Daten
Kommune
Nörvenich
Größe
199 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
25.01.17, 19:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Gemeinde Nörvenich
Vorlagen-Nr.: 345/2017
Der Bürgermeister
(Legislaturperiode 2014-2020)
HSG: 60
Sachbearbeiter:
vom 13.01.2017
Beschlussvorlage
- öffentlicher Teil An den
Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss
Rat
26.01.2017
09.02.2017
Reaktivierung der Bördebahn im Bereich der Strecke Düren – Euskirchen
hier: Entscheidung über die zukünftige Anzahl Bahnübergänge
I.
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Die Vorlage berührt den Etat im Ergebnisplan / Finanzplan
II.
Sachdarstellung:
(bisherige Erläuterungen)
In seiner Sitzung vom 02.06.2016 hat der Rat der Gemeinde Nörvenich beschlossen die
Reaktivierung der Bördebahnstrecke Düren – Euskirchen zu unterstützen. Dies bezüglich wird auf
die Vorlage 239/2016 samt Anlagen und die Niederschrift der Ratssitzung vom 02.06.2016
verwiesen.
Im Bereich der Gemeinde Nörvenich gibt es drei Feldwegbahnübergänge, die bis zur Aufnahme
des Vorlaufbetriebes technisch gesichert werden müssen. Als Straßenbaulastträger muss die
Gemeinde einen Teil der hierzu notwendigen Kosten tragen.
Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Kosten durch Aufhebung von Feldweg-Bahnübergängen
einzusparen. Nach einer ersten groben Einschätzung der BTG des Kreises Düren, könnten die
Kosten für die Sicherung der drei „Feldbahnübergänge“ pro Bahnübergang etwa 55.000 €
betragen. Nach Einschätzung der BTG, könnten davon 70% aus dem Förderprogramm KomStra
gefördert werden. Neben der Erfüllung der Fördervoraussetzungen müssten dafür aber auch
innerhalb des Förderprogrammes noch Mittel zur Verfügung stehen. Hierzu erhielt die Gemeinde
Nörvenich von der Bezirksregierung Köln die Auskunft, dass derzeit keine Mittel in diesem
Programm mehr verfügbar sind. Entsprechende Dokumentation ist beigefügt. Wie dies in der
Zukunft aussehen wird, vermag derzeit nicht prognostiziert zu werden.
Nach derzeitigem Sachstand ist somit davon auszugehen, dass die Sicherung eines
Bahnüberganges etwa 55.000 € kosten könnte und jeder aufgegebene Übergang entsprechend
55.000 € einsparen würde.
Um zu prüfen, ob dies möglich ist, fand am 10.11.2016 fand ein Ortstermin mit Vertretern der
Landwirtschaft und dem Ortsvorsteher von Binsfeld statt. Über diesen Ortstermin wurde ein
Aktenvermerk gefertigt, welcher der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Im Ergebnis wurde mit den
Anwesenden Einigkeit erzielt, dass der Bahnübergang Nr. 6 in Verlängerung des Mühlenweges für
Zwecke der Landwirtschaft entbehrlich ist.
Zwischenzeitlich erreichte die Verwaltung Protest hinsichtlich einer möglichen Schließung des
Bahnüberganges. Die Email der Beschwerdeführerin ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage
beigefügt.
Weiterhin erreichte die Verwaltung die Sachdarstellung eines Sachkundigen Bürgers, der den
Umfang der geplanten Sicherungsmaßnahmen in Zweifel zieht. Der Sachvortrag des
Sachkundigen Bürgers unter Berufung auf die Forderungen der Eisenbahnbau- und
Betriebsordnung ist in der Sache auch richtig, was jedoch in der Praxis nicht bedeutet, dass
geringere als die derzeit geplanten Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden können.
In einem Gespräch mit dem Geschäftsführer der Rurtalbahn, Herbert Häner, hat dieser dem
Bürgermeister erläutert, dass die Rurtalbahn mit der Landeseisenbahnverwaltung jeden einzelnen
Übergang in Augenschein nehmen wird und dabei nach pflichtgemäßem Ermessen und unter
Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen festlegen
wird. Angesichts einer aus wirtschaftlichen Gründen geplanten Fahrtgeschwindigkeit von rund 80
Km/h, würde eine nur einfache Absicherung zu hohen Auflagen hinsichtlich weiträumig
freizuhaltender Sichtdreiecke führen müssen. Diese sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf
Privatbesitz erstreckenden Sichtdreiecke wären von Bewuchs freizuhalten und die
entsprechenden Verpflichtungen/Rechte wären durch Grundbucheintrag zu sichern. Damit ist eine
kostengünstigere Alternative nicht völlig ausgeschlossen, jedoch angesichts der damit
verbundenen Probleme keine sehr attraktive Alternative. Eine diesbezügliche Festlegung wird bei
der Begehung des Betreibers mit der Landeseisenbahnverwaltung getroffen werden.
Der Rat der Gemeinde Nörvenich möge nun auf Basis der vorliegenden Informationen
entscheiden, ob auf einen der drei „Feldbahnübergänge“ verzichtet werden kann. Aus dem
Ortstermin mit der Landwirtschaft und dem Ortsvorsteher ergab sich Konsens hinsichtlich der
Schließung de Bahnüberganges Nr. 6.
III:
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Bahnübergang Nr. 6 bei einer
Reaktivierung der Bördebahnstrecke entfallen zu lassen. Die Verwaltung wird zudem
beauftragt, dem Kreis Düren mitzuteilen, dass die 70%-Förderung für die Unterstützung des
Projektes durch die Gemeinde Nörvenich essentiell wichtig ist und der Kreis
dementsprechend möglichst frühzeitig im Verfahren eine Klärung herbeiführen möge.
Alternativer Beschlussvorschlag:
Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, alle auf dem Gemeindegebiet bestehenden
Bahnübergänge auch bei einer Aktivierung der Bördebahn erhalten zu wollen und als
Träger der Straßenbaulast die mit dieser Entscheidung verbundenen Kosten zu tragen,
soweit tatsächlich nur eine 30%-Eigenbeteiligung und eine 70%-Förderung erfolgt. Die
Verwaltung wird zudem beauftragt, dem Kreis Düren mitzuteilen, dass die 70%-Förderung
für die Unterstützung des Projektes durch die Gemeinde Nörvenich essentiell wichtig ist
und der Kreis dementsprechend möglichst frühzeitig im Verfahren eine Klärung
herbeiführen möge.