Daten
Kommune
Bad Münstereifel
Größe
23 kB
Datum
29.09.2010
Erstellt
23.09.10, 18:07
Aktualisiert
23.09.10, 18:07
Stichworte
Inhalt der Datei
Stadt Bad Münstereifel
Bad Münstereifel, den 15.09.2010
- Der Bürgermeister Az: SW 21
Nr. der Ratsdrucksache: 329-IX
__________________________________________________________________________
Beratungsfolge
Termin
Betriebsausschuss "Stadtwerke"
29.09.2010
Zur Beratung in öffentlicher Sitzung:
__________________________________________________________________________
Bezeichnung des Tagesordnungspunktes:
Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen nach § 61 a Landeswassergesetz NRW
__________________________________________________________________________
Berichterstatter: Herr Wald
__________________________________________________________________________
( )
Kosten €:
( )
Die Mittel stehen haushaltsrechtlich zur Verfügung
(
ja / ( ) nein /
(
Nothaushalt / Übergangswirtschaft
(
Anlagen sind beigefügt
(
( )
Die Mittel müssen über/außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Deckung:
Folgekosten: ( ) ja
( ) nein
_________________ € jährlich
__________________________________________________________________________
Ausgearbeitet:
Beteiligt:
Mitgezeichnet:
GBA
10.2
PR
AL
Dez
_________________
Bürgermeister
__________________________________________________________________________
An der Abstimmung hat/haben (wegen Befangenheit) nicht teilgenommen:
__________________________________________________________________________
( ) zurückgezogen
( ) vertagt
( ) von der Tagesordnung abgesetzt
( ) verwiesen in den _________________________________________________________
Abstimmungsergebnis:
@GRK1@
@GRK2@
@GRK3@
@GRK4@
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
(
( ) einstimmig ( ) Ja-Stimmen
( ) Nein-Stimmen
) Nein-Stimmen (
) Nein-Stimmen (
( ) Nein-Stimmen
( ) Enthaltungen
) Enthaltungen
) Enthaltungen
( ) Enthaltungen
Seite 2 von Ratsdrucksache 329-IX
1. Sachverhalt:
Am 24.12.2009 ist die Satzung zur Abänderung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von privaten
Abwasserleitungen gemäß § 61 a Abs. 3 bis 7 Landeswassergesetz NRW der Stadt Bad
Münstereifvel in Kraft getreten.
Diese Satzung sieht vor, dass die erstmalige Dichtheitsprüfung bei bestehenden Abwasseranlagen
für Grundstücke in den Ortsteilen
Nöthen und Gilsdorf
spätestens bis zum 31.12.2010
Arloff, Kirspenich, Kalkar, Iversheim und Eschweiler
spätestens bis zum 31.12.2011
durchzuführen ist. Der Grund für das Vorziehen ist mit der Lage dieser Ortsteile in
Wasserschutzgebieten zu erklären und wurde im Übrigen durch die Bezirksregierung im Rahmen
des Genehmigungsverfahrens für das vorgelegte Abwasserbeseitigungskonzept gefordert.
Die Satzung enthält auch Angaben über die Durchführung der Dichtheitsprüfung und gibt vor,
welche Unterlagen der Verwaltung vorzulegen sind.
Mit mehreren Veröffentlichungen im Amtsblatt der Stadt Bad Münstereifel, in der örtlichen Presse
und auf der Homepage der Stadt Bad Münstereifel wurde auf die gesetzlich vorgeschriebene
Dichtheitsprüfung hingewiesen und eingehend der Ablauf einer Prüfung beschrieben. Die
Grundstückseigentümer der Ortsteile Nöthen und Gilsdorf, deren Grundstücke an die öffentliche
Kanalisation angeschlossen sind, wurden zudem mit Schreiben vom 05.03.2010 ausführlich über
die Rechtslage und das Prozedere bei der Dichtheitsprüfung informiert. Für die übrigen Ortsteile ist
ein ähnliches Schreiben im Herbst d.J. vorgesehen.
Sowohl in sämtlichen Veröffentlichungen als auch im persönlichen Schreiben wurden die bei der
Stadt beschäftigten Ansprechpartner benannt. Anfangs nahmen viele Grundstückseigentümer die
Möglichkeit wahr, sich von neutraler Seite kompetent und umfassend, teilweise auch vor Ort,
informieren zu lassen. Zu diesem Zeitpunkt waren auch bereits Firmen unterwegs, um Aufträge an
Land zu ziehen. Hervorzuheben ist hierbei eine Firma aus Bergheim, die über Telefonaktionen und
später durch Hausbesuche zunächst zwar manchmal den Eindruck einer gewissen Unseriösität
erweckte und dadurch auch bei vielen Grundstückseigentümern der Eindruck entstand, hier
handele es sich um sogenannte „Kanalhaie“. Dieses Schreckgespenst geisterte durch mehrere
kurz vorher erschiene Zeitungsartikel oder TV-Sendungen in vielen Köpfen herum. Aufgrund von
Recherchen durch die Verwaltung, aber auch telefonischer und persönlicher Vorsprache des
Firmeninhabers bei der Verwaltung konnten die aufgetretenen Missverständnisse schnell beseitigt
werden.
Bei der Recherche bzw. auch für die Firma hilfreich war natürlich die mittlerweile vom LANUV
veröffentlichte und im Internet einsehbare Sachkundigenliste, in die nur Firmen und das auch nur
über die jeweiligen Verbände (Handwerkskammer, IHK etc.) aufgenommen werden, die die
entsprechende Sachkunde hinsichtlich der Dichtheitsprüfung in einem mehrtägigen Lehrgang, der
zudem nur bei einigen zertifizierten Stellen durchgeführt werden kann, nachgewiesen, die
entsprechende Prüfung bestanden hatten und über das notwendige Equipment verfügten.
Sehr schnell hatten auch einige Firmen aus dem hiesigen Stadtgebiet das neue Betätigungsfeld
erkannt und ließen sich zu Sachkundigen fortbilden. Zur Zeit sind 5 Firmen im gesamten
Stadtgebiet, hauptsächlich jedoch in den Ortsteilen mit vorgezogenen Fristen, tätig. Auf der
Sachkundigenliste sind derzeit 7 Firmen aus dem hiesigen Stadtgebiet aufgeführt; im Umkreis von
20 km um das Stadtgebiet herum gibt es weitere 16 sachkundige Firmen Diejenigen Firmen, die im
Stadtgebiet tätig sind, werden oder wurden bereits hinsichtlich der Durchführung der
Dichtheitsprüfung und des Equipments durch einen Verwaltungsmitarbeiter begutachtet. Dabei
wurden auch Hinweise darauf gegeben, was die Verwaltung erwartet. Wieviele Überprüfungen
bisher tatsächlich schon stattgefunden haben, ist nicht zu sagen. Der Verwaltung liegen ca. 150
Dichtheitsprotokolle vor; es kann jedoch davon ausgegangen werden, dass sehr viel mehr
Überprüfungen stattgefunden haben und die Grundstückseigentümer diese Protokolle der
Verwaltung einfach noch nicht vorgelegt haben.
Seite 3 von Ratsdrucksache 329-IX
In den meisten Fällen dürften jedoch anstehende Reparaturarbeiten der Grund für die
Nichtrückgabe sein. Aus Gesprächen mit den sachkundigen Firmen und Grundstückseigentümern
ist nämlich bekannt, dass in vielen Fällen bei der optischen Inspektion (TV-Befahrung) Schäden an
den Grundleitungen festgestellt wurden und die Leitungen somit optisch undicht waren. Vielfach
akzeptierten die Grundstückseigentümer dann noch eine physikalische Überprüfung mit Wasser
oder Luft, vielfach folgten sie aber auch dem Rat der Firmen und erkundigten sich nach
Sanierungsverfahren. Die durchgeführten Sanierungsverfahren reichten dann über kleinere und
größere Arbeiten (in offener Bauweise oder Inline-Sanierung) bis hin zur kompletten
Neuverlegungen von Rohrleitungen. War dies erforderlich, lagen meistens auch Fehlanschlüsse
vor (Regenwasserleitung oder Drainageleitung am Schmutzwasserkanal).
Die Verwaltung wurde bereits in vielen Sanierungsfällen um Rat gefragt, ein Mitarbeiter führt auch
Beratungen vor Ort durch. Vor der eigentlichen Beratung werden die vorgelegten Unterlagen (CD,
Haltungsbericht, Zustandsprotokoll und Lageplan) gesichtet. Mit den Eigentümern werden dann
die weitere Vorgehensweise und die verschiedenen Sanierungsmöglichkeiten besprochen. Bei
größeren und schwierigeren Sanierungsfällen wird meistens die Hinzuziehung eines zertifizierten
Kanalsanierungsberaters oder eines Ingenieurbüros empfohlen, welche dann gezielte Beratungen
durchführen
können,
bis
hin
zur
Erstellung
eines
Sanierungskonzeptes
mit
Ausschreibungsblankett. Den betroffenen Eigentümern wird so, trotz zusätzlicher finanzieller
Aufwendungen, die Möglichkeit eröffnet, sich mit dem Sanierungskonzept und dem
Ausschreibungsblankett an Fachfirmen zu wenden und konkrete Angebote einzuholen. Dies gibt
ihnen dann aber auch die Sicherheit, auf ihren Fall bezogene und gleichwertige Angebote zu
erhalten. Es bringt nämlich nichts, unterschiedliche Angebote vorliegen zu haben und dann am
Ende selbst nicht mehr weiter zu wissen.
Die Erarbeitung von Sanierungskonzepten usw. ist nicht Aufgabe der Verwaltung, personell könnte
sie dies auch gar nicht leisten. Dies ginge aber auch weit über eine normale Beratung, wie sie im §
61 a LWG gefordert wird, hinaus.
Zu den entstehenden Kosten, die der Verwaltung offiziell natürlich nicht bekannt sind, kann gesagt
werden, dass für eine TV-Befahrung, also eine optische Kontrolle, mit vorheriger Reinigung
zwischen 250 und 350 € zu zahlen sind. Dies alles hängt natürlich vom jeweiligen Aufwand ab, so
dass auch höhere Preise möglich und wahrscheinlich sind. Zu möglichen Sanierungskosten
können keine Zahlen genannt werden. Mittlerweile ist über das KfW-Programm „Wohnraum
modernisieren – Standard“ (Programmnummer 141) sowohl die Dichtheitsprüfung als auch die
Sanierung von Abwasserkanälen grundsätzlich förderfähig; hierfür stehen Darlehen zu günstigen
Konditionen bereit.
Welche Erkenntnisse wurden bisher gewonnen?
Von den Kunden wird anerkannt, dass die Verwaltung zu Dichtheitsprüfungen,
Sanierungsmaßnahmen und zu Firmen gründlich und umfassend informiert.
Die Kunden sind mit den veröffentlichten Texten und dem erläuternden Schreiben zufrieden.
Bürgerversammlungen sind als weiteres Aufklärungsmedium nicht vonnöten.
Darüber hinaus konnte bereits jetzt festgestellt werden, dass sich im Einzugsbereich der
Kläranlage Nöthen, die als reine Schmutzwasserkläranlage betrieben wird, die Zulaufmenge
infolge einer deutlichen Fremdwasserreduzierung (durch jetzt dichte Leitungen und Abklemmen
von Falschanschlüssen) erheblich verringert und somit zu einer wesentlichen Verbesserung der
Ablaufwerte beigetragen hat.
Im Hinblick auf die Situation im Bereich der Kläranlage Houverath, die auch als reine
Schmutzwasserkläranlage, also im Trennsystem betrieben wird und ebenfalls mit erheblichen
Fremdwasserproblemen zu kämpfen hat, erwägt die Betriebsleitung auch für diesen Bereich den
Erlass einer entsprechenden Satzung zur Verkürzung der Fristen bei der Dichtheitsprüfung von
privaten Abwasserleitungen. In der Vergangenheit wurden im Einzugsbereich der Kläranlage
schon verschiedene Maßnahmen wie Kamerabefahrung, Nebelaktionen, aufwändige Kontrollen
durch eigene Mitarbeiter etc. zum Auffinden von Falschanschlüssen und Fremdeinleitungen
durchgeführt. Diese Aktionen waren leider nur von mäßigem Erfolg gekrönt. Bei
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Dichtheitsprüfungen der Hausanschlussleitungen wären mit Sicherheit größere und dauerhafte
Erfolge zu erzielen, wie sich im Raum Nöthen überaus deutlich gezeigt hat. Betroffen wären die
Ortsteile Houverath, Limbach, Scheuren, Maulbach, Eichen und Lanzerath.
Weitere Auskünfte können in der Sitzung mündlich gegeben werden.
2. Rechtliche Würdigung
keine
3. Finanzielle Auswirkungen
Für eine gründliche und umfassende Beratung, die § 61a LWG NRW fordert, entsteht zusätzlicher
Personalbedarf
4. Organisatorische und personelle Auswirkungen
Neben dem personellen Mehraufwand sind innerhalb der Stadtwerke organisatiorische
Veränderungen vorzunehmen.
5. Lösungsvorschlag und mögliche Alternativen und deren Auswirkungen
Die Lösungsmöglichkeiten wurden aufgezeigt, Alternativen gibt es nicht, da gesetzliche
Notwendigkeit besteht.
6. Auswirkungen auf den demographischen Wandel
Keine
7. Beschlussvorschlag:
Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen