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Beschlussvorlage (Bebauungsplan 99, E. - Liblar, Bahnhofsvorplatz; Städtebauliche Planungsvarianten)

Daten

Kommune
Erftstadt
Größe
112 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Beschlussvorlage (Bebauungsplan 99, E. - Liblar, Bahnhofsvorplatz;
Städtebauliche Planungsvarianten) Beschlussvorlage (Bebauungsplan 99, E. - Liblar, Bahnhofsvorplatz;
Städtebauliche Planungsvarianten)

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STADT ERFTSTADT öffentlich Der Bürgermeister V 330/2012 Az.: 61. 21-20 / 99 Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 23.08.2012 gez. Wirtz Amtsleiter RPA - 20 - BM / Dezernent Beratungsfolge Ausschuss für Stadtentwicklung Termin 18.09.2012 vorberatend Ausschuss für öffentliche Ordnung und Verkehr 18.09.2012 vorberatend Rat 02.10.2012 beschließend Betrifft: 06.09.2012 Datum Freigabe -100- Bemerkungen Bebauungsplan 99, E. - Liblar, Bahnhofsvorplatz; Städtebauliche Planungsvarianten Finanzielle Auswirkungen: Keine Unterschrift des Budgetverantwortlichen Erftstadt, den Beschlussentwurf: Die weiteren Planungen im Bereich des Bahnhofs werden:  für die Zuwegung zu den Bahngleisen (Personenunterführung) auf der Grundlage der Variante…,  für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes auf der Grundlage der Variante… entwickelt. Begründung: Die Verwaltung hat auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 26.06.2012 (V 229/2012) das Planungsbüro Heinz-Jahnen-Pflüger (HJP/Aachen) beauftragt, städtebauliche Planungsalternativen für die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes incl. der TreppenRampenanlagen zu den Bahnsteigen, der Hochbauten und der Verkehrsanlagen zu erarbeiten. Als ersten Planungsschritt hat das Planungsbüro HJP nunmehr drei Varianten für die künftige Zuwegung zu den Bahnsteigen und der Personenunterführung und drei Varianten zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes unter Einbeziehung der geplanten Gebäude erarbeitet. Dr. Heinz vom Planungsbüro HJP wird in der Ausschusssitzung die Varianten erläutern. Neben der Variantenerläuterung sind die Varianten (1, 2, 3) der Bahnsteigzuwegung (Öffnung der Personenunterführung), die Varianten (A, B, C) zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes sowie jeweils zwei Ansichten (Schnitte) der Varianten in Ost-West und Nord-Süd-Richtung als Anlagen der Vorlage beigefügt. Die erarbeiteten Planungsvarianten unterscheiden sich im Wesentlichen durch die verschiedenen Höhenlagen des Bahnhofsvorplatzes zur Personenunterführung sowie in der Stellung der geplanten Hochbauten. Damit die zeitliche Vorgabe der DB Station und Service (Erarbeitung der Genehmigungsplanung ab Ende 2012) eingehalten werden kann, sind Planänderungswünsche der Stadt Erftstadt, die durch die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes bedingt sind oder der Verbesserung der von der Bahn beabsichtigten Bahnhofsausbauplanung (z.B. Verbreiterung und Verlängerung der Personenunterführung) dienen, zeitnah einzureichen. Daher ist zunächst eine Entscheidung über das städtebauliche Grundkonzept des Bahnhofsvorplatzes, insbesondere des Zuganges zu den Gleisen, erforderlich. Danach kann die Verwaltung mit dem Planungsbüro die Abstimmungsgespräche mit der DB - Station und Service hinsichtlich der Planschnittstellen, der Ausbauplanung und der Kostenverteilung aufnehmen. Das Ergebnis wird den zuständigen Ausschüssen und dem Rat mit einer Gesamtkostendarstellung zeitnah zur Beratung und Entscheidung vorgelegt. Eine belastbare Gesamtkostendarstellung aller geplanten Baumaßnahmen (Parkplatzneubau, Fahrradparkhaus, Infrastrukturgebäude, Wohnung für U 3 Betreuung, offene Fahrradabstellanlage, Neugestaltung Bahnhofsvorplatz, Umbau/Neubau der Bahnhofsstraße im Bereich des Bahnhofvorplatzes, Verbreiterung und Verlängerung der Personenunterführung sowie zusätzlicher Wetterschutz etc.) ist vor der Entscheidung über das städtebauliche Konzept des Bahnhofsvorplatzes und vor dem Abstimmungsergebnis mit der DB Station und Service - unter Einbeziehung des Fördergebers (Nahverkehr Rheinland) - zur Zeit nicht möglich. Nach der Entscheidung über die städtebauliche Vorzugsvariante kann das Planungsbüro zudem mit der Ausarbeitung der städtebaulichen Vorzugsvariante sowie der Planung der Hochbauten (Leistungsphase 1 bis 3) und der Ausbauplanung der Verkehrsflächen (Leistungsphase 2 und 3) beginnen. Die erarbeiteten Planungsvarianten werden dann ebenfalls den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt. (Dr. Rips) -2-