevante Störungen bzw. Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten. Im Gegenteil führen die Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Eingriffsregelung zu einer Erhöhung der biologischen Vielfalt und zu einer Anreicherung des Ackerlebensraumes. Die Planung vernichtet den „Acker“-Lebensraum durch Raseneinsaat und Schotterflächen, gleichzeitig werden 3,4 % der Ackerfläche ökologisch, teilweise im Sinne der Feldvogelarten aufgewertet. Die Funktion der entstehenden Fläche ist vor allem im Zusammenhang mit umliegenden Grünstrukturen, wie z.B. dem Gehölz am Bahndamm zu sehen. Durch die Baumaßnahme tritt keine negative Veränderung in der Zusammensetzung des Oberflächenwassers auf. Im Bereich der Flächenversiegelungen der neu festgesetzten Baugrenzen (Teil B) kann dem Bodenhaushalt nicht mehr die gleiche Wassermenge zugeführt werden wie zuvor. Das Wasser wird einem bereits vorhandenen Löschteich zugeführt um gleichzeitig die Sicherstellung von Löschwasser zu gewährleisten. Mit einer Beeinträchtigung des Grundwassers ist nicht zu rechnen da der Parkplatz in wasserdurchlässigem Material „befestigt“ wird, das Niederschlagswasser vor Ort versickern kann und dadurch die Grundwasserneubildung nicht beeinträchtigt wird. Es wird nicht in den Boden eingegriffen und nicht mit gefährlichen Stoffen gearbeitet. Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes wird großflächig landwirtschaftlich genutzter Boden in Grün- und Parkplatzfläche umgewandelt. Das bedeutet, der GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 10 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ vorher durch mechanische Bearbeitung sowie Pestizid- und Düngereinsatz ständig gestörte Boden erhält eine dauerhaft Vegetationsdecke, auch auf den geschotterten Fahrflächen wird sich diese nach einiger Zeit einstellen. Eine Beeinträchtigung entsteht durch regelmäßige Mahd, Verdichtung des Bodens durch Autoverkehr und Trittbelastung. Der Boden kann seine natürlichen Regelungs- und Pufferfunktionen zumeist erfüllen, nur die wenigen versiegelten Bereiche sind davon ausgenommen. Das hier anfallende Niederschlagswasser wird ortsnah versickert oder in den nahe gelegenen Löschteich geleitet. Die unter 5.1 angegebenen Bodenschutzmaßnahmen sind zu beachten. Aufgrund der geringen Geländereliefierung und Strukturierung der Landschaft ist diese empfindlich gegenüber raumwirksamen Hochbaumaßnahmen. Auch ist es Ziel, die Burg Bubenheim als denkmalgeschütztes Gebäude vor konkurrierenden optischen Eindrücken zu schützen. Das geplante Gebäude auf der südlichen Erweiterungsfläche wird, wie das bereits errichtete Gebäude weit entfernt von der Landesstraße zu stehen kommen damit seine optische Wirkung aus dieser Hauptblickrichtung gering bleibt. Der Bezug zum denkmalgeschützten Gebäude „Burg Bubenheim“ ist an diesem Standort auch gering. Die weiterhin geplanten Spielgeräte sind und werden höhengestaffelt angeordnet. Niedrige Höhen (max. 5 m) direkt vor der Burg, mittlere Höhen (max. 11,5 m) nahe der Straße und hoch (max. 14,0 m) an der westlichen Grenze. Beide Erweiterungsflächen werden darüber hinaus nahezu vollständig mit bodenständigen Gehölzen eingegrünt, so dass die Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die Baumaßnahmen weitgehend minimiert werden. In der UVS wird sogar davon gesprochen, dass das Landschaftsbild für den Bereich des Parkplatzes tendenziell eher profitiert da nicht der Stellplatz sondern die umgebenden Grünstrukturen wirken Trotzdem wird die Parkplatzplanung, ursprünglich auch im Nordwesten bis an die Landesstraße 327 heranreichend, mit Rücksicht auf die freie Sicht zum Baudenkmal Burg Bubenheim, ca. 80 m parallel zur Straße verschoben. 4.2. Systematik der ökologischen Bilanzierung Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes wird am deutlichsten durch das biotische Potential repräsentiert. Seine Darstellung erfolgt durch Erfassung und Bewertung der angetroffenen Biotop- und Nutzungstypen und deren Lebensraumbedeutung für Pflanzen und Tiere, wobei die Vegetation „als Bestandteil der Biozönose bei der Mehrzahl der Biotoptypen jene Struktur aufbaut, die maßgeblich über die Eignung als Habitat für bestimmte Tierarten, -gruppen oder -gesellschaften entscheiden (z.B. Wald, Gebüsch, Röhricht u.ä.)“. (Landesanstalt für Ökologie; Landschaftsentwicklung und Forstplanung (Lölf 1991, heute LANUV)). Dem Vegetationstyp = Nutzungstyp = Biotoptyp kommt damit eine Indikatorfunktion für die gesamte Lebensraumbedeutung zu. Die Einordnung der vorgefundenen Biotop- und Nutzungstypen, ihre Codes sowie die Bewertung in den Tabellen richten sich nach der NUMERISCHEN BEWERTUNG VON BIOTOPTYPEN FÜR DIE BAULEITPLANUNG IN NRW LANDESREGIERUNG NRW 2008 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 11 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ In der ersten Tabelle „Bestandserfassung“ wird der Ausgangszustand des Untersuchungsgebietes zusammenfassend ermittelt, um Ihn durch Gegenüberstellung mit dem Zustand gemäß Planfestsetzung (zweite Tabelle) in einer ökologischen Bilanz zu vergleichen. Zur Ermittlung einer evtl. zusätzlichen Kompensationsmaßnahme wird der ökologische Summen-Wert der ersten Tabelle von der der zweiten subtrahiert. Ist dieses Ergebnis im negativen Bereich so liegt ein ökologisches Defizit vor, welches durch eine zusätzliche Kompensationsmaßnahme ausgeglichen werden muss. Die Ermittlung des Biotopwertes für die Kompensation erfolgt nach dem Grundsatz der Bewertung des Eingriffs. Für den Biotopwert der Kompensationsmaßnahme wird deren Zustand nach 30 Jahren zugrunde gelegt. Dieser Zustand wird dann einem entsprechenden Biotoptyp der Biotoptypenliste zugeordnet und der zugehörige Biotopwert bestimmt. Der ökologische Wert einer Kompensationsmaßnahme ist das Resultat aus dem Biotopwert und der Flächengröße. Der bereits beplante, alte Teil des Bebauungsplanes Nr. L 15 wird neutral gewertet. PLANUNG TEILBEREICH BURG Da die Grünflächen intensiv genutzt werden, wird der Biotoptyp „Intensivrasen“ (4.5) angenommen. Die umgebenden Gehölzhecken (7.2) sind mehrreihig angelegt und werden ausgezäunt, sind jedoch durch Autoverkehr und Lärmimmissionen nur eingeschränkt ökologisch wirksam. PLANUNG TEILBEREICH PARKPLATZ Alle Auto- und Fußwege wurden als geschottert und ohne Vegetation (1.3) angerechnet, obwohl sich über die Jahre eine strapazierfähige Trittrasenvegetation einstellen wird. Stellplätze und sonstigen Grünflächen werden ebenfalls als geschotterte Intensivrasenflächen (4.5) gewertet, teilweise extensiv genutzt (4.6). Das Flächenverhältnis wird mit 50 % Intensivrasenflächen, 10 % Extensivrasenflächen und 40 % Schotterfläche angenommen. Die umgebenden und gliedernden Hecken aus Bäumen und Sträuchern (7.2) werden 1- oder mehrreihig gepflanzt und sind, je nach Lage auf- oder abgewertet. Entlang der Wildkrautflächen im Südosten und Osten werden aus Gründen des Artenschutzes nur lückige Hecken mit Sträuchern gepflanzt, die ebenfalls abgewertet werden. Die Wildkrautstreifen werden durch extensive Pflege als dauerhafte junge Brachfläche unterhalten. PLANUNG TEILBEREICH STRASSE Im Bereich der Straßenplanung werden Seitengrün und Gräben (2.2) teilweise geschottert GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 12 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 4.3. Auflistung der vorhandenen Biotoptypen Code Bezeichnung Biotopwert Auf- oder Abwertung ZUSTAND 1.1 Straße 0,0 1.3 Schotterflächen 1,0 2.2 Seitengrün und –gräben 2,0 3.1 Acker 2,0 PLANUNG 1.1 Versiegelte Fläche (Gebäude, Beläge, Straße) 0,0 1.3 Schotterflächen 1,0 2.2 Seitengrün und –gräben 2,0 4.5 Intensivrasen/Grünfläche 2,0 4.6 Extensivrasen/Nebenflächen 4,0 5.1 Wildkrautfläche/Brache 4,0 7.2 Gehölzpflanzung (Teil B) zum Feld 5,0 7.2 Gehölzpflanzung (Teil B) zur Straße 5,0 4,0 7.2 Gehölzpflanzung (Teil A), geschnitten 5,0 4,0 7.2 Gehölzpflanzung (Teil A), Sträucher lückig gepflanzt 5,0 4,0 7.2 Gehölzpflanzung 6 m breit, zum Feld 5,0 6,0 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 13 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 4.4. Ökologische Bilanzen GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 14 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 15 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 4.5. Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs (§ 6, ABS.2 Nr.2 LG NW) Lage Umfang Gemeinde Nörvenich, Gem. Binsfeld, Flur 11, Parzellen 61(tw) und 198 4.6. Art des Eingriffs Zeitlicher Ablauf ca. 7,6 ha Entzug von Ackerland Teilweise schon für Wiesenflächen und umgesetzt, Rest Zuwegungen in voraussichtlich ab 2016 Schotter Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf der Maßnahmen zum Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen (§ 6, ABS.2 Nr.3 LG NW) Lage Umfang Zeitlicher Ablauf Schutz- bzw. Ausgleichsmaßnahme PRIVATE MASSNAHMEN Gem. Binsfeld, Flur ca. 1.538 m² Spätestens in der Pflanz- 6,0 m breite Gehölzpflanzung 11, (Teil A) periode nach Einrichtung auf Flächen gem. § 9 (1) 25 a des Parkplatzes BauGB im Norden und Westen anlegen Gem. Binsfeld, Flur ca. 760 m². Spätestens in der Pflanz- 2,0 m breite lückige und 11, (Teil A) periode nach Einrichtung niedrige Strauchpflanzung auf des Parkplatzes Flächen gem. § 9 (1) 25a BauGB im Süden und Osten anlegen Gem. Binsfeld, Flur ca. 2.211 m² Parallel mit Pflanzung Wildkrautfläche/ Brache auf 11, (Teil A) der Hecke Flächen gem. § 9 (1) 25 a BauGB einrichten. Gem. Binsfeld, Flur ca. 1.934 m² Spätestens in der 6,0 bzw. 7,5 m breite, bo11, (Teil B) Pflanzperiode nach denständige Gehölzpflanzung Einrichtung der auf Flächen gem. § 9 (1) 25 a Spielefläche BauGB anlegen GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 16 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 4.7. AUSGLEICHSFORDERUNG Nach der Berechnung des Eingriffs- und Ausgleichswertes ergibt sich folgende Ausgleichsforderung: Das durch den Eingriff entstandene Defizit kann vollständig auf der Fläche des Bebauungsplanes ausgeglichen werden. Der Bestandswert von 160.322 ökologischen Einheiten wird wieder erreicht. VERMEIDUNGSMAßNAHMEN Keine Versiegelungsmaßnahmen auf der Parkplatzanlage VERMINDERUNGSMAßNAHMEN 6 m breite lebensraumtypische Gehölzpflanzung an den Rändern des Teilbereichs A : ca. 1.538 m² 2 m breite lebensraumtypische, lockere Strauchpflanzung an den Rändern des Teilbereichs A : ca. 760 m² 4 m breite Wildkraut-/Brachfläche am Teilbereich A : ca. 2.211 m² 6 bzw. 7,5 m breite lebensraumtypische Gehölzpflanzungen entlang der äußeren Grenzen des Teilbereichs B : ca. 1.934 m² Die Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs und die Pflege werden vom Antragsteller durchgeführt. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 17 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 5. LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MASSNAHMEN 5.1. Vorbeugemaßnahmen Als Vorbeugemaßnahmen, zum Abwenden von vermeidbaren Beeinträchtigungen des Landschaftsraumes und einzelner Landschaftsfaktoren sind vorgesehen: Schutz des Oberbodens Vor Baubeginn muss der Oberboden fachgerecht und in der brutfreien Zeit abgeschoben, auf Mieten gelagert und später Vorort wieder eingebaut bzw. abtransportiert und anderweitig eingesetzt werden. Lagernde Mieten sind mit Mulchmaterial abzudecken oder mit Leguminosen einzusäen. Eine Verdichtung des Bodens ist zu vermeiden. Es gelten die DIN-Norm 19 731 und für Bodenarbeiten die DIN 18 915. Schutz der Vegetationsflächen Verwiesen wird auf die DIN - Vorschrift 18 920: " Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen." Schutz der Fauna Rodungsarbeiten und Abschieben der Vegetationsdecke und Mutterbodenschicht nur in der brutfreien Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar 5.2. Lebensraumtypische Gehölzpflanzungen Teil B (Fl. gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB) Entlang der östlichen und westlichen Grenze der Erweiterungsfläche B sind 6,0 bzw. 7,5 m breite Streifen mit bodenständigen Gehölzen zu bepflanzen. Die Gesamtfläche beträgt 1.934 m². Es sind Bäume 1. Und 2. Ordnung sowie Sträucher zu verwenden. 5.2.1. Pflanzenauswahl BÄUME 1. ORDNUNG Fagus sylvatica - Rotbuche Quercus robur - Stieleiche Tilia cordata - Winterlinde Quercus petraea - Traubeneiche GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 18 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ BÄUME 2. ORDNUNG Acer campestre - Feldahorn Carpinus betulus - Hainbuche Sorbus aucuparia - Eberesche Cornus sanguinea - Hartriegel Corylus avellana - Hasel Crataegus monogyna - Weißdorn Prunus spinosa - Schlehe Rosa canina - Hundsrose Salix caprea - Salweide Viburnum opulus - Gem. Schneeball STRÄUCHER 5.2.2. Pflanzqualität Folgende Mindestqualitäten sind zu verwenden: Sträucher: Bäume: 5.2.3. 2xv., 80 /100 cm 2xv., 100/125 cm Erläuterung der Pflanzung Die Gehölze sind in einem Pflanzabstand von 1,5 x 1,5 m zu pflanzen, so dass 1 Pflanze auf 2,25 m² kommt. So sind hier ca. 860 St. Gehölze notwendig. Die 7,5 m breite Gehölzpflanzung ist 5-reihig, die 6,0 m breite 4-reihig anzulegen. Die oben stehende Pflanzenauswahlliste ist verbindlich. Die Anpflanzung ist zu schützen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu ersetzen. 5.3. Lebensraumtypische Gehölzpflanzungen Teil A (Fl. gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB) An den westlichen und nördlichen Außengrenzen des Parkplatzes sind 6 m breite, insgesamt 1.538 m² lebensraumtypische Gehölzpflanzung anzulegen. Die Pflanzung besteht aus Bäumen und Sträuchern. Die Pflanzungen sind 4-reihig anzulegen. Am Ende der Pflanzung außerhalb der Schutzzone der Gasleitung sind zwei 2 Einzelbäume 1. Ordnung anzupflanzen. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 19 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 5.3.1. Pflanzenauswahl BÄUME 1. ORDNUNG Fagus sylvatica - Rotbuche Quercus robur - Stieleiche Tilia cordata - Winterlinde Quercus petraea - Traubeneiche Acer campestre - Feldahorn Malus sylvestris - Holzapfel Prunus cerasifera - Wildpflaume Sorbus aucuparia - Vogelbeere Corylus avellana - Hasel Crataegus monogyna - Weißdorn Prunus spinosa - Schlehe Rosa canina - Hundsrose Rosa rubiginosa - Weinrose Salix caprea - Salweide Sambucus nigra - Schwarzer Holunder Viburnum opulus - Wasserschneeball BÄUME 2. ORDNUNG STRÄUCHER 5.3.2. Pflanzqualität siehe Pos. 5.2.2 2 Einzelbäume 5.3.3. Hochstamm 4xv., m.B. Stammumfang 18-20 cm Erläuterung der Pflanzung Die Bepflanzung ist vorwiegend mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, vereinzelt mit Bäumen 1. Ordnung herzustellen. Das Verhältnis von Bäumen zu Sträuchern sollte 1:10 betragen. In der nördlichen Spitze sind 2 Einzelbäume zu pflanzen. Die Gehölze sind in einem Pflanzabstand von 1,5 x 1,5 m zu pflanzen, so dass 1 Stück auf 2,25 m² kommt. Somit werden für die Pflanzung ca. 684 Gehölze benötigt. Die Bepflanzung wird 4-reihig angelegt. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 20 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 5.4. Lebensraumtypische lückige Strauchpflanzungen Teil A (Fl. gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB) An den östlichen und südlichen Außengrenzen des Parkplatzes sind im Durchschnitt 2 m breite, insgesamt 760 m² lebensraumtypische Strauchpflanzung anzulegen. Die Pflanzung besteht nur aus Sträuchern und ist im Sinne der Feldvogelarten nur lückig und 1-reihig versetzt anzulegen. 5.4.1. Pflanzenauswahl STRÄUCHER 5.4.2. Cornus sanguinea - Hartriegel Prunus spinosa - Schlehe Rosa canina - Hundsrose Rosa rubiginosa - Weinrose Pflanzqualität siehe Pos. 5.2.2 5.4.3. Erläuterung der Pflanzung Die durchschnittlich 2 m breite Bepflanzung ist vorwiegend mit niedrigen Sträuchern herzustellen. Die Gehölze sind 1-reihig versetzt in einem Pflanzabstand von 2 m zu pflanzen, so dass bei 760 m² eine Gesamtlänge von 380 m und 190 Gehölzen zustande kommt. 5.5. Lebensraumtypische Schnitthecke Teil A (Fl. gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB) An der südlichen Außengrenze des Parkplatzes (Bereich Einfahrt) ist eine 2 m breite, insgesamt 130 m² große lebensraumtypische Schnitthecke anzulegen. Die Pflanzung ist 1- oder 2-reihig anzulegen. 5.5.1. Pflanzenauswahl STRÄUCHER 5.5.2. Carpinus betulus - Hainbuche Prunus spinosa - Schlehe Crataegus monogyna - Weißdorn Pflanzqualität Heckenpflanzen GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL leichter Heister, 60-80 cm 21 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 5.5.3. Erläuterung der Pflanzung Die ca. 61 m lange Außenhecke ist 1-reihig mit 4 Pflanzen je m herzustellen, so dass 244 Gehölzen notwendig sind. 5.6. Wildkraut-/Brachflächen Teil A (Fl. gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB) An den östlichen, südlichen und teilweise westlichen Außengrenzen des Parkplatzes, zum Feld, zur Bahnstrecke der Bördebahn und an der Einfahrt hin sind insgesamt 2.211 m² Wildkrautflächen zu entwickeln. Diese stehen vorwiegend im Zusammenhang mit der lückigen Strauchpflanzung (Pos. 5.4). Die Flächen haben eine Breite von ca. 4,0 – 6,0 m. Die unterschiedlichen Breiten ergeben sich aus dem Verlauf einer unterirdischen Gasleitung. Entlang des Ackers ist die Wildkrautfläche ca. 4 m breit einzurichten. An der Zufahrt zum Parkplatz könnte auch ein Blühstreifen angelegt werden. Die Flächen sind zu Acker, Wirtschaftsweg und Parkplatzfläche hin durch einen Spanndrahtzaun bzw. Findlinge abzutrennen. 5.6.1. Erläuterung der Pflege Die Flächen sind zunächst der natürlichen Sukzession zu überlassen und im August erstmalig zu mähen. Das Mähgut ist abzutransportieren Mahd und Abtransport sind jährlich im August zu wiederholen. 5.7. Allgemeine Pflegemaßnahmen Die Gehölz- und Wildkrautflächen sind zu schützen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Pflege in der Etablierungsphase des Bestandes:  Schutz der Gehölze gegen Wildverbiss  Wässern bei Bedarf (z.B. trockene Sommer)  Nachrichten und ggf. Erneuern von Bindungen  Freischneiden der Gehölzpflanzungen von Wildkräutern in den ersten 3 Jahren. Im Bereich der Wildkrautflächen im August wenn sowieso gemäht wird  Ersatz der nach Ablauf der ersten Vegetationsperiode eingegangenen Gehölze Bestandspflege:  1 x jährliches Mähen der Wildkrautfläche im August (Pos. 5.4)  Die Wiesen-, Wildkraut- und Gehölzflächen nicht düngen oder mit Pestiziden behandeln. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 22 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 6. QUELLENVERZEICHNIS Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22. Dezember 2008 (BGBl I S. 2986) Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG) Letzte Neufassung vom 29. Juli 2009, in Kraft getreten am 1. März 2010. Minister für Umwelt-, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NordrheinWestfalen (hrsg.): Landschaftsgesetz (LG-NRW), in der Neufassung der Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2005, in Kraft getreten am 10.01.2006 –Düsseldorf Glässer, E., Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung (Hrsg.): Die naturräumliche Gliederung Deutschlands, Blatt 12/123 Köln-Aachen, Bonn-Bad Godesberg 1978 Bundesforschungsanstalt für Naturschutz und Landschaftspflege (Hrsg.):Vegetationskarte der potentiellen natürlichen Vegetation i. M. 1:200.000, Blatt Köln, Bonn-Bad Godesberg 1972 Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, NRW: Numerische Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW – Recklinghausen 2008 Büro für Ökologie und Landschaftsplanung, Hartmut Fehr: Umweltverträglichkeitsstudie zur Erweiterung des Bubenheimer Spielelandes, Stolberg 04.11.2016 Büro für Ökologie und Landschaftsplanung, Hartmut Fehr: Artenschutzrechtliche Prüfung 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans L 15 „Bubenheimer Spieleland“, Gemeinde Nörvenich, Stolberg 31.10.2016 SGP, Architekten und Stadtplaner: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nörvenich Nr. L 15 „Bubenheimer Spieleland“, i. M. 1:1.000, Bonn 2016 GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 23 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 7. FOTOS Künftige Parkplatzfläche an der L 327 mit Blick auf Burg Bubenheim; Teilbereich des künftigen Parkplatzes, die bereits heute als solcher genutzt wird. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 24 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ Geplante Querungsstelle (heute bereits eingerichtet) Maislabyrinth, das in Spielplatzfläche umgewandelt wird. GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 25 Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“ 8. PLÄNE o Bestand o Planung GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL 26