Daten
Kommune
Erftstadt
Größe
112 kB
Datum
02.10.2012
Erstellt
06.09.12, 15:10
Aktualisiert
06.09.12, 15:10
Stichworte
Inhalt der Datei
STADT ERFTSTADT
öffentlich
Der Bürgermeister
V 330/2012
Az.: 61. 21-20 / 99
Amt: - 61 BeschlAusf.: - - 61 - Datum: 23.08.2012
gez. Wirtz
Amtsleiter
RPA
- 20 -
BM / Dezernent
Beratungsfolge
Ausschuss für Stadtentwicklung
Termin
18.09.2012
vorberatend
Ausschuss für öffentliche Ordnung
und Verkehr
18.09.2012
vorberatend
Rat
02.10.2012
beschließend
Betrifft:
06.09.2012
Datum Freigabe -100-
Bemerkungen
Bebauungsplan 99, E. - Liblar, Bahnhofsvorplatz;
Städtebauliche Planungsvarianten
Finanzielle Auswirkungen:
Keine
Unterschrift des Budgetverantwortlichen
Erftstadt, den
Beschlussentwurf:
Die weiteren Planungen im Bereich des Bahnhofs werden:
für die Zuwegung zu den Bahngleisen (Personenunterführung) auf der Grundlage der
Variante…,
für die Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes auf der Grundlage der Variante…
entwickelt.
Begründung:
Die Verwaltung hat auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 26.06.2012 (V 229/2012) das
Planungsbüro
Heinz-Jahnen-Pflüger
(HJP/Aachen)
beauftragt,
städtebauliche
Planungsalternativen für die Gestaltung des Bahnhofsvorplatzes incl. der TreppenRampenanlagen zu den Bahnsteigen, der Hochbauten und der Verkehrsanlagen zu erarbeiten.
Als ersten Planungsschritt hat das Planungsbüro HJP nunmehr drei Varianten für die künftige
Zuwegung zu den Bahnsteigen und der Personenunterführung und drei Varianten zur
Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes unter Einbeziehung der geplanten Gebäude erarbeitet.
Dr. Heinz vom Planungsbüro HJP wird in der Ausschusssitzung die Varianten erläutern.
Neben der Variantenerläuterung sind die Varianten (1, 2, 3) der Bahnsteigzuwegung (Öffnung der
Personenunterführung), die Varianten (A, B, C) zur Umgestaltung des Bahnhofsvorplatzes sowie
jeweils zwei Ansichten (Schnitte) der Varianten in Ost-West und Nord-Süd-Richtung als Anlagen
der Vorlage beigefügt.
Die erarbeiteten Planungsvarianten unterscheiden sich im Wesentlichen durch die verschiedenen
Höhenlagen des Bahnhofsvorplatzes zur Personenunterführung sowie in der Stellung der
geplanten Hochbauten.
Damit die zeitliche Vorgabe der DB Station und Service (Erarbeitung der Genehmigungsplanung
ab Ende 2012) eingehalten werden kann, sind Planänderungswünsche der Stadt Erftstadt, die
durch die Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes bedingt sind oder der Verbesserung der von der
Bahn beabsichtigten Bahnhofsausbauplanung (z.B. Verbreiterung und Verlängerung der
Personenunterführung) dienen, zeitnah einzureichen.
Daher ist zunächst eine Entscheidung über das städtebauliche Grundkonzept des
Bahnhofsvorplatzes, insbesondere des Zuganges zu den Gleisen, erforderlich. Danach kann die
Verwaltung mit dem Planungsbüro die Abstimmungsgespräche mit der DB - Station und Service
hinsichtlich der Planschnittstellen, der Ausbauplanung und der Kostenverteilung aufnehmen. Das
Ergebnis wird den zuständigen Ausschüssen und dem Rat mit einer Gesamtkostendarstellung
zeitnah zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.
Eine belastbare Gesamtkostendarstellung aller geplanten Baumaßnahmen (Parkplatzneubau,
Fahrradparkhaus,
Infrastrukturgebäude,
Wohnung
für
U
3
Betreuung,
offene
Fahrradabstellanlage, Neugestaltung Bahnhofsvorplatz, Umbau/Neubau der Bahnhofsstraße im
Bereich des Bahnhofvorplatzes, Verbreiterung und Verlängerung der Personenunterführung sowie
zusätzlicher Wetterschutz etc.) ist vor der Entscheidung über das städtebauliche Konzept des
Bahnhofsvorplatzes und vor dem Abstimmungsergebnis mit der DB Station und Service - unter
Einbeziehung des Fördergebers (Nahverkehr Rheinland) - zur Zeit nicht möglich.
Nach der Entscheidung über die städtebauliche Vorzugsvariante kann das Planungsbüro zudem
mit der Ausarbeitung der städtebaulichen Vorzugsvariante sowie der Planung der Hochbauten
(Leistungsphase 1 bis 3) und der Ausbauplanung der Verkehrsflächen (Leistungsphase 2 und 3)
beginnen.
Die erarbeiteten Planungsvarianten werden dann ebenfalls den zuständigen Fachausschüssen zur
Beratung und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt.
(Dr. Rips)
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