Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
4,1 MB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
18.01.17, 19:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag
zur
1. Änderung u. Erweiterung
Bebauungsplan Nörvenich Nr. L 15
“Bubenheimer Spieleland” OL Rommelsheim
vom Dezember 2016
Proj. -Nr.: 08-32
Auftraggeber:
Verfasser:
Landschaftsarchitekturbüro Reepel
Garten-, Landschafts- und Sportplatzplanung
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
Lageplan
Eingriffsbereich
Topographische Karte
Übersicht :
M 1 : 25.000
1. Änderung u. Erweiterung B-Plan L 15
„Bubenheimer Spieleland“ OL Rommelsheim
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
INHALTSVERZEICHNIS
1. VORBEMERKUNGEN
1.1.
1.2.
1.3.
1.4.
AUFGABENSTELLUNG
ANLASS
GESETZLICHE GRUNDLAGE
VORGEHENSWEISE
4
4
4
4
4
2. BESTANDSERFASSUNG
5
2.1. LAGE UND BESTANDSBESCHREIBUNG
2.2. SCHUTZBESTIMMUNGEN
5
8
3. BESCHREIBUNG DER MAßNAHME
8
3.1. PLANUNG
8
4. ÖKOLOGISCHE BEWERTUNG
9
AUSWIRKUNGEN DES B-PLANES AUF NATUR UND LANDSCHAFT /KONFLIKTE
9
SYSTEMATIK DER ÖKOLOGISCHEN BILANZIERUNG
11
13
AUFLISTUNG DER VORHANDENEN BIOTOPTYPEN
14
ÖKOLOGISCHE BILANZEN
DARSTELLUNG VON ART, UMFANG UND ZEITLICHEM ABLAUF DES EINGRIFFS
16
DARSTELLUNG VON ART, UMFANG UND ZEITLICHEM ABLAUF DER MAßNAHMEN ZUM AUSGLEICH UND
ZUM ERSATZ DER EINGRIFFSFOLGEN
16
4.7. A U S G L E I C H S F O R D E R U N G
17
4.1.
4.2.
4.3.
4.4.
4.5.
4.6.
5. LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MASSNAHMEN
18
5.1. VORBEUGEMAßNAHMEN
5.2. LEBENSRAUMTYPISCHE GEHÖLZPFLANZUNGEN TEIL B (FL. GEM. § 9 (1) NR. 25A BAUGB)
5.2.1. PFLANZENAUSWAHL
5.2.2. PFLANZQUALITÄT
5.2.3. ERLÄUTERUNG DER PFLANZUNG
5.3. LEBENSRAUMTYPISCHE GEHÖLZPFLANZUNGEN TEIL A (FL. GEM. § 9 (1) NR. 25A BAUGB)
5.3.1. PFLANZENAUSWAHL
5.3.2. PFLANZQUALITÄT
5.3.3. ERLÄUTERUNG DER PFLANZUNG
5.4. LEBENSRAUMTYPISCHE LÜCKIGE STRAUCHPFLANZUNGEN TEIL A (FL. GEM. § 9 (1) NR. 25A BAUGB)
5.4.1. PFLANZENAUSWAHL
5.4.2. PFLANZQUALITÄT
5.4.3. ERLÄUTERUNG DER PFLANZUNG
5.5. LEBENSRAUMTYPISCHE SCHNITTHECKE TEIL A (FL. GEM. § 9 (1) NR. 25A BAUGB)
5.5.1. PFLANZENAUSWAHL
5.5.2. PFLANZQUALITÄT
5.5.3. ERLÄUTERUNG DER PFLANZUNG
5.6. WILDKRAUT-/BRACHFLÄCHEN TEIL A (FL. GEM. § 9 (1) NR. 25A BAUGB)
5.6.1. ERLÄUTERUNG DER PFLEGE
5.7. ALLGEMEINE PFLEGEMAßNAHMEN
18
18
18
19
19
19
20
20
20
21
21
21
21
21
21
21
22
22
22
22
6. QUELLENVERZEICHNIS
23
7. FOTOS
24
8. PLÄNE
26
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
1.
VORBEMERKUNGEN
1.1.
Aufgabenstellung
Eingriffsbewertung sowie "Landschaftspflegerischer Fachbeitrag" zur 1. Änderung u.
Erweiterung des Bebauungsplanes Nörvenich Nr. L 15 „Bubenheimer Spieleland“ in
der Ortslage Rommelsheim.
1.2.
Anlass
Nach § 14 Abs. 1 BNatSchG sind „Veränderungen der Gestalt oder Nutzung von
Grundfläche oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung
stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des
Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich oder nachhaltig beeinträchtigen
können“ als Eingriffe definiert.
Weil der Bebauungsplan einen Eingriff durch Bebauung vorbereitet, findet die
Eingriffsregelung auf der Ebene der verbindlichen Bauleitplanung statt.
Der Bebauungsplan wird aufgestellt um den Standort und die Einrichtung des
Spielelandes mittels Erweiterungsmöglichkeiten im Rahmen der schon bestehenden
Anlage langfristig zu sichern.
1.3.
Gesetzliche Grundlage
Gesetzliche Grundlagen sind das BauGB, das BNatSchG und das LG von NRW in
ihren letztgültigen Fassungen.
1.4.
Vorgehensweise
Der erstellte "Landschaftspflegerische
Arbeitsgrundlagen:
Fachbeitrag"
basiert
auf
folgenden
1. Auswerten von Daten- und Kartenmaterial:
Lageplan Bebauungsplan
i. M. 1 : 1.000
2. Vegetationsaufnahme vom September 2009, aktualisiert in 2016
3. Besprechung und Besichtigung der Maßnahme in 2009, 2013 und 2016
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
2.
BESTANDSERFASSUNG
2.1.
Lage und Bestandsbeschreibung
Der ca. 19,3 ha große Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nörvenich Nr. L 15
„Bubenheimer Spieleland“, 1. Änderung umfasst die Flurstücke 61(tw.), 72, 197, 198
und 199 in der Flur 11, Gemarkung Binsfeld. Innerhalb des Plangebietes liegen die
Burganlage Bubenheim, das angrenzende Spieleland, inklusive Stellflächen, eine im
Süden angrenzende, bis zur Gemeindegrenze reichende Ackerfläche, die als
Maislabyrinth genutzt wird und eine Ackerfläche nördlich des Spielelandes am Bahnhof
Bubenheim. Der, die beiden Flächen verbindende Teilabschnitt der Landesstraße 327
ist ebenfalls Bestandteil des Bebauungsplangebietes da hier Querungshilfen und eine
Abbiegespur eingerichtet wurden.
Das Gebiet liegt in der offenen Feldflur an der Landesstraße 327 zwischen den Orten
Rommelsheim und Jakobwüllesheim.
Nutzung und Vegetation
Die Nutzung des Gebietes erfolgt heutzutage folgendermaßen:
Mehr als die Hälfte, ca. 56,6 % (10,9 ha) macht der bereits vorhandene
Teilbereich aus, der auch heute schon von der eigentlichen Burganlage bzw.
dem Spieleland eingenommen wird. Hier finden sich großflächig kurzrasige
Wiesenflächen und um die Burg herum, alter Baumbestand. Neben dem
Burgensemble wurde auf der Spielplatzfläche eine Indoor-Spielhalle errichtet. In
Teilen besteht hier Raum für Spontanvegetation (Dieser Teil wird neutral
gewertet)
Den zweitgrößten Teil, ca. 39,9 % (7,7 ha) machen Ackerflächen aus, wobei
die Erweiterungsfläche südlich der Burg seit Jahren parallel als Maislabyrinth
genutzt wird und die Fläche am Bahnhof teilweise heute schon als provisorischer
Parkplatz für besucherreiche Sommertage diente. Ein geschotterter Zufahrtsweg
nimmt eine Fläche von 0,5 % ein.
Ca. 3,5 % (0,7 ha) der Gesamtfläche fallen auf den Anteil des betroffenen
Straßenabschnitts.
Naturraum
Das Bearbeitungsgebiet liegt naturräumlich betrachtet am westlichen Rand der Erper
Lößplatte, die der Haupteinheit Zülpicher Börde zuzuordnen ist. Diese wiederum ist
Bestandteil der Großeinheit Niederrheinische Bucht.
Die Erper Lößplatte gilt als der eigentliche Kern der Zülpicher Börde. Das Gebiet ist
nahezu einheitlich mit Löß bedeckt, allerdings finden wir hier nur 1 - 2 m mächtige
Lößschichten, die inzwischen fast ganz entkalkt sind und als Lößlehme den
Hauptterrassenschottern aufliegen. Teilweise neigen die Braunerde- und
Parabraunerdeböden schon zur Staunässebildung, bieten jedoch insgesamt, mit
mittlerem bis hohem Nährstoffgehalt, gute Voraussetzungen für den Weizen-, Gersteund Zuckerrübenanbau.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
Klima
Das Klima innerhalb der Niederrheinischen Bucht zeichnet sich durch sehr milde
Winter und warme Sommer aus. Die Jahrestemperaturen liegen bei 9 °C, der mittlere
Jahresniederschlag liegt bei 600 mm (Minister für Umwelt, Raumordnung und
Landwirtschaft des Landes NRW, 1989).
Das Untersuchungsgebiet weist Offenlandklima auf.
Landschaftsbild
Die denkmalgeschützte Burg Bubenheim und das westlich angrenzende Gut
Bubenheim liegen in Alleinlage zwischen den Orten Rommelsheim und
Jakobwüllesheim. Durch die umgebende offene Landschaft, mit nur wenig
strukturierenden Gehölzen ist die Burganlage bzw. der umgebende alte Baumbestand
weithin sichtbar. Auch die seit einigen Jahren aktuelle Nutzung der umgebenden
Fläche als großer Spielplatz tut der Optik keinen Abbruch da der überwiegende Teil
der Spielgeräte nur eine geringe Höhe hat bzw. durch Hecken, die das gesamte
Gelände umgeben zur tiefer liegenden Straße hin abgeschirmt werden. Eine neue
Spielhalle wurde ebenfalls, weit entfernt von der Straße, in den Hintergrund gestellt.
Die intensiv ackerbaulich genutzte Umgebung, zu der auch der nördliche Teil des
Plangebietes gerechnet werden kann, wird weiterhin nur durch einzelne
Feldscheunen, die Gebäude am Bahnhof und Einzelgehölze an Verkehrswegen
gegliedert.
Potentielle natürliche Vegetation
Die heutige potentielle, natürliche Vegetation, die sich bei der Aufgabe jeglicher
Nutzung einstellen würde, ist die Gesellschaft des Maiglöckchen-PerlgrasBuchenwaldes der Niederrheinischen Bucht, stellenweise Flattergras-TraubeneichenBuchenwaldes, auf lehmigen Böden.
Die Buche (Fagus sylvatica) ist vorherrschend, mit Beimischung von Stiel- (Quercus
robur) und Traubeneiche (Quercus petraea), Hainbuche (Carpinus betulus) und
Winterlinde (Tilia cordata). Weiter vorkommende Arten in der Strauchschicht sind
Salweide (Salix caprea), Hasel (Corylus avellana), Weißdorn (Crataegus monogyna),
Hundsrose (Rosa canina), Schlehe (Prunus spinosa) und Hartriegel (Cornus sanguinea).
Biotopverbindungsfunktion
Innerhalb des Geltungsbereichs des B-Planes Nörvenich Nr. L 15 wirkt der
Gehölzbestand an der Burg als „Trittstein“ in der ausgeräumten Landschaft.
Die bereits gut etablierte linienförmige junge Gehölzpflanzung entlang des
Spielelandgeländes erfüllt ebenfalls eine gewisse Biotopverbindungsfunktion. Hier muss
allerdings die Belastung durch Straßenverkehr und Besucher berücksichtigt werden.
Fauna
Das Lebensraumpotential der Bördelandschaft mit nur wenigen hochwertigen
Gehölzstrukturen, ist nur gering.
Die ständige Störung durch Bodenbewirtschaftungsvorgänge verhindert eine
ungestörte Entwicklung. Landschaft und Nutzungsform ist in diesem Bereich sehr
homogen.
Durch das Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr wurde in 2009
und aktuell in 2016, in Abstimmung mit der Unteren Landschaftsbehörde eine
Artenschutzprüfung, vor allem im Hinblick auf Avifauna und Feldhamster durchgeführt.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
Insgesamt hat die Eingriffsfläche wohl nur eine untergeordnete Bedeutung für
Feldvögel, wenngleich sie potenziell, in Abhängigkeit von der jeweiligen Kultur für
Feldvogelarten in Frage kommt. Ausweichlebensräume sind in umfassendem Maße in
der Umgebung vorhanden.
Auf den Feldhamster wurde bei den Untersuchungen in 2009 und 2016 kein Hinweis
gefunden.
Boden
Der zumeist vorkommende Bodentyp ist eine Typische Parabraunerde. Diese ist laut
Geologischem Dienst NRW aufgrund ihrer natürlichen Fruchtbarkeit sowie Regelungsund Pufferfunktion besonders schutzwürdig.
Die oberste Bodenschicht bildet sich aus 9 – 15 dm starkem schluffigen Lehm aus Löß,
über 7 – 10 dm lehmigem Schluff (karbonathaltig) aus Löß über Kiesen und Sanden
der Terrassenablagerung.
Auf einem kleinen Teilabschnitt kommt eine Pseudogley-Parabraunerde vor, die laut
GD NRW aus denselben Gründen wie oben genannt sehr schutzwürdig ist.
Hier stehen 10 – 15 dm schluffiger Lehm aus Löß über 0 - 4 dm lehmigem Schluff,
karbonathaltig aus Löß über Kiesen, stellenweise Sand oder vereinzelt schluffigem
Lehm aus Terrassenablagerung an.
Das ökologische Leistungsvermögen beider Böden als Lebensraum für Fauna und
Flora, sowie Filter, Puffer und Transformator für Schadstoffe ist aufgrund nicht
vorhandener Versiegelung sehr hoch. Niederschlagswasser kann im Boden
pflanzenverfügbar gespeichert werden bzw. wird versickert und trägt zur
Grundwasserneubildung bei.
Laut des Amtes für Wasser, Abfall und Umwelt befindet sich im Planungsbereich
(Bereich Burg) eine Altablagerung, eine mit der Nummer AL3547 erfasste Verfüllung,
deren Art und Zusammensetzung nicht bekannt sind. Vermutlich handelt es sich
allerdings um Schüttgut.
Durch den nordöstlichen Randbereich des Teiles A verläuft die Ferngasleitung Nr. 79
(DN 800).
Wasser
Im direkten Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt nur der Burggraben als
Oberflächengewässer und im näheren Umfeld der Löschteich an Gut Bubenheim. Die
nächstgelegenen Fließgewässer, Hühner- und Ellebach verlaufen etwa parallel zur
Landesstraße in 1,1 km Entfernung vom Burggebäude. Der Hühnerbach in
nordöstlicher, der Ellebach in südwestlicher Richtung. Im Nahbereich des Plangebietes
werden noch der Fuchsgraben und der Bubenheimer Graben vom Amt für Wasser,
Abfall und Umwelt genannt.
Der Grundwasserflurabstand in diesem Bereich beträgt laut digitaler Bodenkarte
16 dm.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
2.2.
Schutzbestimmungen
Für den um die Burg Bubenheim liegenden Park mit Gehölzen ist nach § 42 c des
Landschaftsgesetzes NRW eine Schutzausweisung als geschützter Landschaftsbestandteil beabsichtigt. Aufgrund des noch laufenden Verfahrens wird die bestehende
Veränderungssperre gem. § 22 BNatSchG i.V.m. § 42 e Absatz 3, Satz 2 LG um ein
weiteres Jahr bis zum 08.01.2017 verlängert.
In diesem Bereich sind jedoch keine Bau- oder Nutzungsänderungen vorgesehen.
Ansonsten gilt das Gebiet nicht als besonders geschützter Teil von Natur und
Landschaft im Sinne der §§ 23-30 BNatSchG.
Für diese Flächen bestehen keine rechtsverbindlichen Verordnungen, die einer
Bebauung oder Nutzungsänderung wie vorgesehen im Wege stehen würden.
3.
Beschreibung der Maßnahme
3.1.
Planung
Das Bubenheimer Spieleland wurde auf der Grundlage des seit 2006 rechtskräftigen
Bebauungsplanes Nr. L 15 im Umfeld der Burg Bubenheim entwickelt.
Um die Burg mit ihren Anlagen zu erhalten und einer akzeptablen Nutzung
zuzuführen, wurde dem Betreiber der Burg genehmigt gemäß § 35 Abs. 4 Ziffer 4
BauGB Nutzungsänderungen zum Betrieb von Spielespeichern und Spielräumen für
Kinder durchzuführen.
Die Festsetzungen im Bebauungsplan lauten „Private Grünfläche“ mit den
Zweckbestimmungen „Unbefestigte Stellplatzanlage“, „Spielplatz“ und „Parkanlage“.
Festgelegte Baugrenzen ermöglichen den zusätzlichen Bau eines Kassenhäuschens,
einer Spielehalle und von Versorgungsräumen innerhalb der Grünfläche. Im Umfeld
der Burganlage wurden großflächig Flächen gem. § 9 (1) Nr. 20 BauGB dargestellt,
hierin ist auch der Geschützte Landschaftsbestandteil enthalten. Schließlich wird das
Gelände an seinen westlichen und östlichen Grenzen von Flächen gem. § 9 (1) Nr. 25
a und b eingerahmt.
Über die eigentliche Spielfläche hinaus wurde Richtung Süden eine Maisanbaufläche
parallel als Labyrinth genutzt.
Aufgrund der wirtschaftlich positiven Entwicklung des Spielelandes und der ebenfalls
positiven Auswirkungen auf den Fremdenverkehr in der Gemeinde Nörvenich sollen
Erweiterungsmöglichkeiten geschaffen werden, um den Standort und die Einrichtung
langfristig zu sichern und eine geordnete städtebauliche Entwicklung einzuleiten.
Die nur saisonal genutzte Fläche des Maislabyrinths soll bis zur Gemeindegrenze als
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz in den ständigen Spielbetrieb
übernommen werden (Teil B), eine bisher schon temporär als Parkplatz genutzte
Ackerfläche auf der nördlichen Fläche (Teil A) mittels eines qualifizierten
Bauleitplanverfahren als Verkehrsfläche Zweckbestimmung „Privater Parkplatz“
bauleitplanerisch festgesetzt werden um darüber die städtebauliche Ausprägung der
großen Parkplatzfläche und ihre Auswirkungen auf Natur und Landschaftsbild zu
steuern.
Der Flächennutzungsplan muss in einer 7. Änderung parallel angepasst werden.
Im Einzelnen werden gegenüber dem bestehenden Rechtsplan folgende Änderungen
vorgesehen:
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
-
Festsetzungen zur Errichtung einer unbefestigten Stellplatzanlage.
-
Dauerhafte Erweiterung der Spielflächen im Bereich des bisherigen
Maislabyrinths u.a. durch Festsetzung von Bauflächen.
-
Teilweise Umnutzung der bestehenden Stellplatzanlage zu Spielbereichen
und Neuplatzierung des Kassenhäuschens.
-
Festsetzungen im Sinne eines Höhenkonzeptes für die Errichtung von
Spielgeräten und baulichen Anlagen.
-
Einbeziehung der Umbaumaßnahmen an der L 327 zur Schaffung einer
sicheren Fußgängerquerung.
-
Umnutzung des ehemaligen Güllebehälters für Sozialräume der Mitarbeiter
des Spielelandes.
-
Nutzung eines bestehenden Gebäudes auch für Mitarbeiterwohnungen.
-
Outdoorspielehalle
Insgesamt ist es also das Ziel der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. L 15, die
aktuell rechtskräftigen Festsetzungen zu übernehmen, punktuell dort zu ändern, wo
aufgrund des Betriebes der Anlagen Weiterentwicklungen und Änderungen
erforderlich werden und Ergänzungen/Erweiterungen festzusetzen, um der positiven
Entwicklung des Spielelandes gerecht zu werden und diese Nutzung dauerhaft zu
sichern.
Im Zuge der Planaufstellung wurden Lage und Größe der Stellplatzfläche verändert
um den Anforderungen des Denkmalschutzes bzgl. Burg Bubenheim gerecht zu
werden.
4.
ÖKOLOGISCHE BEWERTUNG
4.1.
Auswirkungen des B-Planes auf Natur und Landschaft /Konflikte
Der Bebauungsplan bereitet einen Eingriff durch Bebauung und Nutzungsänderung
vor. Die Umsetzung des B-Planes verursacht durch dauerhafte Inanspruchnahme von
Biotoptypen bzw. Biotopgemengen ggf. Funktionsverluste im biotischen und
abiotischen Potential. Außerdem können zusätzliche Immissionen nicht ausgeschlossen
werden. Die Änderung des Bebauungsplanes wird auch Auswirkungen auf das Ortsund Landschaftsbild haben.
Die Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes dient in erster Linie der
langfristigen Sicherung der historischen Burganlage, was hier durch eine attraktive neue
Nutzungen erreicht werden soll.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
Die Nutzung als Agrarflächen geht durch die Umsetzung des Bebauungsplanes
verloren.
Die vorgefundenen Biotoptypen haben eine geringe (Acker und teilversiegelte Flächen
ohne Vegetation) Wertigkeit. Die vorhandenen Baumbiotope bleiben unberührt. Die
betroffenen Ackerflächen unterliegen einer regelmäßigen mechanischen Bearbeitung
und Behandlung mit Düngemitteln sowie Pestiziden.
Die bewerteten Flächen bieten nur wenig Raum für eine spontane
Vegetationsentwicklung da sie intensiv ackerbaulich oder als Maislabyrinth genutzt
werden. Wildkräuter oder -gehölze sind nur innerhalb der angepflanzten
Gehölzhecken, auf ungenutzten Randflächen und im Bereich des alten Baumbestandes
an der Burg zu finden. In der Nähe aber außerhalb der Eingriffsfläche ist noch die
spontane Gehölzvegetation am Bahndamm der Rurtalbahn/Bördebahn zu nennen.
Das Pflanzenspektrum wird jedoch durch die interne Ausgleichsmaßnahme erweitert.
Vom Büro für Ökologie und Landschaftsplanung Hartmut Fehr wurde eine
systematische Erfassung der Avifauna und des Feldhamsters in 2009 und 2016
vorgenommen und eine Artenschutzprüfung durchgeführt.
Der Feldhamster konnte nicht nachgewiesen werden. Auf Grundlage der Erhebungen
der Vogelwelt ist für das Schutzgut Fauna nicht mit erheblichen Beeinträchtigungen zu
rechnen. Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände gemäß § 44 Abs. 1 Nr. 1-3
BNatSchG werden nicht erfüllt. Die Parkplatznutzung stellt keine Zerstörung
unersetzbarer Biotope dar. Im Umfeld ist eine Vielzahl von Ausweichhabitaten gleicher
oder besserer Qualität vorhanden. Mit den vorgeschlagenen Vermeidungsauflagen, die
als Festsetzungen in den Bebauungsplan aufgenommen werden sind weder Tötungen
oder Verletzungen von Tieren, noch erhebliche, populationsrelevante Störungen bzw.
Zerstörungen von Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu erwarten. Im Gegenteil führen
die Ausgleichsmaßnahmen im Zuge der Eingriffsregelung zu einer Erhöhung der
biologischen Vielfalt und zu einer Anreicherung des Ackerlebensraumes.
Die Planung vernichtet den „Acker“-Lebensraum durch Raseneinsaat und
Schotterflächen, gleichzeitig werden 3,4 % der Ackerfläche ökologisch, teilweise im
Sinne der Feldvogelarten aufgewertet. Die Funktion der entstehenden Fläche ist vor
allem im Zusammenhang mit umliegenden Grünstrukturen, wie z.B. dem Gehölz am
Bahndamm zu sehen.
Durch die Baumaßnahme tritt keine negative Veränderung in der Zusammensetzung
des Oberflächenwassers auf. Im Bereich der Flächenversiegelungen der neu
festgesetzten Baugrenzen (Teil B) kann dem Bodenhaushalt nicht mehr die gleiche
Wassermenge zugeführt werden wie zuvor. Das Wasser wird einem bereits
vorhandenen Löschteich zugeführt um gleichzeitig die Sicherstellung von Löschwasser
zu gewährleisten.
Mit einer Beeinträchtigung des Grundwassers ist nicht zu rechnen da der Parkplatz in
wasserdurchlässigem Material „befestigt“ wird, das Niederschlagswasser vor Ort
versickern kann und dadurch die Grundwasserneubildung nicht beeinträchtigt wird.
Es wird nicht in den Boden eingegriffen und nicht mit gefährlichen Stoffen gearbeitet.
Durch die Umsetzung des Bebauungsplanes wird großflächig landwirtschaftlich
genutzter Boden in Grün- und Parkplatzfläche umgewandelt. Das bedeutet, der
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
vorher durch mechanische Bearbeitung sowie Pestizid- und Düngereinsatz ständig
gestörte Boden erhält eine dauerhaft Vegetationsdecke, auch auf den geschotterten
Fahrflächen wird sich diese nach einiger Zeit einstellen. Eine Beeinträchtigung entsteht
durch regelmäßige Mahd, Verdichtung des Bodens durch Autoverkehr und
Trittbelastung. Der Boden kann seine natürlichen Regelungs- und Pufferfunktionen
zumeist erfüllen, nur die wenigen versiegelten Bereiche sind davon ausgenommen.
Das hier anfallende Niederschlagswasser wird ortsnah versickert oder in den nahe
gelegenen Löschteich geleitet.
Die unter 5.1 angegebenen Bodenschutzmaßnahmen sind zu beachten.
Aufgrund der geringen Geländereliefierung und Strukturierung der Landschaft ist diese
empfindlich gegenüber raumwirksamen Hochbaumaßnahmen. Auch ist es Ziel, die
Burg Bubenheim als denkmalgeschütztes Gebäude vor konkurrierenden optischen
Eindrücken zu schützen.
Das geplante Gebäude auf der südlichen Erweiterungsfläche wird, wie das bereits
errichtete Gebäude weit entfernt von der Landesstraße zu stehen kommen damit
seine optische Wirkung aus dieser Hauptblickrichtung gering bleibt. Der Bezug zum
denkmalgeschützten Gebäude „Burg Bubenheim“ ist an diesem Standort auch gering.
Die weiterhin geplanten Spielgeräte sind und werden höhengestaffelt angeordnet.
Niedrige Höhen (max. 5 m) direkt vor der Burg, mittlere Höhen (max. 11,5 m) nahe
der Straße und hoch (max. 14,0 m) an der westlichen Grenze.
Beide Erweiterungsflächen werden darüber hinaus nahezu vollständig mit
bodenständigen Gehölzen eingegrünt, so dass die Auswirkungen auf das Landschaftsbild durch die Baumaßnahmen weitgehend minimiert werden.
In der UVS wird sogar davon gesprochen, dass das Landschaftsbild für den Bereich des
Parkplatzes tendenziell eher profitiert da nicht der Stellplatz sondern die umgebenden
Grünstrukturen wirken
Trotzdem wird die Parkplatzplanung, ursprünglich auch im Nordwesten bis an die
Landesstraße 327 heranreichend, mit Rücksicht auf die freie Sicht zum Baudenkmal
Burg Bubenheim, ca. 80 m parallel zur Straße verschoben.
4.2.
Systematik der ökologischen Bilanzierung
Die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes wird am deutlichsten durch das biotische
Potential repräsentiert. Seine Darstellung erfolgt durch Erfassung und Bewertung der
angetroffenen Biotop- und Nutzungstypen und deren Lebensraumbedeutung für
Pflanzen und Tiere, wobei die Vegetation „als Bestandteil der Biozönose bei der
Mehrzahl der Biotoptypen jene Struktur aufbaut, die maßgeblich über die Eignung als
Habitat für bestimmte Tierarten, -gruppen oder -gesellschaften entscheiden (z.B.
Wald, Gebüsch, Röhricht u.ä.)“. (Landesanstalt für Ökologie; Landschaftsentwicklung
und Forstplanung (Lölf 1991, heute LANUV)). Dem Vegetationstyp = Nutzungstyp =
Biotoptyp kommt damit eine Indikatorfunktion für die gesamte Lebensraumbedeutung
zu.
Die Einordnung der vorgefundenen Biotop- und Nutzungstypen, ihre Codes sowie
die Bewertung in den Tabellen richten sich nach der
NUMERISCHEN BEWERTUNG VON BIOTOPTYPEN
FÜR DIE BAULEITPLANUNG IN NRW
LANDESREGIERUNG NRW 2008
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
In der ersten Tabelle „Bestandserfassung“ wird der Ausgangszustand des
Untersuchungsgebietes zusammenfassend ermittelt, um Ihn durch Gegenüberstellung
mit dem Zustand gemäß Planfestsetzung (zweite Tabelle) in einer ökologischen Bilanz
zu vergleichen.
Zur Ermittlung einer evtl. zusätzlichen Kompensationsmaßnahme wird der
ökologische Summen-Wert der ersten Tabelle von der der zweiten subtrahiert. Ist
dieses Ergebnis im negativen Bereich so liegt ein ökologisches Defizit vor, welches
durch eine zusätzliche Kompensationsmaßnahme ausgeglichen werden muss.
Die Ermittlung des Biotopwertes für die Kompensation erfolgt nach dem Grundsatz
der Bewertung des Eingriffs. Für den Biotopwert der Kompensationsmaßnahme wird
deren Zustand nach 30 Jahren zugrunde gelegt. Dieser Zustand wird dann einem
entsprechenden Biotoptyp der Biotoptypenliste zugeordnet und der zugehörige
Biotopwert bestimmt. Der ökologische Wert einer Kompensationsmaßnahme ist das
Resultat aus dem Biotopwert und der Flächengröße.
Der bereits beplante, alte Teil des Bebauungsplanes Nr. L 15 wird neutral gewertet.
PLANUNG TEILBEREICH BURG
Da die Grünflächen intensiv genutzt werden, wird der Biotoptyp „Intensivrasen“ (4.5)
angenommen. Die umgebenden Gehölzhecken (7.2) sind mehrreihig angelegt und
werden ausgezäunt, sind jedoch durch Autoverkehr und Lärmimmissionen nur
eingeschränkt ökologisch wirksam.
PLANUNG TEILBEREICH PARKPLATZ
Alle Auto- und Fußwege wurden als geschottert und ohne Vegetation (1.3)
angerechnet, obwohl sich über die Jahre eine strapazierfähige Trittrasenvegetation
einstellen wird. Stellplätze und sonstigen Grünflächen werden ebenfalls als
geschotterte Intensivrasenflächen (4.5) gewertet, teilweise extensiv genutzt (4.6). Das
Flächenverhältnis wird mit 50 % Intensivrasenflächen, 10 % Extensivrasenflächen und
40 % Schotterfläche angenommen.
Die umgebenden und gliedernden Hecken aus Bäumen und Sträuchern (7.2) werden
1- oder mehrreihig gepflanzt und sind, je nach Lage auf- oder abgewertet. Entlang der
Wildkrautflächen im Südosten und Osten werden aus Gründen des Artenschutzes nur
lückige Hecken mit Sträuchern gepflanzt, die ebenfalls abgewertet werden.
Die Wildkrautstreifen werden durch extensive Pflege als dauerhafte junge Brachfläche
unterhalten.
PLANUNG TEILBEREICH STRASSE
Im Bereich der Straßenplanung werden Seitengrün und Gräben (2.2) teilweise
geschottert
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
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Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
4.3.
Auflistung der vorhandenen Biotoptypen
Code
Bezeichnung
Biotopwert
Auf- oder Abwertung
ZUSTAND
1.1
Straße
0,0
1.3
Schotterflächen
1,0
2.2
Seitengrün und –gräben
2,0
3.1
Acker
2,0
PLANUNG
1.1
Versiegelte Fläche (Gebäude, Beläge, Straße)
0,0
1.3
Schotterflächen
1,0
2.2
Seitengrün und –gräben
2,0
4.5
Intensivrasen/Grünfläche
2,0
4.6
Extensivrasen/Nebenflächen
4,0
5.1
Wildkrautfläche/Brache
4,0
7.2
Gehölzpflanzung (Teil B) zum Feld
5,0
7.2
Gehölzpflanzung (Teil B) zur Straße
5,0
4,0
7.2
Gehölzpflanzung (Teil A), geschnitten
5,0
4,0
7.2
Gehölzpflanzung (Teil A), Sträucher lückig gepflanzt
5,0
4,0
7.2
Gehölzpflanzung 6 m breit, zum Feld
5,0
6,0
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
13
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
4.4.
Ökologische Bilanzen
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
14
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
15
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
4.5.
Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf des Eingriffs
(§ 6, ABS.2 Nr.2 LG NW)
Lage
Umfang
Gemeinde Nörvenich,
Gem. Binsfeld, Flur 11,
Parzellen 61(tw) und 198
4.6.
Art des Eingriffs
Zeitlicher Ablauf
ca. 7,6 ha Entzug von Ackerland Teilweise schon
für Wiesenflächen und umgesetzt, Rest
Zuwegungen in
voraussichtlich ab 2016
Schotter
Darstellung von Art, Umfang und zeitlichem Ablauf der Maßnahmen zum
Ausgleich und zum Ersatz der Eingriffsfolgen
(§ 6, ABS.2 Nr.3 LG NW)
Lage
Umfang
Zeitlicher Ablauf
Schutz- bzw. Ausgleichsmaßnahme
PRIVATE MASSNAHMEN
Gem. Binsfeld, Flur
ca. 1.538 m² Spätestens in der Pflanz- 6,0 m breite Gehölzpflanzung
11, (Teil A)
periode nach Einrichtung auf Flächen gem. § 9 (1) 25 a
des Parkplatzes BauGB im Norden und
Westen anlegen
Gem. Binsfeld, Flur
ca. 760 m². Spätestens in der Pflanz- 2,0 m breite lückige und
11, (Teil A)
periode nach Einrichtung niedrige Strauchpflanzung auf
des Parkplatzes Flächen gem. § 9 (1) 25a
BauGB im Süden und Osten
anlegen
Gem. Binsfeld, Flur
ca. 2.211 m²
Parallel mit Pflanzung Wildkrautfläche/ Brache auf
11, (Teil A)
der Hecke Flächen gem. § 9 (1) 25 a
BauGB einrichten.
Gem. Binsfeld, Flur
ca. 1.934 m²
Spätestens in der 6,0 bzw. 7,5 m breite, bo11, (Teil B)
Pflanzperiode nach denständige Gehölzpflanzung
Einrichtung der auf Flächen gem. § 9 (1) 25 a
Spielefläche BauGB anlegen
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
16
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
4.7.
AUSGLEICHSFORDERUNG
Nach der Berechnung des Eingriffs- und Ausgleichswertes ergibt sich
folgende Ausgleichsforderung:
Das durch den Eingriff entstandene Defizit kann vollständig auf der Fläche des
Bebauungsplanes ausgeglichen werden.
Der Bestandswert von 160.322 ökologischen Einheiten wird wieder erreicht.
VERMEIDUNGSMAßNAHMEN
Keine Versiegelungsmaßnahmen auf der Parkplatzanlage
VERMINDERUNGSMAßNAHMEN
6 m breite lebensraumtypische Gehölzpflanzung
an den Rändern des Teilbereichs A
:
ca. 1.538 m²
2 m breite lebensraumtypische, lockere
Strauchpflanzung an den Rändern des Teilbereichs A
:
ca. 760 m²
4 m breite Wildkraut-/Brachfläche am Teilbereich A
:
ca. 2.211 m²
6 bzw. 7,5 m breite lebensraumtypische
Gehölzpflanzungen entlang der äußeren Grenzen
des Teilbereichs B
:
ca. 1.934 m²
Die Maßnahmen zur Kompensation des Eingriffs und die Pflege werden vom
Antragsteller durchgeführt.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
17
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
5.
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHE MASSNAHMEN
5.1.
Vorbeugemaßnahmen
Als Vorbeugemaßnahmen, zum Abwenden von vermeidbaren Beeinträchtigungen des
Landschaftsraumes und einzelner Landschaftsfaktoren sind vorgesehen:
Schutz des Oberbodens
Vor Baubeginn muss der Oberboden fachgerecht und in der brutfreien Zeit
abgeschoben, auf Mieten gelagert und später Vorort wieder eingebaut bzw.
abtransportiert und anderweitig eingesetzt werden. Lagernde Mieten sind mit
Mulchmaterial abzudecken oder mit Leguminosen einzusäen.
Eine Verdichtung des Bodens ist zu vermeiden.
Es gelten die DIN-Norm 19 731 und für Bodenarbeiten die DIN 18 915.
Schutz der Vegetationsflächen
Verwiesen wird auf die DIN - Vorschrift 18 920: " Schutz von Bäumen, Pflanzbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen."
Schutz der Fauna
Rodungsarbeiten und Abschieben der Vegetationsdecke und Mutterbodenschicht nur
in der brutfreien Zeit zwischen Anfang Oktober und Ende Februar
5.2.
Lebensraumtypische Gehölzpflanzungen Teil B (Fl. gem. § 9 (1) Nr. 25a
BauGB)
Entlang der östlichen und westlichen Grenze der Erweiterungsfläche B sind 6,0 bzw.
7,5 m breite Streifen mit bodenständigen Gehölzen zu bepflanzen. Die Gesamtfläche
beträgt 1.934 m². Es sind Bäume 1. Und 2. Ordnung sowie Sträucher zu verwenden.
5.2.1.
Pflanzenauswahl
BÄUME 1. ORDNUNG
Fagus sylvatica
-
Rotbuche
Quercus robur
-
Stieleiche
Tilia cordata
-
Winterlinde
Quercus petraea
-
Traubeneiche
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
18
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
BÄUME 2. ORDNUNG
Acer campestre
-
Feldahorn
Carpinus betulus
-
Hainbuche
Sorbus aucuparia
-
Eberesche
Cornus sanguinea
-
Hartriegel
Corylus avellana
-
Hasel
Crataegus monogyna
-
Weißdorn
Prunus spinosa
-
Schlehe
Rosa canina
-
Hundsrose
Salix caprea
-
Salweide
Viburnum opulus
-
Gem. Schneeball
STRÄUCHER
5.2.2.
Pflanzqualität
Folgende Mindestqualitäten sind zu verwenden:
Sträucher:
Bäume:
5.2.3.
2xv., 80 /100 cm
2xv., 100/125 cm
Erläuterung der Pflanzung
Die Gehölze sind in einem Pflanzabstand von 1,5 x 1,5 m zu pflanzen, so dass
1 Pflanze auf 2,25 m² kommt. So sind hier ca. 860 St. Gehölze notwendig.
Die 7,5 m breite Gehölzpflanzung ist 5-reihig, die 6,0 m breite 4-reihig anzulegen.
Die oben stehende Pflanzenauswahlliste ist verbindlich.
Die Anpflanzung ist zu schützen, zu pflegen und dauerhaft zu erhalten. Ausfälle sind zu
ersetzen.
5.3.
Lebensraumtypische Gehölzpflanzungen Teil A (Fl. gem. § 9 (1) Nr. 25a
BauGB)
An den westlichen und nördlichen Außengrenzen des Parkplatzes sind 6 m breite,
insgesamt 1.538 m² lebensraumtypische Gehölzpflanzung anzulegen. Die Pflanzung
besteht aus Bäumen und Sträuchern. Die Pflanzungen sind 4-reihig anzulegen. Am
Ende der Pflanzung außerhalb der Schutzzone der Gasleitung sind zwei 2 Einzelbäume
1. Ordnung anzupflanzen.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
19
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
5.3.1.
Pflanzenauswahl
BÄUME 1. ORDNUNG
Fagus sylvatica
-
Rotbuche
Quercus robur
-
Stieleiche
Tilia cordata
-
Winterlinde
Quercus petraea
-
Traubeneiche
Acer campestre
-
Feldahorn
Malus sylvestris
-
Holzapfel
Prunus cerasifera
-
Wildpflaume
Sorbus aucuparia
-
Vogelbeere
Corylus avellana
-
Hasel
Crataegus monogyna
-
Weißdorn
Prunus spinosa
-
Schlehe
Rosa canina
-
Hundsrose
Rosa rubiginosa
-
Weinrose
Salix caprea
-
Salweide
Sambucus nigra
-
Schwarzer Holunder
Viburnum opulus
-
Wasserschneeball
BÄUME 2. ORDNUNG
STRÄUCHER
5.3.2.
Pflanzqualität
siehe Pos. 5.2.2
2 Einzelbäume
5.3.3.
Hochstamm 4xv., m.B. Stammumfang 18-20 cm
Erläuterung der Pflanzung
Die Bepflanzung ist vorwiegend mit Sträuchern und Bäumen 2. Ordnung, vereinzelt
mit Bäumen 1. Ordnung herzustellen. Das Verhältnis von Bäumen zu Sträuchern sollte
1:10 betragen. In der nördlichen Spitze sind 2 Einzelbäume zu pflanzen.
Die Gehölze sind in einem Pflanzabstand von 1,5 x 1,5 m zu pflanzen, so dass 1 Stück
auf 2,25 m² kommt. Somit werden für die Pflanzung ca. 684 Gehölze benötigt. Die
Bepflanzung wird 4-reihig angelegt.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
20
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
5.4.
Lebensraumtypische lückige Strauchpflanzungen Teil A (Fl. gem. § 9 (1) Nr.
25a BauGB)
An den östlichen und südlichen Außengrenzen des Parkplatzes sind im Durchschnitt
2 m breite, insgesamt 760 m² lebensraumtypische Strauchpflanzung anzulegen. Die
Pflanzung besteht nur aus Sträuchern und ist im Sinne der Feldvogelarten nur lückig
und 1-reihig versetzt anzulegen.
5.4.1.
Pflanzenauswahl
STRÄUCHER
5.4.2.
Cornus sanguinea
-
Hartriegel
Prunus spinosa
-
Schlehe
Rosa canina
-
Hundsrose
Rosa rubiginosa
-
Weinrose
Pflanzqualität
siehe Pos. 5.2.2
5.4.3.
Erläuterung der Pflanzung
Die durchschnittlich 2 m breite Bepflanzung ist vorwiegend mit niedrigen Sträuchern
herzustellen.
Die Gehölze sind 1-reihig versetzt in einem Pflanzabstand von 2 m zu pflanzen, so
dass bei 760 m² eine Gesamtlänge von 380 m und 190 Gehölzen zustande kommt.
5.5.
Lebensraumtypische Schnitthecke Teil A (Fl. gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB)
An der südlichen Außengrenze des Parkplatzes (Bereich Einfahrt) ist eine 2 m breite,
insgesamt 130 m² große lebensraumtypische Schnitthecke anzulegen. Die Pflanzung ist
1- oder 2-reihig anzulegen.
5.5.1.
Pflanzenauswahl
STRÄUCHER
5.5.2.
Carpinus betulus
-
Hainbuche
Prunus spinosa
-
Schlehe
Crataegus monogyna
-
Weißdorn
Pflanzqualität
Heckenpflanzen
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leichter Heister, 60-80 cm
21
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
5.5.3.
Erläuterung der Pflanzung
Die ca. 61 m lange Außenhecke ist 1-reihig mit 4 Pflanzen je m herzustellen, so dass
244 Gehölzen notwendig sind.
5.6.
Wildkraut-/Brachflächen Teil A (Fl. gem. § 9 (1) Nr. 25a BauGB)
An den östlichen, südlichen und teilweise westlichen Außengrenzen des Parkplatzes,
zum Feld, zur Bahnstrecke der Bördebahn und an der Einfahrt hin sind insgesamt
2.211 m² Wildkrautflächen zu entwickeln. Diese stehen vorwiegend im Zusammenhang mit der lückigen Strauchpflanzung (Pos. 5.4).
Die Flächen haben eine Breite von ca. 4,0 – 6,0 m. Die unterschiedlichen Breiten
ergeben sich aus dem Verlauf einer unterirdischen Gasleitung. Entlang des Ackers ist
die Wildkrautfläche ca. 4 m breit einzurichten. An der Zufahrt zum Parkplatz könnte
auch ein Blühstreifen angelegt werden.
Die Flächen sind zu Acker, Wirtschaftsweg und Parkplatzfläche hin durch einen
Spanndrahtzaun bzw. Findlinge abzutrennen.
5.6.1.
Erläuterung der Pflege
Die Flächen sind zunächst der natürlichen Sukzession zu überlassen und im August
erstmalig zu mähen. Das Mähgut ist abzutransportieren
Mahd und Abtransport sind jährlich im August zu wiederholen.
5.7.
Allgemeine Pflegemaßnahmen
Die Gehölz- und Wildkrautflächen sind zu schützen, zu pflegen und dauerhaft zu
erhalten.
Pflege in der Etablierungsphase des Bestandes:
Schutz der Gehölze gegen Wildverbiss
Wässern bei Bedarf (z.B. trockene Sommer)
Nachrichten und ggf. Erneuern von Bindungen
Freischneiden der Gehölzpflanzungen von Wildkräutern in den ersten 3 Jahren. Im
Bereich der Wildkrautflächen im August wenn sowieso gemäht wird
Ersatz der nach Ablauf der ersten Vegetationsperiode eingegangenen Gehölze
Bestandspflege:
1 x jährliches Mähen der Wildkrautfläche im August (Pos. 5.4)
Die Wiesen-, Wildkraut- und Gehölzflächen nicht düngen oder mit Pestiziden
behandeln.
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
22
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
6.
QUELLENVERZEICHNIS
Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 22.
Dezember 2008 (BGBl I S. 2986)
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz-BNatSchG)
Letzte Neufassung vom 29. Juli 2009, in Kraft getreten am 1. März 2010.
Minister für Umwelt-, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes NordrheinWestfalen (hrsg.): Landschaftsgesetz (LG-NRW), in der Neufassung der
Bekanntmachung vom 21. Juli 2000, zuletzt geändert durch Gesetz vom 15.12.2005,
in Kraft getreten am 10.01.2006 –Düsseldorf
Glässer, E., Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung (Hrsg.): Die
naturräumliche Gliederung Deutschlands, Blatt 12/123 Köln-Aachen, Bonn-Bad
Godesberg 1978
Bundesforschungsanstalt
für
Naturschutz
und
Landschaftspflege
(Hrsg.):Vegetationskarte der potentiellen natürlichen Vegetation i. M. 1:200.000, Blatt
Köln, Bonn-Bad Godesberg 1972
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz, NRW: Numerische
Bewertung von Biotoptypen für die Bauleitplanung in NRW – Recklinghausen 2008
Büro
für
Ökologie
und
Landschaftsplanung,
Hartmut
Fehr:
Umweltverträglichkeitsstudie zur Erweiterung des Bubenheimer Spielelandes, Stolberg
04.11.2016
Büro für Ökologie und Landschaftsplanung, Hartmut Fehr: Artenschutzrechtliche
Prüfung 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans L 15 „Bubenheimer
Spieleland“, Gemeinde Nörvenich, Stolberg 31.10.2016
SGP, Architekten und Stadtplaner: 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes
Nörvenich Nr. L 15 „Bubenheimer Spieleland“, i. M. 1:1.000, Bonn 2016
GARTEN- UND LANDSCHAFTSARCHITEKTEN REEPEL
23
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
7.
FOTOS
Künftige Parkplatzfläche an der L 327 mit Blick auf Burg Bubenheim;
Teilbereich des künftigen Parkplatzes, die bereits heute als solcher genutzt wird.
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24
Landschaftspflegerischer Fachbeitrag zur 1. Änderung des B-Planes Nörvenich L 15, „Bubenheimer Spieleland“
Geplante Querungsstelle (heute bereits eingerichtet)
Maislabyrinth, das in Spielplatzfläche umgewandelt wird.
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25
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8.
PLÄNE
o Bestand
o Planung
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26