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Beschlussvorlage (Reaktivierung der Bördebahn im Bereich der Strecke Düren – Euskirchen hier: Entscheidung über die zukünftige Anzahl Bahnübergänge )

Daten

Kommune
Nörvenich
Größe
199 kB
Datum
09.02.2017
Erstellt
18.01.17, 19:07
Aktualisiert
25.01.17, 19:05
Beschlussvorlage (Reaktivierung der Bördebahn im Bereich der Strecke Düren – Euskirchen
hier: Entscheidung über die zukünftige Anzahl Bahnübergänge
) Beschlussvorlage (Reaktivierung der Bördebahn im Bereich der Strecke Düren – Euskirchen
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Inhalt der Datei

Gemeinde Nörvenich Vorlagen-Nr.: 345/2017 Der Bürgermeister (Legislaturperiode 2014-2020) HSG: 60 Sachbearbeiter: vom 13.01.2017 Beschlussvorlage - öffentlicher Teil An den Haupt-, Finanz- und Umweltausschuss Rat 26.01.2017 09.02.2017 Reaktivierung der Bördebahn im Bereich der Strecke Düren – Euskirchen hier: Entscheidung über die zukünftige Anzahl Bahnübergänge I. Haushaltsmäßige Auswirkungen Die Vorlage berührt den Etat im Ergebnisplan / Finanzplan II. Sachdarstellung: (bisherige Erläuterungen) In seiner Sitzung vom 02.06.2016 hat der Rat der Gemeinde Nörvenich beschlossen die Reaktivierung der Bördebahnstrecke Düren – Euskirchen zu unterstützen. Dies bezüglich wird auf die Vorlage 239/2016 samt Anlagen und die Niederschrift der Ratssitzung vom 02.06.2016 verwiesen. Im Bereich der Gemeinde Nörvenich gibt es drei Feldwegbahnübergänge, die bis zur Aufnahme des Vorlaufbetriebes technisch gesichert werden müssen. Als Straßenbaulastträger muss die Gemeinde einen Teil der hierzu notwendigen Kosten tragen. Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, Kosten durch Aufhebung von Feldweg-Bahnübergängen einzusparen. Nach einer ersten groben Einschätzung der BTG des Kreises Düren, könnten die Kosten für die Sicherung der drei „Feldbahnübergänge“ pro Bahnübergang etwa 55.000 € betragen. Nach Einschätzung der BTG, könnten davon 70% aus dem Förderprogramm KomStra gefördert werden. Neben der Erfüllung der Fördervoraussetzungen müssten dafür aber auch innerhalb des Förderprogrammes noch Mittel zur Verfügung stehen. Hierzu erhielt die Gemeinde Nörvenich von der Bezirksregierung Köln die Auskunft, dass derzeit keine Mittel in diesem Programm mehr verfügbar sind. Entsprechende Dokumentation ist beigefügt. Wie dies in der Zukunft aussehen wird, vermag derzeit nicht prognostiziert zu werden. Nach derzeitigem Sachstand ist somit davon auszugehen, dass die Sicherung eines Bahnüberganges etwa 55.000 € kosten könnte und jeder aufgegebene Übergang entsprechend 55.000 € einsparen würde. Um zu prüfen, ob dies möglich ist, fand am 10.11.2016 fand ein Ortstermin mit Vertretern der Landwirtschaft und dem Ortsvorsteher von Binsfeld statt. Über diesen Ortstermin wurde ein Aktenvermerk gefertigt, welcher der Vorlage als Anlage beigefügt ist. Im Ergebnis wurde mit den Anwesenden Einigkeit erzielt, dass der Bahnübergang Nr. 6 in Verlängerung des Mühlenweges für Zwecke der Landwirtschaft entbehrlich ist. Zwischenzeitlich erreichte die Verwaltung Protest hinsichtlich einer möglichen Schließung des Bahnüberganges. Die Email der Beschwerdeführerin ist dieser Vorlage ebenfalls als Anlage beigefügt. Weiterhin erreichte die Verwaltung die Sachdarstellung eines Sachkundigen Bürgers, der den Umfang der geplanten Sicherungsmaßnahmen in Zweifel zieht. Der Sachvortrag des Sachkundigen Bürgers unter Berufung auf die Forderungen der Eisenbahnbau- und Betriebsordnung ist in der Sache auch richtig, was jedoch in der Praxis nicht bedeutet, dass geringere als die derzeit geplanten Sicherungsmaßnahmen umgesetzt werden können. In einem Gespräch mit dem Geschäftsführer der Rurtalbahn, Herbert Häner, hat dieser dem Bürgermeister erläutert, dass die Rurtalbahn mit der Landeseisenbahnverwaltung jeden einzelnen Übergang in Augenschein nehmen wird und dabei nach pflichtgemäßem Ermessen und unter Wahrung der Verhältnismäßigkeit der Mittel die erforderlichen Sicherungsmaßnahmen festlegen wird. Angesichts einer aus wirtschaftlichen Gründen geplanten Fahrtgeschwindigkeit von rund 80 Km/h, würde eine nur einfache Absicherung zu hohen Auflagen hinsichtlich weiträumig freizuhaltender Sichtdreiecke führen müssen. Diese sich mit hoher Wahrscheinlichkeit auch auf Privatbesitz erstreckenden Sichtdreiecke wären von Bewuchs freizuhalten und die entsprechenden Verpflichtungen/Rechte wären durch Grundbucheintrag zu sichern. Damit ist eine kostengünstigere Alternative nicht völlig ausgeschlossen, jedoch angesichts der damit verbundenen Probleme keine sehr attraktive Alternative. Eine diesbezügliche Festlegung wird bei der Begehung des Betreibers mit der Landeseisenbahnverwaltung getroffen werden. Der Rat der Gemeinde Nörvenich möge nun auf Basis der vorliegenden Informationen entscheiden, ob auf einen der drei „Feldbahnübergänge“ verzichtet werden kann. Aus dem Ortstermin mit der Landwirtschaft und dem Ortsvorsteher ergab sich Konsens hinsichtlich der Schließung de Bahnüberganges Nr. 6. III: Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, den Bahnübergang Nr. 6 bei einer Reaktivierung der Bördebahnstrecke entfallen zu lassen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, dem Kreis Düren mitzuteilen, dass die 70%-Förderung für die Unterstützung des Projektes durch die Gemeinde Nörvenich essentiell wichtig ist und der Kreis dementsprechend möglichst frühzeitig im Verfahren eine Klärung herbeiführen möge. Alternativer Beschlussvorschlag: Der Rat der Gemeinde Nörvenich beschließt, alle auf dem Gemeindegebiet bestehenden Bahnübergänge auch bei einer Aktivierung der Bördebahn erhalten zu wollen und als Träger der Straßenbaulast die mit dieser Entscheidung verbundenen Kosten zu tragen, soweit tatsächlich nur eine 30%-Eigenbeteiligung und eine 70%-Förderung erfolgt. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, dem Kreis Düren mitzuteilen, dass die 70%-Förderung für die Unterstützung des Projektes durch die Gemeinde Nörvenich essentiell wichtig ist und der Kreis dementsprechend möglichst frühzeitig im Verfahren eine Klärung herbeiführen möge.