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Beschlussvorlage (Beitritt der kommunalen Gebietskörperschaften NRW zur d-NRW AöR)

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
134 kB
Datum
06.04.2017
Erstellt
29.03.17, 19:06
Aktualisiert
29.03.17, 19:06
Beschlussvorlage (Beitritt der kommunalen Gebietskörperschaften NRW zur d-NRW AöR)

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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 379/2017 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: IT Sachbearbeiter: Wolfgang Patt vom 22.03.2017 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 06.04.2017 06.04.2017 Beitritt der kommunalen Gebietskörperschaften NRW zur d-NRW AöR I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung Kostenstelle:111091 (IT) Sachkonto: 549902 II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) Mit Schreiben vom 01.03.2017 (siehe Anlage) informiert die kdvz Rhein-Erft-Rur über den Beitritt der kommunalen Gebietskörperschaften NRW zur d-NRW AöR und empfiehlt ihren Verbandsmitgliedern angesichts der zukünftig wachsenden Bedeutung der kommunal-staatlichen Zusammenarbeit – auch aufgrund des E-Government-Gesetzes NRW - den Beitritt als Mitglied und kommunaler Träger von d-NRW. Die Mitträger der d-NRW AöR bringen sich gemeinsam mit dem Land NRW in die weitere Entwicklung kommunal-staatlichen E-Governments in Nordrhein-Westfalen ein und haben die Möglichkeit, zukunftsweisende IT-Lösungen gemeinsam zu entwickeln und zu betreiben. Kosten: Beitretende Gemeinden, Städte, Kreise und Landschaftsverbände entrichten eine einmalige Stammkapitaleinlage in Höhe von 1.000 Euro. Im Falle einer späteren Kündigung wird den Mitträgern das eingebrachte Stammkapital unverzinslich erstattet. III: Beschlussvorschlag: Der Rat beschliesst den Beitritt als Mitglied der Gemeinde Nörvenich und kommunaler Träger von d-NRW. Die Verwaltung wird beauftragt, alle notwendigen Schritte in die Wege zu leiten.